Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Technisches Referat

Gz: JB/T
GRDrs 605/2019
Stuttgart,
09/05/2019



Geschwister-Scholl-Gymnasium, Stuttgart-Sillenbuch
Erweiterungsneubau am Standort
-Vorprojektbeschluss-




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Sillenbuch
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.09.2019
25.09.2019
15.10.2019
16.10.2019



Beschlußantrag:


1.Vom Bericht über die aktuelle Schulsituation am Geschwister-Scholl-Gymnasium in Stuttgart-Sillenbuch wird Kenntnis genommen.
2.Vom Ergebnis des Beteiligungsverfahrens (Phase Null) wird zustimmend Kenntnis genommen (siehe Anlage 2).
3.Dem Gesamtraumprogramm (siehe Anlage 1) für das Geschwister-Scholl-Gymnasium für ein fünfzügiges Gymnasium mit einer Programmfläche von insgesamt 6.158 m² wird zugestimmt.
4.Die Verwaltung wird mit der Weiterplanung des Vorhabens mit Gesamtkosten in Höhe von insg. rd. 75,5 bis 80,5 Mio. Euro bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI beauftragt.
5.Auf der Grundlage des Raumprogramms und der zusammen mit der Schule erarbeiteten Flächenverteilung wird die Verwaltung mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Planerbeauftragung (VgV-Verfahren) mit integriertem Architekturwettbewerb beauftragt. Über das Ergebnis des Wettbewerbs wird im Gemeinderat berichtet. Hierfür sind Mittel von rd. 600.000 Euro brutto erforderlich.
6.Für die Weiterplanung der Maßnahme gemäß Beschlussziffer 4. und 5. werden Planungsmittel in Höhe von insgesamt rund 2,1 Mio. Euro benötigt. Diese stehen im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt – bei der Projekt-Nr. 7.401167 – Geschwister-Scholl-Gymnasium – zur Verfügung.




Begründung:


Aktuelle Schulsituation

Das Geschwister-Scholl-Gymnasium (GSG) befindet sich im Stadtbezirk Sillenbuch. Im Schuljahr 2018/2019 wurden an der Schule 951 Schülerinnen und Schüler in 39 Klassen beschult. Die Übertrittsquote von der Grundschule an Gymnasien im Stadtbezirk Sillenbuch liegt konstant über 70% (zuletzt 72%). Im Vergleich hierzu liegt das Übertrittsverhalten an Gymnasien im Stadtgebiet bei rund 60% im Schuljahr 2018/2019.

Wie bereits im Grundsatzbeschluss GRDrs 330/2018 dargestellt, liegt das gymnasiale Potenzial für das GSG aus dem Stadtbezirk Sillenbuch bei fünf Zügen. In den vergangenen Schuljahren musste das Gymnasium immer wieder Schülerinnen und Schüler abweisen, da die Raumkapazitäten des Schulgebäudes begrenzt sind.

Raumsituation

Das Schulgebäude des GSG wurde im Jahr 1976 zur Unterbringung eines vierzügigen Gymnasiums mit 36 Klassen erbaut. Für das Gebäude besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf und aus der Schülerzahlentwicklung heraus ein Erweiterungsbedarf für die Fünfzügigkeit. Im Grundsatzbeschluss GRDrs 330/2018 wurde ausführlich die Raumsituation und der Sanierungsbedarf geschildert.

Grundsatzbeschluss (GRDrs 330/2019) vom 19.07.2018

Nach einer vielschichtigen Diskussion über verschiedene Lösungsansätze zum weiteren Vorgehen wurde durch die Verwaltung ein neuer Vorschlag erarbeitet, um die Defizite der Raumsituation zu lösen. Der neue Verwaltungsvorschlag ist ein Kompromiss zwischen einer Sanierung des Bestands und eines kompletten Neubaus. Hierbei ist angedacht, einen Teil des Bestands abzubrechen und durch einen entsprechenden Neubau zu ersetzen sowie den zu erhaltenden Gebäudeteil zu sanieren. Auf der Basis dieses neuen Vorschlags „Erweiterungsneubau am Standort“ wurde ein Grundsatzbeschluss erarbeitet und dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Mit dem weichenstellenden Grundsatzbeschluss wurde im Juli 2018 das weitere Vorgehen festgelegt: Zunächst sollte in einem Beteiligungsverfahren mit der Schulgemeinde ein konkretes, funktionales Raumprogramm auf der Basis eines fünfzügigen Gymnasiums erarbeitet werden. Diese von der Schule erarbeitete Konzeption soll im Weiteren in die Aufgabenstellung für einen Architekturwettbewerb im Rahmen eines VgV-Verfahrens einfließen.


Beteiligungsverfahren Phase Null

Vor größeren baulichen Veränderungen an Schulgebäuden ist es der städtischen Schulverwaltung wichtig, über die sogenannte Phase Null die Schulgemeinde in die Planungen einzubeziehen. Ziel ist es, die Bedürfnisse der Schule, besonders im Hinblick auf das pädagogische Konzept, in das funktionale Raumprogramm zu integrieren. Im Ergebnis soll das Konzept für eine leistungsfähige Bildungseinrichtung entwickelt werden, auch um besonders die Veränderung von Lernsettings, wie z.B. Kompetenzorientierung des Lernens, durch ein entsprechendes Lernraumarrangement positiv zu unterstützen. Ein weiteres Plus der Phase Null ist die Beteiligung der Schulgemeinde am baulichen Veränderungsprozess. Durch die Partizipation wird die Schulgemeinde nicht nur als späterer Nutzer angehört, sondern die Schulgemeinde wird auch als gestaltender Akteur wahrgenommen, was sich hinsichtlich der Akzeptanz des Veränderungsprozesses innerhalb der Schulgemeinde positiv auswirkt.

Zwischen Oktober 2018 und Mai 2019 wurde mit Unterstützung eines externen Prozessbegleiters eine Phase Null am GSG durchgeführt. Es konstituierte sich eine Baugruppe aus 22 Vertretern der Schulgemeinde (Schulleiter, stellvertretender Schulleiter, acht Lehrerinnen und Lehrer, Schulsozialarbeiterin, sechs Eltern und fünf Schülerinnen und Schüler), die in insgesamt fünf Workshops ein funktionales Raumprogramm für ein fünfzügiges Geschwister-Scholl-Gymnasium ausgearbeitet haben (siehe Anlage 2). Neben einer baulichen und pädagogischen Bestandsaufnahme wurde auch ein Pädagogischer Tag an der Schule durchgeführt, bei welchem die unterschiedlichen Aspekte des Schulentwicklungsdiskurses an der Schule strukturiert erhoben wurden und als Grundlage in die Arbeitsphase der Phase Null eingeflossen sind. Daneben war auch eine Lernreise Bestandteil des Beteiligungsprozesses. Die Baugruppe besichtigte zwei Gymnasien ähnlicher Größe, die einen vergleichbaren Bauprozess, wie für das Geschwister-Scholl-Gymnasium vorgesehen, durchlaufen hatten.

Im Rahmen der Arbeitsphase entwickelte die Baugruppe in insgesamt fünf Workshops ein funktionales Raumprogramm, welches im Folgenden kurz erläutert wird.

Allgemeiner Unterrichtsbereich
Für den Allgemeinen Unterrichtsbereich wurde ein Konzept von räumlichen Organisationsbereichen entwickelt, welches neben den Unterrichtsräumen des Allgemeinen Unterrichtsbereichs auch Differenzierungsräume beinhaltet. Diese sogenannten Jahrgangscluster sind auf die Bedürfnisse der verschiedenen Jahrgänge ausgerichtet und an die entsprechenden pädagogischen Anforderungen (verschiedene Lernformen wie z.B. Freiarbeit) angepasst. Das Jahrgangscluster-Prinzip für die Oberstufe bzw. Kursstufe 11 und 12 sieht ebenfalls entsprechend der Zügigkeit Unterrichtsräume vor. Hierbei wurde das Modellraumprogramm des Landes um einen kleinen Unterrichtsraum erhöht, da die Flächenvorgabe für das Jahrgangscluster nicht ausreichte. Die Erhöhung ist vertretbar, da das Jahrgangscluster-Prinzip sich stringent durch alle Jahrgänge zieht und die pädagogische Konzeption und individualisierten Lernarrangements unterstützt.

Fachspezifischer Unterrichtsbereich
Im fachspezifischen Unterrichtsbereich hat sich die Baugruppe entschlossen, für den naturwissenschaftlichen Bereich zehn Unterrichtsräume vorzusehen. Hierbei ist angedacht, fachspezifische Unterrichtsräume für das Fach Chemie und ergänzend multifunktional nutzbare Fachunterrichtsräume für die Fächer Biologie und Physik sowie für Fächerverbünde (z.B. Naturwissenschaft und Technik (NwT), Informatik Mathematik Physik (IMP) etc.) vorzusehen. Die Sammlungen der verschiedenen Fachrichtungen sollen in eine gemeinsame Sammlung zusammengeführt werden, wobei ein kleiner Teilbereich als „Schülersammlung“ den Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt werden soll. In der Bildenden Kunst werden die Sammlungs- und Lagerräume größer ausgewiesen, als sie derzeit im Bestand existieren, um den aktuellen und zukünftigen Bedarfen der Schule gerecht werden zu können. Für den Musikunterricht wurden zwei gleichgroße Unterrichtsräume, zwei Übezellen und ein entsprechender Sammlungsraum, wie im Raumprogramm vorgesehen, angesetzt. Die Fachräume Musik sollen in der Nähe der gemeinsamen Mitte verortet werden.

Lehrer- und Verwaltungsbereich
Der Lehrerbereich wurde im Rahmen der Workshop-Phase ausgiebig diskutiert. Das gemeinsam erarbeitete Nutzungskonzept sieht vor, dass der Lehrerbereich in verschiedene Nutzungsbereiche (z.B. Kommunikationsbereich, Konferenzbereich, Arbeitsbereich, etc.) aufgeteilt und in direkter Nähe zum Verwaltungsbereich verortet werden soll. Zudem soll der Lehrer- und Verwaltungsbereich an die gemeinsame Mitte angeschlossen werden.

Gemeinsame Mitte
Im Rahmen der Phase 0 wurde auch eine Priorisierung der zu erhaltenden Bestandsflächen von der Baugruppe thematisiert. Der Erhalt der Aula wurde hier als wichtigster Punkt gewertet. In diesem multifunktional genutzten Bereich soll neben der Aufbereitungsküche und dem Speisebereich auch eine Schulbibliothek untergebracht werden.

Weiteres
Ebenfalls erhaltenswert befand die Baugruppe die Mensaküche, welche auch für die Bewirtung bei schulischen Aktivitäten genutzt wird, den Schulgarten und den Innenhof mit dem großen Mammutbaum und den Schülerarbeiten. Diese sind im Rahmen der Priorisierung nachgeordnet zu betrachten. Ein Erhalt der Mensaküche ist aus Sicht des Hochbauamts in den gegebenen Strukturen nicht darstellbar. Vorstellbar ist, die vorhandenen Geräte zu lagern und wiederzuverwenden.

Weiteres Vorgehen

Nach erfolgter Erstellung eines funktionalen Raumprogramms im Rahmen des Beteiligungsverfahrens (Phase Null) ist als nächster Schritt ein Vergabeverfahren mit Architekturwettbewerb vorgesehen. Die Ergebnisse der Phase Null, inklusive der von der Baugruppe gewünschten nach Möglichkeit zu erhaltenden Bestandsflächen, werden in die Aufgabenstellung für diesen Wettbewerb einfließen.

Grundlage für den Wettbewerb ist das geltende Planungsrecht sowie die Raumanforderungen der Schule an den Erweiterungsbau. Nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses für den Erweiterungsneubau am Standort ist zu prüfen, ob die Maßnahme wie geplant, ohne Änderung des geltenden Planungsrechts umgesetzt werden kann oder ob eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich sein wird.

Baumaßnahme

Das bestehende Gebäude des Geschwister-Scholl-Gymnasiums aus dem Jahr 1976 soll entsprechend den in der Phase Null definierten Anforderungen an ein modernes Schulgebäude grundlegend neu- und umgebaut werden. Wie im Grundsatzbeschluss GRDrs 330/2018 beschlossen, soll ein Teil des Bestandes erhalten, kernsaniert und neu strukturiert werden, ein weiterer Teil wird abgebrochen und neu errichtet.

Dabei soll die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten ausgeführt werden, so dass stets ein Teil der Schule weiter für den Unterricht zur Verfügung steht. Die Stahlbeton-Skelettkonstruktion des Bestandes lässt dabei in den umzubauenden Bereichen eine weitgehend flexible Umnutzung und Neugestaltung zu. Für die Festlegung von Abbruch- und Neubauteilen sollen unter Berücksichtigung bautechnischer Rahmenbedingungen auch die Aula aus dem Bestand berücksichtigt werden.


Energiekonzept
Der geplante Neubau unterschreitet die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) gemäß den städtischen Richtlinien. Der Neubau und die Sanierungsmaßnahmen erfüllen die Mindestvorgaben des Energieerlasses bzw. der Energierichtlinie. Das energetische Konzept ist im Zuge der Planung zu entwickeln und wird mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt. Dabei ist auch zu klären wie bei laufenden Planungen mit der Maßnahme „Klimaneutrale Gebäude“ des OBM Aktionsprogramms Klimaschutz „Weltklima in Not – Stuttgart handelt“ umzugehen ist. Zur Baubeschlussvorlage wird dieses zusammen mit dem energetischen Datenblatt vorgelegt.

Termine

VgV-Verfahren mit integriertem
Architekturwettbewerb
Herbst 2019 bis Sommer 2021
Planungsbeginn
Herbst 2021
Baubeginn
Mitte/Ende 2024




Finanzielle Auswirkungen

Für die Planungen der Maßnahme wurden im Doppelhaushalt 2018/2019 6,6 Mio. Euro Planungsmittel bereitgestellt, welche für die Variante Erweiterungsneubau am Standort verwendet werden können. Die Mittel stehen im Teilfinanzhaushalt 400 bei der Projekt-Nr. 7.401167 zur Verfügung.

Kostenrahmenermittlung

Nach einer vom Hochbauamt durchgeführten Grobkostenrahmenermittlung ist für das Projekt mit Gesamtkosten in Höhe von rund 75,5 bis 80,5 Mio. Euro zu rechnen.
In den Gesamtkosten enthalten sind die Kosten für den Erweiterungsneubau, die Sanierung des zu erhaltenden Gebäudeteils, die Außenanlagen sowie der voraussichtlich erforderlichen Interimsbauwerke und der Ausstattung in Höhe von insgesamt rund 61,9 bis 66,1 Mio. Euro. Ebenfalls in den dargestellten Gesamtkosten enthalten ist eine prognostizierte Baupreissteigerung in Höhe von rund 2,5 % pro Jahr bis Mitte der voraussichtlichen Bauzeit (rd. 13,6 bis 14,4 Mio. Euro). Für die Ausstattung (Kostengruppe 600) einschließlich notwendiger Umzüge wurden Kosten in Höhe von rund 3,5 Mio. Euro ermittelt.

Personalkosten

Sekretariat
Durch die Baumaßnahme und die Erweiterung auf eine Fünfzügigkeit ergibt sich kein zusätzlicher Personalbedarf.

Hausmeister
Die geplante und erhebliche Vergrößerung des Schulstandorts sowie der geplante Bau einer Mensa wird einen zusätzlichen Bedarf bei der Schulhausbetreuung zur Folge haben. Inwieweit die bereits vorhandenen Stellenkapazitäten angepasst werden müssen, kann jedoch nach dem derzeitigen Planungsstand noch nicht abschließend bewertet werden. Daher folgt eine Konkretisierung eines etwaigen Stellenmehrbedarfs bei der Schulhausbetreuung zu einer späteren Planungsphase.

Folgelastenberechnung
Da zum jetzigen Planungsstand noch keine Aussage getroffen werden kann, welche Gebäudeteile erhalten bleiben und wie groß der Neubauanteil sein wird, ist eine Darstellung der Folgelastenberechnung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Eine entsprechende Darstellung der Folgelastenberechnung erfolgt im folgenden Projektbeschluss.

Schulbauförderung
Für die Baumaßnahme wird die Verwaltung einen Antrag auf Schulbauförderung beim Land stellen. Die Höhe des Zuschusses kann erst im weiteren Verfahren beziffert werden.




Beteiligte Stellen

Referat AKR
Referat SWU
Referat WFB





Isabel Fezer Dirk Thürnau
Bürgermeisterin Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 - Raumprogramm
Anlage 2 - Zusammenfassung Ergebnisse Phase Null


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