Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
49/2019
GZ:
T/StU
Sitzungstermin: 13.03.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Sanierung Stuttgart 27 - Innenstadt - Neugestaltung der öffentlichen Räume im Areal Eichstraße
- Bau- und Vergabebeschluss

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 12.03.2019, öffentlich, Nr. 118

Ergebnis: Es ergeben sich gegen den Beschlussantrag 3 Gegenstimmen.

Mehrheitliche Zustimmung zu der Maßgabe, im Bereich zwischen Tiefgaragenzufahrt und Eberhardstraße (in der Präsentation bezeichnet als "Asphalt mit Possehl-Fußgängerzone") Stuttgarter Platte, also keinen Possehl-Belag, zu verwenden.


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 27.02.2019, GRDrs 49/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Neugestaltung des öffentlichen Raums im Areal Eichstraße, nach Plänen des Büro Glück Landschaftsarchitektur (ohne die Vorfläche vor Gebäude Nadler-straße 4 und Steinstraße 2), Hermannstraße 5A, 70178 Stuttgart, mit Gesamtkosten in Höhe von 3.053.000 EUR brutto (einschließlich 164.000 EUR aktivierungsfähige Eigenleistungen) wird zugestimmt.

2. Die Auszahlungen in Höhe von 2.889.000 EUR brutto (ohne Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt, THH 610, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Projekt 7.613031, Sanierung Stuttgart 27 - Innenstadt - AuszGr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen wie folgt gedeckt.
Jahr 2019 1.500.000 EUR
Jahr 2020 1.211.300 EUR
Gesamt: 2.889.000 EUR

3. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 164.000 EUR sind im Teilfinanzhaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung beim Projekt 7.613031, Sanierung Stuttgart 27 - Innenstadt - veranschlagt. Sie sind nicht zahlungswirksam.

4. Der Vergabe von Straßenbauarbeiten im Zuge der Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen an die Firma EUROVIA Teerbau GmbH, Benzstraße 4, 71272 Renningen mit einer Vergabesumme von 2.215.278,56 EUR (inkl. MwSt.) laut Begründung wird zugestimmt.

5. Die im Haushaltsjahr 2019 erforderliche Verpflichtungsermächtigung von 715.278,56 EUR für im Haushaltsjahr 2020 veranschlagte Mittel steht im Teilfinanzhaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung zur Verfügung.

6. Die zur Gesamtfinanzierung des Projekts fehlenden Mittel in Höhe von 232.000 EUR werden beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung als Vorbelastung zum Doppelhaushalt 2020/2021 angemeldet.


BM Thürnau stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag in der Fassung des Ausschusses für Umwelt und Technik ohne Aussprache einmütig zu.
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