Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 658/2016
Stuttgart,
09/26/2016



Sachstandsbericht Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2016
- Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse von 2010/2011 bis 2016/2017 sowie der Beschlüsse in den zugehörigen Sachstandsberichten
- Anträge zu Angebotsveränderungen und zum weiteren Ausbau




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.10.2016
28.10.2016
09.11.2016



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Verwaltung legt hiermit den aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung aller Beschlüsse seit dem Haushalt 2010/2011 sowie der unterjährigen Sachstandsberichte vor.
Geprüft wurde, ob die Vorhaben wie geplant umgesetzt wurden bzw. umgesetzt werden können, das heißt,
Zielsetzung des Berichtes ist es, einen Überblick über den Stand der Planungen bzw. über die Umsetzungen der beschlossenen Vorhaben zu geben und dadurch Kenntnis über gebundene und freie Finanzmittel zu erhalten.

Die einzelnen beschlossenen Vorhaben werden nicht gesondert aufgeführt, da dies den Umfang dieser Vorlage sprengen würde. Das Ergebnis der Überprüfungen wird nachfolgend zusammenfassend beschrieben. In Anlage 5 werden in übersichtlicher Form alle Projekte aus dem HH 2010/11, aus der GRDrs 464/2010 und der GRDrs 7/2011, aus dem HH 2012/13, aus der GRDrs 672/2012 und der GRDrs 177/2013, aus dem HH 2014/15 sowie aus der GRDrs 640/2014 und der GRDrs 233/2015 sowie aus dem Haushalt 2016/2017 aufgeführt, die nicht umgesetzt werden.

Der Finanzübersicht in dieser Vorlage (siehe Anlage 2) können Über- oder Unterschreitungen der Haushaltsansätze entnommen werden und damit freie Mittel identifiziert werden, die für die Kosten der neuen Maßnahmen eingesetzt werden können.



Der ausführliche Bericht in Anlage 1 ist folgendermaßen gegliedert:
A) Darstellung des Sachstands der beschlossenen Vorhaben

1. Freie Träger

2. Städtischer Träger


B) Ausführliche Begründung zu den Beschlussanträgen 1 bis 4


C) Finanzielle Auswirkungen



Finanzielle Auswirkungen


Siehe ausführlicher Bericht (Anlage 1) sowie Finanzübersicht (Anlage 2).





Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Ausführlicher Bericht
Anlage 3: Finanzübersicht
Anlage 3: Platzübersicht
Anlage 4: Versorgungsentwicklung
Anlage 5: Vorhaben, die nicht umgesetzt wurden/werden
Anlage 6: Übersicht über neue Anträge freie Träger
Anlage 7: Übersicht über neue Anträge städtischer Träger


Ausführlicher Bericht


A) Darstellung des Sachstands der beschlossenen Vorhaben

1. Freie Träger

1.1 Freie Träger HH 2010/2011 (vgl. GRDrs 1295/2009, GRDrs 464/2010 und GRDrs 7/2011)

Seit dem letzten Sachstandsbericht gibt es keine neuen Erkenntnisse. Von den beschlossenen Vorhaben sind lediglich zwei Angebotsveränderungen noch nicht umgesetzt, die jedoch 2016 in Betrieb gehen.


1.2 Freie Träger HH 2012/2013 (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 3; GRDrs 672/2012 und GRDrs 177/2013))

Von den im HH 2012/2013 beschlossenen Vorhaben werden nach aktuellen Informationen zwei Vorhaben der DAA (Deutsche Angestellten-Akademie) nicht umgesetzt, da der Träger sich entschlossen hat, doch nicht in die Kindertagesbetreuung einzusteigen.

Von den größeren Maßnahmen mit ursprünglich geplanter Umsetzung 2015 befinden sich zwei noch in Umsetzung (B.-C. Kath. Kita, Winterbacherstr. 30; Hofen Kath. Kita, Hartwaldstr. 119).

Einzelne kleine Angebotsveränderungen sind noch nicht oder noch nicht vollständig umgesetzt.


1.3 Freie Träger HH 2014/2015 (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 4)

Von den im HH 2014/2015 beschlossenen größeren Vorhaben wird nach aktuellen Informationen ein Vorhaben nicht umgesetzt (Ost, Merz Internate; Kitaneubau). Zwei weitere Vorhaben (Vaihingen, Kita ev. Kirchengem. Rohr, Schönbuchstr. 42; Mühlhausen, Kath. Kita Steinbuttstr.) werden ebenfalls nicht wie für diesen Haushalt beantragt umgesetzt. Diese Anträge wurden in veränderter Form von den Trägern zum HH 16/17 sowie in der aktuellen Vorlage neu beantragt.

Ein Teil der beschlossenen Vorhaben sind bereits in Betrieb, einige gehen im Laufe 2016 in Betrieb (z. Bsp. Mitte, Kolping-Bildungswerk, Sophienstraße). Andere starten aufgrund zeitlicher Verzögerungen erst 2018 (Süd, Kath. Kita Fangelsbachstr., Ersatz-Neubau; Degerloch, Kath Kita Reutlingerstr., Ersatz-Neubau).

Die kleineren Angebotsveränderungen sind weitgehend umgesetzt.






1.4 Freie Träger: Beschlüsse in der GRDrs 640/2014 (vgl. GRDrs 640/2014, Anlage 5)

Von den im Sachstandsbericht GRDrs 640/2014 neu beschlossenen Angebotsveränderungen können lediglich zwei nicht in der beantragten Form umgesetzt werden. Diese wurden vom Träger in veränderter Form zur GRDrs 233/2015 neu beantragt.

Der überwiegende Teil der Angebotsveränderungen ist bereits in Betrieb, die restlichen gingen oder gehen im Laufe 2016 in Betrieb, konnten jedoch nicht mehr in die Platzstatistik zum 1.3.2016 einfließen.


1.5 Freie Träger: Beschlüsse in der GRDrs 233/2015 (vgl. GRDrs 233/2015, Anlage 5)

Von den im letzten Sachstandsbericht GRDrs 233/2015 neu beschlossenen Angebotsveränderungen können zwei Vorhaben nicht umgesetzt werden (siehe Anlage 4: Vaihingen, Kind e.V.; Kita Meluner Str. 41; Zuffenhausen, educcare; Zwischenlösung Nutzung Löwensteiner Str. 49). Zwei weitere Vorhaben werden nicht in der beantragten Form umgesetzt (siehe Anlage 4: Mühlhausen/Mönchfeld, Kath. Kiga Steinbuttstr. 49; Mühlhausen/Hofen, Evang. Kiga Wagrainstr. 36), sondern wurden in veränderter Form neu beantragt

Ein Großteil der Anträge wurde bereits im Jahr 2015 umgesetzt, die Umsetzungen der restlichen Angebotsveränderungen sind für das Jahr 2016 vorgesehen.


1.6 Freie Träger HH 2016/2017 (vgl. GRDrs 650/2015, Grüne Liste/Auszug aus Anlage 4)

Von den im HH 2016/2017 beschlossenen Angebotsveränderungen werden nach aktuellen Informationen alle umgesetzt. Einige sind bereits in Betrieb und in der Statistik enthalten. Bei zwei Vorhaben (Kolping Bildungswerk Württemberg e.V., West, Rosenberghöfe/AOK-Gelände und Nord, Wiederholdstr. 15), die neue Gruppen beinhalten und im Zusammenhang mit Neubauten durch Investoren stehen, verzögert sich die Inbetriebnahme auf Mitte 2017.

Von den im HH 2016/2017 beschlossenen größeren Vorhaben mit Platzerweiterungen und Angebotsveränderungen werden nach aktuellen Angaben der Träger alle umgesetzt. Da diese Projekte in der Regel mit umfangreichen Sanierungen, Um- und Neubauten verbunden sind, befinden sich diese noch in Umsetzung. Mit der Realisierung und Inbetriebnahme ist daher erst im Jahr 2017 oder später zu rechnen.

Von den beantragten Gruppenerweiterungen von Betriebskitas werden nach Rückmeldung der Träger zwei Vorhaben nicht umgesetzt (siehe Anlage 4: Klinikum Stuttgart, West, Gruppenerweiterung in der Betriebskita Katharinenhospital sowie Bad Cannstatt, Gruppenerweiterung in der Betriebskita Krankenhaus Bad C.).
Die anderen Anträge von Betriebskitas sind bereits umgesetzt.



2. Städtischer Träger

2.1 Städtischer Träger HH 2010/2011 (vgl. GRDrs 1295/2009, GRDrs 464/2010 und GRDrs 7/2011)

2.1.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 47 beschlossenen Angebotsveränderungen im HH 2010/2011 sowie in den Vorlagen GRDrs 464/2010 und GRDrs 7/2011 sind bis auf acht Angebotsver­änderungen, die aufgrund veränderter Planungsvoraussetzungen nicht umgesetzt werden konnten, alle in Betrieb. Freie Mittel wurden bereits im Rahmen der letzten Sachstandberichte wieder für andere Vorhaben eingesetzt.

2.1.2 Sanierungen und Neubauvorhaben

2.2 Städtischer Träger HH 2012/2013 (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 2)

2.2.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 21 beschlossenen Angebotsumstellungen im HH 2012/2013 (vgl. GRDrs 1147/2011) wurden acht Angebotsveränderung nicht umgesetzt. Die dadurch frei gewordene Mittel wurden bereits im Rahmen der letzten Sachstandberichte für neue Vorhaben eingesetzt. Nach aktueller Information kann eine weitere Angebots­veränderung nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden und wurde daher zur aktuellen Vorlage neu beantragt (siehe Anlage 4: TE Burgherrenster. 40-42).
Alle anderen Angebotsveränderungen sind in Betrieb.

2.2.2 Sanierungen und Neubauvorhaben

2.3 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 672/2012 (vgl. GRDrs 672/2012, Anlage 5)

2.3.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 37 beschlossenen Angebotsumstellungen wurde der überwiegende Teil bereits im Jahr 2013 umgesetzt. Eine letzte Angebotsveränderung ging Mitte 2016 in Betrieb. Sieben Angebotsveränderungen konnten nicht umgesetzt werden, da die Angebotsveränderungen in den jeweiligen Einrichtungen doch nicht möglich waren. Die freien Mittel wurden bereits wieder für andere Maßnahmen eingesetzt.

2.3.2 Einzelprojekte
Die drei Einzelprojekten in der GRDrs 672/2012 sind alle fertiggestellt und in Betrieb.


2.4 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 177/2013 (vgl. GRDrs 177/2013, Anlage 6)

Von den elf beschlossenen Angebotsumstellungen sind acht Vorhaben umgesetzt. Drei Vorhaben wurden nicht umgesetzt bzw. nicht im geplanten Umfang umgesetzt Die Mittel wurden bereits für andere Maßnahmen verwendet.


2.5 Städtischer Träger HH 2014/2015 (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 5)

2.5.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 35 beschlossenen Angebotsumstellungen im HH 2014/2015 ist der Großteil in Betrieb. Vier Angebotsveränderungen befinden sich noch in Umsetzung. Fünf Angebotsveränderungen konnten nicht umgesetzt werden. Die freien Mittel wurden bereits im Rahmen des letzten Sachstandsberichts verwendet. Nach aktueller Information kann eine weitere Angebots­veränderung nicht umgesetzt werden.


2.5.2 Sanierungen und Neubauvorhaben
Sanierungen und Neubauvorhaben

2.6 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 640/2014 (vgl. GRDrs 640/2014, Anlage 6)

Von den 21 beschlossenen Angebotsumstellungen sind 13 bereits in Betrieb, drei sind noch nicht umgesetzt. Fünf Vorhaben, v.a. Hortumwandlungen, können vorerst nicht umgesetzt werden, da z. Bsp. die Ganztagesschulentwicklung noch unklar ist oder sich zeitlich verzögert (siehe Anlage 4). Die freien Mittel können für neue Anträge im Rahmen der aktuellen Vorlage genutzt werden.


2.7 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 201/2014 - Fertigbauten

Alle acht Vorhaben sind fertiggestellt und in Betrieb bzw. der Betrieb befindet sich im Aufbau. Aufgrund des hohen Fachkräftemangels zieht sich die vollständige Inbetriebnahme aller Gruppen zeitlich jedoch länger hin. Der Fertigbau in der Krehlstraße 80 in Vaihingen wurde zwischenzeitlich als Ausweichquartier für den Abriss- und Neubau der TE Hirschsprung 40 genutzt und kann nun als eigenständige Einrichtung mit allen Gruppen in Betrieb genommen werden. Für den Abriss und Neubau der TE Don-Carlos-Straße 20 in Vaihingen wird voraussichtlich noch bis Ende 2016 der Fertigbau Am Wallgraben 2 als Ausweichquartier genutzt.



2.8 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 233/2015 (vgl. GRDrs 233/2014, Anlage 6)

2.8.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 20 beschlossenen Angebotsumstellungen werden 17 umgesetzt. Davon sind acht bereits in Betrieb und drei zum Teil in Betrieb. Zwei Vorhaben können nicht und eines nur zum Teil umgesetzt werden (siehe Anlage 4). Die freien Mittel können für neue Anträge im Rahmen der aktuellen Vorlage genutzt werden.

2.8.2 Einzelprojekte
In der GRDrs 233/2015 wurden auch zwei Einzelprojekte beschlossen.
Für den Abriss des Modulbaus in der Meluner Str. 20 in Vaihingen und den Ersatz-Neubau einer 6-gruppigen Kita (Typenbau) gibt es bereits einen Baubeschluss. Die Fertigstellung ist für September 2017 geplant.

Die Weiternutzung und bauliche Anpassung des bisherigen Ausweichquartiers für die Tageseinrichtung Löwensteiner Str. 49 in Zuffenhausen als Vorläufer für die neue Kita Tulpenapfelweg II durch den Träger educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH wird nicht umgesetzt. Das bisherige Ausweichquartier wird derzeit als Interimsunterbringung für die Kinder aus der Tageseinrichtung Dr.-Herbert-Czaja-Weg 8, die brandschutztechnisch ertüchtigt wird, genutzt.


2.9 Städtischer Träger HH 2016/2017 (vgl. GRDrs 650/2015, Anlage 5, davon Grüne Liste)

2.9.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 15 beschlossenen Angebotsumstellungen im HH 2016/2017 werden 13 umgesetzt. Die Umsetzung ist überwiegend zum September 2016 geplant. Die Plätze waren daher noch nicht in der Platzstatistik vom 1.3.2016 enthalten. Zwei Angebotsveränderungen können nicht wie geplant durchgeführt werden (siehe Anlage 4) und wurden in der aktuellen Vorlage in veränderter Form neu beantragt.

2.9.2 Sanierungen und Neubauvorhaben
Sanierungen und Neubauvorhaben

B) Ausführliche Begründung zu den Beschlussanträgen

Zu Beschlussantrag 1:
Umsetzung weiterer Angebotsumstellungen und Schaffung zusätzlicher Plätze bei den freien Trägern und beim städtischen Träger
(Anlage 6 und Anlage 7).

Befürwortete Anträge auf Angebotsveränderungen/-erweiterungen
Zu den Sachstandsberichten wird es den Trägern ermöglicht, Anträge für notwendige, bedarfsgerechte Angebotsumstellungen i. d. R. innerhalb ihrer bestehenden Einrichtungen oder für Platzschaffungen in vorhandenen Raumressourcen einzureichen, die mit freigewordenen Mitteln finanziert werden können.

Die Entwicklung der Bedarfssituation zeigt im letzten und in diesem Jahr vor allem eine steigende Nachfrage nach Plätzen für 3- bis 6-Jährige. Gründe hierfür sind eine steigende Zahl der zu versorgenden 3- bis 6-Jährigen (plus 253 Kinder) im Vergleich zum Vorjahr, u.a. auch aufgrund des Zuzugs von Familien mit Fluchterfahrung. Zudem konstatiert die Familieninformation zunehmend unterjährige Zuzüge von Familien, die Schwierigkeit haben, im laufenden Kindergartenjahr zeitnah einen Platz für die oftmals bereits 4- oder 5-jährigen Kinder zu finden.

Ihren Niederschlag findet diese Entwicklung auf der sog. „Rechtsanspruchsliste für 3- bis 6-Jährige“, die bei der Familieninformation des Jugendamtes geführt wird.
Zum Stand August 2016 befanden sich insgesamt 220 Stuttgarter Kinder auf dieser Übersicht, davon 72 Kinder aus der einheimischen Bevölkerung und 148 Kinder aus Stuttgarter Flüchtlingsunterkünften (zum Vergleich: Stand Januar 2015 befanden sich lediglich 22 Kinder auf der „Rechtsanspruchsliste 3-6J.“, davon 14 Kinder aus der einheimischen Bevölkerung und 8 Kinder aus Stuttgarter Flüchtlingsunterkünften).

Der Schwerpunkt der nicht versorgten 3- bis 6-Jährigen liegt laut der Übersicht v.a. in den Bezirken Weilimdorf, Nord, Mitte, Möhringen, Stammheim, West, Zuffenhausen, Bad Cannstatt, Mühlhausen. Diese Übersicht über nicht versorgte 3- bis 6-jährige Kinder wird monatlich an den städtischen und an die freien Träger von Kindertageseinrichtungen verschickt. So haben die Träger und Einrichtungen einen Überblick über nicht versorgte Kinder und können, sofern sie unterjährig freie Plätze haben, diese anbieten oder ihre geplanten Angebotsveränderungen darauf abstimmen.

Aufgrund dieser Entwicklung lag der Schwerpunkt der Anträge dieses Mal vor allem bei der Erhaltung und Schaffung von Plätzen für 3- bis 6-Jährige. So werden zum Beispiel Raumressourcen des städtischen Trägers, die bisher für Hortangebote genutzt wurden, nun für Angebote für 3- bis 6-Jährige genutzt (siehe Anlage 7, Liste 1, z. Bsp. in Weilimdorf, Freiberg, Stammheim, Zuffenhausen). Das heißt, die Hortumwandlung wird gezielt zunächst für die Versorgung von 3- bis 6-Jährigen genutzt. Zudem wurden auch bisher als Ausweichquartier genutzte Räume, die ursprünglich aufgegeben werden sollten, nun weiter genutzt (z. Bsp. Obertürkheim).

Des Weiteren beabsichtigt der städtische Träger, insbesondere in den Bezirken, in denen die aktuelle Versorgung der Kinder mit Fluchterfahrung besonders schwierig ist, wie z. Bsp. in den Bezirken Nord und West, Kitagruppen mit Integrationsschwerpunkt zu installieren. Hierzu wird eine gesonderte Gemeinderatsvorlage mit Erläuterung der Konzeption und der Rahmenbedingungen vorgelegt.

Bei den freien Trägern lag der Schwerpunkt der Anträge bei der bedarfsgerechten Anpassung ihrer Einrichtungen (siehe Anlage 6, Liste 1.2). Dies beinhaltet oftmals eine Umstellung von bisherigen VÖ-Angeboten in GT-Angebote bzw. in Mischgruppen GT/VÖ. Ebenso zeigt sich bei den aktuellen Anträgen weiterhin auch die Entwicklung hin zu Kleinkindangeboten, um die Einrichtungen zukunftsfähig zu gestalten. Die Verwaltung hat bei der Prüfung der Anträge darauf geachtet, dass aufgrund der Bedarfslage nicht zu viele VÖ-Plätze für 3- bis 6-Jährige abgebaut werden.

Neben den Anträgen dieser bereits bestehenden Kindertageseinrichtungen gibt es auch Anträge von zwei neuen, gemeinnützigen freien Trägern in Untertürkheim/Rotenberg sowie in Stuttgart-Ost (siehe Anlage 6, Liste 2). Für die Aufnahme in die Bedarfsplanung und in die Förderung ist vom Gemeinderat zusätzlich noch ein entsprechender Sachbeschluss zu fassen.

Des Weiteren gibt es noch zwei befürwortete Anträge auf interne Angebotsveränderungen zweier Betriebskitas sowie den Antrag der Waldorfschule Kräherwald auf eine zusätzliche Hortgruppe, die geringe Betriebskosten verursachen.

Einige wenige Anträge der freien Träger wurden bereits verwaltungsintern entschieden und die Träger informiert (Anlage 6, Liste 1.1). Dabei handelt es sich um Vorhaben, bei denen entweder keine, weniger oder ganz geringe Betriebskosten anfallen. In der Summe führt dies zu einem geringeren Bedarf an Betriebskosten. Die anfallenden Investitionskosten können über die freien Mittel gedeckt werden.

Insgesamt werden damit Maßnahmen der freien Träger und des städtischen Trägers in einer Höhe von rund 2,33 Mio. Euro Investitionskosten und rund 3,68 Mio. Euro jährlichen Betriebskosten von der Verwaltung befürwortet.

Die befürworteten Anträge sind der Anlage 6 (freie Träger) und der Anlage 7 (städtischer Träger) zu entnehmen.

Die Umsetzungen der befürworteten Angebotsveränderungen sind alle im Jahr 2017 geplant.


Befürwortete Anträge unabdingbarer investiver Maßnahmen bei den freien Trägern
Aufgrund notwendiger Brandschutz-, Sicherheits- sowie Hygienemaßnahmen werden zehn Anträge freier Träger von der Verwaltung zur Finanzierung über freie Mittel vorgeschlagen, da diese nicht über das laufende Investitionskosten-Budget für Baumaßnahmen freier Träger finanziert werden können (siehe Anlage 6, Liste 5).


Nicht befürwortete Anträge auf Angebotsveränderungen/ -erweiterungen
Die Verwaltung hat grundsätzlich alle vorgelegten Anträge hinsichtlich der Zielsetzung und der Umsetzbarkeit geprüft und insgesamt 15 Anträge nicht befürwortet (siehe Anlage 6, Liste 6). Hierbei handelt es sich um Anträge, bei denen das Vorhaben nicht dem aktuellen Bedarf an den jeweiligen Standorten entspricht oder der investive Kostenrahmen für den Sachstandsbericht zu hoch ist. Zudem reichen die ermittelten freien Betriebsmittel nicht aus, um alle vorgelegten Anträge dauerhaft zu finanzieren.

Zu Beschlussantrag 2:
Auswirkungen auf die Platzentwicklung und auf die Versorgungssituation (Anlage 3 und Anlage 4)

Ausgehend vom aktuellen Versorgungsgrad – es handelt sich dabei um die statistisch ermittelte Quote der Soll-Plätze (Stand 1.3.2016) bezogen auf die Zahl der Kinder in der jeweiligen Altersgruppe in Stuttgart (Stand 31.12.2015) - entwickelt sich die Versorgungssituation nach Umsetzung aller bereits beschlossenen Plätze wie im Folgenden beschrieben.

In der Anlage 4 sind die Platzentwicklung sowie die Entwicklung des statistischen Versorgungsgrades der verschiedenen Altersgruppen zudem ausführlich und übersichtlich dargestellt.


Versorgungssituation bei unter 3-Jährigen:

Da die Ergebnisse des diesjährigen zentralen Wartelistenabgleichs erst im Oktober 2016 vorliegen, wird weiterhin von einem Versorgungsrichtwert von ca. 61 % bei den unter 3-Jährigen ausgegangen (vgl. GRDrs 891/2015).

Ausgehend vom aktuellen statistischen Versorgungsgrad von 42,6 % fehlen noch ca. 3.204 Plätze für unter 3-Jährige. Für die 1- bis unter 3-Jährigen fehlen, unter der Annahme, dass ca. 81 % dieser Altersgruppe einen Platz benötigen (vgl. GRDrs 891/2015), rund 2.595 Plätze.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des statistischen Versorgungsgrades (vgl. auch Anlage 4) unter Berücksichtigung
- der bereits beschlossenen Plätze sowie
- der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Platzschaffung und
- auf Grundlage der aktuellen der Kinderzahlen 0 bis unter 3 J. und 1 bis unter 3 J.

Zusätzliche Plätze
Entwicklung Versorgungs-grad 0 bis
unter 3 Jahre
Entwicklung Fehlplätze
0 bis unter
3 Jahre
davon
Fehlplätze
1 bis unter
3 Jahre
Statistischer
Versorgungsgrad IST
(1.3.2016)
42,6 %
3.204
2.595
Voraussichtliche Entwicklung nach Umsetzung aller beschlossenen Plätze
plus
2.214 Plätze
55,3 %
990
381
Voraussichtliche Entwicklung durch die Maßnahmen in der aktuellen Vorlage
(GRDrs 658/2016)
plus
30 Plätze
55,5 %
960
351

Werden alle bereits beschlossenen Vorhaben umgesetzt (ca. 2.214 Plätze), wird sich der Versorgungsgrad für unter 3-Jährige in den nächsten Jahren auf ca. 55,3 % verbessern. Dann würden noch ca. 990 Plätze für unter 3-Jährige fehlen.

Durch die aktuell vorgelegten Anträge auf Angebotsumstellung können 30 weitere Plätze für unter 3-Jährige geschaffen werden. Die Versorgungsquote könnte sich damit auf ca. 55,5 % erhöhen.

Wie bereits erläutert, liegt der Schwerpunkt der Platzschaffung im Rahmen dieser Vorlage nicht bei den unter 3-Jährigen, sondern aufgrund der aktuellen Bedarfssituation bei den 3- bis 6-Jährigen.

Dies ist deshalb vertretbar, da es bereits sehr viele beschlossene Plätze für unter 3-Jährige gibt (2.214 Plätze) und diese sich in Umsetzung befinden bzw. in den kommenden Jahren noch umgesetzt werden müssen. Unter anderem auch bedingt durch den Fachkräftemangel gelingt hier die Umsetzung und Inbetriebnahme von neuen Einrichtungen und Gruppen nicht in dem Maße bzw. in der Geschwindigkeit, wie es wünschenswert wäre. Die Gewinnung und Erhaltung pädagogischer Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen hat daher aktuell eine sehr hohe Bedeutung, damit die geschaffenen Plätze auch real zur Verfügung stehen können.

Mit den beschlossenen Plätzen wird sich der statistische Versorgungsgrad, ausgehend von den aktuellen Kinderzahlen der unter 3-Jährigen, wie erwähnt auf ca. 55,5 % erhöhen. Berücksichtigt man nur die Versorgung der 1- bis unter 3-Jährigen (11.504 Kinder), so läge der statistische Versorgungsgrad nach Umsetzung der Maßnahmen bereits bei ca. 84 %.


Versorgungssituation bei 3- bis unter 6-Jährigen:

Der aktuelle statistische Versorgungsgrad bei den 3- bis 6-Jährigen (3 Jahrgänge und 27% der 6- bis 7-Jährigen) liegt bei knapp 105 %. Trotz dieses rein rechnerischen Platzüberhangs von ca. 800 Plätzen im Vergleich zur Kinderzahl gab es im letzten und in diesem Jahr eine steigende Nachfrage nach Plätzen für 3- bis 6-Jährige.

Erklären lässt sich dies zum einen dadurch, dass es sich bei den statistischen Zahlen um Stichtagsdaten handelt, also um die Kinderzahl vom 31.12.2015 sowie um die Soll-Platzzahlen vom 1.3.2016. Dies heißt, dass die realen Kinderzahlen bereits deutlich höher sein können, insbesondere auch aufgrund des Zuzugs von Familien mit Fluchterfahrung. Laut Angaben des Statistischen Amtes waren zum Stichtag 31.12.2015 noch nicht alle im Jahr 2015 zugezogenen Flüchtlinge in der Einwohnerstatistik enthalten. Zudem sind auch im Jahr 2016 weitere Flüchtlingsunterkünfte belegt worden.

Dies, sowie die Tatsache, dass nicht alle Soll-Plätze aufgrund des Fachkräftemangels belegbar sind, führt dazu, dass nicht alle suchenden Eltern für ihre Kinder zeitnah einen Platz finden können.

Aufgrund dieser Entwicklung hat sich trotz eines rechnerischen Versorgungsgrades von über 100 % die Zahl der Kinder auf der sog. „Rechtsanspruchsliste für 3- bis 6-Jährige“ bei der Familieninformation des Jugendamtes deutlich erhöht (siehe Seite 10).

Aufgrund der beschriebenen Entwicklung lag der Schwerpunkt der Anträge dieses Mal vor allem bei der Erhaltung und Schaffung von Plätzen für 3- bis 6-Jährige.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des statistischen Versorgungsgrades (vgl. auch Anlage 4) unter Berücksichtigung
- der bereits beschlossenen Plätze sowie
- der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Platzschaffung und
- der Hochrechnung der 3- bis 6-Jährigen für das Jahr 2018.

Um die Zahl der zu versorgenden Kinder zwischen 3 und 6 Jahren für die nächsten 3 Jahre kalkulieren zu können, kann auf die Jahrgangszahlen der jetzt 0 bis unter 3-Jährigen zurückgegriffen werden. Diese Hochrechnung zeigt, dass die Zahl der 3- bis 6-Jährigen (3,27 Jahrgänge zu 98%) weiter ansteigen wird. Abzüglich einer angenommenen Veränderungsrate von ca. minus 2 Prozent liegt die geschätzte Zahl der zu versorgenden 3- bis 6-Jährigen im Jahr 2018 bei rund 18.120 Kindern – also bei deutlich mehr Kindern als aktuell. Aufgrund der aktuellen Zuwanderung fällt der Wanderungsverlust innerhalb dieser Altersgruppe geringer aus als in den Vorjahren.

Anzahl Kinder
Zusätzliche Plätze
(insgesamt)
Zusätzliche GT- Plätze
Statistischer Versorgungs-grad
3 bis 6 Jahre
insgesamt
Statistischer Versorgungsgrad
3 bis 6 Jahre
GT
IST
1.3.2016
16.854
104,8 %
62,8 %
Voraussichtliche Entwicklung nach Umsetzung aller beschlossenen Plätze und Hochrechnung der Kinderzahlen
18.120
plus
1.027 Plätze
plus
1.816 GT-Plätze
103,1 %
68,4 %
Voraussichtliche Entwicklung durch die Maßnahmen in der aktuellen Vorlage
(GRDrs 658/2016)
18.120
plus
274 Plätze
plus
515 GT-Plätze
104,7 %
71,3 %

Durch die bereits beschlossenen und durch die Maßnahmen in der aktuellen Vorlage kann der statistische Versorgungsgrad - unter Berücksichtigung der voraussichtlich weiteren Entwicklung der Kinderzahlen - mit 104,7 % gehalten werden.

Der GT-Versorgungsgrad wird sich in den nächsten Jahren auf ca. 71,3 % verbessern. Davon ausgehend, dass mindestens 70 % der 3- bis 6-Jährigen einen Ganztagesplatz benötigen, wird dieser Versorgungsgrad voraussichtlich bedarfsdeckend sein.

Ein rein rechnerischer Gesamt-Versorgungsgrad von über 100 % ist vertretbar bzw. notwendig, da wie erwähnt, es sich sowohl bei den Kinderzahlen als auch bei den Soll-Platzzahlen um rein planerische Stichtagsdaten handelt. Ein Platzpuffer ist unbedingt erforderlich,
- da nicht alle Soll-Plätze aufgrund Personalmangel oder aufgrund baulicher Maßnahmen belegbar sind und
- um Kinder, die im Laufe des Jahres 3 Jahre alt werden sowie unterjährig Zuziehende aufnehmen zu können.


Versorgungssituation bei 6- bis unter 12-Jährigen:

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des statistischen Versorgungsgrades (vgl. auch Anlage 4) unter Berücksichtigung
- der bereits beschlossenen Plätze sowie
- der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Platzschaffung und
- Grundlage der aktuellen der Kinderzahlen 6 bis unter 12 Jahre.

Platzentwicklung
Entwicklung
Versorgungsgrad Hort / Schulkindbetreuung
Statistischer
Versorgungsgrad IST
(1.3.2016)
14,0 %
Voraussichtliche Entwicklung nach Umsetzung aller beschlossenen Plätze
minus
455 Plätze
12,6 %
Voraussichtliche Entwicklung durch die Maßnahmen in der aktuellen Vorlage (GRDrs 658/2016)
minus
255 Plätze
11,7 %
Plus sonstige Plätze Schulkindbetreuung (30.09.2015)
(vgl. GRDrs 331/2016 Situationsbericht Schulkindbetreuung)
Verlässliche Grundschule
(nur Gruppen nach 14.00 Uhr/flexible Nachmittagsbetreuung)
Schülerhäuser
Ganztagesschulen
2.540 Plätze


3.030 Plätze
3.880 Plätze
Ca. 45,0 %*

* Anmerkung: Plätze bezogen auf die Altersgruppe 6 bis unter 12 Jahre (5 Jahrg. + 73% der 6 b. 7-Jährigen)

Der Versorgungsgrad bei den Hortplätzen wird in den nächsten Jahren durch die Umwandlung von Hortplätzen in GT-Plätze für 3- bis 6-Jährige bzw. in Kleinkindplätze weiter zurückgehen.

Durch die beschlossenen (minus 455 Plätze) und die beantragten Vorhaben (minus 255 Plätze) wird er weiter sinken. Sofern noch Hortplätze geschaffen werden, sind dies Hortplätze an Privatschulen, da diese Schulen nach wie vor keine Möglichkeit haben, eine Ganztagesschule einzurichten.

Im Gegenzug dazu wird durch die in Schülerhäusern und an Ganztagesschulen angebotenen Plätze die Versorgungssituation für Schulkinder bereits deutlich verbessert, so dass die Gesamtversorgung bei der Schülerbetreuung bei rund 45% liegt.


Eine ausführliche Beschreibung der Versorgungsentwicklung mit den aktuellen Daten zum Stand 1.3.2016 für die verschiedenen Altersgruppen sowohl für die Gesamtstadt als auch für die Bezirke erfolgt im Rahmen des Jahresberichtes zur Kindertagesbetreuung, der dem Jugendhilfeausschuss im Dezember 2016 vorgelegt wird.



Zu Beschlussantrag 3:
Stellenbedarf städtischer Träger

Für die in dieser Vorlage aufgezeigten neuen Angebotsumstellungen des städtischen Trägers werden 38,8032 Stellen benötigt (Anlage 7; Liste 1 und Liste 2). Das Jugendamt wird ermächtigt Mitarbeiter/-innen auf 38,8032 Stellen (0,1129 Stellen in S 13, 12,3814 Stellen in Entgeltgruppe S 8b, 3,7065 Stellen in Entgeltgruppe S 8b für Springkräfte, 19,6428 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 2,7160 Stellen in Entgeltgruppe EG 3 und 0,2436 Stellen in Entgeltgruppe EG 2Ü) ohne Blockierung von Planstellen mit Wirkung ab sofort bzw. je nach Inbetriebnahme bis zum 31.12.2017 zu beschäftigen. Gleichzeitig können durch Gruppenumstellungen 2,15 Stellen in der Entgeltgruppe S 3 gestrichen werden. Über die erforderlichen Stellenschaffungen bzw. Stellenstreichungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2018/2019 entschieden.

Nach aktuellem Sachstand werden von dem im Haushalt 2012/13 sowie in den darauf folgenden Vorlagen GRDrs 672/2012 und GRDrs 177/2013 errechneten Stellenbedarf 20,6654 Stellen nicht benötigt. Von den im Haushalt 2014/15 sowie in den darauf folgenden Vorlagen GRDrs 640/2014 und GRDrs 233/2015 beschlossenen Vorhaben werden mehrere Vorhaben nicht umgesetzt bzw. aufgrund von Übertragungen neuer Einrichtungen auf freie Träger durch Trägerauswahlverfahren nicht beim städtischen Träger umgesetzt. Daher werden von dem errechneten Stellenbedarf 55,2362 Stellen nicht benötigt.
Nach aktuellem Sachstand wird für die Beschlüsse im HH 16/17 ein Mehrbedarf an Stellen von 0,7146 Stellen benötigt.
In der Summe werden daher von dem errechneten fiktiven Stellenbedarf 75,187 Stellen nicht benötigt und müssen nicht geschaffen werden.


Zu Beschlussantrag 4:
Kostenübernahme von zurück zu erstattenden Bundeszuschüssen

Für die Schaffung von Kleinkindplätzen erhielten die freien Träger neben städtischen Zuschüssen vorrangig Zuschüsse aus Mitteln des Bundes (Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung). Diese Bundesmittel sind auf bestimmte Zeit zweckgebunden. Aufgrund von bedarfsgerechten Angebotsumstellungen von Kleinkindplätzen in Plätze für 3- bis 6-Jährige kann die Zweckbindungsfrist an einzelnen Standorten nicht eingehalten werden. Die Bundesmittel sind daher durch den Träger an den Bund anteilig zurück zu erstatten. Mit der Zustimmung zur Angebotsumstellung ist die Landeshauptstadt faktisch dazu verpflichtet, den anteiligen Rückerstattungsbetrag (nachträgliche Aufwendungen für die Schaffung von Kleinkindplätzen) gemäß Förderungsgrundsätze mit 75% der anrechenbaren Aufwendungen zu fördern.





C) Finanzielle Auswirkungen (vgl. Anlage 2)

Aufgrund der Aktualisierung des Planungsstands zeigt sich, dass sich die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen teilweise zeitlich verzögert. Die finanziellen Auswirkungen diesbezüglich sind in der Finanzübersicht in Anlage 2 eingearbeitet.

Dadurch, dass einige der im HH 2010/11, HH 2012/13, HH 2014/15 sowie in den zugehörigen Sachstandsberichten beschlossenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden können (siehe Anlage 5), werden Mittel frei.

Diese freien Mittel konnten für einzelne Verteuerungen bereits beschlossener Maßnahmen verwendet werden. Diese Kosten sind ebenfalls in der Finanzübersicht in Anlage 2 eingearbeitet. Im Einzelnen wird die Finanzierung im Rahmen der jeweiligen Baubeschlüsse dargelegt.

Die darüber hinaus zur Verfügung stehenden freien Mittel (siehe grün markiert) können zur Finanzierung der von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Maßnahmen (vgl. Anlagen 6 und 7) eingesetzt werden. Die Mittel für die Projekte der Infrastrukturpauschale werden bei Bedarf in der Fortschreibung der Infrastrukturpauschale berücksichtigt.


Im Einzelnen stellt sich die aktuelle Situation wie folgt dar:

Tab. 1: HH 2010/11; GRDrs 464/2010; GRDrs 7/2011
Investitions-kosten
Infrastruktur-
pauschale Investitionskosten
Betriebs-
kosten
Betriebs-
kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
dauerhaft
2016
2017
Zum HH 2010/2011 beschlossen (fortgeschriebener HH-Ansatz)
35.646.000
8.160.000
24.613.488
24.304.188
24.613.488
Aktueller Planungsstand HH 2010/11 sowie der Beschlüsse GRDrs 464/2010 u. GRDrs 7/2011
31.438.274
4.451.000
24.613.488
23.304.188
24.613.488
Abzüglich Finanzierung dringliche Instandhaltungsmaßnahmen städtischer Träger / Amt 23 (vgl. Anlage 6, GRDrs 7/2011)
- 40.000
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
4.167.726
3.709.000
0
0
0
Abzüglich bereits eingesetzte Mittel für Beschlüsse in der
GRDrs 672/2012
- 3.962.680
Abzüglich bereits eingesetzte Mittel für Beschlüsse in der
GRDrs 233/2015
- 231.100
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
- 26.054
0
0
0
0



Tab. 2: HH 2012/13; GRDrs 672/2012; GRDrs 177/2013
Investitions-kosten
Infrastruktur-pauschale Investitionskosten
Betriebs-kosten
Betriebs-
kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
dauerhaft
2016
2017
Zum HH 2012/2013 beschlossen (fortgeschriebener HH-Ansatz)
94.309.378
7.269.000
52.089.591
45.915.645
50.766.901
Aktueller Planungsstand HH 2012/13 sowie der Beschlüsse GRDrs 672/2012 u. GRDrs 177/2013
86.225.320
4.796.000
52.745.050
46.011.925
50.954.359
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
8.084.058
2.473.000
- 655.459
- 96.280
- 187.458
Abzüglich bereits eingesetzte Mittel für Beschlüsse in der
GRDrs 233/2015
- 3.509.775
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
4.574.283
0
- 655.459
- 96.280
- 187.458


Tab. 3: HH 2014/15; GRDrs 640/2014; GRDrs 233/2015
Investitions-kosten
Infrastruktur-pauschale Investitionskosten
Betriebs-kosten
Betriebs-
kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
dauerhaft
2016
2017
Zum HH 2014/2015 beschlossen
(HH-Ansatz inkl. Budget)
86.905.460
0
34.319.021
27.547.896
30.625.442
Aktueller Planungsstand
HH 2014/15 sowie der Beschlüsse GRDrs 640/2014 u. GRDrs 233/2015
87.033.732
0
31.508.968
21.016.775
26.215.7987
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
- 128.272
0
2.810.053
6.531.121
4.409.644


Tab. 4: HH 2016/17
Investitions-kosten
Infrastruktur-pauschale Investitionskosten
Betriebs-kosten
Betriebs-
kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
dauerhaft
2016
2017
Zum HH 2014/2015 beschlossen
(HH-Ansatz)
42.275.399
0
12.174.000
2.865.000
4.917.000
Aktueller Planungsstand
HH 2016/17
42.124.899
0
10.826.820
2.223.466
4.205.396
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
150.500
0
1.347.180
641.534
711.604



Tab. 5: Finanzierungsbedarf für die neue Maßnahmen / Finanzierungsvorschläge
(vgl. Anlage 2; E. Neue Maßnahmen)
Investitions-kosten
Betriebs-kosten
Betriebs-kosten
Betriebs-kosten
gesamt
dauerhaft
2016
2017
Maßnahmen in aktueller Vorlage GRDrs 658/2016
2.331.760
3.679.683
- 67.150
3.458.657
Finanzierungsvorschläge
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 10/11
-26.054
freie Betriebsmittel aus HH 10/11
0
0
0
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 12/13
4.574.283
freie Betriebsmittel aus HH 12/13
-655.459
-96.280
-187.458
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 14/15
-128.272
freie Betriebsmittel aus HH 14/15
2.810.053
6.531.121
4.409.644
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 16/17
150.500
freie Betriebsmittel aus HH 16/17
1.347.180
641.534
711.604
Abzüglich Kosten Amt 23 (Finanzierungsbedarf für Kosten Bauzeit einmalig HH 2010/11: Anmietkosten Ausweichquartier, Umzugskosten)
-472.534
Summe zur Verfügung stehende Restmittel
für Finanzierung
4.097.923
3.501.774
7.076.375
4.933.790
Differenz: Bedarf neue Maßnahmen bzw. Rest-mittel: freie Mittel (+) /
Finanzierungsbedarf (-)
+ 1.766.163
- 177.909
+ 7.143.525
+ 1.457.133


Da im Rahmen des Haushaltes 2016/2017 kein Budget für Angebotsveränderungen beschlossen wurde muss der Finanzierungsbedarf für die in dieser Vorlage vorgelegten neuen Maßnahmen sowohl für die Investitionskosten als auch für die Betriebskosten vollständig durch freie Mittel der bisherigen Ausbauprogramme gedeckt werden.
Bei den Betriebskosten im Jahr 2018 besteht ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 1.039.370 €, für die Betriebskosten im Jahr 2019 ist eine Finanzierung in Höhe von 177.983 € und dauerhaft ab 2020 in Höhe von 177.909 € erforderlich (siehe Anlage 2, E. neue Maßnahmen). Der Mehrbedarf ab 2018 wird im Zuge der Haushaltsaufstellung 2018/2019 entsprechend als Vorbelastung berücksichtigt.

Nachfolgend der Finanzierungsvorschlag im Einzelnen:

Der Finanzierungsbedarf für die Investitionskosten der vorgeschlagenen Maßnahmen in Höhe von insgesamt 2.331.760 € kann finanziert werden durch nicht benötigte und damit freie Investitionsmittel aus dem dem HH 12/13 in Höhe von 4.574.283 € sowie aus dem HH 16/17 in Höhe von 150.500 €.
Durch diese Restmittel können auch die im Rahmen des Sachstandsberichtes aufgrund von Verteuerungen ermittelte Finanzierungsbedarf im HH 10/11 in Höhe von 26.054 € sowie im HH 14/15 in Höhe von 128.272 finanziert werden.
Zudem wurde durch die Restmittel auch der bestehende Finanzierungsbedarf für die Kosten der Bauzeit der Ausweichquartiere 2010/11 (Anmietkosten Ausweichquartier, Umzugskosten) in Höhe von 472.534 € vollständig gedeckt.

Es verbleiben darüber hinaus freie Investitionsmittel in Höhe von rund 1,77 Mio. €, die im Bedarfsfall für unvorhergesehene Kostensteigerungen einzelner Projekte eingesetzt werden können.


Bei den Betriebskosten für die neuen Maßnahmen fällt im Jahr 2016 kein Finanzierungsbedarf an bzw. ein Minderbedarf in Höhe von 67.150 Euro, bedingt durch Angebotsveränderungen der freien Träger (vgl. Anlage 6; Liste 1.1).

Für die Finanzierung der anfallenden Betriebskosten im Jahr 2017 in Höhe von
3.458.657 € stehen aufgrund nicht realisierter Vorhaben oder verschobener Maßnahmen aus den Ausbauprogrammen 2014/15 und 2016/17 im Jahr 2017 freie Mittel in Höhe von 4.933.790€ zur Verfügung.
Somit können die Betriebskosten im Jahr 2017 durch nicht verbrauchte Mittel der Betriebskostenpauschale gedeckt werden. Darüber hinaus werden im Jahr 2017 Betriebsmittel in Höhe von rund 1,48 Mio € voraussichtlich nicht verbraucht.

Für die Finanzierung der anfallenden Betriebskosten im Jahr 2018 in Höhe von 3.679.683 € stehen aufgrund nicht realisierter Vorhaben aus den Ausbauprogrammen 2014/15 sowie 2016/17 im Jahr 2018 lediglich verfügbare Mittel in Höhe von 2.640.313 € zur Verfügung. Es ergibt sich somit ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf für die Betriebskosten im Jahr 2018 in Höhe von 1.039.370 € (vgl. Anlage 2, E. neue Maßnahmen), der als Vorbelastung bei der Haushaltsaufstellung 2018/2019 berücksichtigt wird.

Für die Finanzierung der anfallenden Betriebskosten im ab dem Jahr 2019 in Höhe von rd.3.679.700 € stehen aufgrund nicht realisierter Vorhaben aus den Ausbauprogrammen 2014/15 sowie 2016/17 im Jahr 2019 freie Mittel in Höhe von rd. 3.501.700 € zur Verfügung (vgl. Anlage 2, E. neue Maßnahmen), so dass sich ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf für die Betriebskosten ab dem Jahr 2019 in Höhe von rd. 178.000 € ergibt (vgl. Anlage 2, E. neue Maßnahmen). Dieser wird ebenfalls als Vorbelastung bei der Haushaltsaufstellung 2018/2019 bzw. in der Finanzplanung berücksichtigt.

Die Maßnahmen werden aus den im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas, AuszGr 7873, Bau (Pauschale) bzw. im Teilergebnishaushalt 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103651, Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, KGr. 42510, Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagten Pauschalen finanziert.

Die konkrete (auch haushaltsmäßige) Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit der Stadtkämmerei, dem Amt für Liegenschaften und Wohnen und dem Hochbauamt.


Die Einnahmen beim städtischen Träger für die im Haushalt 2010/11 beschlossenen Maßnahmen aus Gebühren betragen ca. 631.000 €; für die in der GRDrs 464/2010 beschlossenen Maßnahmen ca. 136.000 € sowie für die in der GRDrs 7/2011 beschlossenen Maßnahmen ca.11.400 €.

Durch die im HH 2012/13 beschlossenen Maßnahmen, die nach aktuellem Sachstand umgesetzt werden, ist mit Einnahmen in Höhe von 1.019.178 €
zu rechnen. Für die in der GRDrs 672/2012 beschlossenen Maßnahmen ist mit Einnahmen in Höhe von ca. 409.000 € sowie für die in der GRDrs 177/2013 beschlossenen Maßnahmen in Höhe von ca. 4.600 € zu rechnen.

Durch die im HH 2014/15 beschlossenen Maßnahmen, die nach aktuellem Sachstand umgesetzt werden, ist mit Einnahmen in Höhe von rund 648.000 € zu rechnen. Für die in der GRDrs 640/2014 beschlossenen Maßnahmen ist mit Mindereinnahmen in Höhe von ca. 5.100 € sowie für die in der GRDrs 233/2015 beschlossenen Maßnahmen mit Mindereinnahmen in Höhe von ca. 64.500 € zu rechnen.

Durch die im HH 2016/17 beschlossenen Maßnahmen, die nach aktuellem Sachstand umgesetzt werden, ist mit Einnahmen in Höhe von rund 352.700 € zu rechnen.

Durch die vorgelegten neuen Maßnahmen würden sich in der Gesamtsumme rund ca. 146.203 € Einnahmen ergeben.

Die Erträge aus Gebühren müssen bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts für 2018/19 berücksichtigt werden.

Die Verwaltung geht für die im Haushalt 2010/2011 beschlossenen Maßnahmen des städtischen Trägers von Investitionskostenzuschüssen des Bundes i. H. v. ca. 736.000 € aus. Für die in der GRDrs 464/2010 beschlossenen Vorhaben des städtischen Trägers sind ca. 48.000 € möglich. Für die im HH 2012/13 beschlossenen Kleinkindplätze des städtischen Trägers sind ca. 1.32 Mio. € Investitionskostenzuschüsse des Bundes möglich; sowie ca. 215.000 € bzw. 52.000 € für die Maßnahmen der GRDrs 672/2012 und der GRDrs 177/2013.
Für die im HH 2012/13 beschlossenen Kleinkindplätze des städtischen Trägers sind ca. 1.32 Mio. € Investitionskostenzuschüsse des Bundes möglich; sowie ca. 215.000 € bzw. 52.000 € für die Maßnahmen der GRDrs 672/2012 und der GRDrs 177/2013.

Für die im HH 2014/15 beschlossenen Kleinkindplätze des städtischen Trägers sind ca. 1.92 Mio. € Investitionskostenzuschüsse des Bundes möglich; sowie ca. 70.000 € bzw. 227.000 € für die Maßnahmen der GRDrs 640/2014 und der GRDrs 233/2015.

Es gibt nunmehr ein weiteres Bundesprogramm (2015-2018), mit dessen Mittel das letzte Programm (2013-2014) aufgestockt wird. Ob die Bundesmittel tatsächlich in der angegebenen Höhe eingehen, hängt u.a. von der noch zur Verfügung stehenden Gesamtsumme der Bundesmittel ab.




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Anlage_2_GRDrs_658_2016_Finanzübersicht.xlsxAnlage_2_GRDrs_658_2016_Finanzübersicht.xlsxAnlage_3_GRDrs_658_2016.xlsAnlage_3_GRDrs_658_2016.xlsAnlage_4_GRDrs_658_2016.xlsAnlage_4_GRDrs_658_2016.xlsAnlage_5_GRDrs_658_2016.xlsxAnlage_5_GRDrs_658_2016.xlsxAnlage_6_GRDrs_658_2016.xlsxAnlage_6_GRDrs_658_2016.xlsxAnlage_7_GRDrs_658_2016.xlsAnlage_7_GRDrs_658_2016.xls