Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
121
15
Verhandlung
Drucksache:
245/2020
GZ:
5674-04
Sitzungstermin:
13.05.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Neufestsetzung der Eintrittspreise für den Publikums-Eislauf in der Eiswelt Stuttgart
- Zurückstellung -
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 28.04.2020, GRDrs 245/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Neufestsetzung der Eintrittspreise für den Publikums-Eislauf in der Eiswelt Stuttgart ab der Saison 2020/2021 wird zugestimmt (Preisliste siehe Begründung).
2. Das Amt für Sport und Bewegung ist berechtigt, für besondere Nutzungen der Eiswelt Stuttgart gesonderte Regelungen für die Festsetzung der Entgelte zu treffen.
3. Durch die Preiserhöhung ergeben sich im Jahr 2020 zusätzliche Erträge in Höhe von 19.100 EUR (halbe Saison) und im Jahr 2021 von 38.200 EUR. Die zusätzlichen Erträge von insgesamt 57.300 EUR sind bei der Aufstellung des Doppelthaushaltsplanes 2020/2021 im Teilhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Kontengruppe 330 öffentlich rechtliche Entgelte bereits entsprechend berücksichtigt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Von StR
Dr. Reiners
(CDU) wird angemerkt, nach vier Jahren sei die Neufestsetzung von Eintrittspreisen grundsätzlich in Ordnung. Er verweist dabei auf den ersten Satz des letzten Absatzes auf Vorlagenseite 1 (rund 14 % Anpassung der Eintrittspreise bei den 5er-Karten, bei Kombikarten rund 18 %).
Da die Eiswelt, diese falle unter Großveranstaltungen, ja mindestens bis zum 31.08.2020 geschlossen sein werde, so der Stadtrat weiter, stelle sich die Frage, ob jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Preiserhöhung gekommen sei oder ob nicht doch besser erst im nächsten Jahr darüber diskutiert werden sollte.
Nachdem er die Begriffe "Kinderstadt" und "Sportstadt" sowie dazu gestellte Anträge in Erinnerung gerufen hat, kritisiert er, dass von der Preiserhöhung insbesondere Kinder/Jugendliche (7- bis 17-Jährige) betroffen sein sollen. Daher stelle sich für seine Fraktion die Frage, ob die Verwaltung nicht einen neuen Vorschlag erarbeiten sollte (unveränderte Summe der zusätzlichen Erträge/bessere Verteilung der Preisanpassungen).
Auf Nachfrage von EBM
Dr. Mayer
wird in der Folge seitens der Sportverwaltung signalisiert, diesen Tagesordnungspunkt heute zurückzustellen.
Abschließend stellt EBM Dr. Mayer fest:
Dieser Tagesordnungspunkt wird
zurückgestellt.
Die Verwaltung wird einen neuen Vorschlag unterbreiten.
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