Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0702-00
GRDrs 453/2019
Stuttgart,
07/17/2019


Förderschwerpunkte und strukturelle Verankerung des Bereichs
„Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Vielfalt“




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Beirat für Gleichstellungsfragen
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
22.07.2019
24.07.2019
24.07.2019
23.09.2019

Bericht:



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Projekt 100 % MENSCH
30
30
30
30
30
Planungsstelle Regenbogenhaus
42.5
42.5
Finanzbedarf
72.5
72.5
30
30
30
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2020
2021
später
EG 13, Strategische Gesamtleitung, Gesamtkoordination, Steuerung LSBTTIQ 0,5 VK
0,5
0,5
0,5
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
42.15
42.15
42.15
42.15
42.15
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Referat SI hat die Vorlage am 4.07.2019 mitgezeichnet
Referat JB hat die Vorlage am 8.07.2019 mitgezeichnet und die Projektvorschläge im Handlungsfeld "Beratungsangebote" befürwortet (siehe GRDrs 352/2019).
Referat WFB bittet um Einfügung folgender Stellungnahme: "Referat WFB hat Kenntnis genommen, ist jedoch hinsichtlich der Ziffer 2.5 der Auffassung, dass es nicht zwingend Aufgabe der Landeshauptstadt Stuttgart ist, wegfallende Drittmittel durch eine städtische Förderung zu kompensieren. Bezüglich der vorgeschlagenen Förderung der ILSE-Gruppen des LSVD Baden-Württemberg e. V. (Ziff. 2.4) ist aus Sicht der Finanzverwaltung bei der Bemessung der Förderhöhe zu berücksichtigen, dass sich das Angebot an Regenbogenfamilien aus Stuttgart richtet. Bei Inanspruchnahme des Angebots durch Regenbogenfamilien von außerhalb der Landeshauptstadt ist - auch anteilig - an überregionale Fördermöglichkeiten zu verweisen. Das Referat WFB sieht die vorgeschlagenen Maßnahmen im Gesamtkontext der anstehenden gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben als eher niedrig zu priorisieren an."
Referat AKR hat am 9.07.2019 Kenntnis genommen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

     





Fritz Kuhn


Anlagen:

1_Anlage Koordination LSBTTIQ bei OB-ICG
2_Manteltext Community
2.1_Antrag LSB Beratung Fetz e. V. und Weissenburg e. V.
2.2_Antrag Regenbogen.Bildung Fetz e. V.
2.3_Antrag TTI Beratung Fetz e. V. und Weissenburg e. V.
2.4_Antrag Treffpunkt Regenbogenfamilien LSVD e. V.
2.5_Antrag Fachberatung kulturelle Vielfalt tgbw e. V.
2.6_Antrag Kulturförderung IG CSD e. V.
2.7_Antrag Veranstaltungs- und Kulturförderung Projekt 100%MENSCH
2.8_Antrag Planung Regenbogenhaus (Vorstudie)


<Anlagen>
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2.1_Antrag LSB Beratung Fetz und Weissenburg.pdf.7z
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2.2_Antrag Regenbogen.Bildung Fetz und Weissenburg.pdf.7z
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2.3_Antrag TTI Beratung Fetz und Weissenburg.pdf.7z
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2.4_Antrag Treffpunkt Regenbogenfamilien LSVD.pdf.7z
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2.5_Antrag Fachberatung kulturelle Vielfalt tgbw.pdf.7z
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2.6_Antrag Kulturförderung IG CSD.pdf.7z
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2.7_Antrag Veranstaltungs- und Kulturförderung 100PM.pdf.7z
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2.8_Antrag Planung Regenbogenhaus Weissenburg.pdf.7z
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1_Anlage Koordination LSBTTIQ.002.002.002.pdf
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2_Manteltext Community.002.7z