2. Die Verwaltung des Gesundheitsamtes wird ermächtigt, eine/einen Gesund- heits- und Sozialplaner/-in in Entgeltgruppe 13 ab Juli 2015 für 24 Monate in Teilzeit (30 %) ohne Blockierung von Planstellen zu beschäftigen.
3. Die Personalkosten des Gesundheitsamtes in Höhe von insgesamt 48.420 Euro werden durch einen Zuschuss der Baden-Württemberg-Stiftung voll gedeckt. EBM Föll stellt fest: Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu. zum Seitenanfang