Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1377/2017
Stuttgart,
12/04/2017



Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart für den Heizungsaustausch von Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
08.12.2017
13.12.2017
14.12.2017



Beschlußantrag:

1. Die Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Stuttgart für den Heizungsaustausch von Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden wird gemäß
Anlage 2 beschlossen.


2. Die Richtlinie tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, frühestens jedoch zum 1.1.2018, und gilt für alle Anträge, die ab diesem Zeitpunkt beim Amt für Liegenschaften und Wohnen eingehen.

3. Die Richtlinie ist befristet und tritt zum 31.12.2020 außer Kraft.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit Beschluss der GRDrs 393/2017 Ziffer 1, hat der Gemeinderat einem 3-jährigen Sonderzuschussprogramm für den Austausch von Kohle- oder Ölheizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden grundsätzlich zugestimmt. Daran geknüpft war der Arbeitsauftrag an die Verwaltung, konkrete Programmrichtlinien auszuarbeiten und dem Gemeinderat noch im laufenden Jahr zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die neuen Förderrichtlinien, die von der Verwaltung gemeinsam mit dem Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. umgesetzt werden sollen, sind ein Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in der Landeshauptstadt.

Durch die Substitution von Kohle und Öl durch die emissionsfreundlicheren Energieträger Umwelt- und Fernwärme, Gas und (eingeschränkt) auch Holz-Pellets soll eine zusätzliche Reduzierung des CO
2 Ausstoßes erreicht werden.


Die neuen Förderrichtlinien sollen nicht das seit 1998 bestehende kommunale Energiesparprogramm ersetzen, sondern die geltenden energetischen Nachrüstungsmöglichkeiten für private Wohngebäude erweitern.

Zusätzlich wird erstmals ein Austausch von Kohle und Öl betriebenen Heizanlagen in Nichtwohngebäuden (ausschließlich stadteigener Immobilien) gefördert.



Finanzielle Auswirkungen

Für die Umsetzung der neuen Förderrichtlinie hat der Gemeinderat Finanzmittel in Höhe von 4,0 Mio. Euro für die Kalenderjahre 2018 – 2020 bereitgestellt.

Die Finanzierungsdeckung erfolgt aus der „Investitionspauschale zur Verbesserung der Mobilität und Luftreinhaltung“ im Teilfinanzhaushalt 200 Stadtkämmerei, aus der das Amt für Liegenschaften und Wohnen (Förderstelle) bedient wird.

Die Mittel in Höhe von insgesamt 4,0 Mio. Euro für den Zeitraum 2018 – 2020 sind im HH-Entwurf 2018/2019 unter dem Projekt 7.202300 „Mobilität und Luftreinhaltung (Pauschale)“ enthalten.




Beteiligte Stellen

Referat StU hat die Vorlage mitgezeichnet. Mit dem Energieberatungszentrum ist die Vorlage abgestimmt worden.

Vorliegende Anträge/Anfragen

--

Erledigte Anträge/Anfragen

--



Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

1 Ausführliche Begründung
2 Förderrichtlinien der Landeshauptstadt für den Heizungsaustausch von
Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden in der
Fassung vom 14.12.2017



Ausführliche Begründung


Mit den neuen Förderrichtlinien setzt die Verwaltung wesentliche energiewirtschaftliche Anforderungen des Gemeinderats (Antrag Nr. 86/2017 der Fraktionen CDU, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, SPD und GR-Beschluss 393/2017) um.

Das Förderprogramm fußt inhaltlich auf den nachfolgenden Grundsätzen:


I)
Rahmenbedingungen und Fördersystematik

Der Heizungstausch der Kohleöfen oder der Öl-Kesselanlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden wird im gesamten Stadtgebiet Stuttgart bezuschusst.

Antrags- und förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Contractoren und Mieter mit Zustimmung des Gebäudeeigentümers.

Als neue Energieträger kommen ausschließlich in Betracht:



II)
Kumulierungsmöglichkeiten
III) Energieberatungszentrum (EBZ)

IV)
Werbemaßnahmen


zum Seitenanfang