Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 242/2018
Stuttgart,
09/24/2018



Neubau Tageseinrichtung für Kinder Jägerhalde 83 in Stuttgart-Wangen

Baubeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
05.10.2018
09.10.2018
10.10.2018
25.10.2018



Beschlußantrag:

1. Dem Neubau der Tagesstätte für Kinder Jägerhalde Stuttgart-Wangen

nach den Plänen der Architekten
Reichel Schlaier (Anlage 4) vom 26.04.2018

der Baubeschreibung (Anlage 5) vom 26.04.2018

und dem durch das Hochbauamt geprüften
Kostenanschlag (Anlage 2) vom 22.08.2018

mit voraussichtlichen Gesamtkosten der
Baumaßnahme bei Fertigstellung in Höhe von
4.518.000 €

wird zugestimmt.

In den Kosten enthalten sind Kosten für die Außenanlagen in Höhe von 356.000 € (inkl. Nebenkosten) und Einrichtungskosten in Höhe von 100.000 €.



2. Der Gesamtaufwand in Höhe von 4.518.000 € wird wie folgt abgewickelt:

Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233319, Ausz. Gr. 7871


3. Folgelasten

Den jährlichen Folgelasten von insgesamt 1.088.505 € wird zugestimmt. Die Mittel für die Folgelasten (ohne Abschreibung und Verzinsung) sind bei der Kita-Betriebskosten­pauschale, Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 510 -Jugendamt, Amtsbereich 5103651 - Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt und werden mit Inbetriebnahme der Einrichtung entsprechend in die Ämterbudgets umgesetzt.



4. Stellenplan

Für dieses Projekt werden bei Betrieb durch den städtischen Träger insgesamt 14,1741 Stellen benötigt (davon 1 Stelle in Entgeltgruppe S 13, 1 Stelle in Entgeltgruppe S 9, 4,5303 Stellen in Entgeltgruppe S 8b und 5,4759 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 1,45 Stellen in Entgeltgruppe S 3 und 0,7179 Stellen in Entgeltgruppe EG3). Diese Stellen verursachen Jahreskosten in Höhe von 792.718,99 €.

Über die Stellenschaffung wird ggf. zum Doppelhaushalt 2020/2021 entschieden.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Vorprojektbeschluss (GRDrs 10/2017) für die zur Entscheidung stehenden Maßnahmen wurde am

02.05.2017 durch den Ausschuss für Umwelt und Technik
03.05.2017 durch den Verwaltungsausschuss
28.04.2017 durch den Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen

gefasst.

Auf einen Projektbeschluss wurde gem. Ziffer 1.5 der Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau (Routineprojekte) verzichtet.

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Wangen wurde am 24.04.2017 über die Maßnahme informiert.

Termine

Unter der Voraussetzung eines Baubeschlusses im Oktober 2018 können die Bauarbeiten jahreszeitenbedingt voraussichtlich im März 2019 beginnen. Die Übergabe des fertigen Gebäudes ist nach 18-monatiger Bauzeit im Herbst 2020 geplant.


Finanzielle Auswirkungen


Einmalige KostenLaufende Folgekosten
jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
4.518.000 €
Laufende Aufwendungen
1.174.395 €
Objektbezogene EinnahmenLaufende Erträge
85.890 €
Von der Stadt zu tragen
4.518.000 €
Folgelasten
1.088.505 €
Mittel im Haushaltsjahr/Finanzplanung
Veranschlagt
4.518.000 €
Noch zu veranschlagen
--- €
Beteiligte Stellen

Die Referate JB, StU, AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister











Anlagen

1: Ausführliche Begründung
2: Deckblatt Kostenermittlung
3: Flächen- und Rauminhaltsberechnungen
4: Pläne
5: Baubeschreibung
6: Energetisches Datenblatt


Ausführliche Begründung:


Allgemein
In der neu zu errichtenden Einrichtung sollen ca. 55 Kinder in 4 Gruppen, davon 2 Gruppen für 0 bis 3 Jährige mit insgesamt ca. 20 Plätzen, 1 Gruppe 0 bis 6 Jährige mit ca. 15 Plätzen und 1 Gruppe 3 bis 6 Jährige mit ca. 20 Plätzen untergebracht werden.

Die Außenanlagen und die Einrichtung werden entsprechend den Anforderungen neu hergestellt bzw. beschafft.

Raumprogramm
Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung entspricht dem mit dem Vorprojektbeschluss (GRDrs 10/2017) beschlossenen Raumprogramm für eine 4-gruppige Einrichtung.

Baurecht
Die Planung erfolgte auf Grundlage des vorhandenen Bebauungsplans in dem schon die Nutzung als Kindergarten ausgewiesen wurde. Sie wurde mit dem Baurechts- und Stadtplanungsamt abgestimmt.

Das städtische Grundstück ist unbebaut. Es ist Teil eines Landschaftsschutzgebietes. Bei der Planung wurde auf die Belange des Landschaftsschutzgebietes Rücksicht genommen. Es werden 3 Stellplätze hergestellt, davon zwei behindertengerecht.

Bei der artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung wurde festgestellt, dass keine Ausgleichsmaßnahmen für geschützte oder gefährdete Arten notwendig sind.

Die Baugenehmigung liegt vor.

Baumbilanz
Das Planungsgebiet befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart.

Für den Neubau der Kindertagesstätte mussten 13 Bäume gefällt werden. Es werden 18 Bäume auf dem Gelände nachgepflanzt. Es wurde versucht, möglichst schonend mit dem Baumbestand umzugehen und Bäume zu erhalten. Nach Bewertung der Situation vor Ort konnte aber nur für 3 Bäume eine Erhaltung festgelegt werden.

Die Fällung wurde innerhalb des zur Verfügung stehenden Fällzeitraumes bereits ausgeführt.

Vorbeugender Brandschutz
Aus sämtlichen Aufenthaltsträumen in beiden Geschossen bestehen direkte Fluchtmöglichkeiten ins Freie.

Baubeschreibung
Siehe Anlage Nr. 5


Barrierefreies Bauen
Die Belange behinderter Personen werden nach DIN 18040-1 erfüllt.

Energiekonzept
Der geplante Neubau unterschreitet die Anforderungen der EnEV 2014 in Bezug auf den Primärenergiebedarf um 36,4 % und erfüllt die städtischen Vorgaben (GRDrs 165/2010).

Die thermische Gebäudehülle der Kindertageseinrichtung wird mit einem hocheffizienten baulichen Wärmeschutz versehen. Um eine sommerliche Überhitzung im Gebäude zu vermeiden, ist ein außenliegender Sonnenschutz an den Fassaden vorgesehen.

Zur Deckung des Heizwärmebedarfs wird das Gebäude mit einer elektrischen Luft-/Wasser-Wärmepumpe (16,7 kW) mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 4,0 sowie einem Pufferspeicher ausgestattet. Die Wärmeverteilung und -übergabe erfolgt durch eine Fußbodenheizung. Die Vor- und Rücklauftemperaturen des Heizwassers betragen TV/TR = 35 °C/30 °C. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt dezentral über elektrische Durchlauferhitzer.

Die rückseitigen Nebenräume und Flurzonen im 1. und 2. Obergeschoss haben wegen der Hanglage keine Möglichkeit zur Fensterlüftung und müssen mechanisch entlüftet werden. Aufgrund der dadurch bereits erforderlichen Lüftungsanlage macht es aus Synergiegründen Sinn, eine zentrale Lüftungsanlage für das gesamte Gebäude vorzusehen. Die zentrale Belüftung ist mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung mit einer Rückwärmezahl von über 85 % sowie der Möglichkeit einer Nachtdurchlüftung vorgesehen. Die Luftmenge wird als Grundbelüftung und darüber hinaus über Luftqualitäts- und Temperaturfühler bedarfsabhängig geregelt.

Zur Beleuchtung der Räume sind LED-Leuchten geplant.

Das Gebäude wurde vom Amt für Umweltschutz hinsichtlich einer Photovoltaiknutzung auf der Dachfläche untersucht. Die Dachfläche wird begrünt und für die Nutzung einer Photovoltaikanlage vorbereitet. Mit dem Amt für Umweltschutz wurde abgestimmt, die Anlage aus Contracting-Mitteln zu finanzieren. Die Kosten für die Planung und Ausführung sind im Baubeschluss nicht enthalten.

Das energetische Datenblatt für den Neubau liegt als Anlage 6 dem Baubeschluss bei.

Das dargestellte Energiekonzept wurde mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt.

Kosten
Der Kostenanschlag nach DIN 276 vom 26.04.2018 ergab Gesamtkosten von 4.518.000 €.

Diese Gesamtkosten verteilen sich auf die einzelnen Kostentitel wie folgt:

Gesamtbaukosten Neubau brutto 4.062.000 €
Außenanlagen (inkl. Nebenkosten) brutto 356.000 €
Summe Ausstattung brutto 100.000 €
Gesamtkosten brutto 4.518.000 €

Die im Kostenanschlag vom 26.04.2018 ermittelten Gesamtbaukosten von 4.418.000 € beinhalten die Submissionsergebnisse von über 50 % der dort für die Kostengruppen 300 und 400 (DIN 276) vorgesehenen Summen.

Gegenüber den zur Haushaltplananmeldung 2016/2017 berechneten Kosten ergibt sich ein Mehrbedarf von 1.1 Mio €.

Investitionskosten, Wirtschaftlichkeit
Im Rahmen der Baumaßnahme werden gebaut:

Brutto-Rauminhalt (BRI) 3582 m³
Netto-Grundfläche (NRF) 753 m²

Kostenkennwerte:
1 m³ BRI bezogen auf die Bauwerkskosten 886 €
1 m² NGF bezogen auf die Bauwerkskosten 4.216 €

Diese Kostenkennwerte liegen im oberen Rahmen der aktuell realisierten Einrichtungen.
Die höheren Kostenkennwerte sind folgendermaßen begründet:

- Der tragfähige Baugrund befindet sich weit unter der Geländeoberfläche, wodurch aufwändige Pfahlgründungen erforderlich sind.
- Der gesamte Erdaushub kann wegen der schlechten Qualität nicht zum Verfüllen verwendet werden. Es fallen dadurch Abfuhr- und Deponiekosten an.
- Die gesamten Erd- und Gründungsarbeiten müssen aufgrund der Luftbildauswertung des Regierungspräsidiums als ‚bombardierten Bereich‘ durch eine gewerbliche Kampfmittelräumfirma überwacht werden.
- Für das gesamte Gebäude ist eine Lüftungsanlage vorgesehen. (Begründung s. Energiekonzept.)

- Durch die konjunkturelle hohe Auslastung der Firmen kommt es zu deutlichen Preissteigerungen, vor allem bei den Rohbauarbeiten.
Eine erste Rohbauausschreibung wurde im April 2018 wegen zu hohem Submissionsergebnis aufgehoben. Die Leistungen wurden in geänderter Form neu ausgeschrieben, aufgeteilt in drei Einzelgewerke. Die neuen Submissionsergebnisse liegen in der Summe ca. 300.000 € günstiger als bei der ersten Ausschreibung im April 2018.


Das Projekt wurde hinsichtlich möglicher Einsparpotenziale eingehend überprüft.

Die baulichen Standards wurden über die Materialauswahl auf ein Minimum begrenzt und entsprechen den mit den beteiligten Ämtern vereinbarten Standards.

Fördermittel
Für die Baumaßnahme werden Fördermittel aus dem Investitionsprogramm des Bundes Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020 Bundesfördermittel beantragt.

Termine
Unter der Voraussetzung eines Baubeschlusses im Oktober 2018 können die Bauarbeiten jahreszeitenbedingt voraussichtlich im März 2019 beginnen. Die Übergabe des fertigen Gebäudes ist nach 20-monatiger Bauzeit im Herbst 2020 geplant.

Zusätzliche Personalkosten
Das Jugendamt beabsichtigt ein Trägerauswahlverfahren durchzuführen.


Für dieses Projekt werden bei Betrieb durch den städtischen Träger insgesamt 14,1741 Stellen benötigt (davon 1 Stelle in Entgeltgruppe S 13, 1 Stelle in Entgeltgruppe S 9, 4,5303 Stellen in Entgeltgruppe S 8b und 5,4759 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 1,45 Stellen in Entgeltgruppe S 3 und 0,7179 Stellen in Entgeltgruppe EG3). Diese Stellen verursachen Jahreskosten in Höhe von 792.718,99 €. Ursprünglich war ein Personalbedarf von 14,2647 Stellen mit einem Aufwand von 782.744,83 € vorgesehen. Eine Korrektur des Finanzbedarfs erfolgt mit dem nächsten Kita-Sachstandsbericht.

Über die Stellenschaffung wird zum ggf. Doppelhaushalt 2020/2021 entschieden.
Bei Betrieb der Tageseinrichtung für Kinder durch einen freien Träger fallen Betriebskostenzuschüsse in entsprechender Höhe an.

Betriebs- und Personalkosten, jährlich (51) 893.995 €
Betriebskosten jährlich (23) 61.400 €
Abschreibung (2 % der Baukosten) 88.000 €
Abschreibung (10 % der Ausstattung) 10.000 €
Verzinsung (4,5 % von ½ der Baukosten) 121.000 €
Jährliche zusätzliche Folgeausgaben 1.174.395 €
Jährliche Folgeeinnahmen 85.890 €
Zusätzliche Folgelasten insgesamt 1.088.505 €

Die Mittel für die Folgelasten (ohne Abschreibung und Verzinsung) sind bei der Kita-Betriebskostenpauschale 2016/2017, Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103651 - Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 - sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt.

Ab Inbetriebnahme der Einrichtung sind die Budgets der Ämter entsprechend anzupassen.

Finanzierung
Der Gesamtaufwand beträgt 4.518.000 €. Hiervon sind im Finanzhaushalt beim Projekt 7.519365 Kita-Investitionskostenpauschale 2016/2017, Ausz.Gr. 7873 – Bau (Pauschale) 3.418.000 € finanziert. Die restlichen 1.1 Mio € werden aus noch freien investiven Restmitteln der Kita-Ausbau-Programme 2010 bis 2020 finanziert und im kommenden 8. Kita-Sachstandsbericht dargestellt. Für den finanziellen Vollzug werden die Mittel auf das Projekt 7.233319 Kita Jägerhalde umgesetzt.



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