Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
369
25
Verhandlung
Drucksache:
178/2023
GZ:
T
Sitzungstermin:
05.07.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
th
Betreff:
Neubau der Tageseinrichtung für Kinder Ebersbacher Straße 8 in Stuttgart-Wangen
- Baubeschluss -
Vorgang: Ausschuss f. Wirtschaft u. Wohnen vom 30.06.2023, nicht öffentlich, Nr. 118
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 04.07.2023, öffentlich, Nr. 281
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 22.06.2023, GRDrs 178/2023, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Dem Neubau einer 6-gruppigen, 3-geschossigen Tageseinrichtung für Kinder in der Ebersbacher Straße 8 in Stuttgart-Wangen
nach Plänen der
Arge J
udarchitektur
BDA und
Meyer Architekten (Anlage 4) vom 05.04.2023
der Baubeschreibung (Anlage 5) von April 2023
sowie dem durch die Architekten erstellten und
durch das Hochbauamt geprüften Kostenanschlag
(Anlage 2) vom 11.05.2023
mit einem Kostenstand (04/2023) in Höhe von brutto 9.946.000 EUR
zzgl. Prognose für Baupreisentwicklung von brutto 218.000 EUR
daraus resultierenden
voraussichtlichen
Gesamtkosten bei Fertigstellung
in Höhe von brutto 10.164.000 EUR
wird zugestimmt.
In den Gesamtkosten enthalten sind die anteiligen Erneuerungskosten der Technikzentrale für die benachbarte Einrichtung Ebersbacher Straße 6 in Höhe von 64.500 EUR, Kosten für die Photovoltaikanlage (inkl. Nebenkosten) in Höhe von 110.000 EUR, die Kosten für die Erneuerung der Außenanlagen beider Einrichtungen in Höhe von 552.000 EUR (inklusive Nebenkosten), Abbruchkosten in Höhe von 100.000 EUR und Ausstattungskosten in Höhe von 241.500 EUR.
2. Die voraussichtlichen Auszahlungen entsprechend Kostenanschlag vom 11.05.2023 in Höhe von 9.946.000 EUR brutto werden im Teilfinanzhaushalt 230 Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233236 - Kita Wangen, Geislinger Straße 45, Neubau, Ausz.Gr. 78302 - Erwerb von Anlagevermögen, 7871 - Hochbaumaßnahmen und 7873 - Sonstige Baumaßnahmen wie in den Finanziellen Auswirkungen dargestellt, gedeckt.
3. Folgelasten
Den jährlichen Folgelasten von insgesamt 1.441.983 EUR wird zugestimmt. Mittel zur Deckung der Personal- und Sachaufwendungen (ohne Abschreibung und kalkulatorische Verzinsung) sind in ausreichender Höhe bei der Kita-Betriebskostenpauschale 2022/2023, Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 510- Jugendamt, Amtsbereich 5103651 - Förderung von Kindern in Städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt und werden mit Inbetriebnahme der Einrichtung entsprechend umgesetzt.
4. Auswirkungen auf den Stellenplan
Für dieses Projekt des städtischen Trägers werden insgesamt 20,0714 Stellen benötigt (davon 8,4985 Stellen in Entgeltgruppe S 8b und 9,3743 Stellen in Entgeltgruppe S 8a und 0,9678 Stellen in Entgeltgruppe S 3 und 1,0 Stellen in Entgeltgruppe E 3 und 0,2308 Stellen in Entgeltgruppe E 2Ü).
Das Jugendamt wird ab Inbetriebnahme der Einrichtung ermächtigt, außerhalb des Stellenplanes im Umfang von 20,0714 Stellen Personal zu beschäftigen. Über die Stellenschaffung wird zum Doppelhaushalt 2024/2025 entschieden.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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