Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0501-06
GRDrs 1051/2017
Stuttgart,
10/27/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.11.2017



Tele-/Heimarbeitsplätze und DV Gleichstellung umsetzen - Maßnahmen für (meist) weibliche Mitarbeitende berücksichtigen

Beantwortung / Stellungnahme

Tele- und Heimarbeit hat bei der Stadt Stuttgart stetig zugenommen. Seit 2012 mit rund 90 Plätzen hat sich die Zahl auf aktuell rund 180 aktive Tele- bzw. Heimarbeitsplätze verdoppelt. Somit kamen in den vergangenen Jahren im Saldo durchschnittlich 15 aktive Plätze jährlich dazu. Die durchschnittlichen Kosten für die Einrichtung von Telearbeitsplätzen betragen ca. 1.900 €, die monatlichen Unterhaltungskosten je Telearbeitsplatz belaufen sich auf 100 € bis 120 € (inkl. Wartung), vgl. auch Personalbericht 2017, S. 78.

Für eine höhere Steigerung mit z. B. stadtweit 25 neu auszustattenden Telearbeitsplätzen wäre pro Jahr somit von insgesamt 47.500 € für die Neuausstattung und 33.000 € zusätzlichen laufenden Kosten auszugehen.

Die Ämter/Eigenbetriebe sind für die Bewilligung und Finanzierung von Tele- und Heimarbeitsplätzen zuständig. Sie prüfen bei der Jahresplanung, inwieweit neue Plätze eingerichtet werden sollen, so dass erforderliche Mittel bereits im Rahmen der Budgetaufstellung für die Ämter/Eigenbetriebe berücksichtigt werden können. Tele-/Heimarbeit ist freiwillig, die Initiative geht meistens von den Mitarbeitenden aus, bestimmte objektive und subjektive Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Häufig wird der konkrete Bedarf deshalb erst kurzfristig bekannt.

Die Finanzierung der jährlich steigenden Anzahl an Telearbeitsplätzen konnte bislang im Rahmen der Budgets sichergestellt werden.

Im Jobcenter gibt es derzeit ein Kontingent an 25 Telearbeitsplätzen, was einen Großteil des Bedarfs bereits abdeckt. Grundsätzlich ist das Amt bereit, weitere Telearbeitsplätze anzubieten, wenn die entsprechenden Mittel aus dem Budget finanziert werden können.




Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister




Vorliegende Anträge/Anfragen

805/2017 FDP
566/2017 Nr. 3 SPD









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