Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
82
21
VerhandlungDrucksache:
80/2016
GZ:
5621-00
Sitzungstermin: 16.03.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Stuttgarter Sportförderung
Männerturnverein 1843 Stuttgart e. V. (MTV)
- Aufstockung der Fitness- und Gymnastikhalle in
Stuttgart-Botnang

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 02.03.2016, GRDrs 80/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem MTV Stuttgart wird zur Aufstockung der vereinseigenen Fitness- und Gymnastikhalle auf der Sportanlage im Feuerbacher Tal im Stadtbezirk Stuttgart-Botnang ein städtischer Zuschuss in Höhe von 174.000 EUR bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Stadt Stuttgart gewährt.

3. Ergänzend finden die besonderen Bewilligungsbedingungen der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart, Ziffer C.2.3.1.1 ff in der Fassung vom Januar 2014 Anwendung.

4. Die Auszahlung in Höhe von 174.000 EUR wird im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse wie folgt gedeckt:

2017: 50.000 EUR
2018: 60.000 EUR
2019: 64.000 EUR

In Höhe der in den Jahren 2017 bis 2019 benötigten Mittel von 174.000 EUR wird die im Jahr 2016 im THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse, veranschlagte Verpflichtungsermächtigung, in Anspruch genommen.

5. Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt die befristete volle Ausfallbürgschaft in Höhe von 244.500 EUR für ein Darlehen, das der Verein zur Zwischenfinanzierung der Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart und des WLSB für die beschriebene Investitionsmaßnahme von einer Bank in Stuttgart erhält. Für die Bürgschaft erhebt die Stadt eine Gebühr von einmalig 0,5 % der Bürgschaftssumme.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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