2. Dem Raumprogramm für einen Ersatz-Neubau des Gebäudes Hengstäcker 2 mit 8 Unterrichtseinheiten und einer Programmfläche von rund 1.090 m² gemäß Anlage 1 zur Fortführung der nächsten baulichen Entwicklungsschritte am Schulzentrum Hengstäcker wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines VgV-Verfahrens mit Gestaltungsanteil und der anschließenden Weiterplanung bis Leistungsphase 4 beauftragt.
3. Die Weiterplanung der Generalsanierung und Umstrukturierung des Gebäudes Hengstäcker 5 erfolgt in enger zeitlicher Abhängigkeit zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des Ersatz-Neubaus Hengstäcker 2.
4. Die notwendigen Planungsmittel für den Ersatz-Neubau Hengstäcker 2 in Höhe von 1,6 Mio. Euro stehen durch Umwidmung der vorhandenen Planungsmittel zur Generalsanierung und Umstrukturierung des Gebäudes Hengstäcker 5 zur Verfügung und werden im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2019 auf das Projekt-Nr. 7.402021 umgesetzt. Die Planungsmittel für das Gebäude Hengstäcker 5 werden in der Fortschreibung der Finanzplanung 2019 - 2024 zum Doppelhaushalt 2020/2021 bei Projekt-Nr. 7.402020 entsprechend der zeitlichen Verzögerung ab Haushaltsjahr 2022 ff. neu veranschlagt.
EBM Dr. Mayer stellt fest: Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt. zum Seitenanfang