Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
1/2020
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 22.01.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Ausschreibung von Wachdienstleistungen für die Stadtbibliothek Stuttgart
- Vertagung -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 07.01.2020, GRDrs 1/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, Wachdienstleistungen mit einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren (2020 bis 2024) für die Stadtbibliothek Stuttgart neu auszuschreiben.

2. Der voraussichtliche Aufwand von insgesamt bis zu 1,1 Mio. EUR für 4 Jahre wird im Teilergebnishaushalt THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102720 Stadtbibliothek Stuttgart, Kontengruppe 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, gedeckt.

3. Es wird zugestimmt, dass die Vergabeentscheidung durch das Referat AKR getroffen werden kann.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Für StR Adler (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) ergibt sich zum einen hinsichtlich der GRDrs 1019/2019 "Stellenplan 2020/2021 Schaffung von 4,0 Stellen sowie Ermächtigungen zur Einstellung von Personal außerhalb des Stellenplans - geschäftsübergreifend" und zum anderen hinsichtlich des heutigen nicht öffentlichen vertraulichen Tagesordnungspunktes 15 die Frage, ob es für die Stadtbibliothek bzw. für das Wachdienstpersonal nicht sinnvoller wäre, städtisches Personal für die Wachdienstleistungen zu beschäftigen. Er kann sich vorstellen, für solche Dienstleistungen eine Art Stellenpool für städtische Wachdienstleistungen aufzubauen.

EBM Dr. Mayer sieht sich heute nicht in der Lage zu vergaberechtlichen Themen Stellung zu nehmen. Vorgetragen wird von ihm, die Stadtverwaltung verfüge derzeit für solche Aufgaben über kein Personal/keine Stellen. Die gestellte perspektivische Frage müsste in Stellenplanberatungen aufgeworfen werden. Aktuell würden diese Dienstleistungen bei allen städtischen Kultureinrichtungen von Fremdkräften erbracht. Die von StR Adler angestellte Rechnung (1,1 Mio. € entsprechen 22 Stellen) lässt er verweisend auf Overheadkosten nicht gelten.

Laut Frau Häußler (GPR) hat es beim GPR vereinzelte Anfragen von Wachdienstpersonal gegeben, ob diese Dienstleistung nicht durch städtisches Personal abgedeckt werden kann. Ihrer Einschätzung nach handelt es sich bei entsprechenden Arbeitsplätzen bei Privatunternehmen um keine sicheren Arbeitsplätze.

Im weiteren Verlauf bietet der Vorsitzende an, dem Ausschuss bei Gelegenheit aufzuzeigen, welche Kosten dann entstehen, wenn diese Dienstleistungen durch städtisches Personal erbracht werden. Derzeit bestehe ein gewisser Handlungsdruck, da der bestehende Vertrag bereits zum 30.06.2020 auslaufe.

StR Adler, der sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden erklärt, beantragt in der Folge, den Vergabezeitraum von 4 Jahren auf die Jahr 2020 und 2021 (Ablauf des derzeitigen Doppelhaushaltsplans) zu reduzieren. EBM Dr. Mayer bezeichnet diesen Antrag als plausibel. Da er dessen finanzielle Auswirkungen allerdings nicht abschätzen kann schlägt er vor, die GRDrs 1/2020 auf die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 05.02.2020 zu vertagen. In dieser Sitzung werde dann die Verwaltung auf die offenen Fragen eingehen.


Abschließend stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss ist damit einverstanden, diesen Tagesordnugspunkt bzw. die GRDrs 1/2020 auf die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 05.02.2020 zu vertagen.

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