Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
548/2021
Stuttgart,
07/20/2021
Neubau Feuerwehrhaus Münster
- Projektbeschluss
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
23.07.2021
27.07.2021
28.07.2021
Beschlußantrag:
1. Der Entwurfsplanung vom 21.05.2021 des Architekten Wypior und der vom Hochbauamt geprüften qualifizierten Kostenschätzung vom 21.05.2021
mit Gesamtkosten in Höhe von 9.030.000 EUR brutto
wird zugestimmt.
2. Dem erweiterten Raumprogramm vom 27.09.2020 (Anlage 8) für den Neubau Feuerwehrhaus in Stuttgart-Münster wird zugestimmt.
3. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure mit der
Weiterplanung bis Leistungsphase 6 und Teilen der Leistungsphase 7 HOAI zu beauftragen.
4. Für die Planung der Maßnahme gem. Beschlussziffer 3 bis zum Baubeschluss werden Planungsmittel in Höhe von insgesamt 2.225.000 EUR benötigt. Im Haushaltsjahr 2021 stehen hierfür im Teilhaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Projekt 7.233604 - Freiwillige Feuerwehr Münster, Neubau, Ausz.Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen 885.000 EUR zur Verfügung. Die zusätzlich erforderlichen Mittel von 1.340.000 EUR im Haushaltsjahr 2022 werden zur Aufnahme in den Doppelhaushaltsplan 2022/2023 und die Finanzplanung angemeldet.
5.
Die Verwaltung wird ermächtigt die Planung und Herrichtung der Ausgleichsflächen für den Artenschutz als vorbereitende Maßnahme bereits vor Erteilung des Baubeschlusses durchzuführen, um mit dem Neubau des Feuerwehrhauses direkt nach Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können. Der hierfür notwendige Mittelbedarf in Höhe von 281.000 EUR wird beim o.g. Projekt als Vorbelastung bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms zum Doppelhaushalt 2022 /2023 berücksichtigt.
6. Die Mehrkosten für die Erreichung der Klimaneutralität in Höhe von 823.000 EUR werden aus den Mitteln für klimaneutrales Bauen im Teilfinanzhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Projekt-Nr. 7.202965 Pauschale für klimaneutrales Bauen finanziert. Die zusätzlich erforderlichen Mittel für Bau und Ausstattung in Höhe von 5.701.000 EUR für die Umsetzung des Vorhabens werden vom Liegenschaftsamt zum kommenden Doppelhaushaltsplan 2022/2023 über die Anmeldeliste angemeldet.
Begründung:
Ausgangslage
Die Freiwillige Feuerwehr in Stuttgart-Münster befindet sich derzeit in der Nagold-straße 17. Das Gebäude mit Fahrzeughalle und Sozialtrakt aus dem Jahr 1927 ist zu klein und in einem baulich desolaten Zustand. Die Unterbringung wird den heutigen arbeitssicherheitstechnischen und einsatztaktischen Anforderungen einer Feuerwehr nicht mehr gerecht.
Um die aktuellen Anforderungen umsetzen zu können, muss ein neues, größeres
Feuerwehrhaus mit entsprechenden Sanitärbereichen, mit schwarz/weiß-Bereichen, Schulungs- und Aufenthaltsräumen sowie Fahrzeugstellplätze mit ausreichenden und den Arbeitsstättenrichtlinien entsprechenden Bewegungsflächen errichtet werden.
Am heutigen Standort ist dies nicht mehr möglich, da die Lage im Wohngebiet und
direkt neben der Elise-König-Schule aus Lärmschutzgründen nicht mehr genehmigungsfähig ist. Zudem wird das Grundstück für die Erweiterung der Elise-König-Schule benötigt, was auch im Bebauungsplan durch die Festlegung „Gemeinbedarf Schule“ für diese Fläche entsprechend berücksichtigt und festgeschrieben wurde.
Die Standortsuche für den Neubau gestaltete sich außerordentlich schwierig. Der gewählte Standort an der Austraße erfüllte letztendlich als einziger der insgesamt 9 untersuchten Flächen alle gestellten Anforderungen.
Der neue Standort für die Freiwillige Feuerwehr Münster liegt in dem Dreieck zwischen der Austraße, der Löwentorstraße und der Notzufahrt zur Trasse der U-Bahn U12.
Dieser Standort ermöglicht zwei Ausfahrtmöglichkeiten auf die Austraße sowie auf die Löwentorstraße und ist daher einsatztaktisch hervorragend an die Einsatzgebiete angeschlossen.
Ein Großteil der erforderlichen Grundstücke befindet sich bereits in städtischem Eigentum. Das zusätzlich erforderliche Grundstück der SSB wird angekauft.
Mit der 2018 an Wypior Architekten beauftragten Machbarkeitsstudie konnte nachgewiesen werden, dass in der topografisch schwierigen Lage das Raumprogramm vom 15.10.2019 grundsätzlich realisiert werden kann und das Grundstück für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Münster geeignet ist. Dies war auch Grundlage des 2020 herbeigeführten Vorprojektbeschlusses (GRDrs 44/2019).
VgV- Verfahren mit Gestaltungsteil
Um den besonderen Rahmenbedingungen des Standorts gerecht zu werden, wurde auf Basis des Vorprojektbeschlusses, das für die Beauftragung des Architekten erforderliche Vergabeverfahren (VgV) mit Gestaltungsteil, durchgeführt. Es wurden von vier Architekten Entwürfe eingereicht. Die Entwurfskonzeption von Wypior- Architekten war hinsichtlich der Umsetzung der geforderten hohen Ansprüche an die Einbindung in den landschaftlichen Kontext, an den Umgang mit der anspruchsvollen Topographie, an das Erschließungskonzept, an die innere und äußere Funktionalität, an die innenräumliche Qualität und an die sozialen Anforderungen eines Feuerwehrhauses die überzeugendste und wurde daher mit der Maßgabe weiterer Überarbeitung beauftragt.
Entwurfskonzept.
Mit dem vorliegenden Entwurf von Wypior Architekten konnte der Entwurf der Machbarkeitsstudie in wesentlichen Punkten optimiert und verbessert und das erweiterte Raumprogramm vom 27.09.2020 umgesetzt werden. Grundlegende Änderung ist die Anordnung der Fahrzeughalle zur Löwentorstraße hin und die Verlegung des Haupteingangs, der Haupterschließung an die Austraße.
Damit orientiert sich das Gebäude zur Austraße, zum Ort hin, bietet die direkte Anbindung an Münster, vor allem auch für die Jugend- und Altenfeuerwehr (10 - 99 Jahre
)
und reagiert auf die konkretisierten Angaben zur Alarmausfahrt (ca. 95 % der Alarmausfahrten erfolgen über die Löwentorstraße, nur ca. 5 % über die Austraße). Der Übungshof mit der Alarmausfahrt liegt nun optimal direkt zur Löwentorstraße hin orientiert und ist getrennt von der Zufahrt der einrückenden Einsatzkräfte.
Der große Höhenunterschied zwischen Au- und Löwentorstraße wird genutzt, um in
einem sich dadurch ergebenden dritten Geschoss die Alarmstellplätze unterzubringen. Dadurch konnte auch ein bestehender Kritikpunkt aus dem Vorprojektbeschluss bezüglich der ungünstigen Position der Besucherstellplätze beseitigt und die versiegelte
Außenfläche reduziert werden.
Ein optimal genutzter, kompakter, wirtschaftlicher Baukörper, kurze Flure, gut platzierte Schulungs- und Aufenthaltsräume mit Dachterrasse, natürlich belichtete Umkleide-, Sanitär- und Nebenräume, flexible Grundrisse und nicht zuletzt ein barrierefreier Zugang über ein helles, großflächig verglastes Foyer kennzeichnet diesen Entwurf, der neben den funktionalen Anforderungen auch die sozialen Belange und die Anforderungen an die Aufenthaltsqualität der Freiwilligen Feuerwehr erfüllt.
Konstruktion
Der Neubau ist als Holzhybridgebäude mit einer Holzfassade geplant.
(siehe auch Anlage 7 Baubeschreibung)
Energiekonzept
Der geplante Neubau unterschreitet die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der Fassung vom 08.08.2020 in Bezug auf den Primärenergiebedarf um 60 % und in Bezug auf die thermische Gebäudehülle um 35 bis 43 % (normal beheizte Bereiche) bzw. 55 bis 70 % (niedrig beheizte Bereiche). Die städtischen Anforderungen zur Unterschreitung des Gebäudeenergiegesetzes (GRDrs 1493/2019) werden eingehalten.
Um eine sommerliche Überhitzung im Gebäude zu vermeiden, werden entsprechende Maßnahmen (außenliegender Sonnenschutz, Nachtlüftung, Dachbegrünung) vorgesehen.
Für die Beheizung ist ein Fernwärmeanschluss (70 KW) vorgesehen. Die Wärmeübergabe im Gebäude erfolgt durch Heizflächen (Flure), durch Fußbodenheizung (Sanitärbereiche, Umkleiden, Aufenthaltsräume) sowie durch Industriebodenheizung in der Fahrzeughalle.
Teilbereiche des Gebäudes sind, wo notwendig, mit mechanischen Zu- und Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung versehen. Die Wärmerückgewinnungsgrade betragen
≥ 75 % und besser und entsprechen somit der Energierichtlinie.
Auf dem Dach des Gebäudes wird eine Photovoltaikanlage in den Bereichen der extensiven Begrünung mit einer Nennleistung von ca. 57 kWp errichtet.
Das Konzept wurde mit dem Amt für Umweltschutz (36-5) abgestimmt.
Interne Verkehrserschließung
Die bestehende Straße auf dem Grundstück des Neubaus für die Freiwillige Feuerwehr von der Austraße zur Löwentorstraße wurde im Rahmen des U- Bahnbaus der U12 für die Tunnelrettung (Zugang für Rettungspersonal in den Tunnel) geschaffen. Damit ist das Grundstück der Freiwilligen Feuerwehr über zwei Alarmausfahrten in die Austraße und die Löwentorstraße hervorragend an die Einsatzgebiete angeschlossen. Sie muss jedoch auf Grund der bestehenden starken Steigung und der geringen Breite noch an die funktionalen Belange der Feuerwehr angepasst werden, dient aber weiterhin der Tunnelrettung für die U12.
Öffentliche Verkehrserschließung
Die Löwentorstraße ist vor allem in den Stoßzeiten durch den Berufsverkehr stark frequentiert. Um eine sichere Ausfahrt im Alarmfalle gewährleisten zu können, ist eine Signalanlage mit zusätzlicher Linksabbiegespur für die Zufahrt zum Feuerwehrhaus erforderlich. Die hierzu notwendige Verbreiterung der Löwentorstraße erfolgt in Richtung Grundstück Feuerwehrhaus. Die Austraße muss für die Alarmausfahrt in Richtung Münster von 4,25 m auf 5 m verbreitert werden.
Die Realisierung und Finanzierung dieser beiden Maßnahmen erfolgt als Straßenbauprojekt durch das Tiefbauamt. Der Verkehrsentwurf wird bis Herbst 2021 vom Amt für Stadtplanung und Wohnen fertiggestellt und zur weiteren Planung an das Tiefbauamt übergeben.
Die bestehende Lärmschutzwand aus Gabionen entlang der Löwentorstraße muss aus Gründen des Lärmschutzes für die Kleingärten erhalten bleiben und wird angepasst. Im Bereich der neuen Zufahrt / Alarmausfahrt bis zur Neckartalbrücke kann die Lärmschutzwand (Gabionen) entfallen. Der Verkehrsentwurf zur Anpassung der öffentlichen Erschließung ist Teil des FNP-Plan und B-Planänderungsverfahrens.
Planungsrecht und Artenschutz
Planungsrechtlich liegt der neue Standort im Außenbereich, der geltende Bebauungsplan setzt „Gartenhausgebiet“ fest. Zur Realisierung des Neubaus ist daher eine Bebauungsplanänderung mit Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren notwendig.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist eine artenschutzrechtliche Untersuchung gem. § 44 BNatSchG sowie eine Umweltprüfung durchzuführen, deren Ergebnisse in einem Umweltbericht als Teil der Begründung darzulegen sind.
Der Aufstellungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan wurde am 08. Oktober 2019 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik gefasst (GRDrs 871/2019).
Derzeit wird von einem Auslegungsbeschluss im 1./2. Quartal 2022 ausgegangen, so dass eine Baugenehmigung frühestens im 3. Quartal 2022 erfolgen könnte. Nach Freigabe des Grundstücks durch den Artenschutz und Freigabe durch den Denkmalschutz wäre dann Baubeginn Mitte 2023 möglich. Mit der Fertigstellung des Feuerwehrhauses Münster wäre dann Ende 2024 zu rechnen.
Die notwendige Artenschutzuntersuchung und das daraus erforderliche Konzept mit Ausgleichsmaßnahmen für die Mauereidechsen und die Wildbienen wurde bereits 2020 abgeschlossen. Die erforderliche Ausgleichsfläche (Ersatzhabitat) für die Eingriffsfläche des Feuerwehrhauses und für die Eingriffsfläche der Anpassung der öffentlichen Erschließung konnte in unmittelbarer Nachbarschaft auf städtischen Grundstücken gefunden werden. Die Herstellung der Ersatzhabitatfläche muss vor Beginn der eigentlichen Baumaßnahmen erfolgen, damit die Wildbienen und Mauereidechsen umgesiedelt werden können.
Ein Teil der Ausgleichsfläche liegt auf dem SSB- Grundstück, Flur 276/2, sodass der Ankauf des gesamten Grundstücks zwingend erforderlich wird.
Die Ausgleichsfläche für Mauereidechsen und Wildbienen muss von August 2021 bis September 2021 hergestellt werden, sodass voraussichtlich im Sommer 2022 die Habitatreife erreicht wird, und die Mauereideschen im Spätsommer 2022 - Frühjahr 2023 umgesetzt werden können. Die Herstellung der Ausgleichsflächen bis Herbst 2021 mit Erreichen der Habitatreife bis Sommer 2022 sowie die erfolgreiche Umsiedlung der Mauereidechsen bis Frühjahr 2023 sind unabdingbare Voraussetzungen für den Baubeginn Mitte 2023.
Ankauf SSB-Grundstück
Das Liegenschaftsamt befindet sich in Kaufverhandlungen mit der SSB. Die SSB zeigt die Bereitschaft, das gesamte Flurstück 572/6 an die Landeshauptstadt Stuttgart zu veräußern. Zwischen dem Liegenschaftsamt und der SSB wurde eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen, damit die erforderliche Teilfläche des SSB- Grundstücks, welche für die Herstellung der Ausgleichsfläche erforderlich ist, bereits vor Ankauf des Grundstückes ab Sommer 2021 für die Herstellung der Ausgleichsfläche genutzt werden kann. Die andere Teilfläche des SSB- Grundstückes wird für den Neubau Feuerwehrhauses Münsters erforderlich. Die Finanzierung des Grundstückerwerbs ist über den Teilhaushalt des Liegenschaftsamtes gesichert (siehe Punkt “Finanzielle Auswirkungen“).
Denkmalschutz
Teile des Grundstücks stehen unter Denkmalschutz. In diesen Bereichen muss nach Freigabe durch den Artenschutz und vor Baubeginn eine denkmalschutzrechtliche Schürfung erfolgen.
Mehrkosten / Kostensituation
Entsprechend der zum Abschluss der Entwurfsplanung von Wypior Architekten und den Fachplanern erstellten qualifizierten Kostenschätzung vom 21.05.2021 entstehen Gesamtkosten in Höhe von 9.030.000 EUR brutto. Gegenüber der zum Vorprojektbeschluss (GRDrs 44/2019) erstellten groben Kostenschätzung mit 5.951.000 EUR brutto, ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 3.079.000 EUR.
Die Mehrkosten begründen sich im Wesentlichen in der fortgeschriebenen Planung und Abstimmung mit Ämtern und Fachplanern und den damit verbundenen Änderungen, Anpassungen und Ergänzungen an neue Erkenntnisse und zusätzliche Anforderungen.
Die Mehrkosten lassen sich wie folgt aufgliedern:
·
Mehrkosten für die öffentliche Erschließung
576.000 EUR
(Ver- und Entsorgung, 303.000 EUR)
Das Grundstück für den geplanten Neubau liegt im Außenbereich und ist hinsichtlich der Versorgung mit Frischwasser, Strom, Telekommunikation etc. nicht erschlossen. Für die Ertüchtigung der Versorgung ergeben sich weite Wege der Leitungsführung zu Anschlusspunkten am Ortsrand von Münster. Ein neuer Frischwasseranschluss zur Einspeisung für die Hydranten, ein Regenrückhaltebecken zur Einleitung des Oberflächenwassers in die öffentliche Kanalisation, sowie ein neuer Strom- und Telekommunikationsanschluss ist erforderlich.
Mehrkosten interne Verkehrserschließung
(Anpassung der Straße zur Tunnelrettung, 273.000 EUR)
Für die erforderliche Anpassung (Breite, Steigung, Ausfahrt) der bestehenden internen Straße an die funktionalen Belange der Freiwilligen Feuerwehr.
·
Mehrkosten für die Tiefgarage
397.000 EUR
(17 Alarmstellplätze)
Unterbringung der bislang außenliegenden erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück der SSB in einer Tiefgarage mit 17 Stellplätzen, abzüglich der sowieso anfallenden Kosten für Gründung des Gebäudes im tragfähigen Terrassenschotter und abzüglich der anfallenden Kosten für alternative Herstellung von 17 Stellplätze im Außenbereich inkl. Stützwände.
Durch die Ausnutzung des sich ergebenden Zwischenraums unter der Fahrzeughalle und Zugangsebene Austraße kann die Versiegelung der Außenfläche Fläche minimiert und die Herstellung von kreuzungsfreien Alarmstellplätzen gewährleistet werden. Auch weist das Grundstück selbst auf Grund der äußeren Zwänge keinen weiteren Platz für eine sichere kreuzungsfreie Positionierung der geforderten Alarmstellplätze im Außenbereich auf.
·
Mehrkosten durch zusätzliche Nutzungsanforderung
311.000 EUR
(erweitertes Raumprogramm vom 27.09.2020,
zusätzliche Ausstattung )
Ein zusätzlicher Funkraum mit 12 m², die Erweiterung des Schulungsraums um 26 m², ein zusätzliches Küchenlager von 10 m², sind zusätzliche Forderungen des Raumprogramms vom 27.09.2020. Es wird zusätzliche Ausstattung für loses
Mobiliar erforderlich.
·
Mehrkosten durch höhere technische Ausstattung
425.000 EUR
(zusätzliche Anforderungen)
Anforderungen durch Abstimmungen mit beteiligten Ämtern: ein permanent eingebautes Notstromaggregat für die Vorhaltung der wesentlichen Funktionen über 72 Stunden bei Stromausfall, mehr Räume mit mechanischer Belüftung auf Grund des Lärmschutzes, ein Aufzug für Barrierefreiheit.
·
Klimaneutralität
823.000 EUR
(GRDrs 1493/2019 Stand 20.05.2020)
Durch die Forderung zur klimaneutralen Ausführung des Neubaus entstehen ca. + 10 % Mehrkosten zur aktuellen qualifizierten Kostenschätzung. Diese werden über die Pauschale Klimaneutrales Bauen finanziert.
·
Mehrkosten Artenschutz
281.000 EUR
(Ausgleichsmaßnahmen)
Kosten für die erforderliche, umfangreiche Maßnahme zum Umsetzen des Artenschutzes (Mauereidechsen und Wildbienen).
Da die Ausgleichsmaßnahmen im August 2021 beauftragt werden sollen und die begleitenden Untersuchungen bereits beauftragt sind, wird keine Prognose berücksichtigt.
·
Mehrkosten durch höhere tatsächlich eingetretene
266.000 EUR
Baupreissteigerung (60.000 EUR) und Mehrkosten durch
Bauzeitverschiebung um ein Jahr wegen des
Artenschutzes (206.000 EUR).
(Baupreisindizierung von 3.Quartal 2019 bis 1.Quartal 2021
abzüglich der im Vorprojektbeschluss enthaltenen Prognose).
Gesamtmehrkosten
3.079.000 EUR
Eine umfassende wirtschaftliche Gesamtbetrachtung während des Planungsprozesses im Bezug zu der Geometrie des Gebäudes, der Wahl der Holzkonstruktion, der Optimierung der Fensterflächen, der mindestens erforderlichen mechanischen Belüftung, der Wärmegewinnung, dem laufenden Unterhalt, ist in die oben genannten Gesamtkosten eingeflossen. Weitere Einsparungen können ohne Abstriche in der Funktionalität nicht erreicht werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamtkosten des Vorhaben Neubau Feuerwehrhaus Münster belaufen sich laut qualifizierter Kostenschätzung (Anlage 5) aktuell auf 9.030.000 EUR brutto.
Für die Planung bis Leistungsphase 6 und Teile der Leistungsphase 7 HOAI bis zum Baubeschluss werden Planungsmittel in Höhe von insgesamt 2.225.000 Euro benötigt. Beim Projekt 7.233604 Freiwillige Feuerwehr Münster; Neubau, AuszGr. 7871 Hochbaumaßnahmen wurden Planungsmittel in Höhe von insgesamt 885.000 EUR bereitgestellt. Die zusätzlich erforderlichen Mittel von 1.340.000 Euro im Haushaltsjahr 2022 werden zur Aufnahme in den Doppelhaushaltsplan 2022/2023 und die Finanzplanung angemeldet.
Für die vorgezogene Herstellung der Ausgleichsflächen wird der notwendige Mittelbdarf in Höhe von 281.000 EUR beim o.g. Projekt als Vorbelastung bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms zum Doppelhaushalt DHH 2022 /2023 berücksichtigt. Eventuell kassenmäßige Mittelbedarfe im Jahr 2021 können im Rahmen der Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzhaushalts 230 - Liegenschaftsamt zwischenfinanziert werden.
Zur Finanzierung der Mehrkosten zur Erreichung der Klimaneutralität in Höhe von 823.000 EUR werden die Mittel für klimaneutrales Bauen im Teilfinanzhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Projekt-Nr. 7.202965 Pauschale für klimaneutrales Bauen herangezogen und mit Aufstellung des DHH 2022/2023 zum Projekt 7.233604 umgesetzt.
Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 5.701.000 EUR für die Umsetzung und Ausstattung des Vorhabens werden vom Liegenschaftsamt zum kommenden Doppelhaushaltsplan 2022/2023 über die Anmeldeliste angemeldet.
Voraussichtlicher Mittelabfluss:
2021 und früher Planungsmittel und Ausgleichsfläche 885.000 EUR
2022 Planungsmittel und Ausgleichsfläche 1.340.000 EUR
2023 Bau 3.100.000 EUR
2024 Bau 3.500.000 EUR
2025 Bau und Ausstattung 205.000 EUR
Über die zusätzliche Mittelbereitstellung zur Weiterplanung und Umsetzung des Projekts wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 entschieden.
Es werden Zuschüsse durch Landesmittel beantragt und in Höhe von 320.000 EUR erwartet.
Für die Realisierung der Photovoltaikanlage sind Investitionskosten in Höhe von 127.000 EUR brutto notwendig. Die Kosten sind in den Gesamtkosten enthalten. Bei Photovoltaikanlagen mit einem Einspeiseanteil von mindestens 10 % der Gesamtstromerzeugung ist ein entsprechender anteiliger Vorsteuerabzug möglich. Die Prüfung einer Vorsteuerabzugsberechtigung kann erst mit Vorliegen der Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Photovoltaikanlage erfolgen.
In den Kosten sind keine Ansätze für Unvorhersehbares, Baugrundrisiken, Altlastenentsorgung etc. enthalten. Diese werden spätestens zum Baubeschluss konkretisiert.
Die Finanzierung des Ankaufs des Flurstückes Münster - 572/6 der SSB erfolgt über das Liegenschaftsamt, Projekt 7.232000 Immobilien, Ausz.Gr. 782 Erwerb von unbeweglichem Anlagevermögen.
Der notwendige Umbau der Löwentorstraße sowie die weiteren Maßnahmen zu öffentlichen Verkehrserschließung der Feuerwache werden durch das Tiefbauamt durchgeführt und über den THH 660 Tiefbauamt finanziert.
Termine
Herstellung der Ausgleichsfläche August - September 2021
Auslegungsbeschluss 1. bis 2. Quartal 2022
Baugenehmigung: 3. Quartal 2022
Baubeschluss: Sommer 2023
Baubeginn: Sommer 2023
Fertigstellung: Ende 2024
Beteiligte Stellen
Die Referate WFB, SOS und SWU haben die Vorlage mitgezeichnet.
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1 - Architektenpläne
Anlage 2 - Außenanlagenplan
Anlage 3 - Verkehrsentwurf öffentliche Erschließung
Anlage 4 - Ausführungsplan Ausgleichsfläche Artenschutz
Anlage 5 - Datenblatt Kosten
Anlage 6 - Energetisches Datenblatt
Anlage 7 - Baubeschreibung
Anlage 8 - Raumprogramm vom 27.09.2020
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