Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
25/2018
Stuttgart,
01/12/2018
Förderung von öffentlich-zugänglichen Kindertageseinrichtungen und Betriebskindertagesstätten
- Sachbeschluss zur Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2018/2019
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
05.02.2018
21.02.2018
Beschlußantrag:
1. Die Pauschale für sonstige Ausgaben wird bei Ganztagsgruppen (GTE) um 1.050 € und bei Gruppen mit 6 Stunden Öffnungszeit (VÖ) um 780 € erhöht.
2. Die Anleitungspauschale für die praxisintergrierte Ausbildung (PiA) wird von 100 € auf 150 € pro PiA pro Monat erhöht.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die bestehenden Fördergrundsätze (GRDrs 194/2014 Anlage 1 und Anlage 2) auf o.g. Grundlage anzupassen und für Detailregelungen Ausführungsbestimmungen zu erlassen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Erhöhung der Pauschale für sonstige Ausgaben
In den Haushaltsplanberatungen 2018/2019 hat der Gemeinderat beschlossen, ab 01.01.2018 die Pauschalen für sonstige Ausgaben bei der Förderung für öffentlich zugängliche und betriebliche Kindertageseinrichtungen zu erhöhen (GRDrs 610/2017 1. Ergänzung). Dafür wurden Mittel in Höhe von 759.000 € bereitgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, diese Mittel so einzusetzen, dass die Pauschale bei Ganztagesgruppen und bei VÖ-Gruppen anteilsmäßig gleich erhöht werden.
Dies führt zu folgenden Erhöhungsbeträgen für die Pauschale:
Ganztags: 1.050 €
VÖ: 780 €
Die Höhe der Pauschalen für Sonstige Ausgaben beträgt somit ab 01.01.2018:
GTE-Gruppen: 28.550 € (bislang 27.500 €)
VÖ-Gruppen: 21.130 € (bislang 20.350 €)
Mit Blick auf die nächsten Haushaltsplanberatungen 2020/2021 wird die Verwaltung außerdem zeitnah eine Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Trägern zur Höhe und Ausgestaltung der Pauschale für sonstige Ausgaben einrichten.
Erhöhung der Anleitungspauschale für PiA
Mit GRDrs 91/2017 wurde eine Anleitungspauschale in Höhe von 100 € pro PiA pro Monat ab dem 01.01.2017 beschlossen. In den Haushaltsplanberatungen 2018/2019 wurden mit GRDrs 1143/2017 Mittel für die Erhöhung der Pauschale von 100 € auf 150 € ab 01.01.2018 bereitgestellt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Mittel für die Mehrbedarfe der Förderverbesserungen wurden in den Haushaltsplanberatungen 2018/2019 bereitgestellt.
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
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