Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 10-2
GRDrs 986/2017
Ergänzung
Stuttgart,
11/23/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2017



Berger Festplatz, Neuanschaffung der Zeltplane, 1. Ergänzung

Beantwortung / Stellungnahme


Das Amt für Umweltschutz und das Haupt- und Personalamt sind zu dem Ergebnis gekommen, dass vor dem Kauf eines komplett neuen Zeltes eine intensive Prüfung erforderlich ist, da die letzte Untersuchung der Situation rund 15 Jahre alt ist. Die Kosten für einen externen Gutachter belaufen sich auf rund 8.000 €. Der Zeitrahmen dafür beträgt etwa ein Jahr, weil der Festplatz nur von April bis Oktober in Betrieb ist und die erforderlichen Messungen nur dann erfolgen können. Dazu müsste ein erfahrener Schallgutachter beauftragt werden, der zu verschiedenen Abhilfemaßnahmen (z.B. zur Verwendung einer dezentralen Beschallungsanlage) Einschätzungen bzw. Empfehlungen aussprechen kann.

Genaue Aussagen zum Schallschutz des aktuell vom Bezirksbeirat Stuttgart-Ost (Tagesordnung 29.11.2017) vorgeschlagenen Zeltes für ca. 80.000 € lassen sich in der Kürze der Zeit nicht machen. Auch müsste geprüft werden, ob andere (Zelt-)Hersteller vielleicht geeignetere Konstruktionen anbieten. Die Abschreibungsdauer von Zelten beträgt 8 Jahre, sodass die 2009 beschaffte Zeltplane in Kürze abgeschrieben ist. Wie bereits dargelegt konnten an der Zeltplane aber bislang keine Mängel festgestellt werden. Der in 2017 für 31.200 € erneuerte Lärmschutzvorhang für die Bühne ist erst in 8 Jahren abgeschrieben.

Die Immissionsrichtwerte können voraussichtlich auch mit einem neuen Zelt nicht überall eingehalten werden. Eine Dachhaut aus einer Zeltplane, auch mit PVC-Kassetten-wänden, kann keinen ausreichenden Schutz bieten. Bei den Festzelten auf dem Cannstatter Wasen sind ebenfalls die Dachplanen die Schwachstelle.

Um die Situation für die Anwohner überhaupt zu verbessern, sind alle auch nur teilweise wirksamen Maßnahmen sinnvoll – evtl. auch ein Bündel an Maßnahmen. Die im Antrag des Bezirksbeirats Stuttgart-Ost angesprochene (dezentrale) Beschallungsanlage könnte z.B. ein Mittel sein, ebenso die Begrenzung der Veranstaltungstage und –zeiten sowie der Musiklautstärke. Zudem müsste auch der Aufenthalt rund um das Zelt eingeschränkt werden, weil hiervon Lärm in nicht unerheblichem Maße ausgehen kann.

Bei allen Maßnahmen ist zu bedenken, dass sich der Berger Festplatz auf dem Tunneldach befindet und dessen Statik Rechnung getragen werden muss.


Vorliegende Anträge/Anfragen

368/2017 CDU,; 417/2017 Bündnis 90/DIE GRÜNEN; 696/2017 Freie Wähler; mündliche Anfrage StR'in Rühle, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, VA 1. Lesung am 6.11.2017




Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister




<Anlagen>