Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB, T
GRDrs 232/2017
Stuttgart,
05/15/2017



Vorprojekt-/Projektbeschluss für die Interimsmaßnahmen am Schulstandort Stammheim



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Stammheim
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
30.05.2017
20.06.2017
27.06.2017
28.06.2017



Beschlußantrag:

1. Von der Schul- und Raumsituation am Schulstandort Stammheim wird Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird mit der Planung eines Interimsbaus in Container-Bauweise bis LP 6 und Teile von 7, bestehend aus 8 Klassenräumen mit Kosten in Höhe von rund 2,75 Mio. Euro bis rund 3,0 Mio. Euro brutto (Grobkostenrahmen) für die Gesamtmaßnahme Schulstandort Grundschule Stammheim/ Park-Realschule Stammheim beauftragt.

3. Die Gesamtkosten in Höhe von bis zu 3 Mio. Euro sind im Teilfinanzhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt – bei der Projektnummer 7.401163 „Park-Realschule, Stammheim, Mobile Unterrichtsräume“ ausgewiesen und gedeckt.



Begründung:


I. Ausgangssituation

Die Grundschule Stammheim ist seit dem Schuljahr 2016/17 Ganztagsschule in Wahlform. Nachdem die Grundschulentwicklung in Stammheim über viele Jahre hinweg rückläufig war, wurde bereits vor einiger Zeit die Trendwende erreicht und die Schülerzahlen steigen wieder an. Dazu kommen Zuzüge durch Neubaugebiete, so dass für die Grundschule von einer langfristig stabilen 4,5-Zügigkeit auszugehen ist.
Diese Entwicklung ist mit dem Regierungspräsidium abgestimmt und anerkannt.


Der Gemeinderat hat am 10.04.2014 mit der GRDrs 130/2014 die Verlegung der Park-Realschule nach Stammheim beschlossen und zum Schuljahr 2016/17 wurden erstmals Klassen der Park-Realschule nach Stammheim verlagert. So führt die Park-Realschule im laufenden Schuljahr 5 Klassen der Klassenstufen 5 und 6 in Stammheim. Jedes Schuljahr werden zukünftig neue Eingangsklassen in Stammheim gebildet, so dass die Verlegung sukzessive umgesetzt wird und zum Schuljahr 2020/21 alle Klassenstufen 1-10 (Grundschule und Realschule) in Stammheim beschult werden.

Bei einer Übertrittsquote in Stammheim von rd. 45-50 % auf Werkrealschule und Realschule verfügt Stammheim über ein stabiles Potenzial für eine eigenständige 2-zügige Schule der Sekundarstufe I. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass sich zudem Schüler/-innen aus Neuwirtshaus und Zuffenhausen für einen Schulbesuch in Stammheim entscheiden werden. Diese Annahme hat sich bereits im ersten Schuljahr 2016/17 bestätigt, als aufgrund der großen Nachfrage aus dem Stand 3 Eingangsklassen in Stammheim gebildet werden konnten. Durch anstehende Aufsiedlungen werden langfristig nochmals Kinder für den weiterführenden Bereich hinzukommen, so dass von einer stabilen und langfristigen 3-Zügigkeit auszugehen ist. Auch diese Entwicklung ist mit dem Regierungspräsidium abgestimmt und anerkannt.
Aufgrund der angespannten Raumsituation am Standort Stammheim ist die Realschule allerdings auf 2 Züge beschränkt bis die räumliche Situation die Beschulung weiterer Klassen zulässt.

II. Raumbedarfe Standort Stammheim
Der Standort Stammheim war für eine 4-zügige Grundschule mit 1-2-zügiger Werkrealschule ausgelegt. Da zum Zeitpunkt der Sanierung des Fachbaus die Werkrealschule noch nachgefragt war, wurde ein entsprechendes Raumprogramm auch der Sanierung des Fachbaus zugrunde gelegt. Der Fachbau verfügt nun über eine qualitativ gute Ausstattung im Fachunterrichtsbereich, welcher der Realschule zur Nutzung zur Verfügung steht. Allerdings fehlen als Folge des damals zugrunde liegenden Raumbedarfs heute zum einen Räume für den Ganztag an beiden Schulen sowie Unterrichts- und Fachräume als auch Räume im Verwaltungsbereich für eine 3-zügige weiterführende, eigenständige Schule. Die Verwaltung hat darauf bereits mit GRDrs 130/2014 hingewiesen.

Langfristig kommt erschwerend hinzu, dass die bestehenden Pavillons 1 und 2 ein Feuchtigkeitsproblem haben, das zu partieller Schimmelbildung geführt hat. Einem Gutachten zufolge ist eine Sanierung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nach den erforderlichen Standards nicht möglich, so dass beide Gebäude abgängig sind und im Zuge der Erweiterung ersetzt werden sollen.

Darüber hinaus, befinden sich die beiden Pavillons auch auf einer der wenigen infrage kommenden Neubauflächen auf dem Grundstück. Dies hat eine erste Abstimmung mit dem Baurechtsamt bestätigt. Da für das Grundstück kein gültiges Planungsrecht (B-Plan) besteht, kann eine mögliche Neubebauung nur auf Grundlage von §34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) erfolgen.
Bereits in den nächsten Schuljahren bis zur Fertigstellung einer baulichen Erweiterung besteht ein großer Raumfehlbedarf. Dieser ist in der Anlage 1 und 2 für das Schuljahr 2018/19 dargestellt und beträgt rd. 960 m². Da jährlich weitere zwei Realschulklassen hinzu kommen, vergrößert sich der Fehlbedarf stetig in den nächsten Jahren.

Fazit:
Langfristig ist aufgrund steigender Zügigkeit, Ganztagsschulentwicklung, geänderter Modellraumprogramme des Landes Baden-Württemberg sowie Notwendigkeit zum baulichen Ersatz der beiden Pavillongebäude von einem erhöhten Fehlbedarf auszugehen. Dieser wird zeitnah aufgezeigt werden.

Der Raumbedarf am Standort beträgt ab dem Schuljahr 2018/19 insgesamt 3.938 – 4.483 m² Programmfläche bei einem Raumbestand von rd. 3.284 m².
Demnach sind bauliche Interimsmaßnahmen zwingend erforderlich, um den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten.


III. Umsetzung der baulichen Erweiterungsmaßnahmen
Um einen zukunftsfähigen Schulstandort zu entwickeln und ein stimmiges Raumkonzept zu erstellen, wurde 2014/2015 ein Beteiligungsprozess mit beiden Schulen durchgeführt und in mehreren Workshops mit viel Engagement ein pädagogisch und schulorganisatorisch fundiertes Raumkonzept erarbeitet.

Auf Grund des großen Erweiterungsbedarfs und der komplexen Grundstückssituation vor Ort wird die Realisierung voraussichtlich in Bauabschnitten erfolgen müssen. Ein Vorprojektbeschluss als Grundlage für einen Architektenwettbewerb soll baldmöglichst in den gemeinderätlichen Gremien gefasst werden.

Durch die jährlich hinzukommenden Eingangsklassen der Realschule steigt der Raumbedarf stetig an. Darüber hinaus muss spätestens zum Schuljahr 2021/22 mit einer 5. Eingangsklasse der Grundschule gerechnet werden, so dass sich auch hier der Bedarf vergrößert. Aus schulorganisatorischer Sicht ist es daher zwingend notwendig, spätestens zum Schuljahresbeginn 2018/19 zusätzliche Schulräume zur Verfügung zu stellen, um den Unterrichtsbetrieb sicher zu stellen. Eine so rasche bauliche Umsetzung, wie ursprünglich angenommen, ist wegen des angestiegenen Umfangs (infolge Wegfall der Pavillons und gestiegener Zügigkeit) nicht länger realistisch, so dass die längere Umsetzungsdauer durch einen Interim überbrückt werden muss.

Aufgrund der für die Gesamtprojektgröße erforderlichen Fristen für Vergabe- und Genehmigungsverfahren besteht derzeit keine Möglichkeit, einen ersten Bauabschnitt in Form eines Modulbaus in diesem zeitlichen Rahmen planerisch und baulich umzusetzen. Die städtischen Ämter haben sich deshalb darüber verständigt, den Schulen rechtzeitig zusätzlichen Schulraum in Form von Containern zur Verfügung zu stellen. Um den Unterrichtsbetrieb aufrechtzuerhalten, werden 8 zusätzliche Unterrichtseinheiten benötigt. Diese Räume sollen den Bedarf an Klassenzimmern kompensieren, der durch die in den kommenden Jahren nach Stammheim verlegten Realschulklassen verstärkt wird.
Bezüglich des Standorts der Containeranlage finden derzeit noch verwaltungsinterne Abstimmungen zwischen Schulverwaltungsamt, Hochbauamt, Stadtplanungsamt, Baurechtsamt und Amt für Umweltschutz statt.

Um den akuten Raumbedarf am Schulstandort Stammheim zu mindern, gibt es seitens des Schulverwaltungsamts darüber hinaus Planungen, schon zum kommenden Schuljahr 2017/18 geeignete Räume in der näheren Umgebung in Stammheim anzumieten und der Grundschule Stammheim während der Bauphase zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung befindet sich hierzu in der internen Abstimmung, um die Grundlagen bezüglich der baurechtlichen Anforderungen und der Finanzierung zu klären.


Finanzielle Auswirkungen

Nach einer vom Hochbauamt durchgeführten Grobkostenannahme für die Interimscontainer sind auf Grundlage vergleichbarer Objekte (Mietlösung) mit Gesamtbaukosten (brutto; einschl. Umzugskosten, Kosten für Interimsmaßnahmen, Ausstattung) in Höhe von rund 2,75 Mio. Euro bis rund 3,0 Mio. Euro zu rechnen. Vor dem Hintergrund der langen Standdauer dieses Interims ist jedoch davon auszugehen, dass sich ein Kauf entsprechender mobiler Unterrichtsräume als wesentlich wirtschaftlicher darstellen wird.

Für die baulichen Maßnahmen am Standort Stammheim wurden vom Gemeinderat folgende Mittel im Doppelhaushalt 2016/17 zur Verfügung gestellt:

- 3.500.000 Euro (Pauschale für Ganztagesschule. 3. Ausbaustufe, Projekt-Nr. 7.401908, GRDs 590/2014)

- 4.250.000 Euro 11 Klassenzimmer in Modulbauweise Park-Realschule, Projekt Nr. 7.401163

- 1.000.000 Euro Planungsmittel Erweiterung Park-Realschule, Projekt-Nr. 7.401168

Folgende Maßnahmen werden in den kommenden Jahren zur Wunschliste angemeldet:

- Erweiterung Park-Park-Realschule

- Ersatz der Pavillongebäude 1 und 2 sowie ggf. des zugehörigen Verbindungsbaus

- in Abhängigkeit der Umsetzung am Standort können sich weitere Bedarfe ergeben (z.B. weitere Interimsmaßnahmen, ggf. Ersatz weiterer Gebäude/-teile)



Beteiligte Stellen

Ref. WFB, Ref. StU




Isabel Fezer Dirk Thürnau

Anlagen

Anlage 1: Fehlbedarf Grundschule SJ 2018/19 nach Modellraumprogramm des Landes Baden-Württemberg

Anlage 2: Fehlbedarf Realschule SJ 2018/19 nach Modellraumprogramm des Landes Baden-Württemberg


<Anlagen>



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