Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
483
21
Verhandlung
Drucksache:
616/2022
GZ:
JB
Sitzungstermin:
14.12.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Weiterentwicklung der Inobhutnahme (ION)
Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 12.12.2022, öffentlich, Nr. 101
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 05.12.2022, GRDrs 616/2022, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Von der aktuellen Situation in der Inobhutnahme und der Notwendigkeit einer Anpassung der Personalausstattung in den drei Gruppen der Stuttgarter ION in der Kernerstraße 36 wird Kenntnis genommen.
2. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf in Höhe von 11,07 VZK in S 15 TVöD für pädagogisches Personal am Standort Kernerstraße 36 wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab sofort bis zum 31.12.2023 außerhalb des Stellenplans Personal im Umfang von 11,07 VZK zu beschäftigen.
3. Von der neuen Leitungsstruktur im Bereich der Inobhutnahme wird Kenntnis genommen, der bis 31.12.2023 befristeten Schaffung von insgesamt 1,5 VZK in S 16 TVöD zur Teilfreistellung der neuen Gruppenleitungen wird zugestimmt. Die bisherige Sachgebietsebene wird aufgelöst, die vorhandene Stelle wird mit den neuen Bedarfen verrechnet.
4. Über die dauerhafte Schaffung der Ermächtigungen aus den Beschlussziffern 2 und 3 wird im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 entschieden.
5. Zum 01.01.2023 wird auf Grund der Beschlussziffern 2 und 3 eine Anpassung des Entgeltsatzes der Stuttgarter Inobhutnahme auf 614,03 EUR pro Belegungstag notwendig. Durch die Erhöhung entsteht im Teilergebnishaushalt 510-Jugendamt, Amtsbereich 5103633, KGr. 43310 - Soziale Leistungen - ein Mehraufwand in Höhe von 902.000 EUR. Der Mittelbedarf wird im Rahmen des voraussichtlich notwendigen Nachtragshaushaltsplanes 2023 berücksichtigt.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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