Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
302
16
VerhandlungDrucksache:
726/2013
GZ:
Sitzungstermin: 24.07.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Weiterentwicklung der Jugendbeteiligung in der
Landeshauptstadt Stuttgart

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 17.07.2013, GRDrs 726/2013, mit folgendem

Beschlussantrag:

I. Der Gemeinderat begrüßt die Initiative der Jugendräte zur Weiterentwicklung der Jugendbeteiligung und spricht sich für die Umsetzung des nachstehenden Verfahrens aus:

1. Der Oberbürgermeister setzt den Tagesordnungspunkt "Bericht aus dem Jugendrat" mindestens einmal jährlich auf die Tagesordnung des Gemeinderats. Der Termin wird mit dem Arbeitskreis der Stuttgarter Jugendräte vereinbart.

2. Der Arbeitskreis der Stuttgarter Jugendräte erhält das Recht, schriftliche Anfragen und Anträge (außer Haushaltsanträge) an das Bürgermeisteramt zu richten. Das Verfahren zur Bearbeitung der Anfragen (§ 27 der Geschäftsordnung des Gemeinderats, GOG) und Anträge (§ 11 GOG) für die Gemeinderäte wird analog angewandt.

3. Steht der "Bericht aus dem Jugendrat" oder ein vom Arbeitskreis der Stuttgarter Jugendräte eingebrachter Antrag auf der Tagesordnung des Gemeinderats, erhalten die Vertreter des Arbeitskreises Stuttgarter Jugendräte das Rederecht. Diese Regelung kann auch in den Ausschüssen des Gemeinderats Anwendung finden.

4. Für zwei Vertreter des Arbeitskreises der Stuttgarter Jugendräte wird ein Sitzplatz im Großen Sitzungssaal hinter den Reihen der Mitglieder des Gemeinderats ausgewiesen.

II. Die Geschäftsordnung des Gemeinderats wird gemäß Anlage 1 geändert.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Einvernehmen wird darüber erzielt, dass in der heute Nachmittag stattfindenden Sitzung des Gemeinderats eine Aussprache stattfinden soll.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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