Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 1206-03
GRDrs 467/2017
Stuttgart,
07/04/2017


Tempo 40 an Steigungsstrecken



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
18.07.2017
26.07.2017

Bericht:

Die Maßnahme „Tempo 40 an Steigungsstrecken“ wird in der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart fortgeführt und ist Teil des Aktionsplans „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ von Herrn Oberbürgermeister Kuhn.

Ende 2012 wurde auf einem Teilstück der Steigungsstrecke Hohenheimer Straße Tempo 40 eingeführt. Anhand der Messdaten der Luftmessstation in der Hohenheimer Straße konnten die positiven Auswirkungen der Tempo-40-Regelung auf die Luftreinhaltung nachgewiesen werden. Die Ergebnisse, der im Voraus getätigten realen Messfahrten mit portablem Emissionsmesssystem (PEMS) konnten somit bestätigt werden.

Aufgrund der Topografie Stuttgarts liegt ein erheblicher Teil des Straßennetzes an Steigungen. Für die Erstellung eines Konzeptes wurden die potentiellen Steigungsstrecken im Talkessel von Stuttgart ermittelt und bewertet. Die Auswahl der Strecken erfolgte anhand der Faktoren Steigung, Fahrzeugaufkommen, Anzahl der Anwohner und Streckenlänge. Aus diesen Kriterien entstand ein Katalog, der ca. 36,2 km Steigungsstecken im Talkessel von Stuttgart beinhaltet.

In 2014/2015 wurde im Stuttgarter Osten ca. 6,1 km im Vorbehaltsstraßennetz und im Stuttgarter Süden 1,5 km mit Tempo 40 umgesetzt. Bis Ende 2017 werden auf weiteren 16,5 km in Stuttgart Tempo 40 gelten.

Somit sind Ende 2017 insgesamt 25,2 km Steigungsstrecke mit Tempo 40 beschildert. Weitere 11 km Streckenlänge im Talkessel in Stuttgart stehen für die Einführung von Tempo 40 zur Diskussion:

Für eine Fortsetzung von Tempo 40 an Steigungsstrecken ist im Haushalt 2018/2019 die Zurverfügungstellung weiterer finanzieller Mittel erforderlich.

Insgesamt fallen Kosten von ca. 1,4 Mio. Euro für die Umsetzung an.

Falls beschlossen wird, die Friedhofstraße nach Wegfall der Stadtbahnlinie in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln, wird die Steigungsstrecke Nordbahnhof-/Friedhofstraße aus der Auswahl gestrichen.

Anpassungen im Straßenraum und Verkehrserhebungen


Beschilderung

Zu Beginn der Steigungsstrecken und nach jeder Einmündung wird die neue Höchstgeschwindigkeit ausgeschildert (ca. 110 Schilder).


Geschwindigkeitsanzeigetafeln

Je nach Länge der Steigungsstrecke sind bis zu zwei Geschwindigkeitsanzeigetafeln erforderlich. Insgesamt werden 13 zusätzliche Anzeigegeräte benötigt. Die Kosten für diese Anzeigetafeln liegen bei jeweils ca. 5.000 Euro. Für die Bereitstellung der Stromversorgung und für die Datenfernübertragung sind weitere 4.800 Euro pro Anzeigetafel nötig.

Die Anzeigetafeln sind mit einem Statistikmodul ausgestattet, mit Luftreinhaltung beschriftet und verfügen über ein programmierbares Display.


Anpassung der Signalanlagen

Auf den Strecken muss die Grüne Welle an die neue Höchstgeschwindigkeit angepasst werden. Dies erfordert eine Überarbeitung der Signalprogramme und die Erneuerung einzelner Signalanlagen.


Verkehrserhebungen

Um Auswirkungen der Tempo-40-Regelung auf die Verkehrsbelastung erkennen zu können, werden pro Steigungsstrecke mehrere Verkehrserhebungen durchgeführt.


Finanzielle Auswirkungen


THH 320 Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
0
0
0
0
0
0
Finanzbedarf
0
0
0
0
0
0
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
THH 320 Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
0
0
0
0
0
0
THH 320 Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
2018 / 19
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
2018 / 19
Summe
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Einzahlungen
0
0
0
Auszahlungen
127,5
59,0
68,5
Finanzbedarf
127,5
59,0
68,5
THH 320 Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2018
2019
später
0
0
0
THH 320 Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
0
0
0
0
0
0
Personalkosten
0
0
0
0
0
0
Sachkosten: lfd. Unterhalt
1,0
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
Abschreibungen
11,8
25,5
25,5
25,5
25,5
13,7
Kalkulatorische Verzinsung
2,7
5,7
5,7
5,7
5,7
3,1
Summe Folgekosten
15,5
33,2
33,2
33,2
33,2
18,8
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)
THH 660 Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
42120
Beschilderung, Anpassung der Lichtsignalanlagen
472
736
42510
Verkehrserhebungen
24
31
Finanzbedarf
496
767
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK, WFB und StU haben Kenntnis genommen, S/OB ist einverstanden.

Das Referat T zeichnet die Vorlage mit folgender Ergänzung mit:

Sollte die Schnellbuslinie Bad Cannstatt-Innenstadt beschlossen und die beantragte Stelle eines Elektroingenieurs für den Bereich der Signal- und Verkehrstechnik nicht geschaffen werden, sind Verzögerungen bei der Umsetzung auf den Tempo-40-Strecken nicht auszuschließen, auf denen mehrere Lichtsignalanlagen erneuert werden müssen.






Dr. Martin Schairer
Bürgermeister



Anlagen:

- Liste der Steigungsstecken
- Stadtplan mit den Steigungsstrecken


<Anlagen>

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Liste T40 Steigung Kessel 1819.pdf
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StadtplanT40 Steigung Kessel.pdf