Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 777/2015
Stuttgart,
09/24/2015



Kulturelle Bildung in der Ganztagesgrundschule
Qualifizierungsprogramm




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
06.10.2015
27.10.2015
28.10.2015



Beschlußantrag:

1. Den von der Verwaltung erstellten Kriterien zur Qualifikation und dem Programm zur Qualifizierung von Kulturschaffenden, die in der Ganztagesgrundschule tätig werden, wird zugestimmt.

2. Der Ergänzung der „Vereinbarung über den Betrieb einer Ganztagesgrundschule“ zwischen der Stadt Stuttgart, der jeweiligen Ganztagesgrundschule und dem Träger der Jugendhilfe für „Kultur im Ganztag“ (Anlage 3) wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014/2015 hat der Gemeinderat ab 2014 Ressourcen für das Thema kulturelle Bildung zur Verfügung gestellt (vgl. GRDrs 1129/2013). Wie bereits in den GRDrs 842/2014 und 500/2015 dargestellt, ist der Aufbau eines kulturellen Bildungsangebots in den verbindlichen Ganztagesgrundschulen und Ganztagesgrundschulen in Wahlform analog zum bereits bestehenden Angebot im Sport der erste Aufgabenschwerpunkt des Netzwerks Kulturelle Bildung Stuttgart
(kubi-S).


Den Rahmen hierfür hat die Stadt Stuttgart mit Beschluss des „Stuttgarter Modells“ mit der Einbindung der Sportvereine gesetzt. Die Grundlage bildet die „Vereinbarung über den Betrieb einer Ganztagesgrundschule“ zwischen der Stadt Stuttgart, der jeweiligen Ganztagesgrundschule und dem Träger der Jugendhilfe.


Mit dem „Stuttgarter Modell“ haben Stuttgarter Vereine die Möglichkeit, sich zum Kooperationspartner der Träger der Jugendhilfe zu entwickeln und so in das System der Ganztagesgrundschule integriert

zu werden, sodass ein Stuttgarter Verein im Auftrag und stellvertretend für den an der Ganztagesgrundschule eingesetzten Träger der Jugendhilfe (für die Kinder der gebundenen Züge) aktiv sein kann. In der Anlage 4 der Rahmenvereinbarung des „Stuttgarter Modells“ werden die Förderrichtlinien für den Sport benannt und die qualifizierenden Voraussetzungen für die in diesem Rahmen tätigen Personen.

Analog zum bestehenden Modell werden kulturelle Bildungsangebote für die verbindlichen Ganztagesgrundschulen und für die Ganztagesgrundschulen in Wahlform in Abstimmung mit der jeweiligen Schule und dem Träger entwickelt. Die ersten Pilotprojekte wurden im 2. Schulhalbjahr 2014/2015 durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen mit positiver Resonanz bei den Beteiligten. Mit Beginn des neuen Schuljahres sind weitere Projekte mit kulturellen Vereinen und Einrichtungen (u. a. Theaterhaus, JES) geplant.

Voraussetzung für eine Tätigkeit der Kulturschaffenden in der Ganztagesgrundschule ist analog zum Sport eine ausreichende Qualifizierung bzw. eine Zusatzausbildung.

Wie angekündigt wurde in Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt und der Arbeitsgruppe Kulturelle Bildung (Expertinnen und Experten der künstlerischen Sparten bzw. der Bereiche Pädagogik/Schule) die notwendige berufliche Qualifikation und eine Zusatzqualifizierung der Kulturschaffenden, die in der Ganztagesschule tätig werden, definiert (Anlage 1 und 2).

Ein Programm zur Qualifizierung von Kulturschaffenden, bestehend aus fünf Modulen, die je nach bestehender Vorqualifikation bzw. Berufserfahrung belegt werden, wurde mit der vhs Stuttgart e. V. erarbeitet und wird erstmals im Februar 2016 angeboten. Die Rückmeldungen von Schulen, Künstlerinnen und Künstlern und Kulturschaffenden hinsichtlich der Akzeptanz des Qualifizierungsprogramms sind überwiegend positiv.

Die verbindlichen Qualifikationskriterien und das Schulungsprogramm ermöglichen die Einbindung kultureller Bildungsangebote in der Ganztagesgrundschule analog zum Sport. Eine entsprechende Ergänzung der „Vereinbarung über den Betrieb einer Ganztagesgrundschule“ zwischen der Stadt Stuttgart, der jeweiligen Ganztagesgrundschule und dem Träger der Jugendhilfe für „Kultur im Ganztag“ liegt vor.


Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für das Qualifizierungsprogramm stehen im Teilhaushalt 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102730 – Netzwerk Kulturelle Bildung, zur Verfügung.

Im Rahmen der Projekte an Ganztagesschulen fallen Honorarkosten an.


Deren Finanzierung erfolgt innerhalb der im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt veranschlagten Mittel 2014/2015 analog der Vorgehensweise im Sportbereich.

Die Sachkosten für Verbrauchsmittel, die in kleinerem Umfang entstehen können, stehen im Teilhaushalt 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102730 – Netzwerk Kulturelle Bildung, zur Verfügung.


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Qualifizierungsprogramm
Anlage 3: Ergänzung der "Vereinbarung über den Betrieb einer Ganztagesgrundschule" zwischen Stadt Stuttgart, der jeweiligen Ganztagesgrundschule und dem Träger der Jugendhilfe für "Kultur im Ganztag" (dort: Anlage 6)
Anlage 4: Berechnungsmodell des Qualifizierungsprogramms in der Ganztagesgrundschule




Ausführliche Begründung zur Qualifikation und den Qualifizierungskriterien

Die Anforderungen und Rahmenbedingungen der Ganztagesgrundschule erfordern den Einsatz von Personen mit pädagogischer Qualifikation. Im Sportbereich wurde für Übungsleiter ein pädagogisches Fortbildungsprogramm „Sport im Ganztag“ entwickelt. Für den Kulturbereich wurde nun ein kompaktes Programm bestehend aus fünf Modulen über insgesamt 40 Unterrichtseinheiten mit der vhs Stuttgart e.V. für die Kunst- und Kulturschaffenden erarbeitet und mit dem Schulverwaltungsamt abgestimmt.

Grundlegende Voraussetzung für die Tätigkeit in der Ganztagesgrundschule im Rahmen „Kultur im Ganztag“ ist ein berufsqualifizierender Abschluss in einer künstlerischen oder kulturellen Sparte. Entscheidend für die Teilnahme am gesamten Fortbildungsprogramm sind die Anteile der in der Berufsausbildung enthaltenen fachpädagogischen / fachdidaktischen Ausbildungsanteile.

Die Ausbildungen sind in den einzelnen künstlerischen-kulturellen Sparten und an den einzelnen Ausbildungsstätten inhaltlich unterschiedlich angelegt. Die Berufsabschlüsse sind vielfältig und darüber hinaus liegt durch internationale Studien- und Berufsqualifikationen eine große Bandbreite an Qualifikationen vor, die nicht vereinheitlicht werden können. Eine komplette Prüfung der vielseitigen Ausbildungsgänge ist nicht möglich. Aufgrund dieser Ausgangssituation ist der Nachweis über die in der Ausbildung erworbene pädagogische Qualifikation bzw. über die Ausbildungsanteile jeweils im Einzelfall vom Kulturschaffenden, der in der Ganztagesgrundschule tätig werden möchte, zu erbringen.

Das Fortbildungsprogramm ist ein speziell für Stuttgart und das „Stuttgarter Modell“ entwickeltes Konzept, das Kulturschaffenden für den Einsatz in den Stuttgarter Ganztagsgrundschulen zur Verfügung steht.

Das Programm ist in einzelne Module gegliedert, die den unterschiedlichen Vorqualifikationen und Berufserfahrungen der Kulturschaffenden entsprechen. Die Module werden je nach individueller Voraussetzung kombiniert gebucht und ermöglichen so eine passgenaue Vorbereitung.

Die Teilnahme an allen 5 Modulen ermöglicht denjenigen Kulturschaffenden, die in ihrer Ausbildung nicht die fachpädagogische und fachdidaktische Vorqualifikation haben (s. Anlage 6, II) den Einstieg in den Ganztag. Die Kulturschaffenden erhalten mit Modul 1 und 2 über insgesamt 8 Unterrichtsstunden eine Einführung in die Grundlagen einzelner pädagogischer Aspekte der kindlichen Bildung. Durch Modul 3 erhalten die Teilnehmenden die notwendigen Informationen über das System Ganztagesgrundschule. Modul 4 gibt den aktuellen Einblick in die wichtigen Themen Rechte, Pflichten und Erste Hilfe. Eine Hospitation bei der Partnerschule ist wichtig, um die vorbereitenden Gespräche mit den beteiligten Partnern zu führen und die Abläufe vor Ort kennen zu lernen. Zur Vorbereitung auf die besondere Aufgabe als Kulturschaffender im Schuljahresrhythmus tätig zu sein, bietet das Fortbildungsprogramm mit Modul 5 einen intensiven Einstieg in die konkrete Arbeitsaufgabe und die Möglichkeit ein vorbereitendes Konzept für ein Halbschuljahr zu entwickeln.

Der Ganztagesgrundschule liegt eine besondere pädagogische Konzeption zugrunde mit speziellen Rahmenbedingungen und Anforderungen und unterscheidet sich in Struktur, Zielsetzung und Aufgabenstellung von allen anderen Schulformen. Die Einbindung in das komplexe System mit vielen beteiligten Partnern (Schulleitungen, Lehrkräften, Trägern, Teamleitungen und externen Kooperationspartnern) erfordert die Kenntnis über diese Strukturen, die alltäglichen Abläufe, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Die Themen des gesamten Fortbildungsprogramms konzentrieren sich auf die Arbeit in der Ganztagesgrundschule und den damit verbundenen pädagogischen Aspekten.

Die künstlerische und kulturelle Bildungsarbeit in der Ganztagesgrundschule unterscheidet sich von kurzzeitigen bzw. mehrwöchigen künstlerischen Projekten. Die wöchentliche Zusammenarbeit und die Einbindung in den Schulalltag stellen nicht nur besondere Anforderungen an die soziale und pädagogische Kompetenz, sondern erfordern auch ein auf den Schulhalbjahresrhythmus und den Stundentakt der Schule angepasstes Vermittlungskonzept. Der Anspruch an die künstlerische Vermittlungsaufgabe und die Anforderungen von schulischer Seite müssen in Einklang stehen, damit kulturelle Bildung im Ganztag erfolgreich sein kann.

Im Rahmen der Pilotprojekte hat sich gezeigt, dass jedes Projekt, das neu in Schulen eingebracht wird, aufwändige Abstimmungsprozesse und die umfassende Klärung der formalen und alltäglichen Rahmenbedingungen erfordert. Für einen erfolgreichen Projektablauf und einen gut funktionierenden Schulalltag ist es wichtig, dass die Projekte mit Start des Schulbeginns reibungslos eingebunden sind. Das Qualifizierungsprogramm geht auf diese Anforderungen und Bedarfe ein und wird deshalb für alle Partner, die in der Ganztagesschule aktiv werden möchten, angeboten und empfohlen. Das Programm vermittelt die Grundlageninformationen für eine gelingende Partnerschaft. Die Konzeption und Notwendigkeit einer solchen Vorbereitung externer Partner wurde von Seiten der Schulen bestätigt.

Aus diesen Gründen sieht das Qualifizierungsprogramm vor, dass alle Kulturschaffenden, die in der Ganztagesgrundschule aktiv werden möchten, die nötigen Informationen für ihre Tätigkeit im Gefüge des Ganztages kompakt durch den obligatorischen Besuch von Modul 3 und 4 und eine Hospitation an der Schule (s. Anlage 6, I) erwerben.

Einzelfallentscheidungen treffen Kulturamt und Schulverwaltungsamt im Einvernehmen. Sie werden dabei vom Arbeitskreis „Kulturelle Bildung“ (von Expertinnen und Experten der künstlerischen Sparten bzw. der Bereiche Pädagogik/ Schule) beraten.

Die Qualifizierung gilt generell als abgeschlossen, wenn nach einem Halbschuljahr in der Ganztagesgrundschule durch die Schulleitung eine erfolgreiche Zusammenarbeit attestiert wird.

Das Programm wird in einer Pilotphase erstmals im Februar 2016 angeboten. Eine gestaffelte Schutzgebühr von mind. 40 Euro für 2 Module und maximal 150 Euro für alle Module ist zu entrichten. Ein entsprechendes Berechnungsmodell zu den Kosten des Qualifizierungsprogramms ist als Anlage 4 beigefügt.

Das Programm wird durch eine Studienarbeit begleitet, die von der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg betreut wird. Im Rahmen dieser Arbeit ist ein Reflexionstag mit den Programmteilnehmenden vorgesehen, der ein Feedback ermöglicht und die Erfahrungen der Teilnehmenden berücksichtigt.


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Anlage 2 zu GRDrs 777_2015.pdfAnlage 2 zu GRDrs 777_2015.pdfAnlage 3 zu GRDrs 777_2015.pdfAnlage 3 zu GRDrs 777_2015.pdfAnlage 4 zu GRDrs 777_2015.pdfAnlage 4 zu GRDrs 777_2015.pdf