Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 817/2016
Stuttgart,
12/08/2016



Jobcenter Geschäftsplan 2017



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
19.12.2016
21.12.2016
22.12.2016



Beschlußantrag:




Begründung:

Die strategische Ausrichtung der Eingliederungsleistungen wurde unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen, Handlungsbedarfe und gesetzlichen Ziele vorgenommen.

Auch 2017 sind folgende Prämissen in der zugelassenen kommunalen Trägerschaft handlungsleitend:

1.1 Rahmenbedingungen

1.1.1 Entwicklungen am Arbeitsmarkt

Die Entwicklung am Arbeits- und Ausbildungsmarkt wird nach der Prognose der Wirtschaftsforschungsinstitute und der Bundesregierung im Jahr 2017 einen ähnlichen Verlauf wie im aktuellen Jahr nehmen. Die positive Entwicklung der vergangenen Jahre bei den Arbeitslosenzahlen wird sich allerdings nicht mehr in gleicher Weise fortschreiben lassen, da es vermehrt zu einem Zugang von anerkannten Flüchtlingen in den Rechtskreis SGB II kommen wird. Der starke Zugang in dieser Gruppe wird den leicht positiven Trend bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit auch in Stuttgart überlagern.








Konjunkturspiegel Baden-Württemberg
Indikator
Veränderung in % zum Vorjahreszeitraum
2016
2015
Sep
Aug
Juli
Jun
Mai
Apr
Mrz
Feb
Jan
Dez
Nov
Okt
Sep
3. Quartal
2. Quartal
1. Quartal
4. Quartal
3. Quartal
Arbeitslose
+0,1
+0,1
−0,4
+0,5
−0,1
+0,1
−0,8
−1,0
−0,9
−1,3
−1,5
−3,7
Gemeldete Arbeitsstellen
+12,0
+12,2
+12,5
+13,7
+14,6
+13,3
+14,5
+14,3
+15,4
+15,7
+14,4
+12,3
+12,9
Erwerbstätige
+1,3
+1,4
+1,2
+1,0
Bruttoinlandsprodukt
+0,9
+0,4
+2,4
+3,0


Zum Jahresbeginn 2017 ist mit einem einmaligen Sondereffekt im Bereich der Arbeitslosenzahlen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zu rechnen. Ab dem 1. Januar 2017 werden Personen, die ergänzend zum Arbeitslosengeld aus dem Versicherungssystem auch Arbeitslosengeld II beim Jobcenter beziehen, vermittlerisch von der Agentur für Arbeit und nicht mehr vom Jobcenter betreut. In der Folge verschiebt sich die Zahl der Arbeitslosen ab Januar 2017 aus der Grundsicherung (SGB II) in das Versicherungssystem (SGB III). Die Zahl der Arbeitslosen in Stuttgart insgesamt wird sich durch die Rechtsänderung insgesamt aber nicht verändern.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit IAB geht in seiner Herbstprognose deutschlandweit weiterhin von einem anhaltenden Aufwärtstrend der Erwerbstätigkeit aus. Wesentlich beeinflusst wird die Höhe der Arbeitslosigkeit im nächsten Jahr allerdings weniger durch die verbesserte Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes als vielmehr durch die Zuwanderung. Der Flüchtlingseffekt ist weiterhin im Hinblick auf die Zahl der Arbeitslosen schwer zu kalkulieren, weshalb das IAB mit entsprechend großen Spannweiten bei seinen Prognosen operiert. Das IAB geht in seiner regionalen Arbeitsmarktprognose vom 29.09.2015 für den Agenturbezirk Stuttgart von einem Rückgang der Arbeitslosenzahl von im Mittel -0,8 Prozent aus (Spannweite -10,4 bis +8,7 Prozent). Die Prognose für den Agenturbezirk Stuttgart gilt allerdings für beide Rechtskreise (SGB II und SGB III) und umfasst neben dem Stadtbezirk Stuttgart auch den Landkreis Böblingen.
.

1.1.2 Erwartete erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Bedarfsgemeinschaften


Das Jobcenter erwartet für 2017 durchschnittlich 31.673 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (). Der Stand zum Jahresende wird voraussichtlich 33.226 betragen. Die Prognose für die Bedarfsgemeinschaften lautet für den Jahresdurchschnitt 23.852 und für den Jahresendstand 24.623.

Darin enthalten ist der durchschnittliche Bestand an Flüchtlingen von 5.386, mit einem Endstand im Dezember 2017 von 6.691. Von diesen 6.691 ELB haben 1.091 ELB bereits vor dem Januar 2015 im Jobcenter Stuttgart Leistungen bezogen und werden zum „Altbestand“ gezählt. 5.600 von 6.691 ELB sind hingegen seit dem Januar 2015 in das Jobcenter gewechselt und werden in der Zuständigkeit der Fachstelle für geflüchtete Menschen in der Abteilung Migration und Teilhabe übergehen.

Weitere Ausführungen hierzu sind dem Kapitel 1.6.1 zu entnehmen.

1.1.3 Budget 2017


Das Budget für Eingliederungsleistungen wird für das Jobcenter Stuttgart voraussichtlich 24.341.326 EUR und für die Verwaltungskosten 31.605.065 EUR umfassen. Nach derzeitigem Planungsstand ist eine Umschichtung aus dem Eingliederungstitel zum Verwaltungstitel in Höhe von 1.087.730 EUR erforderlich. Zum Vergleich: Der Geschäftsplan 2016 sah eine Umschichtung von 2.075.662 EUR vor.

Somit stehen 23.253.596 EUR für Eingliederungsleistungen zur Verfügung. Dieses zum Zeitpunkt des Beschlusses über den Geschäftsplan errechnete Globalbudget ist um 3.778.384 EUR und damit um 7,2 Prozent deutlich höher als im Jahr 2016 (Anmerkung: Vergleich bezieht sich auf Geschäftsplan 2016). Die Erhöhung ist vor allem auf die höhere Sonderzuteilung des Bundes für die flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen zurückzuführen.

Die Mittel zur Finanzierung der Förderfälle gemäß § 16e SGB II (Beschäftigungszuschuss [BEZ] in der Fassung bis 31.03.2012) in Höhe von voraussichtlich 1.429.469 EUR für das Jahr 2017 werden separat zugeteilt und sind, anders als die anderen Haushaltspositionen im Eingliederungstitel, zweckgebunden. Sie stehen damit ausschließlich für die Finanzierung der BEZ-Altfälle zur Verfügung.

Schätzwerte 2017 in EUR (Plan)
Vorjahresvergleich in EUR (Plan)
Gesamtbudget
dar. EGT
dar. VK
Gesamtbudget
dar. EGT
dar. VK
55.946.391
23.253.596
32.692.795
52.168.007
20.049.038
32.118.969
Abzug bzw. die Hinzurechnung des Umschichtungsbetrages sind berücksichtigt

Die Mittel des Eingliederungsbudgets wurden durch das erfolgreiche Einwerben von Drittmitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bzw. des Bundes erheblich erhöht. Diese Budgeterhöhung kann insbesondere für die Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter, die Stärkung der sozialen Teilhabe von Langzeitarbeitslosen und für Menschen mit Behinderung eingesetzt werden.

1.2 Handlungsfelder und operative Schwerpunktthemen

Die in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelten Angebote und Maßnahmen innerhalb der Handlungsfelder des Jobcenters werden überwiegend weiter fortgeführt und zum Teil an geänderte Bedarfe angepasst. Neu hinzu kommen wird RISE, ein modular aufgebautes Angebot speziell für Flüchtlinge, das im Arbeitsmarktprogramm (Anlage 1) ausführlicher beschrieben ist.

Zu den Handlungsfeldern gehören:

1.2.1 Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung und Arbeit

Jugendliche ohne Schulabschluss und sogar mit Hauptschulabschluss haben bei den gegebenen Bildungsanforderungen der Arbeitgeber regelmäßig Schwierigkeiten, in eine Ausbildung oder nachhaltige Beschäftigung einzumünden. Deshalb wird bei den unter 25-Jährigen ohne Ausbildung der Schwerpunkt auf individuell passende Zugänge und Begleitung bis zu einem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung gesetzt. Die Strategie "Ausbildung vor Beschäftigung" wird beibehalten. Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des SGB II (Rechtsvereinfachung, in Kraft seit 01.08.2016) wurde diese Zielsetzung jetzt auch in den Leistungsgrundsätzen (§3 Absatz 2 SGB II) verankert.

Nichtaktivierungskundinnen und -kunden nach § 10 SGB II (z. B. Schüler/innen, Erziehende mit Kindern unter drei Jahren) erhalten frühzeitig auf ihre Situation zugeschnittene Beratungsangebote.

Als Instrumente zur Förderung von jungen Erwachsenen kommen neben dem ausbildungsorientierten Fallmanagement der persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor allem
· die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) sowie
· die Einstiegsqualifizierung (EQ)
· die Assistierte Ausbildung sowie
· die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), darunter das Projekt „BaEplus (Ausbildungschance)"
· Förderung schwer zu erreichender junger Menschen
in Betracht.

Die Aufgabe der Ausbildungsstellenvermittlung wird auch in 2017 an die Agentur für Arbeit übertragen.

Für ausbildungsmarktferne junge Menschen bietet das Jobcenter weitere Angebote und kooperiert u. a. mit den Projekten:


Durch die neue Rechtsänderung (seit 01.08.2016) gibt es für den Personenkreis der schwer erreichbaren jungen Menschen ein neues Förderinstrument (§ 16h SGB II). Dieses bietet u. a. die Möglichkeit, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen auch für junge Menschen zu erbringen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nach dem SGB II leistungsberechtigt wären, aber bisher diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen konnten. Die Fachstelle U25 im Jobcenter erarbeitet hierzu in enger Abstimmung mit dem Stuttgarter Arbeitsbündnis Jugend und Beruf, getragen von Jugendamt und Jobcenter der LHS Stuttgart sowie der Arbeitsagentur Stuttgart, konzeptionelle und planerische Beiträge, die die Integrationschancen der jungen Menschen erhöhen sollen.

Für diese Instrumente sind im Jahr 2017 im Eingliederungstitel 1.668.363 EUR bzw. 7,17 Prozent vorgesehen.

1.2.2 Aktivierung und Verbesserung von Integrations- und Teilhabechancen von Langzeitleistungsbeziehenden sowie Langzeitarbeitslosen

Die Herausforderungen im Handlungsfeld "Aktivierung und Chancenerhöhung von Langzeitleistungsbeziehenden sowie Langzeitarbeitslosen" bestehen unvermindert weiter. Deshalb muss die bedarfsdeckende und nachhaltige Integration von Langzeitleistungsbeziehenden ein besonderer Schwerpunkt der Geschäftspolitik des Jobcenters Stuttgart bleiben.

1.2.2.1 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Obwohl in den Vorjahren auch geringqualifizierte Langzeitleistungsbeziehende erfolgreich in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten, beträgt der Anteil der Gruppe der Langzeitleistungsbeziehenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ca. 61 Prozent (Juli 2016). Das Jobcenter wird deshalb im Jahr 2017 seine Aktivitäten, die der verfestigten Sockelarbeitslosigkeit entgegen wirken, fortführen. Als dafür besonders geeignetes Förderinstrument werden Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III eingesetzt. Durch die – je nach Bedarf und Maßnahme – gewählte Kombination von Aktivierung, Qualifizierung und sozialpädagogischer Betreuung ist eine Qualitätssteigerung im Sinne einer ganzheitlichen Förderung eingetreten und eine weitere Verbesserung der Integrationschancen zu erwarten. Beispielhaft sei die Maßnahme „Produktiv in Arbeit“ (PiA) genannt, welche eine individuell bedarfsorientierte sozialpädagogische Betreuung mit der praktischen Erprobung der Interessen und Fähigkeiten in verschiedensten betrieblichen Arbeitsbereichen verzahnt. Bei festgestellten Qualifizierungsbedarfen werden diese beim Träger oder durch externe Fortbildungsanbieter gedeckt und in den jeweiligen Arbeitsbereichen angewendet und vertieft.

Da in verfestigten komplexen Fallkonstellationen mit einem aufsuchenden systemischen Beratungsansatz spürbare Erfolge erzielt werden konnten, wird dieses Angebot verstärkt fortgeführt. Die zunächst als Pilotprojekt vom Jobcenter beschaffte Maßnahme „Blickwechsel“ verfolgt diesen Ansatz. Hier wird bereits dem Aufbau des Beratungskontaktes besondere Bedeutung zugemessen. Sofern notwendig, wird auch durch aufsuchende Arbeit ein konstruktiver und verlässlicher Kontakt hergestellt Anschließend werden die Ressourcen, Fragestellungen und Optionen geklärt. Mittels individueller, intensiver Beratung und Unterstützung werden Vernetzungs- und Kooperationsbezüge, z. B. zu anderen Fachberatungsstellen, geschaffen. Die Unterstützung bei der Berufswegeplanung und Heranführung an weiterführende Angebote runden das Profil der Maßnahme ab.

Die erfolgreiche Integration von arbeitsmarktnahen Leistungsberechtigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist nicht in jedem Fall gleichzusetzen mit der Beendigung des Leistungsbezugs. Der Anteil der so genannten Erwerbsaufstockenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Stuttgart beträgt ca. 29 Prozent (Juli 2016). 4.022 der 8.563 erwerbsaufstockenden Personen beziehen dabei ein Einkommen von bis zu 450 Euro im Monat. Die Zielgruppe der Erwerbsaufstockenden wird deshalb im Jahr 2017 weiter intensiv gefördert. Die vorhandene „Step up“-Maßnahme wird modifiziert weitergeführt. Eine weitere Maßnahme, die sich speziell an erwerbsaufstockende Frauen richtet, ist eingerichtet.

Die Aktivierungsmaßnahme „PiA – Produktiv in Arbeit“ nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III mit den Schwerpunkten Beschäftigung, Qualifizierung und sozialpädagogische Begleitung, wird mit 195 Maßnahmeplätzen mit produktionsorientierten Arbeiten fortgesetzt.

Wie 2016 soll der Beschäftigungsumfang oder das Arbeitsentgelt von Erwerbsaufstockenden weiter erhöht werden.

Für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung werden im Jahr 2017 9.244.693 EUR und damit 39,76 Prozent des Eingliederungsbudgets aufgewendet.

1.2.2.2 Maßnahmen zur öffentlich geförderten Beschäftigung

Einem größeren Teil der arbeitsmarktfernen Leistungsbeziehenden kann aufgrund persönlicher schwerwiegender Einschränkungen nicht unmittelbar eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden. Im Vordergrund steht zunächst die Stabilisierung, das heißt der Erhalt oder die (Wieder-) Erlangung der Beschäftigungsfähigkeit.

Die öffentlich geförderte Beschäftigung bleibt deshalb auch im Jahr 2017 mit bis zu 595 Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante, 103 Förderungen über den Beschäftigungszuschuss und 30 Förderungen von Arbeitsverhältnissen ein besonders gewichtiger Posten im Eingliederungstitel des Jobcenters.

Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit sozialen Schwierigkeiten in besonderen Lebenslagen wird geförderte Beschäftigung mit einem niedrigschwelligen Zugang und angepassten Anforderungen fortgeführt und gegebenenfalls modifiziert.
Für Leistungsberechtigte mit einer Suchterkrankung wurden 92 spezifische Arbeitsgelegenheiten eingerichtet.

1.2.3 Erhöhung der Bildungsbeteiligung

Abschlussorientierte Qualifizierungen, Fort- und Weiterbildungen sowie Ausbildungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit dauerhaft im Arbeitsmarkt zu verbleiben. Die "Erhöhung der Bildungsbeteiligung" der Leistungsberechtigten bleibt deshalb ein wesentlicher Beitrag zur Steigerung der Integrationschancen.
Das Jobcenter konzentriert sich deshalb auf die


Für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) sind im Jahr 2017 3.072.494 EUR, 13,21 Prozent, des Eingliederungsbudgets vorgesehen.

1.2.4 Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt / Aktivierung des Beschäftigungspotentials von Alleinerziehenden und Erziehenden

Bei Aufgaben und Zielen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen sind insbesondere darauf auszurichten, geschlechtsspezifischen Nachteilen entgegenzuwirken. Familienspezifische Lebensverhältnisse von Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen, sind zu berücksichtigen.
Das Jobcenter verfolgt diese Ziele mit einer abgestimmten und in der Geschäftsplanung verankerten Gender-Strategie mit den folgenden wesentlichen Schwerpunkten:


Mit der Aktivierung des Beschäftigungspotentials von Alleinerziehenden und Erziehenden in Bedarfsgemeinschaften (BG) soll der Fachkräftenachfrage gezielt entsprochen werden.

Im Kontext des Zieles der Geschlechtergleichstellung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bedürfen vor allem Alleinerziehende, aber auch Frauen, die in einem Paarhaushalt die Erziehungsverantwortung übernehmen, einer an ihrer Lebenssituation ausgerichteten Förderung. Dieser Personenkreis wird deshalb auch im Jahr 2017 bei den Eingliederungsplanungen besonders gefördert. Angeboten werden die Maßnahmen Weitere frauenspezifische Maßnahmen bspw. für psychisch auffällige Frauen oder frauenspezifische AGH unterstützen vorrangig Frauen in besonders schwierigen Lebenssituationen mit erheblich eingeschränkten beruflichen Perspektiven.

Zwei ESF-Projekte für Alleinerziehende zur Vorbereitung auf eine Teilzeitausbildung bieten vor allem Frauen ohne Berufsausbildung eine realistische Chance, einen qualifizierten Berufsabschluss zu erreichen.

Ein spezifisches Angebot für weibliche Flüchtlinge, in Kooperation mit der Agentur für Arbeit, wird ab 2017 angeboten.

Das spezifische Angebot „Flüchtlingsfrauen, Integration und Entwicklung fördern (FINE)“, für weibliche Flüchtlinge wird in Kooperation mit der Agentur für Arbeit seit Ende 2016 angeboten und 2017 fortgeführt.

Beschäftigungspotentiale für Alleinerziehende durch verlässliche Kinderbetreuung

Das Arbeitgeberteam des Jobcenters macht verstärkt die Erfahrung, dass es für Erziehende regelmäßig Arbeitgeber mit konkretem Einstellungsinteresse akquirieren kann, die Anstellung letztlich aber daran scheitert, dass die Kinderbetreuung nicht oder nicht erweitert sichergestellt werden kann.

Gerade Branchen, die aktuell Beschäftigungspotentiale aufweisen, wie etwa die Dienstleistungsbranche, stellen zugleich verstärkte Anforderungen an die Flexibilität und Mobilität der Bewerberinnen. So haben sich beispielsweise im Einzelhandel die Öffnungs- und damit die Arbeitszeiten stark verändert. Im Pflegebereich ist die Kinderbetreuung mit Schicht- und Wochenenddiensten in Einklang zu bringen.

Soll das Beschäftigungspotential der Alleinerziehenden und Erziehenden im SGB II verstärkt gefördert werden, dürfen künftig fehlende Kinderbetreuungszeiten in Stuttgart kein Hinderungsgrund für eine Arbeitsaufnahme darstellen.

Impulse dazu, wie der notwendige Ausbau, vor allem in Randzeiten, gestaltet werden kann, werden auch durch die Beteiligung am Bundesprogramm „KitaPlus“ 2017 erwartet. Zwei Stuttgarter Träger, ZORA und das Kinderhaus Regenbogen, haben mit ihren Projektvorschlägen den Zuschlag erhalten. Die Umsetzung wird von einer Planungsgruppe begleitet, in der das Jobcenter durch die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt vertreten wird. Sie bringt die besonderen Belange der SGB II-Kundinnen in die Planungsgruppe ein.


Im Rahmen einer umfassenden Genderstrategie wird verstärkt darauf geachtet, dass Frauen mindestens entsprechend ihres Anteils an den Arbeitslosen an Maßnahmen teilnehmen. Intern wird die Genderstrategie durch Schulungen, insbesondere für neue Kolleginnen und Kollegen unterstützt. Ziel ist es, geschlechterspezifische Aspekte im gesamten Prozessverlauf, also von Beginn der Beratung im Jobcenter über die Maßnahmenausgestaltung und -teilnahme bis zur Stabilisierung der Beschäftigung, zu verankern.

Für die geschlechtsspezifische berufliche Maßnahmeförderung ist ein Budget von 1.572.323 EUR vorgesehen.

1.2.5 Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung

Die zentrale Idee der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Inklusion. Ziel ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen, auch und gerade in der Arbeitswelt, selbst bestimmt leben und zusammenleben können.

Inklusion ist ein permanenter Prozess, der von allen Akteurinnen und Akteuren der Gesellschaft aktiv gestaltet werden sollte. Das Jobcenter Stuttgart versteht sich als Teil dieses Gestaltungsprozesses. Als bedeutender Akteur auf dem Stuttgarter Arbeitsmarkt sollen dafür Voraussetzungen und Bedingungen geschaffen werden,


Das Projekt „Barrierefrei in Erwerbstätigkeit in Stuttgart“ wird der Hebel für dieses Unterfangen sein. Das Projekt ist eine der bedeutendsten Maßnahmen des Jobcenters Stuttgart zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.

Im Rahmen von vier Handlungsfeldern werden dabei folgende Zielgruppen zusätzlich gefördert:

Das breite Spektrum der Regel- und Ermessensleistungen des Jobcenters bleibt von dieser zusätzlichen Förderung unberührt. Die jeweils den Arbeitsuchenden zustehenden Leistungen werden ggf. durch Leistungen aus dem Projekt „Barrierefrei in Erwerbstätigkeit in Stuttgart“ ergänzt. Beispielsweise unterstützt die IHK Region Stuttgart das Vorhaben durch die gezielte Ansprache von Arbeitgebern, um mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Auch unterscheiden sich die speziellen Projektförderleistungen maßgeblich von den Regelinstrumenten. So können mithilfe des Projekts Menschen mit Behinderung, die in Arbeit vermittelt wurden, während ihrer Beschäftigungszeit begleitet und stabilisiert werden. Beschäftigte wie Arbeitgeber haben so kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Der stabile Arbeitsmarkt soll auch in 2017 zur "Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung" genutzt werden. Dieses Ziel wird vor allem mit Aktivitäten des Projekts "Barrierefrei in Erwerbstätigkeit in Stuttgart" erreicht, welches mit zusätzlichen Mitteln aus dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert wird.

1.2.6 Bewältigung der Herausforderungen von Flucht und Asyl

Mit diesem Handlungsfeld reagiert das Jobcenter Stuttgart auf die Anforderungen, die sich aus dem zu erwarteten Zugang von Flüchtlingen und Asylberechtigten in den Rechtskreis SGB II ergeben.

Anerkannte Flüchtlinge, Geduldete (deren Abschiebung seit mindestens 18 Monaten ausgesetzt ist), Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge des Bundes stehen alle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Unterkunft sowie zur Eingliederung in Arbeit zu. Mit den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit wird auch auf das Jobcenter Stuttgart eine zentrale Aufgabe bei der Bewältigung der gesamtgesellschaftlichen Integration zukommen.

In der Planung sind zahlreiche Gesetzesänderungen neu zu beachten: Wohnsitzauflage, erleichterter Zugang zu Sprach- und Integrationskursen sowie zum Arbeitsmarkt.

1.2.6.1 Handlungsbedarfe

Derzeit rechnet das Jobcenter bis Ende des Jahres 2017 mit rund 5.600 erwerbsfähigen leistungsberechtigten Flüchtlingen (Prognose 2016: 4003 Flüchtlinge) und damit rund 1.600 zusätzlichen Flüchtlingen gegenüber den Planungen für 2016. (Weitere 1.091 erwerbsfähige Leistungsberechtigte werden trotz ihres Fluchhintergrundes nicht bei dieser Prognose berücksichtigt, da sie bereits vor dem 1. Januar 2015 Leistungen vom Jobcenter Stuttgart bezogen haben und daher zum „Altbestand“ gezählt werden. Diese Gruppe wird in den bereits bestehenden Strukturen weiter betreut). Diese Prognose ist aufgrund der unsichereren Zuwanderungszahlen und der daraus resultierenden Übergänge in das SGB II noch unsicher. Daher bleibt es weiterhin erforderlich, die Ausstattung des Jobcenters flexibel an den Bedarf anzupassen. Mit der Gründung der neuen Abteilung Migration und Teilhabe (MuT) hat das Jobcenter organisatorisch auf die neuen Herausforderungen reagiert. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Institutionen und Anbietern von Unterstützungsleistungen erfordern ein besonderes Wissen zu den zielgruppenspezifischen Netzwerken. Es soll insbesondere die Chance genutzt werden, bürgerschaftliches Engagement zielgerichtet und koordiniert einzubinden. Diese Organisationsform trägt auch dem Anliegen unterschiedlichster Unternehmensvertreter Rechnung, die übersichtliche Strukturen mit zentralen und kompetenten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern für den Austausch- und Vermittlungsprozess wünschen.

Zunächst waren im Geschäftsplan 2016 für diese Aufgabe 66,07 unbefristete Ermächtigungen vorgesehen, die entsprechend dem tatsächlichen Bedarf genutzt werden können, der sich aus den gesetzlichen Stellenschlüsseln ergibt. Die aktuelle Entwicklung im Jahr 2017 erfordert die Zuordnung weiterer 10,10 Stellen für die Abteilung MuT.

Der Medizinisch Psychologische Dienst des Jobcenters (MPD) geht davon aus, dass im Jahr 2017 vermehrt Zuweisungen eingehen werden, die Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge sowie geduldete Flüchtlinge betreffen. Es ist anzunehmen, dass Leistungsberechtigte mit schwerwiegenden psychischen/gesundheitlichen Problemen (wie z. B. Folgen der Traumatisierung, Infektionskrankheiten etc.), die bislang nicht in ärztlicher oder psychologischer Behandlung waren, in hoher Anzahl auf die persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der noch einzurichtenden Fachstelle für Flüchtlinge zukommen. Hier werden sich zahlenmäßige und inhaltliche Anforderungen ergeben, für die noch Handlungspläne/Strategien zu entwerfen sind.

1.2.6.2 Eckpunkte der Integrationsarbeit

Die künftige Arbeit des Jobcenters kann auf folgende Aktivitäten aufbauen:

Auf diesen Grundlagen wird die neue Abteilung weiter aufgebaut und konzeptionell an die Bedarfe des Arbeitsmarkts und der geflüchteten Menschen angepasst.

Dabei ergeben sich durch den Zuschnitt des Referates Soziales und gesellschaftliche Integration erweiterte Chancen und Potenziale. Die Angebote und Prozesse der Bereiche Sprachförderung, Arbeitsförderung, Asylbewerberleistungsrecht und SGB II werden aus einer Hand abgestimmt und die Abläufe im Sinne durchgehender, zielgerichteter und bedarfsgerechter Integrationswege festgelegt. Mit einbezogen sind die Angebote zur Gesundheitsprävention und
-versorgung, das Bürgerschaftliche Engagement (für und von Flüchtlingen) und die sozialräumlichen Programme zur gesellschaftlichen und sozialen Integration.
1.2.6.3 Aktivitäten im Rahmen der Eigenvornahme von Maßnahmen

Mit der Trägerzulassung nach § 178 SGB III kann das Jobcenter eigenes Personal aus dem EGT finanzieren (Eigenvornahme). Damit können flexibel und in kurzer Zeit Maßnahmen eingerichtet werden, die die Integrationsstrategie der persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, z. B. im Rahmen von Einzelcoachings der Leistungsberechtigten, in enger Abstimmung flankierend begleiten. Damit wird den unterschiedlichen Bedarfen und Bildungs- und Ausbildungsniveaus entsprochen. Vor diesem Hintergrund wurde das „Netzwerk Aktivierung, Beratung und Chancen (Netzwerk ABC)“ konzipiert und als neues Sachgebiet der Abteilung Migration und Teilhabe zugeordnet.

Das „Netzwerk ABC“ wird sich im Schwerpunkt mit der Integration von geflüchteten Menschen in Ausbildung oder Arbeit befassen. Dabei werden externe Angebote nicht ersetzt, sondern die Zusteuerung dahin optimiert. Dabei übernimmt das Netzwerk unter anderem eine Clearingfunktion und unterstützt unter anderem die passgenaue Zusteuerung in die geplanten noch zu beschaffenden modular ausgestalteten Vergabemaßnahmen für Flüchtlinge.

Das Jobcenter wird bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Angebote und Maßnahmen die Anschlussfähigkeit an die lokale Unterstützungsstruktur berücksichtigen und diese für Leistungsberechtigte mit den Instrumenten des SGB II ergänzen.

Im Rahmen des „Netzwerk ABC“ werden auch die Weiterführung von „AmigA“, einer gesundheitsfördernden Maßnahme, die bisher zu 50 Prozent über das Bundesprojekt "Perspektive 50plus" finanziert wurde und eine Maßnahme für schwerbehinderte Kundinnen und Kunden im Rahmen des Inklusionsprojekts und zur Unterstützung der Identifizierung und Begleitung von Rehabilitanden umgesetzt.

Durch die ausschließliche Bundesfinanzierung aus dem Eingliederungstitel entfällt die kommunale Beteiligung an den Personal- und Sachkosten.

1.3 Arbeitsmarktprogramm 2017

Das Arbeitsmarktprogramm 2017 umfasst alle Eingliederungsleistungen mit den jeweiligen finanziellen Budgets. Es wurde unter Berücksichtigung der Jobcenterstrategie, der Schwerpunktziele und der Ressourcen konzipiert.


Die folgende Tabelle stellt die Budgets, gegliedert nach einzelnen Eingliederungsleistungstypen, dar. Eine differenzierte Darstellung zu den einzelnen Maßnahmen erfolgt im Geschäftsplan (Anlage 1, Punkt 1.2).


1.4 Zustimmung zur Beschaffung und Vergabe neuer Maßnahmen

Zwei Drittel der Eingliederungsmaßnahmen des Jobcenters werden im Rahmen der Vergabe beschafft. Das übrige Drittel wird über Maßnahmen zur Eingliederung, die als Einzelfallhilfen ausgestaltet sind, verausgabt.

Die Zuständigkeitsordnung der LHS Stuttgart sieht vor, dass die Entscheidung über Art und Umfang der Beschaffung bei den nachfolgend genannten voraussichtlichen Auftragswerten und die Vergabe von Lieferungen und Leistungen bei den nachfolgend genannten Vergabesummen

getroffen wird.

Da die Auftragsvolumina der vom Jobcenter Stuttgart zu beschaffenden Maßnahmen bis auf wenige Einzelfälle regelmäßig den Auftragswert von 290.000 EUR überschreitet, können Neubeschaffungen wegen der zu beachtenden vergaberechtlichen Fristen, Einbringungsfristen und Termine des zuständigen Gemeinderatsausschusses nur mit einem großen zeitlichen Vorlauf erfolgen.

Eine Maßnahme mit einem Auftragswert von mehr als 290.000 EUR, die z. B. nach Zustimmung des Gemeinderates am 21.01.2017 ausgeschrieben wird, kann frühestens am 15.05.2017 in den zuständigen Gemeinderatsausschuss eingebracht, am 26.05.2017 bezuschlagt werden und am 26.06.2017 beginnen.
Eine volle Haushaltswirksamkeit der Maßnahme liegt somit erst ab August 2017 vor.

Sollte der Gemeinderat bereits mit dem Geschäftsplan 2017 der Vergabeentscheidung von Lieferungen und Leistungen durch das Jobcenter zustimmen, könnte eine Maßnahme mit einem Auftragswert von mehr als 290.000 EUR, die nach Zustimmung des Gemeinderates am 21.01.2017 ausgeschrieben wird, bereits am 20.04.2017 bezuschlagt werden und am 22.05.2017 beginnen.
Eine volle Haushaltswirksamkeit läge somit bereits ab Juli 2017 vor.

Es ist deshalb erforderlich, dass der Gemeinderat mit der Zustimmung zum Geschäftsplan auch über die Art und den Umfang der unten stehenden und im Geschäftsplan ausdifferenzierten (s. Anlage 1, Seite 36ff) Beschaffungen („Maßnahmen“) im Rahmen der bezeichneten voraussichtlichen Aufwände („Kostenschätzung gesamt inkl. Optionen und Aufstockung“) sowie der Entscheidung des Jobcenters über die Vergabe dieser Leistungen bis zu einer Vergabesumme, welche um bis zu 20 Prozent über dem bezeichneten voraussichtlichen Aufwand liegt, zustimmt.


1.5 Verwaltungskosten

Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2017 sind für die Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ohne Zusatzmittel für flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe) Haushaltsmittel von 4,036 Mrd. EUR veranschlagt (Vorjahr: 4,041 Mrd. EUR). Nach einem Abzug von insgesamt 29,4 Mio. EUR für zentrale Einbehalte verbleiben rund 4,007 Mrd. EUR, die in Abhängigkeit von der Anzahl der von den Jobcentern zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften verteilt werden. Das Jobcenter Stuttgart erhält hiervon einen Anteil von 0,6592 Prozent (Vorjahr: 0,6444 Prozent), somit voraussichtlich 26.414.915 EUR.
Gemäß Entwurf des Bundeshaushalts dürfen, wie in den Vorjahren, Ausgabereste in Höhe von bis zu 350 Mio. EUR (für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten) in Anspruch genommen werden. Das BMAS sieht vor, zusätzliche Mittel aus Ausgaberesten in Höhe von 300 Mio. EUR für die Verwaltungskosten (Vorjahr: 330 Mio. EUR) mit der Zuweisung der regulär veranschlagten Budgets auf die Jobcenter zu verteilen, so dass dem Jobcenter Stuttgart weitere 1.977.600 EUR zur Verfügung stehen.
Für die flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen im SGB II beabsichtigt der Bund nach bisherigen Informationen weitere 450 Mio. EUR für die Verwaltungskosten zur Verfügung zu stellen (Vorjahr: 325 Mio. EUR), die nach einem gesonderten Maßstab verteilt werden. Mit einer ersten Tranche werden 90 Prozent der Mittel zum Jahresanfang zugewiesen, die Zuweisung der zweiten Tranche erfolgt im zweiten Quartal 2017. Geht man davon aus, dass die Verteilung der zweiten Tranche nach dem gleichen prozentualen Anteil erfolgt wie bei der ersten Tranche (0,7139 Prozent), hätte das Jobcenter Stuttgart 3.212.550 EUR zu erwarten. Insgesamt würde sich das Budget damit auf 31.605.065 EUR belaufen (1.146.011 EUR mehr als im Vorjahr).
Von diesem Betrag ist vorläufig auszugehen. Für die Feststellung des endgültigen Betrages ist das Ergebnis des parlamentarischen Verfahrens zum Bundeshaushalt 2017 sowie der Erlass der Eingliederungsmittel-Verordnung 2017, Ende 2016, abzuwarten.

Die abrechenbaren Verwaltungskosten gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) werden sich voraussichtlich auf insgesamt 38.552.824 EUR belaufen. Der Anteil des Bundes beträgt 84,8 Prozent, also 32.692.795 EUR.
Da das Verwaltungsbudget des Bundes nicht ausreicht, den Bundesanteil zu decken, ist eine Umschichtung vom Eingliederungstitel in den Verwaltungshaushalt von 1.087.730 EUR erforderlich (Plan 2016: 2.075.662 EUR).
Der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) von 15,2 Prozent beträgt 5.860.029 EUR. Weiterhin hat die LHS Stuttgart die nicht abrechenbaren Kosten von 3.519.361 EUR zu tragen. Insgesamt belaufen sich die Kosten der LHS Stuttgart somit auf 9.379.390 EUR (Plan 2016: 8.658.800 EUR).

1.6 Stellenplanrelevante Entscheidungen

1.6.1 Bestandsentwicklung

Für die Analyse der bisherigen und die Vorhersage der zukünftigen Entwicklungen der Kundenzahlen im Jobcenter Stuttgart wurde der Kundenbestand in zwei Bestandsgruppen unterteilt:


Die getrennte Betrachtung der beiden Gruppen macht deren unterschiedliche Entwicklung bis Dezember 2017 deutlich: Der Altbestand sinkt leicht, während der Bestand im Bereich der Flüchtlinge für die Zugangsjahre 2015 und 2016 stark zunimmt.

Zu 1. Ende September 2016 waren 1.620 Bedarfsgemeinschaften (BG) mit 2.154 ELB, davon 801 ELB unter 25 Jahren im Jobcenter im Leistungsbezug.


* enthält den Familiennachzug von 500 ELB


Zu 2. Bei der Hochrechnung des Altbestandes wurde auf den Zahlen vom September 2016 aufgesetzt:
    09/2016
BG
PERS
ELB
ELB

Ü25

ELB

U25

    Altbestand Gesamt
20.938
38.206
27.926
23.435
4.492
- davon Flüchtlinge vor 01.01. 2015
619
1.613
1.103
835
268



Die Gesamtentwicklung der beiden o. g. Bestandsgruppen stellt sich wie folgt dar:

    Bestand 12/2017
    BG
    PERS
    ELB
    ELB Ü25
    ELB U25
Jobcenter Gesamt
24.623
45.013
33.226
26.854
6.372
    - davon Altbestand
20.738
37.796
27.626
23.185
4.442
- davon Flüchtlinge seit 2015
3.885
7.217
5.600
3.669
1.931
- davon Flüchtlinge Gesamt
4.498
8.813
6.691
4.495
2.196

Die Zahl der BG wächst demnach zwischen September 2016 und Dezember 2017 um 9,2 Prozent und die Zahl der ELB um 10,5 Prozent. Im Wesentlichen geht der Zuwachs auf geflüchtete Menschen zurück, die bis zum Jahresende 2017 von AsylbLG in den Rechtskreis SGB II wechseln werden.

1.6.2. Personalbedarfsberechnung


Die Personalbedarfsberechnung basiert auf den prognostizierten Kundenzahlen zum Jahresende 2017. Die Berechnungsmethode der stellenrelevanten Kundenzahlen wurde gegenüber den Vorjahren modifiziert:

In die Personalbedarfsberechnung gehen sämtliche BG, aber nicht alle ELB im Bestand ein, da in Abhängigkeit von der jeweiligen Fallkonstellation von einem geringeren Betreuungsaufwand ausgegangen wird. Dabei orientiert sich die Berechnung an der „Empfehlung des Bund-Länder-Ausschusses für das sonstige Personal in den gemeinsamen Einrichtungen“ aus dem Oktober 2012. Bei der Berechnung wird die Gruppe der § 10-Fälle bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren, die in ihrer Mehrheit noch eine Schule besuchen und dem Arbeitsmarkt daher (noch) nicht zur Verfügung stehen, zu 75 Prozent nicht berücksichtigt.

Mit der Zuordnung der ELB Gesamt auf ELB U25 und ELB Ü25 wurde den tatsächlichen Relationen im Altbestand und im Bereich der Flüchtlinge Rechnung getragen:

AltbestandBGELB Gesamt
ELB Ü25
83,9%
ELB U25
16,1%
§ 10 Abzug
Stellenrelevant
ELB Ü25 ELB U25
20.73827.62723.1854.4422.12723.1852.315
Bestand Flü seit 2015BGELB Gesamt
ELB Ü25
65,5%
ELB U25
34,5%
§ 10 Abzug
Stellenrelevant
ELB Ü25 ELB U25
3.885 5.600 3.6691.931 4143.6691.517
Bestand Gesamt24.62326.8543.832


Insgesamt ergibt sich ein Gesamtbedarf der betreuungsrelevanten Stellen und Ermächtigungen von 419,53 VZA, damit 15,1 VZA weniger gegenüber dem Geschäftsplan 2016:

Personalbedarfsrechnung für 2017

Betreuungs-
relation
2017
BG /
ELb
Stellen-
Plus/Minus*)
Stellen
Gesamt*)
U25
1:75
3.832
7,54
51,09
Ü25
1:150
26.854
-16,96
179,03
LG
1:130
24.623
-5,68
189,41
Saldo
- 15,10
419,53
*) inkl. Ermächtigungen der Abteilung Migration und Teilhabe

Aufgrund der prognostizierten Entwicklung der Flüchtlingszahlen fanden im Geschäftsplan 2016 insgesamt Personalkapazitäten im Umfang von 6607 Prozent, von denen 6447 Prozent in der Personalbedarfsrechnung von 2016 Berücksichtigung. Die Verwendung der Ermächtigungen für die Einstellungen von Personal erfolgte im Jahr 2016 entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Flüchtlingszahlen bedarfsgerecht. Im Zuge der Personalbedarfsrechnung für 2017 werden die o. g. 15,1 VZA (Reduzierung gegenüber dem Geschäftsplan 2016) durch die Nichtverwendung von (unbesetzten) Ermächtigungen in entsprechender Höhe ausgeglichen.

2. Zielsystem


2.1 Ziele, Zielindikatoren, Zielwerte

Das Zielsystem der Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht für das Jahr 2017 unverändert weiter. Der Gesetzgeber hat in § 48a SGB II für die Zielvereinbarungen nach § 48b SGB II folgende Steuerungsziele festgelegt:

Zielsystem des Bundes
Nr.
Ziele
Zielindikatoren
1Reduzierung der HilfebedürftigkeitSumme der Leistungen zum Lebensunterhalt
2Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, Ausbildung und SelbständigkeitIntegrationsquote
3Vermeidung von langfristigem LeistungsbezugVeränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden

Für die Messung der Ziele werden Indikatoren mit Zielwerten bzw. Veränderungswerten vereinbart, deren Berechnungsweise für die Ziele 1 bis 3 im gemeinsamen Planungsdokument für die Zielsteuerung 2017 im SGB II festgelegt ist.

Für das Jahr 2017 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II (BLAG) entschieden, dass die Ziele 2 und 3 wie im Vorjahr dezentral zu planen sind. Dadurch soll eine realistische und gleichzeitig ambitionierte Zielwertfindung und somit eine höhere Akzeptanz des Planungsverfahrens insgesamt erreicht werden.

Die Kennzahl zum Ziel 1 soll im Gegensatz zu den Werten der Ziele 2 und 3 nicht mehr festgeschrieben werden, sondern in ihrem Verlauf im Rahmen eines qualitativ hochwertigen Monitorings beobachtet und ggf. mit der prognostizierten Entwicklung verglichen werden.

Zusätzlich vereinbart das Land Baden-Württemberg mit dem Jobcenter Stuttgart weitere Ziele:

Ziele des LandesZielindikatoren
4Verbesserung der Integration Alleinerziehender in ErwerbstätigkeitVerbesserung der Integrationsquote Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit
5Verbesserung der Inklusion-

Die vorgeschlagenen Zielwerte sind aus den Handlungsbedarfen unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen abgeleitet.

Die LHS Stuttgart schlägt dem Ministerium für das Ziel 2 vor, dass es erreicht wird, wenn die Integrationsquote insgesamt um nicht mehr als 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr sinkt. Aktuell wird von einer Integrationsquote von 23,9 Prozent im Dezember 2016 ausgegangen. Die Integrationsquote sollte sich bis zum Dezember 2017 nicht schlechter entwickeln als 23,3 Prozent um das Ziel zu erreichen.

Für das Ziel 3 wird eine Absenkung von 0,2 Prozent vorgeschlagen, was bedeutet, dass die durchschnittliche Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Durchschnitt der letzten zwölf Monate im Vergleich zum Vorjahr um mindestens diesen Anteil sinkt. Zu den Langzeitleistungsbeziehenden werden die ELB gezählt, die in den letzten zwei Jahren 21 Monate SGB II-Leistungen bezogen haben. Da die meisten Flüchtlinge im Jahr 2017 noch keine 21 Monate im Leistungsbezug gewesen sein können, gilt der vorgeschlagene Wert auch unter Berücksichtigung der erwarteten Zuwanderung.
Abweichend zum bisherigen Verfahren wird für das Jahr 2017 bei Ziel 4 ebenfalls wie bei Ziel 2 eine Veränderung der Integrationsquote Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Selbständigkeit vorgeschlagen. Das Ziel wäre demnach im Jahr 2017 erreicht, wenn sich die Ergänzungsgröße "Integrationsquote der Alleinerziehenden" nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 Kennzahlen-VO im Vergleich zum Vorjahr um 4,6 Prozent erhöht. Aktuell wird von einer Integrationsquote von 20,3 Prozent im Dezember 2016 ausgegangen. Die Integrationsquote der Alleinerziehenden sollte bis zum Dezember 2017 mindestens 21,2 Prozent betragen, um das Ziel zu erreichen.

Für das Ziel 5 werden keine Zielwerte vereinbart.

Im Rahmen des SGB II-Zielsystems (§ 48 SGB II) wurden dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg von der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als zugelassenem kommunalem Träger folgende Zielwerte vorgeschlagen:

Zielindikatoren
Angebotswerte 2017
1Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt
-
2Veränderung der Integrationsquote (K2)
-2,7 %
3Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden (JFW K3)
-0,2 %
4Veränderung der Integrationsquote Alleinerziehender (K2E4)
+4,6 %
5Verbesserung der Inklusion
-

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss wird über den Abschluss der Zielvereinbarung informiert.



Mitzeichnung der beteiligten Stellen:

Referat WFB und Referat AKR haben die Vorlage mitgezeichnet.






Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Geschäftsplan 2017
Anlage 2 Stellenschaffung Leitung MuT
Anlage 3 Stellenschaffung SB Einkauf Arbeitsmarktdienstleistungen
Anlage 4 Stellenschaffung SB Administration Aktivleistungen
Anlage 5 Stellenschaffung SB LK LISSA
Anlage 6 Stellenschaffung SB Forderungsmanagement
Anlage 7 Stellenschaffung SB QI BuT
Anlage 8 Stellenschaffung Sprach- und Integrationslotsen
Anlage 9 Wegfall KW Vermerk Abrechnung BuT
Anlage 10 Verlängerung KW Vermerk SB Widerspruch
Anlage 11 Verlängerung KW Vermerk pAp PAT




Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

Anlage 1 Geschäftsplan 2017
Anlage 2 Stellenschaffung Leitung MuT
Anlage 3 Stellenschaffung SB Einkauf Arbeitsmarktdienstleistungen
Anlage 4 Stellenschaffung SB Administration Aktivleistungen
Anlage 5 Stellenschaffung SB LK LISSA
Anlage 6 Stellenschaffung SB Forderungsmanagement
Anlage 7 Stellenschaffung SB QI BuT
Anlage 8 Stellenschaffung Sprach- und Integrationslotsen
Anlage 9 Wegfall KW Vermerk Abrechnung BuT
Anlage 10 Verlängerung KW Vermerk SB Widerspruch
Anlage 11 Verlängerung KW Vermerk pAp PAT





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