Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Technisches Referat

Gz: JB
GRDrs 152/2018
Stuttgart,
06/11/2018



Einrichtung einer Ganztagsschule an der Rosenschule in Stuttgart-Zuffenhausen
- Bericht zur Schulsituation
- Vorprojekt- und Projektbeschluss zum Neubau einer Mensa




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Zuffenhausen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
27.06.2018
17.07.2018
24.07.2018
25.07.2018



Beschlußantrag:

1. 1111Von der aktuellen Schulsituation und der voraussichtlichen Schülerentwicklung der Rosenschule wird Kenntnis genommen. 2. Von der aktuellen Schulraumsituation der Rosenschule wird Kenntnis genommen. Dem Gesamtraumprogramm (Anlage 1) einer 3-zügigen Ganztagsgrundschule am Standort Markgröninger Straße 38 mit einer Gesamtprogrammfläche von bis zu 3. Dem Raumprogramm für den Neubau einer Mensa an der Rosenschule mit 228 m² Programmfläche und 459 m² Gesamt-Nettogrundfläche wird zugestimmt. 4. a) Dem Vorentwurf des Büros Schaugg Architekten für die Mensa an der Rosenschule in Höhe von rd. 3,68 Mio. Euro (inkl. Ausstattung der Mensa und Außenanlagen) wird zugestimmt.
5. Das Hochbauamt wird mit der Weiterplanung des Mensaneubaus auf der Grundlage des Planungsauftrags (Raumprogramm) bis Leistungsphase 6 HOAI sowie Teilen von Leistungsphase 7 beauftragt. 6. Die Gesamtkosten in Höhe von rd. 4,075 Mio. Euro für das Projekt „Einrichtung Ganztagsschule an der Rosenschule“ sind im Teilfinanzhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt – bei der Projektnummer 7.401184 ausgewiesen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilhaushalts 400 – Schulverwaltungsamt – bei der Projektnummer 7.401909 – 4. Ausbaustufe, Ganztagsschulen. Die benötigten finanziellen Mittel werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit auf das Projekt 7.401184 – Einrichtung Ganztagsschule an der Rosenschule – umgesetzt.

Begründung:


1. Schulsituation und Einrichtung Ganztagsschule
Die Rosenschule ist im Schuljahr 2017/18 eine vierzügige Grundschule mit insgesamt 384 Schülerinnen und Schüler in 15 Regelklassen, zwei Sonderklassen und einer Grundschulförderklasse. Die Entwicklung der Altersjahrgangszahlen im Schulbezirk zeigt auch langfristig eine Vierzügigkeit auf.

Das Bestandsgebäude in der Markgröninger Straße 38 ist für eine vierzügige Grundschule im Halbtagsbetrieb ausgelegt. Aufgrund der bestehenden Raumsituation in einem denkmalgeschützten Gebäude ist es nicht möglich, den zusätzlichen Raummehrbedarf für eine vierzügige Ganztagsgrundschule im Bestand oder durch Erweiterungsbauten auf dem Grundstück abzubilden. Um dem Wunsch der Rosenschule nach Einrichtung einer Ganztagsschule dennoch nachzukommen, hat der Gemeinderat im März 2017 eine Änderung der Schulbezirksgrenzen in Zuffenhausen beschlossen (GRDrs 49/2017).

Ab dem Schuljahr 2018/19 werden am Stammgebäude Markgröninger Straße 38 nur noch drei Eingangsklassen gebildet, um so den Ganztagsbetrieb für 3 Grundschulzüge am Standort zu ermöglichen.

Darüber hinaus erhält die Rosenschule eine Außenstelle am bisherigen Standort der Hohensteinschule und kann so weitere Grundschüler im Halbtagsbetrieb dort beschulen.
Auf die Diskussion im Zusammenhang mit dem GR-Antrag 125/2018 wird verwiesen.

Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung vom 06.07.2016 der Einrichtung der Rosenschule als Ganztagsschule in Wahlform zum Schuljahr 2018/19 zugestimmt und entsprechende finanzielle Mittel für den laufenden Ganztagsbetrieb und für investive Maßnahmen zur Verfügung gestellt (GRDrs 291/2016).

2.a Raumprogramm
Aus dem Modellraumprogramm des Landes für Grundschulen sowie dem städtischen Raumstandard für Ganztagsschulen ergibt sich ein Soll-Bedarf für eine 3-zügige Grundschule (zzgl. 1 Sonderklasse und 1 Grundschulförderklasse) von 1.911 – 2.170 m². Der Ist-Raumbestand im bestehenden Gebäude der Rosenschule liegt bei 2.168 m². Unter Berücksichtigung der bestehenden Raumstrukturen ergibt sich ein Raumfehlbedarf von 228 m² Programmfläche für den Neubau einer Mensa.

Für die Mensa ergibt sich folgendes Raumprogramm:
Aufbereitungsküche 60 m²
Speisebereich 168 m²
Summe Programmfläche 228 m²

2.b Maßnahmen im Bestand
Neben der erforderlichen Erweiterung der Rosenschule ist auch der Bestand der Schule zu betrachten und im Hinblick auf den vorgegebenen rhythmisierten Tagesablauf einer Ganztagsschule und moderne pädagogische Konzeptionen anzupassen.

Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens mit der Schulleitung der Rosenschule und unter Einbindung der Schulgemeinde wurde in Workshops, Hospitationen und Besprechungen das künftige Nutzungskonzept des Bestandsgebäudes erarbeitet und abgestimmt.

Im Bestandsgebäude der Rosenschule werden zwischen 2015 und 2021 die Decken saniert. Die für die Einrichtung der Ganztagsschule erforderlichen baulichen Maßnahmen werden im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen in Abschnitten so weit als möglich mit umgesetzt. Sofern dies aufgrund von Umfang oder Zeitplanung nicht möglich ist, wird dies gesondert mitgeteilt.

Die Kosten für die Neu- bzw. ergänzende Ausstattung der Unterrichts- und Ganztagsräume der Rosenschule sind Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

3. Entwurfskonzept
Ergänzend zum von 1908 bis 1912 erbauten und denkmalgeschützten Gebäude der Rosenschule in Zuffenhausen soll auf dem nördlichen Pausenhof ein Mensaneubau entstehen. Der Baukörper wird zur Herstellung der im B-Plan vorgesehenen Raumkante als freistehender Solitär auf die nördliche Grundstückgrenze gebaut. An der Straßenseite befindet sich der Küchentrakt inklusive der zugehörigen Nebenräume (Anlieferung, Lager- und Kühlräume, Spülküche, Ausgabetheke), ein barrierefreies WC sowie das Stuhllager. Der offene Speisebereich orientiert sich zum historischen Schulgebäude. Da die geltende Baustaffel die Bebaubarkeit des Grundstückes beschränkt, ist eine Unterkellerung des Nebenraumtraktes für die Unterbringung der WC- und Technikanlagen notwendig.

Die Anlieferung erfolgt über die Westseite der Mensa und wird durch die Gebäudegeometrie klar von der bespielten Pausenhoffläche getrennt. Es entsteht eine wohlproportionierte und gut nutzbare Pausenhoffläche. Die unterschiedlich geneigten Dachflächen des Baukörpers tragen der gewachsenen Bebauungsstruktur der Umgebung Rechnung und fügen sich harmonisch in das Gebäudeensemble der Rosenschule ein.

Die Toilettenanlagen im eingeschossigen Anbau bleiben erhalten. Der Abriss der nicht denkmalgeschützten Remise in der nordöstlichen Ecke des Grundstückes ist zur Realisierung des Neubaus erforderlich. Dies wurde mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt.

Die Mensa soll als Versammlungsstätte für schulinterne Veranstaltungen realisiert werden und wird an die bestehende Sprachalarmierungs- und Brandmeldeanlage angebunden.

4. Energiekonzept
Der geplante Neubau unterschreitet die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Bezug auf den Primärenergiebedarf um 32% und erfüllt die städtischen Vorgaben (GRDrs 165/2010). Die thermische Gebäudehülle des Neubaus der Mensa wird mit einem sehr guten baulichen Wärmeschutz versehen.

Um sommerliche Überhitzung im Gebäude zu vermeiden wird Sonnenschutzverglasung verwendet. Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt über die Heizzentrale des Altbaus und besteht aus einem bestehenden Gas-Brennwertkessel, sowie einem neu zu errichtendem Mini-Blockheizkraftwerk mit einer Leistung von 20 kWel / 40 kWth und einem Pufferspeicher. Die Wärmeübergabe in der Mensa erfolgt über eine Fußbodenheizung mit den Auslegungstemperaturen Tv / Tr von 42°C / 35°C. Für die Brauchwassererwärmung sind Frischwasserstationen vorgesehen. Der Speisesaal und die Küche werden jeweils mit einer mechanischen Zu- und Abluftanlage mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung (Rückwärmzahl ≥ 0,75) ausgestattet.

Nach Berechnungen des Amts für Umweltschutz ist der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage aufgrund der Verschattung durch das Bestandsgebäude auf der Südseite nicht wirtschaftlich. Die Beleuchtung der Räume erfolgt über LED-Leuchten.

Das Energiekonzept einschließlich der Wärmeversorgung und des Beleuchtungskonzepts wurde mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt. Das energetische Datenblatt liegt der Vorlage bei.

5. Neugestaltung der Außenanlagen
Im Zuge des Mensaneubaus sind die Außenanlagen auf dem Schulhof als Aufenthaltsbereich mit Sitzgelegenheiten neu zu planen. Die drei aufgrund der Baumaßnahme zu fällenden Bäume werden teils im direkten Umfeld des Neubaus ersetzt und teils beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt abgelöst.

Der nördliche Schulhof wird sich in drei Bereiche gliedern:
A) Andienungsfläche westlich des Mensabaukörpers:
Die Zufahrt erfolgt von der Bönnigheimer Straße. Dieser Bereich ist durch herausnehmbare Poller vom Spielbereich getrennt. Die Eiche bleibt erhalten.
B) Hoffläche mit vorhandener Kletteranlage:
Die Pausenhoffläche erhält einen neuen Pflasterbelag, das Klettergerüst bleibt bestehen.
C) Hofnische:
Ein neu gepflanzter Baum in der östlichen Hofnische und umlaufende Bänke bieten beschattete Sitzmöglichkeiten.

Die Weitsprunggrube, welche sich bislang noch auf dem Hof befindet, wird auf den südlichen Pausenhof im Bereich vor der Turnhalle verlegt.

Der höher gelegene und bisher wenig genutzte „Schulgarten“ nördlich des Hauptgebäudes soll ebenfalls als „grünes Klassenzimmer“ neu konzipiert werden. Hier sind neben einem Pausenbereich für Lehrer auch Pflanzbeete geplant, die zu Unterrichtszwecken bewirtschaftet werden können (Kräutergarten etc.)





Müllstandorte:
Für die Mensa wird ein neuer Standort für Restmüll an der Bönnigheimer Straße auf der Ostseite des Neubaus vorgesehen, im hinteren Bereich der Trafostation wird ein Anschluss für den Konfiskatkühler geplant. Die Schule erhält auf der Südseite zwei mit Hecken eingefasste Müllstandorte.

6. Barrierefreies Bauen
Die Belange behinderter Personen nach DIN 18040-1 werden im Neubau der Mensa erfüllt.

7. Personal
Aufgrund der baulichen Erweiterung für die Ganztagsgrundschule der Rosenschule ist nicht mit zusätzlichen Personalstellen im Hausmeisterbereich zu rechnen. Die Stellenbemessung im Sekretariatsbereich richtet sich nach beschlossenen Zuteilungsgrundsätzen und damit nach der Schülerentwicklung.

8. Zuschüsse
Es sind grundsätzliche Fördermöglichkeiten im Rahmen der Schulbauförderung gegeben. Daher wird die Verwaltung zum 1.10.2018 einen entsprechenden Antrag beim Land stellen.

9. Rahmenterminplan Neubau Mensa
Baubeschluss Frühjahr 2019
Baubeginn Frühjahr 2019
Fertigstellung Herbst/Winter 2020

Finanzielle Auswirkungen

Neubau Mensa
Für den Mensaneubau mit einer Programmfläche von 228 m² ist mit Kosten in Höhe von rd. 3,68 Mio. Euro (inkl. Außenanlagen und Ausstattung Mensa) zu rechnen.

Kosten Bauwerk 3.170.000 Euro
Außenanlagen 425.000 Euro
Ausstattung 85.000 Euro
Gesamtkosten Neubau Mensa brutto 3.680.000 Euro

Auf ein Kostenrisiko bezüglich Kampfmittelbeseitigung, Baugrund und Altlasten am geplanten Standort wird hingewiesen. Ein konjunkturelles Baupreisrisiko kann nicht ausgeschlossen werden, eine Baupreissteigerung ist nicht eingerechnet.

Maßnahmen im Bestand
Die Kosten der für die Ganztagsschule notwendigen Maßnahmen im Bestand (Ausstattung und EDV) betragen rd. 395.000 Euro.

Insgesamt ergeben sich für den Neubau der Mensa und die Ganztagsschul-Maßnahmen im Bestandsgebäude Gesamtkosten in Höhe von rd. 4.075.000 Euro. Diese werden mit Beschluss dieser Vorlage über die Pauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen, 4. Ausbaustufe, vollständig finanziert.





Auswirkungen auf die Investitionspauschale zum Ausbau von Ganztagsschulen
Die Rosenschule (Projekt Nr. 7.401184) ist zusammen mit 19 weiteren Schulen im Rahmen der Pauschale zum Ausbau von Ganztagsschulen, 4. Ausbaustufe, Projekt-Nr. 7.401909 finanziert. Durchschnittlich stehen für jede neu einzurichtende Ganztagsschule gemäß der vom Gemeinderat bereitgestellten Investitionspauschale pauschal 3,5 Mio. Euro für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung.
Da noch nicht für alle 20 Schulen, für die Mittel im Rahmen der Pauschale zur Verfügung zu stellen sind, der Planungsprozess abgeschlossen ist, kann noch nicht zuverlässig beurteilt werden, ob die Pauschalmittel insgesamt für die übrigen Schulen ausreichen werden. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat hierüber fortlaufend im Rahmen der entsprechenden Vorprojekt- bzw. Projektbeschlüsse berichten.

Folgelasten
Für den Bau der Mensa muss mit Folgelasten in Höhe von mindestens 266.628 Euro brutto gerechnet werden. Dies entspricht 7,2 Prozent der Gesamtneubaukosten.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und StU haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Isabel Fezer Dirk Thürnau
Bürgermeisterin Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Gesamtraumprogramm Rosenschule
Anlage 2: Flächenzusammenstellung Mensa
Anlage 3: Lageplan
Anlage 4: Pläne Neubau Mensa
Anlage 5: Energetisches Datenblatt Neubau Mensa


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