Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
497
27
VerhandlungDrucksache:
813/2019
GZ:
JB/T
Sitzungstermin: 16.10.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Fortschreibung Masterplan Hengstäcker
in Stuttgart Möhringen
- Grundsatzbeschluss für das Gesamtareal
- Vorprojektbeschluss Ersatzneubau Gebäude
Hengstäcker 2

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik v. 24.09.2019, öffentlich, Nr. 23
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik v. 15.10.2019, öffentlich, Nr. 76
Ergebnis: Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Jugend und Bildung und des Technischen Referats vom 03.09.2019, GRDrs 813/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von den aktuellen Entwicklungen und den veränderten Rahmenbedingungen, die zur aktuellen Fortschreibung des "Masterplans für das Schulzentrum Hengst-äcker" führen, wird zustimmend Kenntnis genommen.

2. Dem Raumprogramm für einen Ersatz-Neubau des Gebäudes Hengstäcker 2 mit 8 Unterrichtseinheiten und einer Programmfläche von rund 1.090 m² gemäß Anlage 1 zur Fortführung der nächsten baulichen Entwicklungsschritte am Schulzentrum Hengstäcker wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines VgV-Verfahrens mit Gestaltungsanteil und der anschließenden Weiterplanung bis Leistungsphase 4 beauftragt.

3. Die Weiterplanung der Generalsanierung und Umstrukturierung des Gebäudes Hengstäcker 5 erfolgt in enger zeitlicher Abhängigkeit zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des Ersatz-Neubaus Hengstäcker 2.

4. Die notwendigen Planungsmittel für den Ersatz-Neubau Hengstäcker 2 in Höhe von 1,6 Mio. Euro stehen durch Umwidmung der vorhandenen Planungsmittel zur Generalsanierung und Umstrukturierung des Gebäudes Hengstäcker 5 zur Verfügung und werden im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2019 auf das Projekt-Nr. 7.402021 umgesetzt. Die Planungsmittel für das Gebäude Hengstäcker 5 werden in der Fortschreibung der Finanzplanung 2019 - 2024 zum Doppelhaushalt 2020/2021 bei Projekt-Nr. 7.402020 entsprechend der zeitlichen Verzögerung ab Haushaltsjahr 2022 ff. neu veranschlagt.




EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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