Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 116/2013
Stuttgart,
02/27/2013



Standorte für Kindertageseinrichtungen in Fertigbauweise
- Grundsatzbeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bezirksbeirat Nord
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Vaihingen
Bezirksbeirat Süd
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Möhringen
Bezirksbeirat Weilimdorf
Gemeinderat
Beratung
Vorberatung
Beratung
Vorberatung
Beratung
Beratung
Vorberatung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
04.03.2013
08.03.2013
13.03.2013
19.03.2013
19.03.2013
19.03.2013
20.03.2013
20.03.2013
20.03.2013
21.03.2013



Beschlußantrag:

1. Der Auswahl von insgesamt 8 Standorten in 6 Stadtbezirken zur Errichtung von Fertigbauten für Tageseinrichtungen zur Schaffung von bis zu 560 weiteren Kleinkindplätzen (480 Betreuungsplätze für Kinder von 0 – 3 Jahren sowie 80 Betreuungsplätze für Kinder von 3 – 6 Jahren) wird zugestimmt (siehe Anlage 1).

2. Der Ausführung von werksseitig vormontierten Fertigbauten (Modulbauten oder alternativ Holzsystembauten) in zwei verschiedenen Grundtypen zur Unterbringung von 8 Gruppen mit maximal 80 Krippenplätzen (Typ 1) sowie zur Unterbringung von 4 Gruppen mit maximal 40 Krippenlätzen (Typ 2) wird zugestimmt (siehe Anlage 2).

3. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Fertigbauten auf den vorgesehenen Standorten bis zur Ausführungsreife weiterzuentwickeln und die Vergabe zur Realisierung vorzubereiten. Die hierzu notwendigen Planungsmittel in Höhe von 450.000 € werden vorab zur Verfügung gestellt.

Auf einen gesonderten Vorprojekt- und Projektbeschluss wird dabei verzichtet. Für die Projekte wird ein Baubeschluss herbeigeführt.

4. Für die Errichtung der 8 Fertigbauten inklusive Planungsmittel und Ausstattung entsteht ein Gesamtaufwand von rd. 20,4 Mio. €.

Dieser wird im Rahmen der Deckungsfähigkeit aus nicht verbrauchten Betriebskosten der Betriebskostenpauschale 2012/2013 (Kostenstellen 51009910 und 51009912, Sachkonto 42910910) finanziert.



Begründung:


Ausgangslage

Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter 3 Jahren

Der Bundesgesetzgeber hat Ende 2008 beschlossen, dass alle Kinder von der Vollendung des ersten bis dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege haben. Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Das heißt, für die unter 1-Jährigen besteht ein Betreuungsanspruch, wenn dies für die Entwicklung des Kindes geboten ist, die Erziehungsberechtigten erwerbstätig sind bzw. eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchen, die Erziehungsberechtigten sich in Ausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten.

Der Bund ist davon ausgegangen, dass zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für 35 % der Kleinkinder unter 3 Jahren bzw. aufgrund einer aktualisierten Prognose aus dem Jahr 2010 für 39 % der Kleinkinder ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen muss.

Die Landeshauptstadt hat bereits vor dem Beschluss des Rechtsanspruchs die Betreuungskapazitäten in dieser Altersgruppe deutlich vorangebracht. In den letzten 11 Jahren wurden rund 4.100 Plätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Da auch die Kinderzahlen zugenommen haben (entgegen der Prognose aus dem Jahr 2000), ist die Versorgungsquote nicht so stark gestiegen wie erhofft. Dennoch konnte die Versorgung von 8,1 % im Jahr 2001 auf 33,3 % im März 2012 gesteigert werden.

Aktuelle Zahlen

Aus dem jährlich zentral durchgeführten Wartelistenabgleich für unter 3-Jährige ist bekannt, dass der Bedarf in Stuttgart deutlich höher ist, als in den bundesdurchschnittlichen Prognosen. In Stuttgart benötigen ca. 64% der Kleinkinder von 0 bis unter 3 Jahren einen Betreuungsplatz (Stand Mitte 2012). Dies bedeutet einen Fehlbedarf von rund 4.900 Plätzen für 0- bis unter 3-Jährige, davon rund 3.722 für 1- bis unter 3-Jährige.

Durch die bereits beschlossenen Plätze in den Doppelhaushalten 2010/2011 und 2012/2013 sowie in den verschiedenen Sachstandsberichten entwickelt sich die Versorgung wie folgt:

Anzahl beschlossene
Plätze unter 3 Jahren
Entwicklung
Versorgungsgrad
Geplante Umsetzung
bis Ende 2013
plus 1.960 Plätze45,4 %
Geplante Umsetzung
2014/2015 und später
plus 778 Plätze50,3 %

Dies bedeutet, dass bis Ende 2013 trotz der zahlreich beschlossenen Vorhaben bis zu einer Versorgung von 64 % der unter 3-Jährigen noch rund 2.900 Plätze fehlen, davon für die 1- bis unter 3-Jährigen ca. 1.762 Plätze.

Aufgrund dieses noch fehlenden Bedarfs ist es dringend notwendig, kurzfristig und befristet weitere Plätze zu schaffen, damit der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab August 2013 annähernd gedeckt werden kann.

Weitere Vorhaben werden dem Gemeinderat im Rahmen des nächsten Sachstandsberichts im April 2013 sowie im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vorgelegt. Auch das Umwandlungspotential von Hortplätzen in Kleinkindplätze wird bei den weiteren Planungen berücksichtigt.

Kurzfristige Schaffung weiterer Betreuungsplätze

Um kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder von 0 – 3 Jahren bereitstellen zu können, beabsichtigt die Verwaltung, auf geeigneten Flächen Fertigbauten zu errichten, welche mit einem kürzeren Vorlauf und einer kürzeren Bauzeit gegenüber herkömmlichen Bauvorhaben realisiert werden können.

Die Fertigbauten sollen zunächst befristet für einen Zeitraum von 5 Jahren genehmigt werden, wodurch auch auf Flächen zurückgegriffen werden kann, auf denen für die Realisierung teilweise Befreiungen von den bebauungsplanmäßigen Festsetzungen erforderlich sind.

Um geeignete Standorte für die Erstellung von Fertigbauten zu ermitteln, hat die Verwaltung im gesamten Stadtgebiet einen Suchlauf nach potentiell geeigneten Flächen durchgeführt. Nach Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern (Amt für Liegenschaften und Wohnen, Hochbauamt, Jugendamt, Schulverwaltungsamt, Baurechtsamt, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung) und Referaten (WFB, T, SJG, KBS und StU) wurden 8 Standorte in 6 Stadtbezirken ausgewählt, welche grundsätzlich in Frage kommen und detailliert untersucht wurden.

Zwei weitere Standorte in Stuttgart-Rohr (Krehlstraße auf dem Areal des Festplatzes) und Zuffenhausen (Tulpenapfelweg im Gebiet Hohlgrabenäcker) müssen noch geprüft werden. Ggf. kommen die Standorte hinzu oder rücken nach, falls ein Standort aus derzeit noch nicht bekannten Gründen ausscheidet.

Mit den 8 Standorten können insgesamt Betreuungsplätze für 52 Gruppen mit 560 Kindern zusätzlich zu den bisherigen Ausbauplänen bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang werden auch 80 Plätze für Kinder von 3 – 6 Jahren geschaffen, welche in der Gesamtzahl enthalten sind.


Grundtypen von Fertigbauten

Bauweise
Bei den Fertigbauten soll es sich um industriell vorgefertigte und auf der Baustelle endmontierte selbsttragende Raumzellen handeln. Die Art des Fertigbaus soll weitgehend offen gelassen und lediglich die Qualitäten in der Ausschreibung definiert werden. Die Achsmaße der Konzeptplanung wurden hierbei auf die gängige, noch auf Tiefladern transportable Breite von ca. 3,0 m ausgerichtet.

Die Raumzellen sind vorinstalliert und werden auf der Baustelle fertig hergestellt. Der Grad der Vorfertigung ist abhängig von der zum Einsatz kommenden Fertigbauweise (Raummodule mit Metalltragkern oder Holzsystembauten). Die Gebäude sind 2-geschossig konzipiert. Sämtliche Aufenthaltsräume im Obergeschoss sind durch einen Balkon und 2 Treppen in den Garten erschlossen. Die Gebäude erfüllen die gesetzlichen Vorgaben der EnEV, im Hinblick auf ihren temporären Charakter wird jedoch auf einen Aufzug verzichtet.

Ausschreibung der Bauleistungen
Damit ein möglichst breites Anbieterfeld Interesse an einer Angebotsabgabe hat, soll in der Ausschreibung auf die Vorgabe eines bestimmten Bausystems verzichtet werden. Lediglich die Anforderungen an die Bauteile sollen vorgegeben werden (funktionale Ausschreibung). Bei der geplanten gleichzeitigen Ausschreibung mehrerer Häuser wird eine EU-weite Ausschreibung erforderlich.

Zeitziel
Die Bauanträge sollen unmittelbar nach der Beschlussfassung eingereicht werden, damit nach der Sommerpause die Ausschreibung der Anlagen (vorbehaltlich der Baugenehmigung) erfolgen kann. Nach einer möglichen Baubeschlussfassung im Februar 2014 könnten die Einrichtungen 6 Monate später in Betrieb gehen.


Einzelne Standorte (siehe Anlage 1)

Bad Cannstatt, Elwertstraße 8 (Flst. 2914)
Im nordöstlichen Grundstücksteil kann ein Fertigbau vom Typ 1 mit 8 Gruppen für Kinder von 0 – 3 Jahren errichtet werden. Aus baurechtlicher Sicht ist das Vorhaben im Kerngebiet grundsätzlich zulässig. Die auf dem Grundstück befindlichen Stellplätze (Stellplatzbaulast zugunsten Flst. 2882/6) werden entsprechend geändert.

Möhringen, Schneewittchenweg (Flst. 466)
Innerhalb des Baufensters kann ein Fertigbau vom Typ 1 mit 8 Gruppen für Kinder von 0 – 3 Jahren errichtet werden. Aus baurechtlicher Sicht ist das Vorhaben auf einer Gemeinbedarfsfläche grundsätzlich zulässig. Die Platzierung des Baukörpers auf dem Grundstück kann mit Rücksicht auf den vorhandenen Baumbestand noch variieren.

Stuttgart-Nord, Steinbeisstraße 21/1 (Flst. 9242/13)
Im nördlichen Grundstücksteil kann in Richtung Schlierholzweg/Goppelstraße ein Fertigbau vom Typ 1 mit 8 Gruppen für Kinder von 0 – 3 Jahren errichtet werden. Aus baurechtlicher Sicht ist das Vorhaben innerhalb der Baustaffel 5 grundsätzlich zulässig. Die großflächig versiegelte Fläche muss in eine kindgerechte Außenfläche umgearbeitet werden.

Stuttgart-Süd, Eierstraße (Flst. 4879)
Im südlichen Grundstücksteil kann ein Fertigbau vom Typ 1 mit 8 Gruppen für Kinder von 0 – 3 Jahren errichtet werden. Aus baurechtlicher Sicht ist für das Vorhaben innerhalb einer öffentlichen Grünanlage eine Befreiung erforderlich.

Vaihingen, Höhenrandstraße (Flst. 458)
Im östlichen Grundstücksteil kann ein Fertigbau vom Typ 2 mit 4 Gruppen für Kinder von 0 – 3 Jahren errichtet werden. Aus baurechtlicher Sicht ist für das Vorhaben innerhalb einer öffentlichen Grünanlage eine Befreiung erforderlich.

Weilimdorf, Molchweg (Flst. 6609/8)
Im nördlichen Grundstücksteil kann innerhalb des bestehenden Baufensters eine 1-geschossige Kindertagesstätte errichtet werden. Ein Fertigbau vom Typ 2 mit 4 Gruppen für Kinder von 0 – 3 Jahren ist aus baurechtlicher Sicht denkbar.

Weilimdorf, Sandbuckel 45/47 (Rappachschule, Flst. 8249)
Im nordöstlichen Grundstücksteil kann ein Fertigbau vom Typ 2 mit 4 Gruppen (2 Gruppen für Kinder von 0 – 3 Jahren und 2 Gruppen für Kinder von 3 – 6 Jahren) errichtet werden. Aus baurechtlicher Sicht ist das Vorhaben innerhalb der Gemeinbedarfsfläche grundsätzlich zulässig.

Weilimdorf, Solitudestraße 121/1 (Flst. 6024/1 bzw. 6024/2)
Im nordöstlichen Grundstücksteil kann ein Fertigbau vom Typ 1 mit 8 Gruppen (6 Gruppen für Kinder von 0 – 3 Jahren und 2 Gruppen für Kinder von 3 – 6 Jahren) errichtet werden. Aus baurechtlicher Sicht ist für das Vorhaben innerhalb einer Sport- und Spielfläche eine Befreiung erforderlich.


Weitere noch zu prüfende Standorte

Rohr, Krehlstraße (Flst. 780)
Bei der Fläche handelt es sich um den Festplatz in Rohr. Mit dem Bezirksamt Vaihingen ist noch abzustimmen, ob der Standort abhängig von der Platzbelegung weiterverfolgt werden kann. Ebenso muss die weitere bauliche Entwicklung des Schulzentrums beachtet werden.

Zuffenhausen, Tulpenapfelweg (Flst. 2208/4, Hohlgrabenäcker)
Ursprünglich war die Fläche als möglicher Standort für die Erstellung eines Typenbaus für 4 Gruppen vorgesehen. Aus Gründen einer rascheren Umsetzbarkeit wird nunmehr geprüft, stattdessen einen Fertigbau (Anzahl Gruppen steht noch nicht fest) zu errichten.


Finanzielle Auswirkungen

Investitions- und Planungskosten

Für die Errichtung der 8 Fertigbauten entsteht ein geschätzter Gesamtaufwand von rd. 18 Mio. €.

An Planungsmitteln wird ein Betrag von 450.000 € benötigt.

Der Betrag von 18,45 Mio. € kann aus nicht verbrauchten Betriebskosten der Betriebskostenpauschale 2012/2013 (Kostenstelle 51009910 und 51009912, Sachkonto 42910910) finanziert werden.


Ausstattung, Betriebs- und Sachkosten, Personalkosten

Für die Ausstattung der insgesamt 52 Gruppen (inklusive Küchenausstattung, Wickeltisch und Garderobe) ist ein einmaliger Betrag von rd. 2 Mio. € erforderlich. Dieser Betrag kann ebenfalls aus nicht verbrauchten Betriebskosten der Betriebskostenpauschale 2012/2013 (Kostenstelle 51009910 und 51009912, Sachkonto 42910910) finanziert werden.

An laufenden Sachkosten fallen pro Jahr voraussichtlich insgesamt 1.430.000 € an, an Betriebskosten 1.045.000 €.

Die ab 2014 anfallenden jährlichen Folgekosten sind zum Haushalt 2014/2015 neu anzumelden und in den Budgets vom Amt für Liegenschaften und Wohnen bzw. Jugendamt bereitzustellen.

Der Stellenbedarf wird im Baubeschluss dargestellt.


Beteiligte Stellen

./.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag 343/2012 der FDP-Gemeinderatsfraktion

Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag 343/2012 der FDP-Gemeinderatsfraktion



Fritz Kuhn

Anlagen

Anlage 1 Lagepläne
Anlage 2 Grundtypen Fertigbau





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Anlage 1 zu GRDrs 116_2013.pdfAnlage 1 zu GRDrs 116_2013.pdf Anlage 2 zu GRDrs 116_2013.pdf