Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
471
5
Verhandlung
Drucksache:
709/2022
GZ:
OBM
Sitzungstermin:
14.12.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Änderung der Parkgebührensatzung - Befristete Gebührenbefreiung für Carsharing-Fahrzeuge und für vollelektrische Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 15.11.2022, öffentl., Nr. 353
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 22.11.2022, öffentl., Nr. 371
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 29.11.2022, öffentl., Nr. 389
Verwaltungsausschuss vom 30.11.2022, öffentlich, Nr. 445
Gemeinderat vom 01.12.2022, öffentlich, Nr. 239
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik v. 13.12.2022, öffentl., Nr. 419
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung zum Antrag Nr. 392/2022, mit dieser Maßgabe stimmt der Ausschuss dem Beschlussantrag mehrheitlich zu
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 18.11.2022, GRDrs 709/2022, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Die Satzung zur Änderung der "Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken auf Stellplätzen mit Parkautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart (Parkgebührensatzung, PGebS)" vom 19. Mai 2022 (Amtsblatt Nr. 24 vom 17. Juni 2022; Stadtrecht1/18) wird gemäß Anlage 1 erlassen.
2. Damit wird
a) der Gebührenbefreiung für stationsbasierte und stationsunabhängige Carsharing-Fahrzeuge i. S. d. § 2 Nr. 1 und § 4 Abs. 1 und 2 Carsharing-Gesetz (CsgG) für das Parken an Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 zugestimmt,
b) der Verlängerung der Gebührenbefreiung für vollelektrische Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge für das Parken an Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 zugestimmt.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag
unter Berücksichtigung der Neufassung der Anlage 1 zur GRDrs 709/2022
vom 13.12.2022 bei 7 Gegenstimmen ohne Aussprache mehrheitlich
zu
.
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