Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
363
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VerhandlungDrucksache:
532/2017
GZ:
SI
Sitzungstermin: 27.09.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Pakt für Integration - Umsetzung bei der Landeshauptstadt Stuttgart und ergänzende Maßnahmen in den Jahren 2018/2019

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 18.09.2017, öffentlich, Nr. 86

Ergebnis: einmütige Zustimmung

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 25.09.2017, öffentlich, Nr. 131

Ergebnis: einmütige Zustimmung zu einer ergänzten Beschlussantragsziffer 5,
mehrheitliche Zustimmung zu einer veränderten Beschlussantragsziff. 12,
Verweisung der Themen kw-Vermerke bei den Beschlussantragsziff.
8 und 13 in den Verwaltungsausschuss


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 06.09.2017, GRDrs 532/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart beteiligt sich am Pakt für Integration entsprechend der Konzeption des Landes Baden-Württemberg, die zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden (u. a. mit Unterstützung der Landeshauptstadt Stuttgart) vereinbart worden ist - s. Anlage 1. Der Pakt für Integration hat eine Laufzeit von 2 Jahren.

2. Die Landeshauptstadt Stuttgart nimmt für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2019 die Zuweisungen für alle Bausteine (ohne Ausbildungsvorbereitung(AV)dual-Begleiter/-innen und ohne Jugendberufshelfer/-innen) aus dem Pakt für Integration in Anspruch.

3. Die Umsetzung des Pakts für Integration/Modul 1 Integrationsmanagement mit den vom Land zur Verfügung gestellten Fördermitteln, voraussichtlich 3.164.560 EUR p. a., wird an die in der Landeshauptstadt Stuttgart in der Flüchtlingsbetreuung seit vielen Jahren tätigen Träger der Wohlfahrtspflege Stuttgart übertragen. Das Sozialamt wird ermächtigt, bei Bedarf den Kreis der antrags-berechtigten Zuwendungsnehmer zu erweitern.

4. Mit den vom Land Baden-Württemberg im Pakt für Integration/Modul 1 Integrationsmanagement zur Verfügung gestellten Mitteln werden bei den Trägern der Wohlfahrtspflege Stuttgart bis zu 49,4 Fachkraftstellen im o. g. Zeitraum finanziert. Die Finanzierung der Fachkraftstellen wird im Zuwendungsverfahren abgewickelt.

5. Es gelten die Zuwendungsrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart für die Förderung der sozialen Betreuung der Geflüchteten in der Anschlussunterbringung oder im privaten Wohnraum im Rahmen des Integrationsmanagements (s. Anlage 2) in Verbindung mit den Allgemeinen Nebenbestimmungen und den Verwaltungsvorschriften des Landes Baden-Württemberg.

6. Das vom Land im Rahmen des Pakts für Integration konzeptionierte Integrationsmanagement ersetzt die bislang als freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Stuttgart geförderte soziale Betreuung in der Anschlussunterbringung. Für die Dauer des Pakts für Integration wird die bisherige Förderung der sozialen Betreuung von Personen in der Anschlussunterbringung zur Vermeidung von Doppelstrukturen ausgesetzt.

7. Die Fachverwaltung bringt spätestens im ersten Halbjahr 2019 einen Bericht sowie einen Beschlussantrag zur weiteren Förderung des Integrationsmanagements bzw. der sozialen Betreuung in der Anschlussunterbringung für den Zeitraum ab 01.01.2020 ein.

8. Über die Inanspruchnahme der vom Land im Pakt für Integration/Modul 2 Übergang Schule und Beruf zur Verfügung gestellten Mittel wird im Rahmen der kommenden Haushaltsplanberatungen 2018/2019 im Zusammenhang mit der vom Referat Jugend und Bildung vorgeschlagenen Schaffung von zusätzlichen 13 Stellen für die Sozialarbeit an Schulen (s. GRDrs 322/2017 "Sozialarbeit an Stuttgarter Schulen - Sachstand und Entwicklungsbedarf") entschieden.

9. Die Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg aus dem Pakt für
Integration/Modul 3 Spracherwerb - VwV Deutsch für Flüchtlinge
mit voraussichtlich 114.000 EUR p. a. werden im Rahmen des Landesprogramms VwV Deutsch für Flüchtlinge zur anteiligen Finanzierung weiterer städtischer Deutschkurse verwendet.

10. Die Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg aus dem Pakt für Integration/Modul 4 Bürgerschaftliche Strukturen und Ehrenamt mit voraussichtlich 157.700 EUR p. a. werden beantragt und an die Träger von Räumen der Begegnung quartiersbezogen an 5 Standorten weitergeleitet. Dies können z. B. Stadtteil- und Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser oder Begegnungsstätten für Ältere sein. Die Fördermittel dienen zur Finanzierung einer Umgestaltung der kommunalen Flüchtlingsdialoge zu sozialräumlichen Gesellschaftsdialogen. Die Zuwendungen des Landes werden in voller Höhe weitergeleitet.

11. Zuwendungsteil Umsetzung/Verwaltung/Evaluation

1. Jahr: voraussichtlich 186.900 EUR;

2. Jahr: voraussichtlich 99.300 EUR.

12. Die in den bisherigen Planungen zum Haushaltsentwurf 2018/2019 für die soziale Betreuung für Personen in der Anschlussunterbringung vorgesehenen Beträge von 3.375.000 EUR (2018) bzw. 3.457.000 EUR (2019) werden für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2019 für folgende ergänzende Maßnahmen/Bedarfe in den Haushaltsentwurf aufgenommen:
2018
2019
11. Schaffung von Stellen im Teilstellenplan des Sozialamts ab 01.01.2018:
    · Sozialplanung, koordinierende Steuerungsfunktion zur Integration von Flüchtlingen (kw-Vermerk 01/2020)
      100 % in EG 13 TVöD/Stellenplanantrag 1/2017 des Sozialamts
    · Koordination des Bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingsarbeit: Weiterführung einer Ermächtigung (kw-Vermerk 01/2020)
      75 % in EG 10 TVöD/Stellenplanantrag 2/2017 des Sozialamts
    83.200 EUR





    50.500 EUR
    83.200 EUR





    50.500 EUR
    12. Schaffung von Stellen im Teilstellenplan des Jobcenters ab 01.01.2018:
      · Koordinierende Steuerungsfunktion der Zusammenarbeit von Integrationsmanager und Persönlicher Ansprechpartner
        50 % in EG 10 TVöD (kw-Vermerk 01/2020)
      33.700 EUR
      33.700 EUR
      Summe Aufwendungen
      1.622.400 EUR
      1.710.400 EUR

      13. Vom zusätzlichen Stellenbedarf in Höhe von insgesamt 2,25 Stellen wird Kenntnis genommen. In welchem Maß dem Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan 2018/2019 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen unter Vorbehalt im Rahmen der Haushaltsneutralität sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden.


      Zu der Beschlussantragsziffer 12 kommt die diesem Protokoll beigefügte Tischvorlage zur Austeilung.

      In seiner Einführung geht EBM Föll auf das Vorberatungsergebnis des Sozial- und Gesundheitsausschusses (SGA) ein.

      Zu den Nummern 11 und 12 der Beschlussantragsziffer 12 schlägt BM Dr. Mayer auf der Basis der ausgeteilten Tischvorlage Modifizierungen vor. Dazu führt er an, die Vorberatung im SGA habe den Wunsch ergeben, diese Stellen bereits jetzt zu schaffen. Grundsätzlich, und dabei bezieht er sich auch auf die gestrige Sitzung des Personalbeirates, werde im Flüchtlingsbereich mit Ermächtigungen gearbeitet. Im Sinne einer einheitlichen Vorgehensweise werde von daher vorgeschlagen, auch hier eine Ermächtigung zu schaffen. Die Tischvorlage zeige, wie die Nummern 11 und 12 der Beschlussantragsziffer 12 lauten müssten, wenn dem Wunsch der Schaffung einer sofortigen Ermächtigung gefolgt würde. Dass es sich um eine befristete Ermächtigung handeln müsse ergebe sich daraus, dass nur so eine Haushaltsneutralität gewährleistet werden könne; der Pakt für Integration sei angelegt bis zum 31.12.2019 und über eine Fortsetzung könne noch nichts gesagt werden. Damit würde die Beschlussantragsziffer 13 entfallen.

      Die Stadt Stuttgart, so anschließend BM Wölfle, spare gegenüber den bisherigen Aufwendungen 1,7 Mio. €. Durch die Finanzierung des Landes und den von dort kommenden Vorgaben sei es der Stadtverwaltung möglich geworden, einerseits eine qualitativ bessere Aufstellung auch mit den freien Trägern zu organisieren und andererseits die Finanzierungsstruktur bei den freien Trägern auf andere Basis zu stellen. Die freien Träger hätten den Wunsch, den Dolmetscherpool bei der Stadt Stuttgart um 100.000 € zu erhöhen. Im SGA sei man einvernehmlich so verblieben, diesen Wunsch im Rahmen der kommenden Haushaltsplanberatungen zu diskutieren. Der SGA habe sich einvernehmlich dafür ausgesprochen, die Beschlussantragsziffer 5 um folgenden Satz zu ergänzen:

      Im Benehmen mit den Trägern der Wohlfahrtspflege kann die Verwaltung Änderungen im Bereich der besonderen Bewilligungsbedingungen vornehmen (Anlage 2 der Vorlage, Seite 9).

      Vorgeschlagen wird von BM Wölfle, über die Beschlussantragsziffer 5 in der Fassung des SGA abzustimmen.

      Zudem merkt dieser Bürgermeister an, mit der von BM Dr. Mayer vorgeschlagenen Modifizierung der Beschlussantragsziffer 12 werde dem Wunsch des SGA, der sofortigen Stellenbesetzung, entsprochen. Aus seiner Sicht würde dies auch für das Thema Schulsozialarbeit gelten. Er bezieht sich dabei auf die Nummer 8 der Beschlussantragsziffer 12 "Die städtische Co-Finanzierung der zusätzlichen Schulsozialarbeiterstellen (Modul 2) - vorbehaltlich der Beschlussfassung in den Haushaltsplanberatungen". Das Land habe bekanntlich im Rahmen des Pakts für Integration auch eine Erhöhung seiner Co-Finanzierung bereitgestellt. Auf diese werde hier rekrutiert. Die Mittel würden also für 2 Jahre für diese zusätzlichen Stellen verwendet, und zwar losgelöst von den in den städtischen Etatberatungen zusätzlich zu diskutierenden Schulsozialarbeiterstellen. Heute gehe es ausschließlich um die vom Land zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel.

      Dazu ergänzend bemerkt der Vorsitzende, diese rund 3,5 Mio. €, die die Stadt in den Jahren 2018 und 2019 jeweils über den Pakt für Integration erhalte, seien zunächst einmal Mittel, die aus dem kommunalen Finanzausgleich vorweg entnommen worden seien (zusätzlich zu der allgemeinen Vorwegentnahme), um diese Mittel im Rahmen von Integrationsmaßnahmen auch zur Entlastung der Städte und Gemeinden, die die Anschlussunterbringung durchführten, wieder zur Verfügung zu stellen. Die Stadt hätte vor diesem Hintergrund erklären können, diese Landesmittel würden als reine Refinanzierungsmittel z. B. für die Betreuungskosten in der Anschlussunterbringung eingesetzt. Der Verwaltungsvorschlag sehe aber eine differenzierte Vorgehensweise vor. Das Landesprogramm sei befristet bis Ende 2019. Was danach komme, könne heute niemand sagen. Deswegen sei es sachgerecht, die Ermächtigungen bezüglich der Stellen entsprechend zu befristen. Im Vorfeld der Etatberatungen 2020/2021 müsse sich die Stadt, natürlich im Lichte der dann vorliegenden Integrationserfahrungen, entscheiden, wie weiter vorgegangen werden soll. Bei solchen Projektmitteln seien Befristungen eigentlich immer richtig, um auf wegfallende Mittel reagieren zu können. Er geht von einer Umsetzbarkeit des Angestrebten mit befristeten Ermächtigungen aus, da es zum Teil um Aufstockungen bereits vorhandener Stellen geht.

      Die Einschätzung, dass es sich eigentlich um Bundesmittel handelt vertritt StR Körner (SPD). Von diesen Bundesmitteln gebe das Land zu wenig an die Kommunen weiter. Das Land vereinnahme mehr als die Hälfte dieser Mittel, obwohl das Land selbst in der Integrationsarbeit nicht die entsprechenden Aufgaben abdecke.

      Grundsätzliche Kritik an der Asylpolitik des Bundes und am Pakt für Integration äußert StR Klingler (AfD). Er spricht sich für Hilfen vor Ort in den Herkunftsländern der Flüchtlinge aus. Durch den Pakt würden sich weitere Ungerechtigkeiten für Menschen aus südeuropäischen Ländern ergeben. Im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Stellen ergibt sich für dieses Ratsmitglied die Frage, ob es nicht aufgrund zurückgehender Flüchtlingszahlen möglich ist, in der Vergangenheit geschaffene Stellen umzuwidmen. Da es sich um eine Vorlage handle mit der freiwillige Leistungen aufgebläht würden, werde der Beschlussantrag von seiner Fraktion abgelehnt. Indem er auf Verweise aus der gestrigen Sitzung des Personalbeirates abhebt, gibt er weiter zu bedenken, dass dieses Gremium nicht öffentlich tagt.

      Im Vordergrund stehen für StR Dr. Oechsner (FDP) Menschen die sich derzeit in Stuttgart aufhalten. Kindern/Jugendlichen sollte ein Schulbesuch ermöglich werden. Um diesen die Möglichkeit zu eröffnen, zumindest solange sie in Stuttgart lebten, ein normales Leben zu führen, müsse Schulsozialarbeit angeboten werden.

      Im Gegensatz zu StR Dr. Reiners (CDU) problematisiert StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) die im Beschlussantrag enthaltenen kw-Vermerke für Schulsozialarbeitsstellen. Sie kündigt an, dass ihre Fraktion diesen kw-Vermerken nicht zustimmen werde. Ihr schließen sich StR Körner, StR Winter (90/GRÜNE) und StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) an. Gegen kw-Vermerke werden dabei folgende Argumente angeführt:

      - Eine fachliche gute Stellenbesetzung befristet auf 2 Jahre ist schwierig (StRin Nuber-Schöllhammer, StR Körner, StR Rockenbauch)
      - Sollten die Stellen tatsächlich nach 2 Jahren entfallen gibt es in der Stadtverwaltung genügend Umsetzungsmöglichkeiten (StRin Nuber-Schöllhammer, StR Körner)
      - Befristungen sind für die Lebensplanungen der Betroffenen ein großes Problem (StR Körner)
      - Die in Rede stehenden Schulsozialarbeiterstellen werden auch in Zukunft in Stuttgart benötigt (StR Körner, StR Rockenbauch, StR Winter (90/GRÜNE))
      - Drängende Probleme bei der Personalgewinnung (StR Winter)
      - Ausschreibungen unbefristeter Stellen führen zu einer besseren Bewerberlage (StR Winter)
      - Der Gemeinderat kann in zukünftigen Stellenplanberatungen situationsbedingt reagieren (StR Winter).

      StR Körner beantragt, die kw-Vermerke zu streichen. Haushaltärisch bedeute dies eine Ermächtigung für die Jahre 2018/2019 sowie einen Vorgriff auf die Zeit ab 2020.

      StRin von Stein (FW) erachtet zwar befristete Stellenbesetzungen ebenfalls als schwierig, dennoch hat sie Verständnis für die von der Verwaltung eingeforderte Systematik. Sie möchte wissen, in wie weit es möglich ist, guten Schulsozialarbeitern/innen Weiterbeschäftigungen in Aussicht zu stellen. Für StR Dr. Oechsner muss das Ziel sein, Menschen, die auf der Basis von Ermächtigungen arbeiten, in eine dauerhafte Beschäftigung zu bringen. Dazu müsse die Verwaltung Überlegungen anstellen. Er geht auch davon aus, dass Schulsozialarbeiter auch nach Ablauf einer 2-jährigen Befristung benötigt werden. Für StR Kotz (CDU) war es bisher nach der Schaffung befristeter Stellen stets guter Brauch, dass die Verwaltung intensiv prüft, ob Personen aufgrund ihrer Kompetenzen und angesichts der im jeweiligen Bereich stattfindenden Stellenfluktuation, also aufgrund von außerhalb der politischen Betrachtung liegenden Aspekte, unbefristete Verträge erhalten können. Auch bei den jetzt zur Debatte stehenden Schulsozialarbeiterstellen, deren befristete Ermächtigungen seien fachlogisch, müsse die Verwaltung solche Prüfungen vornehmen.

      Deutlich macht EBM Föll, es gehe hier um die Schulsozialarbeit in Vabo-Klassen (Klassen für die Vorqualifizierung auf Arbeit und Beruf ohne Deutschkenntnisse in beruflichen Schulen). In diesen Klassen, und analog äußern sich StR Winter und StR Körner, werde nicht nach Status unterschieden (z. B. Geflüchtete oder südeuropäische Jugendliche). Der Erste Bürgermeister räumt ein, zwar würden diese Klassen überwiegend von geflüchteten Jugendlichen besucht, aber daneben gebe es viele, die ebenfalls auf diesen Einstieg in das deutsche Schulsystem angewiesen seien. Dort komme Schulsozialarbeit auch allen Schülern zugute. Vabo-Klassen habe es auch schon immer gegeben, aktuell sei deren Anzahl durch die Flüchtlingswelle aber deutlich angestiegen. Es gehe hier bei der Schulsozialarbeit nicht um städtische Stellen, sondern um städtische Zuschüsse an freie Träger. Stand heute könne die Stadt diese Zuschüsse lediglich für die Jahre 2018 und 2019 zusagen. Für die Jahre nach 2019 seien im Haushalt, in der Finanzplanung, dazu keine Mittel eingestellt. Solche Mittel könnten nur im Rahmen der kommenden Etatberatungen beschlossen werden. Vor diesem Hintergrund sei heute nur eine befristete Mittelzusage möglich. Möglich sei die Formulierung, dass ein Zuschuss ab 01.01.2018 zur Verfügung stehe. Mittel über 2019 hinaus müssten in den Haushaltsplanberatungen beschlossen werden. Der morgen vorgelegte Doppelhaushaltsplanentwurf 2018/2019 sehe für die Jahre 2018 und 2019 solche Mittel vor, aber nicht zuletzt mangels Refinanzierung, nicht über 2019 hinaus.

      In seiner Zeit als Personalbürgermeister, so BM Wölfle, habe er immer mal wieder in größeren Bereichen mit vergleichbaren Stellen und mit prognostizierbaren Fluktuationen vorgeschlagen, neu eingestellte Personen auf Stellen mit kw-Vermerken, auf frei gewordene unbefristete Stellen umzusetzen. So sei es möglich, Personen nach einer befristeten Einstellung unbefristete Stellen anzubieten. Wenn eine Befristung vorliege könne aber keine unbefristete Ausschreibung erfolgen. Damit werde die Bewerberlage eingeschränkt. Wenn sich nach einer befristeten Einstellung eine Person als geeignet herausstelle, könne gegebenenfalls, sollte eine entsprechende unbefristete Stelle frei werden, eine solche frei gewordene Stelle angeboten werden.

      BM Dr. Mayer erinnert, er habe gestern im Personalbeirat darauf hingewiesen, dass es sich bei kw-Vermerken/Ermächtigungen aus personalwirtschaftlicher Sicht zur Umsetzung des Stellenplans um notwendige Steuerungsinstrumente handle. Im vorliegenden Fall müsse zwischen einerseits Ermächtigung und andererseits Arbeitsvertrag unterschieden werden. Natürlich achte die Verwaltung darauf, ob im Rahmen der natürlichen Fluktuation eine unbefristete Stelle mit einer befristet oder aufgrund einer Ermächtigung eingestellten Person besetzt werden könne. Im Flüchtlingsbereich sei wie gesagt in den letzten Jahren stets mit Ermächtigungen gearbeitet worden. Er warnt davor, durch die zur Diskussion stehenden Fälle Systembrüche zu schaffen, indem anstelle von Ermächtigungen Stellen geschaffen würden. Ermächtigungen könnten nicht unbefristet außerhalb des Stellenplans beschlossen werden. Möglich sei jetzt Ermächtigungen auszusprechen und dann in einem künftigen Stellenplan Stellen zu schaffen.

      Für StRin Ripsam (CDU) ist ein weiterer Ausbau der Schulsozialarbeit unabdingbar. Der Pakt für Integration betreffe jedoch einen Spezialfall. Hier seien auf einen Zeitraum von 2 Jahren begrenzte Sondermaßnahmen sinnvoll. Dieser Bereich, und dies sehe sie auch als politisch bedeutsam an, sollte klar abgegrenzt werden. Heute werde über diesen Bereich entschieden und in den Haushaltsplanberatungen müssten Entscheidungen unabhängig von der Flüchtlingsthematik über die Schulsozialarbeit für alle Stuttgarter Schüler/innen, für alle Stuttgarter Schulen, getroffen werden. Vermieden gehöre der Eindruck, der Gemeinderat stelle Schulsozialarbeit nur für Flüchtlinge zur Verfügung. Dem gegenüber präferiert StR Winter, der Einwohnerschaft die Gründe für unbefristete Schulsozialarbeiterstellen bzw. für unbefristete Mittelbereitstellungen zu erklären. Einwohner, die sich benachteiligt fühlten, so StR Rockenbauch, gehöre erklärt, dass deren Benachteiligungen sich aus der seitherigen Sozialpolitik aber nicht durch Flüchtlinge ergebe. Um sozialpolitische Defizite abzuarbeiten müsse die politische Mehrheit zusätzliche Mittel bereitstellen.

      Für StR Körner ergibt sich eine breite Mehrheit für die unbefristete Schaffung der mit dem Beschlussantrag einhergehenden Schulsozialarbeiterstellen bzw. für eine nachhaltige Mittelbereitstellung zugunsten der freien Träger (mindestens 13 Stellen/ca. 600.000 €/Jahr) über 2019 hinaus. In der Sachvorlage GRDrs 322/2017 "Sozialarbeiter an Stuttgarter Schulen/Sachstand und Entwicklungsbedarf" werde über die in der heutigen Beschlussantragsziffer 8 genannten 13 Stellen für die Schulsozialarbeit an Schulen hinaus von insgesamt 25,7 Stellen, unterschiedlich priorisiert, gesprochen (Priorität 1: 5 Stellen an neuen Grundschulen, 1,75 Stellen neue sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Priorität 2: Insgesamt 4,25 Stellen Unterstützung Vorbereitungsklassen, Priorität 3: 2,5 Stellen Mindestausstattung unterversorgter Grundschulbereiche, Priorität 4: 8,5 Stellen neue Grundschulen, 3,75 Stellen berufliche Schulen/Unterstützung im Vorbereitungsjahr/Arbeit und Beruf). In den Haushaltsplanberatungen werde entschieden, ob über die 13 Stellen hinaus noch Weiteres gemacht gehöre.

      EBM Föll erachtet als möglich die Beschlussantragsziffer 12 auf der Grundlage der Tischvorlage um den Satz "Die Arbeitsverträge zu den Nummern 11 und 12 dieser Beschlussantragsziffer können unbefristet abgeschlossen werden" zu ergänzen. Damit würden unbefristete Ausschreibungen erfolgen. Die allgemeine Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit werde natürlich Gegenstand der Haushaltsplanberatungen. Außer Frage steht für den Ersten Bürgermeister, dass es dann Initiativen aus dem Gemeinderat heraus geben wird. Heute dagegen gehe es um die spezielle Schulsozialarbeit für die Vabo-Klassen. Als widersinnig erachtet er die dortigen Schulsozialarbeiterstellen unbefristet zu machen, da die Anzahl der Vabo-Klassen in Zukunft zurückgehen werde/müsse, sofern die Zugangszahlen von Flüchtlingen sich weiter so darstellten wie derzeit. Ansonsten wäre das verfolgte Integrationssystem vollständig gescheitert; die Vabo-Klassen seien ja nur ein Einstieg in das Bildungssystem.

      Neben der unbefristeten Schaffung von städtischen Schulsozialarbeiterstellen sprechen sich StR Rockenbauch und StR Winter im weiteren Verlauf dafür aus, die Fördermittel an die freien Träger für Schulsozialarbeit nachhaltig, also über 2019 hinaus zuzusagen und entsprechend im Stadthaushalt einzuplanen.

      Mit Nachdruck plädiert StR Klingler, und StR Dr. Oechsner äußert sich entsprechend, dafür, die allgemeine Schulsozialarbeit angesichts ihrer Bedeutung in den Haushaltsplanberatungen zu diskutieren. Für StR Klingler steht angesichts des Themas Familiennachzug nicht fest, dass sich die Anzahl der Vabo-Klassen reduziert. Anschließend unterstreicht der Erste Bürgermeister gegenüber diesem Ratsmitglied, selbstverständlich passe die Verwaltung Stellenbedarfe im Flüchtlingsbereich auf der Grundlage gemeinderätlicher Beschlüsse an. Dies sei z. B. im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) bereits geschehen. Demnächst werde in einer Vorlage über diese Anpassungen berichtet und dargestellt, welche weiteren Ermächtigungen die Verwaltung im Flüchtlingsbereich in den unterschiedlichen Verwaltungseinheiten für die Jahre 2018 und 2019 benötige. Die hier vom Gemeinderat der Verwaltung gegebene Flexibilität werde operativ umgesetzt.

      In der Folge wird von StR Körner anknüpfend an StR Winter die Beschlussantragsziffer 8 wie folgt umformuliert:

      Die im Pakt für Integration zur Verfügung gestellten Mittel / Modul 2 Übergang Schule und Beruf werden im Zusammenhang mit der vom Referat Jugend und Bildung vorgeschlagenen Schaffung von zusätzliche 13 Stellen für die Sozialarbeit an Schulen (s. GRDrs 322/2017 "Sozialarbeit an Stuttgarter Schulen - Sachstand und Entwicklungsbedarf") nachhaltig bereitgestellt, auch über das Jahr 2019 hinaus.

      Dazu erklärt der Vorsitzende, ob dies mit dem geltenden Haushaltsrecht in Einklang zu bringen sei, müsse die Verwaltung prüfen. StR Klingler und StRin Ripsam äußern sich zu dem Antrag von StR Körner kritisch. Diese beiden Ratsmitglieder und StR Kotz weisen auf die in 11 Wochen beendeten Haushaltsplanberatungen hin.





      EBM Föll stellt abschließend fest:

      Zu den Beschlussantragsziffern 1 bis 4, 6, 7, 9 bis 11:

      Der Verwaltungsausschuss stimmt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme zu.

      Zur Beschlussantragsziffer 5, ergänzt um den Satz "Im Benehmen mit den Trägern der Wohlfahrtspflege kann die Verwaltung Änderungen im Bereich der besonderen Bewilligungsbedingungen vornehmen" (Fassung SGA):

      Der Verwaltungsausschuss stimmt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme zu.

      Zu der von StR Körner (SPD) umformulierten Beschlussantragsziffer 8:

      Die im Pakt für Integration zur Verfügung gestellten Mittel / Modul 2 Übergang Schule und Beruf werden im Zusammenhang mit der vom Referat Jugend und Bildung vorgeschlagenen Schaffung von zusätzliche 13 Stellen für die Sozialarbeit an Schulen (s. GRDrs 322/2017 "Sozialarbeit an Stuttgarter Schulen - Sachstand und Entwicklungsbedarf") nachhaltig bereitgestellt, auch über das Jahr 2019 hinaus.

      Der Verwaltungsausschuss stimmt bei 9 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen und 1 Ent-haltung mehrheitlich zu.

      Zur Beschlussantragsziffer 12 auf der Grundlage der Tischvorlage, ergänzt um den Satz "Die Arbeitsverträge zu den Nrn. 11 und 12 dieser Beschlussantragsziffer können unbefristet abgeschlossen werden":

      Der Verwaltungsausschuss stimmt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme zu.

      Damit hat sich die Beschlussantragsziffer 13 erledigt.

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