Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1160/2019
Stuttgart,
11/04/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2019



Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung – Schulungsangebote für Ehrenamtliche

Beantwortung / Stellungnahme

Für Menschen mit Behinderung und für ältere Menschen in der Landeshauptstadt Stuttgart besteht ein dringender Bedarf an Betreuungsangeboten in der Freizeit, bei der Begleitung zu Veranstaltungen und im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen. Dieser Bedarf wird sowohl von Betroffenen und Angehörigen als auch von Fachdiensten aufgezeigt.

Für Angebote zur Unterstützung im Alltag erhalten Pflegebedürftige nach § 45 b SGB XI Leistungen der Pflegekasse in Höhe von 125 EUR im Monat. Für diesen Entlastungsbetrag können sie Angebote von Anbietern in Anspruch nehmen, die gemäß Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) anerkannt sind.

Alle bisher von der Landeshauptstadt Stuttgart als Anerkennungsbehörde anerkannten Angebote der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe und Begleitdienste, der Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen, der Betreuungsangebote für Demenzkranke und Pflegebedürftige sowie der Familienentlastenden Dienste und der Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung sind unter www.stuttgart.de, Suchwort „Unterstützungsangebote“ veröffentlicht.

Mit Ausnahme der Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen werden die Angebote mit Ehrenamtlichen oder bürgerschaftlich Tätigen erbracht, die jeweils von einer Fachkraft angeleitet werden.

Um im Sinne der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) anerkannt zu werden, müssen die Anbieter neu gewonnene Ehrenamtliche im Umfang von 30 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten), bezogen auf die jeweiligen Tätigkeitsfelder, schulen. Insbesondere für kleine Organisationen und für die Familienentlastenden Dienste (Behindertenhilfe) ist es schwierig, qualifizierte Schulungen anzubieten und die Kosten dafür aufzubringen.


Aus Sicht der Pflegebedürftigen sollten diese Fortbildungskosten nicht auf den Preis der Angebote umgelegt werden. Die Landeshauptstadt Stuttgart kann hier unterstützen, indem sie Schulungsangebote übergreifend anbietet, damit Qualität sichert und Kosten für Pflegebedürftige reduziert.

Kostenfreie Schulungen ermöglichen zudem bereits ehrenamtlich Tätigen, sich laufend zu qualifizieren. Potentiell ehrenamtlich Tätige werden durch Schulungen unterstützt, ein für sie passendes Tätigkeitsfeld zu finden.

Über Schulungsangebote im Bereich der Kommunikation mit Menschen mit Behinderung, die nicht oder nur eingeschränkt kommunizieren können, können Freiwillige gewonnen werden, die z. B. Menschen mit Behinderung zum Sport oder zu anderen Freizeitangeboten begleiten. Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf erhalten so Zugang zu den für alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter konzipierten Bewegungs- und Freizeitangeboten.

Für ehrenamtlich bzw. bürgerschaftlich Engagierte, die im Auftrag des Bürgerservice Leben im Alter des Sozialamts im Quartier eingesetzt werden, sind Basisschulungen zu Themen erforderlich, die bei der Unterstützung im Alltag älterer Menschen eine Rolle spielen können.

Für zeitlich wenig flexible Ehrenamtliche sind - bezogen auf die Inhalte der UstA-VO -
Online-Angebote neu zu entwickeln und zu erproben, die zumindest teilweise ortsunabhängig wahrgenommen werden können.


Die Schulungsangebote können in enger Abstimmung mit der frEE Akademie Stuttgart und mit den dort engagierten Bildungsträgern, insbesondere mit der vhs und vhs Inklusion, entwickelt und beworben werden.

Über kostenfreie Schulungsangebote für Ehrenamtliche bzw. bürgerschaftlich Tätige wird der Ausbau der Unterstützungsangebote entsprechend der Maßgabe der UstA-VO gefördert und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung wird - wie im Stuttgarter Fokus-Aktionsplan sowie im Leitbild zur Umsetzung der Ziele der UN-BRK beschrieben - verbessert.

Für die laufend erforderliche bedarfsgerechte Entwicklung und Umsetzung von kostenfreien Schulungsangeboten für Ehrenamtliche bzw. bürgerschaftlich Tätige entstehen jährlich Kosten in Höhe von 15.000 EUR (u. a. für Honorare, Raum- und Sachkosten).



Vorliegende Anträge/Anfragen

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1173/2019, Bündnis 90/DIE GRÜNEN; 901/2019, Ziff. 2, SPD, 1003/2019, FDP




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




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