Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 616/2015
1.Ergänzung
Stuttgart,
11/05/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2015



Qualitätssicherung und -entwicklung in der Sprachförderung der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder ab 1.1.2016

Beantwortung / Stellungnahme

Mit der Mitteilungsvorlage 616/2015 hat das Referat SJG/das Jugendamt die Qualitätssicherung und -entwicklung in der Sprachförderung der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder ab 01.01.2016 aufgezeigt.
Das Jugendamt wird gerne der Bitte der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion entsprechen und das neue Konzept der Sprachförderung vorstellen und erläutern.
Die Verwaltung schlägt vor, dies Anfang nächsten Jahres im Jugendhilfeausschuss zu tun. Ebenso wird dann im Jugendhilfeausschuss auch den Bitten der SPD-Fraktion entsprochen und sowohl über das Ergebnis der Bewerbung beim Bundesprojekt „Sprach-Kitas“ (Folgeprojekt von „Frühe Chancen“) wie auch über die Zuschussmöglichkeiten des Landes und des Bundes berichtet.

Wenn die zugesagten Landesmittel aus dem Programm „SPATZ“ nicht wie in der
GRDrs 616/2015 dargestellt eingesetzt werden und somit 4,85 Stellen (verbunden mit Hebung von 45 Stellen in Höhe von jährlich 642.365 EUR) nicht geschaffen werden, hätte das folgende Konsequenzen:

1. Die Evaluation der Stuttgarter Sprachförderung durch die Uni Tübingen 2008-2010 führte dazu, dass der städtische Träger begann, die neue Funktion einer für das Thema Sprache verantwortlichen Multiplikatorin in den Kitas zu entwickeln – ohne zusätzliche personelle Ressourcen und mit der Stellenbewertung S 6. Nur in wenigen Einzelfällen gelang es, die vorhandenen (gesplitteten) Stellenanteile für Sprachförderung auf die Fachkraft mit der neuen Aufgabenbeschreibung und Rolle zu übertragen. Nach den Erfahrungen, auch durch das Bundesprojekt „Frühe Chancen“ 2011-2015, ist die Bewertung dieser Funktion mit S 6 nicht sachgerecht. Die Stelleninhaberinnen beraten in stark zunehmenden Umfang ihre Kolleginnen im Gruppendienst, die als Gruppenleitungen in S8 eingruppiert sind. Die Differenz zwischen S6 und S8 beträgt für die 45 Stellen hochgerechnet 310.500 EUR/Jahr.
Die Funktion einer Multiplikatorin für Sprache ließe sich ohne Mitteleinsatz für Stellenhebungen nach S8 nicht oder nur wenig wirkungsvoll umsetzen.

2. Wesentliches Ziel der Fachverwaltung ist
-die alltagsintegrierte Sprachbildung und -förderung in allen Betriebsformen der Altersgruppe 1-6 Jahre qualitativ zu sichern
-alle zusätzlichen Personalressourcen für die Sprachbildung zu bündeln und
-speziell qualifizierte Fachkräfte für die jeweilige Tageseinrichtung einzusetzen.
Da die alltagsintegrierte
Sprachbildung in das Bildungskonzept „Einstein in der Kita“ in allen städtischen Tageseinrichtungen mit ihren Fachkräften integriert werden soll, ist die Funktion einer diesen Qualitätssicherungsprozess unterstützenden Prozesskoordinatorin – einer langjährigen Leiterin einer größeren Tageseinrichtung und bisherigen Praxisberaterin im Bundesprojekt „Frühe Chancen“ - notwendig. Ohne Schaffung dieser Stelle ist das Ziel nicht zu erreichen.

3. Die sehr aufwändige Beantragung von Landes- und Bundes-Zuwendungen mit einem entsprechend aufwändigen Nachweisverfahren erfordert die aufgezeigten 75%
Verwaltungsangestellten-Stelle in EG 6. Ohne diese Stellenanteile ist das aufwändige Nachweisverfahren nicht leistbar.


4. Um den Qualitätssicherungsprozess nachhaltig zu gestalten, ist es angesichts von 380 Ausbildungsverhältnissen sinnvoll und notwendig, 13 Sprach-Kitas als Konsultationseinrichtungen für Ausbildung und Personalqualifizierung zu profilieren. Mit Hilfe einer 20%-Stellenressource pro Konsultationseinrichtung soll ein Unterstützungssystem für AnleiterInnen und PraktikantInnen in den Stadtbereichen durch die ausbildungsverantwortliche Bereichsleitung aufgebaut werden. Für diese Aufgabe soll sie mit 50% ihrer Stelle beauftragt werden.
Ohne diese Stellenressourcen für die Konsultationseinrichtungen (2,6 Stellen) und die 0,5 Stelle für eine Bereichsleitung ist dies nicht umsetzbar.


5. Durch die Beschäftigung von EU-Fachkräften entsteht ein zusätzlicher Qualifizierungsbedarf bezüglich der Kompetenzen dieser Fachkräfte in ihrer Zweitsprache Deutsch. Dafür sind 37.000 EUR vorzusehen. Ohne diese Finanzmittel kann dem zusätzlichen Qualifizierungsbedarf nicht entsprochen werden. Zusammengefasst bedeutet das, falls die notwendigen Rahmenbedingungen, wie sie in der GRDrs. 616/2015 dargestellt wurden, nicht hergestellt werden können, stagniert die Qualitätssicherung und -entwicklung in der Sprachförderung der städtischen Kindertageseinrichtungen. Es ist aus Sicht der Fachverwaltung sogar zu befürchten, dass angesichts der weiter steigenden Anzahl der in den Kindertageseinrichtungen zu betreuenden Flüchtlingskinder das bereits erreichte Niveau teilweise nicht haltbar ist.


Der finanzielle Anteil für den Aufwand bei der Neukonzeption ist aus den zusätzlichen Mitteln der Landesförderung SPATZ zu finanzieren und damit kostenneutral.

Finanzielle Darstellung und Entwicklung der Zuschüsse und Planansätze in den letzten Jahren:
Aufwand städtischer TrägerIst 2012Ist 2013Ist 2014Plan 2015
Planentwurf 2016
Personalkosten (SuE 6)
1.708.290
1.708.290
2.308.500
2.322.000
2.322.000
Personalkosten Praxisberatung (
136.060
136.060
136.060
136.060
168.010
Sachkosten städt. Träger
263.579
314.482
218.615
120.000
120.000
gesamt
2.107.930
2.158.832
2.663.176
2.578.060
2.610.010
Landesförderung SPATZ
661.000
734.500
1.277.670
529.900
529.900
Zuschussbedarf Sprachförderung
1.446.930
1.424.332
1.385.506
2.048.160
2.080.110

Entwicklung und Planung Landeszuschuss SPATZ
2012
2013
2014
2015
2016
Planansätze Landesförderung
0
0
529.900
529.900
529.900
Tatsächlicher Ertrag Landesförderung (ab 2015 Prognose)
661.000
734.500
1.277.670
1.467.350
1.467.350
Mehrerträge zur Deckung von Sach- und Personalkosten
661.000
734.500
747.770
937.450
937.450

Bis zum Jahr 2013 wurden keine Ertragsansätze erfasst, da die Höhe der Landeszuschüsse nicht sicher vorhergesagt werden konnte, die jeweils eingegangenen Landeszuschüsse wurden in den betreffenden HH-Jahren zur Deckung von Sach- und Personalkosten verwendet. Die Haushaltsansätze ab 2014 wurden zur Deckung der Haushaltsbeschlüsse 2014/2015 veranschlagt, um Haushaltsneutralität herzustellen.
Nachdem zwischenzeitlich eine Vorhersage der Landeszuschüsse möglich ist, können die Planansätze ab 2016 entsprechend fortgeschrieben werden, so dass gemäß obiger Darstellung Mehrerträge gegenüber dem Haushaltsentwurf zu erwarten sind. Der Planansatz für 2016 wird mit den Änderungslisten zum Haushalt auf die aktuellen Zuschusserwartungen angepasst.

Die gegenüber dem aktuellen Planansatz für 2016 zu erzielenden Mehrerträge in Höhe von rd. 937.000 EUR reichen aus um die beantragten Haushaltsmittel in Höhe von rd. 642.000 EUR zu decken. Die dann noch freien Mittel von 295.000 EUR können zum teilweisen Ausgleich der in der Vergangenheit beschlossenen Sprachförderungsaufwendungen verwendet werden.

Stellungnahme von Referat WFB:
Referat WFB ist nach wie vor der Auffassung, dass die Mehrerträge aus dem Landesprogramm SPATZ zunächst zur Deckung der von der Landeshauptstadt freiwillig und als Vorleistung erbrachten Aufwendungen der Sprachförderung zu verwenden sind. In den Jahren 2012 bis 2014 betrug der städtische Finanzierungsanteil an der Sprachförderung im Durchschnitt rd. 1.418.000 EUR. Eine Erhöhung dieses Finanzierungsanteil kann nicht mitgetragen werden. Um in den Jahren 2016 ff. einen städtischen Finanzierungsanteil von 1.418.000 Mio. EUR beizubehalten, muss der Landeszuschuss mit einer Höhe von 1.192.000 EUR auf den bishergeplanten Aufwand von 2.610.000 EUR angerechnet werden. Die den Betrag von 1.192.000 EUR übersteigenden Landeszuschüsse in Höhe von 275.000 EUR (1.467.000 abzgl 1.192.000 EUR) können aus Sicht von WFB als Ausgleich für weitere zusätzliche Ressourcenbedarfe herangezogen werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

375/2015 CDU-Gemeinderatsfraktion,
495/2015 Bündnis 90/Die Grünen-Gemeinderatsfraktion
534/2015 SPD-Gemeinderatsfraktion
657/2015 Fraktionsgemeinschaft SÖS-Linke-PluS
855/2015 Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion





Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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