Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
437/E
22
Ergebnis der BeratungDrucksache:
768/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 07.10.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Freiwilliger Verzicht auf Elternbeiträge für die Dauer von Infektionsschutzbedingten Schließungen in einzelnen Tageseinrichtungen für Kinder; Erstattung von Elternbeiträgen an freie Träger und Weitergewährung von Betriebszuschüssen

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 28.09.2020, öffentlich, Nr. 97
Jugendhilfeausschuss vom 28.09.2020, öffentlich, Nr. 115

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 16.09.2020, GRDrs 768/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Verzicht auf die Erhebung der Kostenbeiträge und das Essensgeld in Kindertageseinrichtungen, die aufgrund infektionsschutzrechtlicher Anordnung des Gesundheitsamts im Zusammenhang mit der SARS-CoV2-Pandemie ganz oder gruppenweise geschlossen sind, wird rückwirkend ab 01.07.2020 zugestimmt. Der Verzicht bezieht sich auf das jeweils geschlossene Betreuungsangebot und erfolgt regelmäßig pauschal im Umfang von 50 % des regulären monatlichen Kostenbeitrags bzw. des Essensgeldes. Im Übrigen gelten die in der ausführlichen Begründung genannten Voraussetzungen.

2. Den vom Jugendamt geförderten freien Trägern der Kindertagesbetreuung wird der Ausfall der Kostenbeiträge für die Betreuung bis zur Höhe von 50 % der in den jeweils gültigen Förderrichtlinien festgelegten monatlichen Obergrenze rückwirkend ab 01.07.2020 erstattet, sofern sie ihrerseits schließungsbedingt in entsprechendem Umfang auf die Erhebung von Kostenbeiträgen bzw. Besuchsentgelten verzichten.

3. Die Betriebskostenförderung der freien Träger wird im Falle einer durch das Gesundheitsamt angeordneten Schließung bis auf weiteres nach den geltenden Förderrichtlinien weiter gewährt, ggf. unter Anrechnung von vorrangigen Ersatzleistungen durch Bund oder Land.

4. Die Beschlussantragsziffern 1. bis 3. gelten nicht bei einer generell angeordneten Schließung aller Einrichtungen der Kindertagesbetreuung durch Rechtsverordnung o. ä.

5. Den Mehraufwendungen bzw. Mindererträgen, wie im Kapitel Finanzielle Auswirkungen dargestellt, wird zugestimmt.


Nachdem StRin Ripsam (CDU) zum Ende der Aussprache ankündigt, dass die CDU-Gemeinderatsfraktion sich noch überlegt für die morgige Sitzung des Gemeinderats einen Zusatz zum Beschlussantrag zu beantragen, bittet sie im Namen ihrer Fraktion, diesen Tagesordnungspunkt heute ohne Votum in die Gemeinderatssitzung zu verweisen.



Danach stellt BMin Fezer fest:

Der Verwaltungsausschuss verweist diesen Tagesordnungspunkt ohne Votum in die Sitzung des Gemeinderates am 08.10.2020.

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