Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
438
14
Verhandlung
Drucksache:
273/2018
GZ:
JB, T
Sitzungstermin:
07.11.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
die Vorsitzende, Herr Holzer (HochbA)
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Fortschreibung des Schulsanierungsprogramms auf der Grundlage der Beschlüsse des Doppelhaushaltes 2018/2019
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.11.2018, öffentlich, Nr. 488
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Jugend und Bildung und des Technischen Referats vom 12.10.2018, GRDrs 273/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der baulichen Umsetzung für die in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 vorgesehenen Maßnahmen / Einzelprojekte des Schulsanierungsprogramms (Anlage 1) wird zugestimmt (Sammelbaubeschluss). Grundlage der weiteren Planung und Realisierung der beschlossenen Maßnahmen / Projekte ist die GRDrs 844/2017. Danach ist ein derzeit real umsetzbares Maßnahmenbudget von je 40 Mio. EUR im Jahre 2018 und 2019 festgelegt.
2. Die Verwaltung kann Mehraufwendungen bei einzelnen Maßnahmen / Projekten durch Minderausgaben bei anderen Maßnahmen / Projekten innerhalb des vorgegebenen Gesamtvolumens ausgleichen. Alle Maßnahmen / Projekte sind gegenseitig deckungsfähig.
StR
Stradinger
(CDU) beurteilt das neue Priorisierungsverfahren positiv. Für ihn und StRin
Nuber-Schöllhammer
(90/GRÜNE) ergibt sich aus der Budgetreduzierung die Schlussfolgerung, dass weniger Projekte angegangen werden können. Für StRin Nuber-Schöllhammer muss dann das Budget wieder erhöht werden, wenn sich zeigen sollte, dass ein zügigerer Mittelabfluss als angenommen stattfindet. Gegebenenfalls müsste die Verwaltung ein entsprechendes Signal senden. Für StR
Rockenbauch
(SÖS-LINKE-PluS) ist es notwendig, für die Schulen mehr Geld als bislang auszugeben. Auf die Historie des Schulsanierungsprogramms geht StRin
von Stein
(FW) ein. Dabei erinnert sie u. a. an die im Laufe der Zeit erfolgten Veränderungen der Schullandschaft (z. B. Auslaufen der Werkrealschulen). Angesichts dessen habe sich das Sanierungsprogramm in ein Investitionsprogramm verändert. Positiv zur Vorlage nimmt StR
Dr. Oechsner
(FDP) Stellung.
Von StR
Stradinger
wird daran erinnert, dass ursprünglich ein 50 Mio. €-Jahresbudget vorgesehen war. Den zweiten Absatz auf Seite 3 der Vorlage interpretiert er dahingehend, dass sich aufgrund fehlender Mittel Maßnahmen verzögern. In den letzten Etatberatungen, so StRin
Nuber-Schöllhammer,
habe sich der Gemeinderat "schweren Herzens" dazu entschlossen, dieses Budget von 50 auf 40 Mio. € zu kürzen. Sie hofft, dass Personalgewinnungsmaßnahmen erfolgreich verlaufen und danach schneller vorgegangen werden kann. Die derzeitige Situation sei nicht zufriedenstellend. Eine weitere Budgetreduzierung müsse unbedingt vermieden werden, um das Glaubwürdigkeitsproblem gegenüber den Schulen nicht noch zu vergrößern.
Die Umsetzung des Schulsanierungsprogramms bezeichnet StR
Körner
(SPD) als Zumutung für die Eltern, Lehrer/-innen und Schüler/-innen. Viele Gründe, die die Verwaltung und der Gemeinderat nur wenig beeinflussen könnten (z. B. Baupreisentwicklung) seien dafür verantwortlich. Über einige Aspekte müsse allerdings konstruktiv kritisch geredet werden. Konkret spricht er dabei Defizite bei Stellenbesetzungen an. Diesbezüglich sieht er die Verwaltung in der Verantwortung. Seiner Einschätzung nach ist bereits jetzt die Ansage, 40 Mio. € umzusetzen, hinfällig. Im laufenden Jahr stünden für Schulsanierungen 143,2 Mio. € zur Verfügung, während der Mittelabfluss nach SAP-Rechnungswesen 17,8 Mio. € betrage. Genau betrachtet gehöre, dass das Hochbauamt nicht mit SAP, sondern mit Oracle arbeite. Das Schulverwaltungsamt, und dies sei nicht akzeptabel, dürfe dort wohl keine Einsicht nehmen. Für die Beratungen des Jahresabschlusses 2018, dort müsse ja über die Verwendung von Haushaltsresten entschieden werden, müsse dem Gemeinderat gesagt werden, für welche Projekte die 143,2 Mio. € vorgesehen/gebunden seien. Dies versuche er seit zwei Jahren zu erfahren. Mittlerweile müsse er davon ausgehen, dass dies niemand wisse. Spätestens wenn über den Jahresabschluss 2018 geredet werde, müsse dargelegt werden, welche Projekte mit welchen Ausgabeermächtigungen belegt seien. Erst dann könne der Gemeinderat entscheiden, ob überhaupt die Notwendigkeit bestehe, im Doppelhaushalt 2020/2021 zweimal 40 Mio. € einzustellen. Wahrscheinlich könnten diese 80 Mio. € ja erst für Projekte in den Jahren 2025/2026 verwendet werden.
Bei den Schulsanierungen, so StR
Rockenbauch,
müsse es zukünftig Verbesserungen geben. Schon vor zehn Jahren habe er gefordert, dafür entsprechendes Personal einzustellen. Seiner Erinnerung nach standen ursprünglich für Schulsanierungen 60 Mio. €/Jahr zur Verfügung. Dass nun 2019 lediglich von einem Mittelabfluss in Höhe von 31 Mio. € ausgegangen werde, mache ihn hilflos. In der Vergangenheit sei es akzeptiert worden, dass beim Hochbauamt Baukompetenz weggebrochen sei. Die nun zur Schaffung vorgesehenen 19 Stellen reichten bei weitem nicht aus, die strukturellen Defizite zu beheben. Die Verwaltung müsse dem Gemeinderat aufzeigen, was beschlossen werden müsse, um tatsächlich Verbesserungen bewirken zu können. Vermisst wird von ihm eine Gesamtplanung, die beinhaltet, bis wann alle Schulen saniert sein sollen und welche Instandsetzungsmaßnahmen nach den Sanierungen vorzusehen sind.
StRin
von Stein
weist darauf hin, dass häufig Sanierungsmaßnahmen nur in Ferienzeiten vorgenommen werden können und dass Ausweichquartiere für Schulen nur sehr schwierig gefunden werden können. Dass dies zu Zeitverzögerungen führe, sei ärgerlich, gewürdigt gehöre jedoch, dass Stuttgart eine der wenigen Städte sei, die neue Schulstandorte überhaupt finanzieren könnten.
Für StR
Dr. Oechsner
lassen sich durch den Wiederaufbau städtischer Baukompetenz die bestehenden Probleme nicht lösen. Nicht die Höhe des Maßnahmenbudgets sei entscheidend, sondern dass ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen.
Nach Einschätzung von StRin
Gröger
(SPD) wird es mit dieser Vorlage nicht gelingen, in den Schulen Ruhe herzustellen. Erklärt gehöre den Schulgemeinden, weshalb es trotz vorhandener Mittel nur schleppend vorangehe.
Unterstrichen wird von StR
Stradinger,
dass die Schulleitungen/die Eltern verlässliche Informationen darüber erhalten müssen, wann in ihren Schulen mit Maßnahmen gerechnet werden kann. Für StR
Körner
muss die aktuelle Lage den Schulen verständlich kommuniziert werden. Dem schließt sich StR
Dr. Oechsner
an. Für ihn gehört zu einer ehrlichen Kommunikation, dass über einen Planungsbeginn informiert wird, aber dabei gleichzeitig eingeräumt wird, dass eine Aussage darüber, wann tatsächlich mit einem Baubeginn gerechnet werden kann, noch nicht möglich ist. Man müsse davon wegkommen, den Schulgemeinden schon zu Beginn der Planungen einen Fertigstellungstermin zu nennen.
BMin
Fezer
weist darauf hin, dass zwischen dem Budget und den tatsächlich erfolgten Ausgaben unterschieden werden muss. In Zeiten, in denen zahlreiche Schulen stark sanierungsbedürftig seien, sei es natürlich schwierig, nach außen darzustellen, dass das Schulsanierungsbudget gekürzt werde. Damit gingen die Ratsmitglieder, aber auch die zuständigen Bürgermeister ein politisches Risiko ein. Lohnenswert sei allerdings, darauf hinzuweisen, was in den letzten Jahren tatsächlich für Sanierungen ausgegeben worden sei. In keinem Jahr seien 40 oder gar 50 Mio. €, sondern jeweils rund 32 Mio. € erreicht worden. Mit dem durch den Gemeinderat in den letzten Etatberatungen beschlossenen enormen Personalzuwachs werde das Ziel verbunden, die Sanierungsausgaben zu steigern. Die theoretisch erforderlichen Neueinstellungen, um Ausgaben in Höhe von 50 Mio. € erzielen zu können, könnten realistisch nicht erreicht werden. Realistischerweise müsse daher die Ausgabensumme reduziert werden, und dies habe den Gemeinderat richtigerweise bewogen, 19 neue Stellen zu schaffen und dann ein realistisches Ausgabenbudget für Sanierungen zu beschließen. Praktisch habe der Gemeinderat keine Budgetkürzung bzw. keine Ausgabenkürzung vorgenommen, sondern er habe bei den Stellen und den Ausgaben massive Erhöhungen durchgeführt. Dies gelte es der Öffentlichkeit zu vermitteln. Bei all ihren Gesprächen mit Schulleitungen, Eltern etc. tue sie dies. Dies sei nicht einfach, und sie könne nachvollziehen, dass jede Schule, die nun mit Verweis auf die Realitäten auf Jahre vertröstet werde, damit nicht einverstanden sei. Diese Schulen würden natürlich immer wieder, insbesondere mit Blick auf die kommenden Kommunalwahlen auf ihre Bedarfe hinweisen und Umsetzungen einfordern.
Anknüpfend an StRin
Vowinkel
(SPD), die es begrüßt, dass die von dem Planungsbüro Drees & Sommer vorgenommenen Kostenschätzungen als überholt angesehen werden, hebt die
Vorsitzende
in Übereinstimmung mit StRin Gröger hervor, die von diesem Büro in der Vergangenheit gelieferten Schätzungen hätten die Sanierungsbedarfe an den Schulen eindeutig aufgezeigt. Im Laufe der Jahre seien jedoch neue Herausforderungen hinzugekommen (neue Bedarfe, Abarbeitung des Sanierungsstaus, Veränderungen der Schullandschaft). Damit würden insbesondere personelle Ressourcen gebunden.
Wenn in der Vorlage davon gesprochen werde, und damit wendet sie sich an StR Stradinger, StRin Nuber-Schöllhammer und StRin Gröger, dass der Kostenrahmen überschritten sei und von daher eine Neupriorisierung erfolgen müsse, bedeute dies nicht, dass Finanzmittel fehlten, sondern es werde in der Regel festgestellt, dass geplante Sanierungsvorhaben aufgrund verschiedener Einflüsse deutlich teurer würden. Diese Projekte beanspruchten deshalb im 40 Mio. €-Jahresbudget deutlich mehr finanziellen Raum und zusätzliche personelle Ressourcen, was wiederum zu Verzögerungen bei anderen Maßnahmen führe. Mittlerweile lasse sich sehr genau aufschlüsseln, dass sich ein bestimmtes finanzielles Sanierungsvolumen nur mit einem bestimmten Personalvolumen schultern lasse. Wenn sich jedoch das finanzielle Volumen vergrößere, benötige man auch zusätzliches Personal. Mit der Bereitstellung zusätzlicher Mittel könnten nicht automatisch zusätzliche Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Dies ist für StR
Kotz
(CDU) nur in Teilen zutreffend. Erhöhte Materialkosten führten nicht zu einem erhöhten Personalaufwand.
Im selben Zusammenhang zitiert StRin
Nuber-Schöllhammer
wie bereits StR Stradinger zu Beratungsbeginn aus dem zweiten Absatz der Vorlagenseite 3: "Bei der konkreten Planung hat sich zunehmend gezeigt, dass weitere Sanierungsnotwendigkeiten entstanden sind, die den ursprünglichen Kostenrahmen überschritten haben. Andere Vorhaben konnten dadurch nicht in Angriff genommen werden." Diese Inhalte der Vorlage würden sich auf Kosten und nicht auf Personal beziehen, und diese Inhalte stünden auch nicht im Einklang mit den Ausführungen der Vorsitzenden.
An ihrer Argumentation hält in der Folge BMin
Fezer
jedoch fest. Bei den Kostenrahmen müssten stets die damit verbundenen Stellen mit bedacht werden. Dies treffe auch auf Baupreissteigerungen zu, da diese zu einer zweiten Ausschreibung führen könnten, wenn in einer ersten Ausschreibung völlig inakzeptable Angebote eingegangen seien. Wirklich jede Kostenposition lasse sich mit Personal verquicken. Die Ausführungen in der Vorlage seien richtig, eventuell hätten diese Zusammenhänge aber deutlicher dargestellt gehört. Für StR
Stradinger
kann eine entsprechende sprachliche Konkretisierung der in Rede stehenden Vorlagenpassage infrage kommen, um die damit von der Verwaltung gewollte Aussage auch außerhalb des Rathauses richtig verständlich zu machen. Personalaufwand und Kostenaufwand gehören für StR
Rockenbauch
zusammen. Im weiteren Verlauf verweist die
Vorsitzende
darauf, dass über die Problematik insgesamt ausführlich im Vorfeld der vergangenen Etatberatungen gesprochen wurde. Damals habe der Gemeinderat eine Verlängerung des Sanierungsprogramms bis 2026 beschlossen. Dabei sei vonseiten der Verwaltung nicht erklärt worden, mit mehr Personal könnten die Aufgaben innerhalb derselben Zeitspanne abgearbeitet werden, sondern die Verwaltung habe betont, erforderlich seien als Stellschrauben die Programmverlängerung, die Budgetreduzierung und zusätzliches Personal. Bei der sich dazu ergebenden Diskussion sei deutlich geworden, dass verarbeitbares Finanzvolumen untrennbar mit Personal zusammenhänge. Entsprechend seien die geforderten und mittlerweile geschaffenen Stellen gerechnet worden. Darauf nehme die Vorlage Bezug.
Durch Herrn
Holzer
wird angemerkt, es stelle sich die Frage, wo es Engpässe gebe und wie diese beseitigt werden können. Von ihm wird bestätigt, dass fehlende Finanzmittel nicht das Problem sind. Sehr problematisch sei die Kapazität der Bauindustrie. Derzeit müsse er nahezu wöchentlich aufgrund fehlender Angebote Vergabeverfahren aufheben. Weiter berichtet er, es gebe sehr viele spekulative Angebote. Darunter seien hohe Angebote zu verstehen, die Firmen in der Hoffnung abgeben, nicht zum Zuge zu kommen. Diese Angebote führten allerdings mangels anderer Angebote dennoch zu Auftragserteilungen. Des Weiteren zeige sich, dass Firmen mehr Aufträge angenommen hätten, als sie mit ihren Ressourcen bewerkstelligen könnten. Dies münde dann in Bauzeitverzögerungen. Für sein Amt sei es mit hohem Aufwand verbunden, akzeptable Umsetzungswege zu finden.
Ein weiterer Engpass, und damit greift er eine Frage von Herrn Purz (GPR) auf, sei die Stellenbesetzung. Zwar habe man im Stellenplan z. B. für den Schulbereich 19 neue Stellen erhalten. 16 bis 17 Stellen seien jedoch durch Fluktuation zudem freigeworden, sodass man rund 36 Stellen zu besetzen habe. Im Verlauf der letzten 12 bis 14 Monate habe man 19 Stellenbesetzungsverfahren durchgeführt. Von 284 Bewerbern habe man 105 Bewerber eingeladen. Letztlich sei es gelungen, 25 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen (entspricht ca. 21 Stellen). Einige würden ihre Arbeit allerdings erst 2019 aufnehmen.
Selbst bei einer Verdoppelung der Stellenausschreibungen, würde sich die Bewerberanzahl nicht verdoppeln. Am Ende des letzten Verfahrens habe eine 0,5-Stelle gewonnen werden können; die Resonanz sei nicht immer erklärbar. Derzeit sei es sehr beschwerlich, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen.
Eine zusätzliche Erschwernis sei das Gehaltsniveau im Bereich des Bauunterhalts. Dieses hänge ein Stück weit der Neubauabteilung des Hochbauamts hinterher. Somit gebe es bei Stellenbesetzungen auch eine interne Konkurrenz. Konkret hätten für das Sachgebiet, das überwiegend die Schulsanierungen stemmen soll, erst im Juli neue Mitarbeiter gewonnen werden können. Bezogen auf Anfang 2019 stünden noch drei Stellenbesetzungen aus. Bis die neuen Personen eingearbeitet seien - was natürlich mit zeitlichem Aufwand des vorhandenen Personals verbunden sei - und diese neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann tatsächlich Mittelabflüsse bewirkten, vergehe weitere Zeit.
Nach Einschätzung von Herrn Holzer führt dieser Sachverhalt zu einem Mittelabfluss von ca. 24 bis 25 Mio. €/Jahr. Danach beziffert er die Baupreissteigerung, indem er sich auf aktuelle Zahlen des Statistischen Landesamtes bezieht, auf nahezu 5 %.
Angesichts des angespannten Arbeitsmarktes muss die Stadt nach Überzeugung von StR
Kotz
Anstrengungen unternehmen, um als Auftraggeber attraktiver zu werden. Zwar sei die Stadt bei ihren Leistungsverzeichnissen nicht völlig frei, dennoch gehe er von der Möglichkeit aus, Leistungsverzeichnisse zu verschlanken und damit handhabbarer zu machen.
In der Folge wiederholt StR
Körner
seine Bitte, zum Jahresabschluss dem Gemeinderat darzustellen, welche konkreten Sanierungsprojekte durch welche konkreten Ausgabe-ermächtigungen finanziert sind. Schließlich müsse der Gemeinderat Kenntnis darüber haben, welche Projekte bereits durch alte Ausgabenermächtigungen finanziert seien und welche Projekte neue Ermächtigungen benötigten. Zudem seien diese Informationen für die Vorbereitung der nächsten Etatberatungen bedeutsam.
Bezogen auf die von Herrn Holzer angesprochenen Engpässe fordert StR
Körner
Hinweise der Verwaltung dazu, inwiefern der Gemeinderat die Verwaltung bei der Beseitigung der Engpässe unterstützen kann (z. B. Gewährung von Zulagen). Dem pflichtet StR
Stradinger
bei. Zudem sieht dieses Ratsmitglied die Stadtverwaltung in der Pflicht, die Schulen zeitnah über den derzeit sich ergebenden Sachverhalt zu unterrichten. Des Weiteren müssten die Schulen über die betreffenden Projekte verlässlich in kurzen Intervallen unterrichtet werden.
Als zentrales Thema bezeichnet BMin
Fezer
das Thema Information. In den von ihr geführten Gesprächen mit den Schulleitungen werde u. a. das Thema der Schulsanierungen angesprochen. Alle Schulleitungen erhielten die Liste (Anlage 1 zur Vorlage). Sie könnten von daher den Stand ihrer Schulen nachvollziehen. In Fällen, die sich schwierig entwickelten, gehe die Verwaltung sehr dezidiert auf die einzelnen Themen ein. Als wichtig erachtet StR
Gröger,
den Schulen deutlich zu machen, dass sich die Prioritäten der Schulen untereinander nicht verschieben. Das in der Vergangenheit teils zu recht herrschende Misstrauen, dass die Schulen, die sich vermehrt beschwerten, eventuell vorgezogen würden, dürfe nicht wieder anwachsen. StR
Rockenbauch
geht davon aus, dass seitens der Verwaltung und des Gemeinderats bei den Planungen keine ausreichenden Puffer vorgesehen werden.
BMin
Fezer
zeigt sich bereit, nach der Besetzung aller geschaffenen Stellen über Puffer zu reden. Derzeit lasse es der Stellenmarkt nicht zu, mehr als die geschaffenen 19 Stellen zu besetzen. Die Verwaltung denke gerne darüber nach, an welchen Punkten sie noch Unterstützung des Gemeinderats benötige. Dieses werde dann Gegenstand der nächsten Haushaltsplanberatungen sein.
Abschließend stellt BMin Fezer fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag einmütig
zu.
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