Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5674-09
GRDrs 1123/2017
Stuttgart,
10/30/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 10.11.2017



Downhill-Strecke Stuttgart;
Finanzmittel für den Dauerbetrieb


Beantwortung / Stellungnahme

In der Sitzung des Sportausschusses am 11. Juli 2017 wurde ausführlich über den Testbetrieb der Downhill-Strecke sowie die Beantragung des Dauerbetriebs berichtet (GRDrs 567/2017).

Aufgrund der positiven Erfahrungen aus dem Testbetrieb der Strecke, wird die Sportverwaltung bei der unteren Naturschutzbehörde den Dauerbetrieb beantragen.

Vor dem Hintergrund der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Testbetrieb und im Hinblick auf einen nachhaltigen Dauerbetrieb der Downhill-Strecke, müssen Anpassungen bzw. bauliche Veränderungen an einzelnen Elementen der Strecke vorgenommen werden. Diese Maßnahmen werden einen einmaligen Kostenaufwand von 35.000 EUR verursachen und müssten im Jahr 2018 separat beauftragt und finanziert werden.

Aus den Erfahrungen des Testbetriebs hat sich zudem gezeigt, dass die Mittel für die laufende Qualitätssicherung zu knapp bemessen sind. Die derzeit vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die laufenden Sicherungs- und Pflegearbeiten an und um die Strecke (u.a. Baumkontrolle/-pflege, Wartung und Instandhaltung von Streckeneinbauten) durchzuführen. Um die laufende Qualitätssicherung ab dem Jahr 2018 zu gewährleisten ist eine Erhöhung der Bauunterhaltungsmittel von derzeit 21.500 EUR um 8.500 EUR auf jährlich 30.000 EUR notwendig.

Für den Dauerbetrieb der Downhill-Strecke entsteht somit im Jahr 2018 ein einmaliger Mehrbedarf von 43.500 EUR und ab dem Jahr 2019 ein jährlicher Mehrbedarf von 8.500 EUR.

Der Bau einer Strecken-Alternative ist mit dem Antrag auf dauerhafte Befreiung von den Festsetzungen der Landschaftsschutzverordnung derzeit nicht vorgesehen. Die Downhill-Strecke soll in ihrem bisherigen Umfang vom Testbetrieb in den Dauerbetrieb übergeführt werden. Eine Strecken-Alternative wäre technisch möglich, müsste vor dem Hintergrund neu zu prüfender Tatbestände für eine landschaftsschutzrechtliche Befreiung jedoch separat bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Der Bau einer Strecken-Alternative würde einen einmaligen Kostenaufwand von 50.000 EUR verursachen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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483/2017, Bündnis 90/Die Grünen
727/2017, Freie Wähler
883/2017, CDU





Dr. Martin Schairer



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