Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
450
3
Verhandlung
Drucksache:
708/2022
GZ:
OBM
Sitzungstermin:
30.11.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
th
Betreff:
Ausgestaltung des Bürgerrats Klima
Vorgang: Ausschuss für Klima und Umwelt vom 25.11.2022, öffentlich, Nr. 55
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung mit Maßgabe
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 14.11.2022, GRDrs 708/2022, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Der Gemeinderat stimmt der Durchführung des Bürgerrats Klima auf Grundlage der Anlagen 1 (Beteiligungskonzept) und 2 (Grundsätze für den Bürgerrat Klima Stuttgart) zu.
2. Der Bürgerrat Klima soll sich intensiv mit den folgenden Fragestellungen beschäftigen. Diese sind in der Verwaltung wie in Ziffer 4) der Begründung beschrieben vorzubereiten:
a. Welche Schritte soll Stuttgart unternehmen, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen?
b. Welche Maßnahmen sollen im Bereich der Mobilität umgesetzt und wie soll unser Straßenraum gestaltet werden?
3. Die Zufallsauswahl wird nach dem in Anlage 3 (Regelungen für die Zufallsauswahl) beschriebenen Verfahren durchgeführt.
4. Die mit GRDrs. 1246/2021 für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Juli 2023 befristet geschaffene Ermächtigung (060.0010.300, 1,0 VZK in EG 13 TVöD) im Grundsatzreferat Klimaschutz, Mobilität und Wohnen (ehemals: Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität), wird bis zum 31. Januar 2024 verlängert.
StR
Ebel
(AfD) erklärt, seine Fraktion teile die für das Klima genannten Ziele nicht und stimme deshalb diesem Bürgerrat nicht zu. Deutschland könne machen, was es wolle, aber es rette kein Klima, und der Versuch sei "nichts als Überheblichkeit".
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, stellt EBM
Dr. Mayer
fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag mit der Maßgabe des Ausschusses für Klima und Umwelt von 25.11.2022 bei 1 Gegenstimme mehrheitlich
zu
.
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