Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen

Gz: AKR/WFB
GRDrs 1223/2019
Stuttgart,
11/29/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.12.2019



Wohnraum für städtische Beschäftigte und Auszubildende

Beantwortung / Stellungnahme

Ein Bedarf an Wohnraum für städtische Mitarbeiter/innen sowie Auszubildende innerhalb Stuttgarts ist gegeben. Die Landeshauptstadt Stuttgart hätte mit der Zurverfügungstellung von Wohnraum im Bereich der Personalgewinnung und -erhaltung ein zusätzliches und wirkungsvolles Instrument.

Derzeit ist die Zuständigkeit für das Thema Verwaltung von Wohnungen für Mitarbeitende je nach Sachverhalt (Werksdienstwohnungen, Werksmietwohnungen, Personalzimmer, Belegungsrechte und städtische Wohnraumbörse) auf verschiedene Ämter bei der Landeshauptstadt Stuttgart verteilt.

Ein Einstieg in eine größer angelegte, nach sozialen Gesichtspunkten ausgestaltete Wohnraumvermittlung/Wohnraumverwaltung ist mit einem hohen Implementierungsaufwand und in der Folge dann - je nach Ausgestaltung - auch mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand im Betrieb und in der Administration verbunden.

Einerseits gilt zu klären, welche Wohnflächen verfügbar sind. Die Verwaltung hat hier die Aufgabe, die Potenziale für Personalwohnungen an verschiedenen Standorten zu ermitteln. Der aktuelle Stand zu den in den Anträgen erwähnten Standorten stellt sich wie folgt dar:

NeckarPark
Zuletzt wurde im Unterausschuss NeckarPark am 13.11.2019 das Quartiersprogramm vorgestellt. Bislang wurden hier Personalwohnungen weder kommuniziert noch vorgesehen. Lediglich für Q14 mit ca. 25 WE ist bisher noch keine konkrete Vergabe kommuniziert.

Bürgerhospital
Für den Bereich Bürgerhospital sind „Personalwohnungen für das Klinikum“ im Gebäude Wolframstr. 61, 63 berücksichtigt. Die verbleibende Fläche des Bürgerhospitals ist für die SWSG und Baugemeinschaften vorgesehen. Auf dem AWS-Areal, dessen Entwicklung voraussichtlich erst 2025/26 starten wird, sollen Baugesellschaften aus dem Bündnis für Wohnen berücksichtigt werden. Die Grundsatzvorlage dazu soll Anfang 2020 den gemeinderätlichen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Kriegsberg-/Ossietzky-/Jägerstraße
Der neue Bebauungsplan wird für das Areal zwischen Kriegsberg-/Ossietzky-/Jägerstraße ein Potential in Höhe von ca. 30.000 m² ermöglichen. In wie weit sich die Potentiale heben lassen, hängt von den Grundstückeigentümern und deren weiteren Planungen ab.

Andererseits ist festzulegen, wie viele Wohnungen die Stadt für ihr Personal letztendlich anbieten möchte und welcher Personenkreis die Personalwohnungen erhält. In diesem Zusammenhang sind vielfältige Fragen zu beantworten, wie z.B. wie hoch ist der Mietpreis, wie sind die Vergabekriterien, was ist arbeits- bzw. steuerrechtlich zu beachten
oder wer übernimmt das Belegungsmanagement (zentral oder dezentral).


Aufgrund der Komplexität des Themas sind konzeptionelle Vorarbeiten vor einer grundsätzlichen Entscheidung zwingend notwendig. Die Verwaltung empfiehlt, eine referatsübergreifende Arbeitsgruppe einzurichten. Bis Ende 2020 wird diese Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeiten und diese anschließend dem Gemeinderat präsentieren.





Vorliegende Anträge/Anfragen




340/2019 Antrag Nr. 015 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion; 664/2019 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei; 796/2019 Ziff. 4-2 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei; 797/2019 Ziff. 2 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei; 965/2019 SPD-Gemeinderatsfraktion




Dr. Fabian Mayer Thomas Fuhrmann
Erster Bürgermeister Bürgermeister




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