Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 775/2021
Stuttgart,
10/07/2021



Bedarfe der LHS an MNS- und FFP2-Masken und Antigen-Schnelltests für Schülerinnen und Schüler an Stuttgarter Schulen sowie für das Personal in Schulen und in der Kinderbetreuung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
25.10.2021
27.10.2021



Beschlußantrag:

Es ergeht folgender Beschluss zur Beschaffung von MNS- und FFP2-Masken für Bedarfe der LHS im Jahr 2021 sowie von Antigen-Schnelltests für Schülerinnen und Schüler an Stuttgarter Schulen und für das Personal in Schulen und in der Kinderbetreuung.

Das Klinikum Stuttgart wird mit der Beschaffung der vom Gesundheitsamt ermittelten Bedarfe an Masken für die LHS beauftragt. Für den Zeitraum von Januar 2021 bis Dezember 2021 wird mit einem voraussichtlichen Beschaffungsvolumen von ca. 560.000 EUR an PSA gerechnet.

1. Die Vergabe an das Klinikum Stuttgart erfolgt in Form eines In-house-Geschäfts.

2. Von der Beschaffung von 59.300 Antigen-Schnelltests für Schülerinnen und Schüler an Stuttgarter Schulen für die Zeit vor den Osterferien bis zum 31. März 2021, im Volumen von 370.000 EUR durch das Klinikum Stuttgart wird zustimmend Kenntnis genommen.

3. Die Deckung der Aufwendungen in Höhe von 370.000 EUR für die Beschaffung von Schnelltests erfolgt im Teilhaushalt 530 – Gesundheitsamt, Kontengruppe 420. Die Erstattung der Mittel für die Antigentests wurde beim Land beantragt und ist in voller Höhe im Teilhaushalt 530 Gesundheitsamt, Konto 34810000, Auftrag 532G02 erfolgt. 4. Die Deckung der Aufwendungen in Höhe von 560.000 EUR für die Beschaffung von MNS- und FFP2-Masken erfolgt im Teilhaushalt 530 – Gesundheitsamt, Kontengruppe 420.

Der hierfür notwendigen überplanmäßigen Mittelbewilligung von 560.000 EUR wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus der im Teilhaushalt 900 Allgemeine Finanzwirtschaft veranschlagten Deckungsreserve (Amtsbereich 9006120 Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen).




Begründung:



Bedarf LHS an PSA

Durch die Corona-Pandemie sind bei der Landeshauptstadt erhöhte Bedarfe an persönlicher Schutzausrüstung (PSA) entstanden. Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und zum Schutz der Mitarbeitenden sowie den zu versorgenden Menschen werden diese dringlich und zumindest bis Jahresende 2021 benötigt. Der Beschaffungsumfang beläuft sich voraussichtlich auf 560.000 EUR (440.000 EUR im aktuellen Jahr zuzüglich 120.000 EUR bis Jahresende).

Bisher wurden im Jahr 2021 PSA im Volumen von 440.000 EUR beschafft. Die Planung für das Rest-Jahr sieht wie folgt aus:

Mund- und Nasenschutz (MNS) reichen durch Lieferungen des Landes bis Jahresende. Hier besteht kein zusätzlicher Bedarf.
Bei FFP2-Masken liegt der Bestand aktuell bei 203.000 Stück. Der kalkulierte Bedarf an FFP2-Masken liegt für 5 Monate mit 107.000 Masken pro Monat bei 535.000 Masken. Als Referenzwert wurde der Bedarf vom April 2021 mit 107.000 Masken verwendet. Abzüglich des aktuellen Bestands errechnet sich ein Bedarf bis zum Jahresende von 332.000 FFP2-Masken.

Bei einem aktuellen Preis von 31 ct pro FFP2-Maske incl. MwSt. ergibt sich ein Volumen von 103.000 EUR. Da mit einem erhöhten Bedarf in einer 4. Welle zu rechnen ist, wird vorsorglich mit einem wahrscheinlichen Bedarf von 120.000 EUR geplant, so dass sich ein Gesamtvolumen von 560.000 EUR errechnet.

Im Rahmen der oben dargestellten Beschlüsse wird der Bedarf der

abgedeckt.

Um die Beschaffungsmaßnahmen zu bündeln und zu standardisieren, wird das Klinikum der Stadt die notwendigen Masken für die LHS beschaffen.

Per Eilentscheidung des Oberbürgermeisters wurde das Klinikum bereits von der LHS beauftragt, die Beschaffungen bis zum 7. Mai 2020 durchzuführen. Im Anschluss ermöglichte die GRDrs 326/2020 die Beschaffung von PSA bis Jahresende 2020. Vergangenes Jahr betrug das Beschaffungsvolumen 2.505.461 EUR.



Beschaffung von Antigen-Schnelltests für das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schülern an Stuttgarter Schulen

Für den Bedarf an Testkits für die zweimalige Testung von rund 48.000 Schülerinnen und Schülern bis zu den Osterferien (01.04.2021) waren zum damaligen Zeitpunkt (15.03.2021) rund 144.000 Testkits notwendig. Vorrätig waren zu diesem Zeitpunkt 84.700 Nasaltestkits, so dass noch 59.300 Testkits benötigt wurden. Pro Testkit sind Kosten in Höhe von 6,21 EUR angefallen. Der Gesamtaufwand für die Beschaffung betrug 370.00 EUR brutto. Die für die Beschaffung in dieser Größenordnung notwendige Zustimmung des Verwaltungsausschusses wird durch den Beschluss dieser Vorlage nachträglich geheilt. Der Betrag in Höhe von 370.000 EUR brutto wurde bereits vollständig vom Land erstattet.

Ab Kalenderwoche 15 setzte das Schulverwaltungsamt anschließend eigenbeschaffte Tests ein, das Jugendamt begann diesbezüglich in der Kalenderwoche 14.

Vergabe – Inhousegeschäft

Das Klinikum Stuttgart ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, alleiniger Träger ist dabei die Landeshauptstadt Stuttgart. Das Klinikum Stuttgart beschafft persönliche Schutzaus-rüstung bisher nur für sich selbst, also ausschließlich für eine öffentlich-rechtliche Einrichtung. Ein In-house-Geschäft nach § 108 GWB zwischen der LHS und dem Klinikum Stuttgart ist daher jederzeit möglich.

Das Klinikum beschafft dabei die Produkte auf eigene Rechnung, übergibt das Beschaffte an die LHS und erhält eine Erstattung der Auslagen.


Finanzielle Auswirkungen


Das Klinikum stellt der LHS die erfolgten Beschaffungen jeweils zeitnah in Rechnung.

Insgesamt wurden dem Klinikum für Tests 370.000 EUR erstattet. Diese Kosten wurden entsprechend der zwischen dem Land BaWü und den KLVn vereinbarten Regelung vom 1. März 2021 vom SM voll erstattet. Die Kostenerstattung wurde am 17.05.2021 im THH 530 Gesundheitsamt Kontengruppe 348 vereinnahmt.

Die weiteren Schnelltestbeschaffungen im Bereich der Schulen und Kindertageseinrichtungen werden in den Teilhaushalten von Schulverwaltungsamt und Jugendamt gedeckt. Tests für sonstiges städtisches Personal und Gremienmitglieder beschafft das Haupt- und Personalamt im eigenen Teilhaushalt.

Die Aufwendungen für PSA werden vom Land lediglich über eine pauschale Förderung im Rahmen des in der Gemeinsamen Finanzkommission am 5. Juli 2021 vereinbarten „Kommunalpakets 2021“ zur Beteiligung des Landes an den spezifischen, unmittelbar pandemiebedingten Ausgaben der Kommunen abgegolten. Eine direkte Abrechnung ist hier nicht möglich.

Aufwandsermächtigungen in Höhe von 560.000 EUR sind überplanmäßig im Teilergebnishaushalt des Gesundheitsamts bereitzustellen. Hierfür wird der mit dem Nachtrag 2021 für Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie innerhalb der Deckungsreserve bereitgestellte Teilplanansatz in Anspruch genommen.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

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