Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
405
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VerhandlungDrucksache:
649/2016
GZ:
SI
Sitzungstermin: 21.09.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Wölfle
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Ko-Finanzierung des Landesprogramms VwV "Deutsch für Flüchtlinge" in der zweiten Förderperiode vom 01.07.2016 - 31.07.2017 sowie Erhöhung der Kursleiterhonorare in kommunal finanzierten Sprachkursen

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 21.09.2016, öffentlich, Nr. 373

Ergebnis: Zustimmung zu Ziffern 1 und 3, Vertagung Ziffer 2


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 15.09.2016, GRDrs 649/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Für die zweite Förderperiode vom 01.07.2016 bis 31.07.2016 stehen im Rahmen des Landesprogramms VwV "Deutsch für Flüchtlinge" bis zu 264.900 EUR zur Verfügung. Zur Absicherung eines weiterhin bedarfsgerechten Angebots an Sprachkursen für Flüchtlinge in Stuttgart wird der Bereitstellung des erforderlichen Ko-Finanzierungsanteils in Höhe von 176.000 EUR (40 %) zugestimmt.

2. Der aus Gründen der Qualitätssicherung notwendigen Anhebung der Kursleiterhonorare von 23 EUR auf 28 EUR in den mit Landesmitteln geförderten kommunalen Deutschkursen ab dem 2. Halbjahr 2016 wird zugestimmt.

3. IM THH 810, Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107030 - Abteilung Integration -, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen -, entsteht für den Ko-Finanzierungsbedarf zur Sicherstellung des bedarfsdeckenden Angebotes an Sprachkursen in Stuttgart sowie für die Anhebung der Kursleiterhonorare ein Mehraufwand von insgesamt von 187.800 EUR.

Die Deckung erfolgt aus Mitteln des THH 290, Jobcenter, Schlüsselprodukt 1.31.20.02.00.00-290 - Kommunale Eingliederungsleistungen nach SGB II-, Kontengruppe 43310 - Soziale Leistungen.


BM Wölfle erinnert in seiner Einführung an die Beratung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21.09.2016 (siehe Rubrik Vorgang). Die damals aufgeworfene Frage, ob der in BAMF-Integrationskursen bezahlte Stundensatz von 35 € auch bei den städtischen Kursen mit den vorgeschlagenen Deckungsmitteln des Jobcenters finanziert werden könnte, bejaht er. In der Folge äußert er jedoch die Bitte, nicht auf den BAMF-Satz zu gehen. Dies wird von ihm mit Qualifikationsunterschieden, mit einer Einschränkung des Gestaltungsspielraums beim Jobcenter sowie mit vergaberechtlichen Problemen begründet. Er schlägt einen Stundensatz in Höhe von 30 € vor.

Mit diesem Vorschlag des Vorsitzenden, die Kursleiterhonorare nicht wie in der Beschlussantragsziffer 2 von 23 € auf 28 €, sondern auf 30 € anzuheben, zeigen sich in der Folge StR Winter (90/GRÜNE), StR Pfeifer (SPD), StR Dr. Reiners (CDU) und StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) einverstanden. Nachdem StR Pfeifer dabei jedoch von einer nicht gänzlich zufriedenstellenden Lösung spricht, sagt BM Wölfle auch gegenüber StR Rockenbauch zu, sollten sich in der Umsetzung Schwierigkeiten zeigen, werde sich die Verwaltung melden. Die Träger, die die Kurse durchführten, hätten sich aufgrund ihrer Marktkenntnisse mit 28 €/Stunde einverstanden erklärt.


Abschließend stellt BM Wölfle fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig die Beschlussantragsziffer 2, wobei die Kursleiterhonorare auf 30 € angehoben werden.

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