Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Technisches Referat

Gz: KBS, T
GRDrs 314/2015
Stuttgart,
07/07/2015



Sanierung und Umstrukturierung der Naturwissenschaftlichen Fachräume am Königin-Charlotte-Gymnasium (1. Bauabschnitt)

- Vorprojekt- und Projektbeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Möhringen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
29.07.2015
23.09.2015
06.10.2015
14.10.2015



Beschlußantrag:

1. Von der Situation der naturwissenschaftlichen Bereiche Physik und Chemie am Königin-Charlotte-Gymnasium in Stuttgart Möhringen wird Kenntnis genommen. Die Notwendigkeit, diesen Bereich als 1. Bauabschnitt grundlegend zu modernisieren, wird anerkannt.

2. Den Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen für die Bereiche Physik und Chemie mit einer Programmfläche von rd. 570 m² wie in den Anlagen 1 und 2 dargestellt und voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 3,79 Mio. € wird zugestimmt. Die Mittel sollen zum Doppelhaushalt 2016/2017 angemeldet werden.

3. Das Hochbauamt wird mit der Weiterplanung bis Leistungsphase 7 HOAI beauftragt.


Begründung:


In den Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 hat der Gemeinderat Planungsmittel i.H.v. 200.000 € zur Verfügung gestellt.

Für das Schulzentrum (Stand 23.05.2013), war eine Machbarkeitsstudie zur
„Überprüfung der Sanierungs- und Umstrukturierungsfähigkeit des Rembrandt-Schulzentrums in Möhringen unter Berücksichtigung von langfristiger Schulentwicklungsplanung, der Schließung der Werkrealschule der Riedseeschule im Schulzentrum, sowie schlecht bis gar nicht natürlich belichteten Unterrichtsräumen“ vorgesehen.

Diese konnte aufgrund der zahlreichen anstehenden Studien im Hochbauamt bisher nicht bearbeitet werden. Zudem hat sich die Situation der Schulentwicklung auf Grund der Einführung der Gemeinschaftsschule an der Anne-Frank-Realschule und der Entwicklung des KCG geändert.

Die Maßnahmen zur Verbesserung der Fachraumsituation am KCG sind dringlicher geworden und sollten nun zeitnah umgesetzt werden.

In enger Abstimmung mit der Schulgemeinde, dem Hochbauamt und dem Schulverwaltungsamt wurde eine Machbarkeit für den vorgezogenen 1. Bauabschnitt der naturwissenschaftlichen Fachräume am Königin-Charlotte-Gymnasium entwickelt. In diesen Räumen wird seit über 40 Jahren ohne natürliche Belichtung unterrichtet und gearbeitet. Die bauzeitlichen Fachbereiche aus dem Jahr 1971 sind in einem abgewirtschafteten Zustand.

Die Maßnahme steht auf Platz 1 im Bürgerhaushalt 2015:
Vorschlag Nr. 13052: Königin-Charlotte-Gymnasium: 40 Jahre alte Physik- und Chemieräume könnten sofort modernisiert werden.

Die geltenden rechtlichen Anforderungen (Arbeitsstättenrichtlinie, Unfallverhütungsvorschriften u.a.) lassen eine Nutzung von Räumen ohne Tageslicht als Arbeitsstätte für die Lehrer nicht zu. Hier verstoßen wir mit dem Bestand und der gegenwärtigen Nutzung gegen geltendes Recht.

Ende 2013 – Vorgabe: Einfache Maßnahme zur kurzfristigen Abhilfe in den Bereichen Physik und Chemie

- Raumtausch (Verlegung der Sammlungsbereiche in die Dunkelräume).
- Schaffung von abgetrennten Fachbereichs-Stationen mit EDV-Anschlüssen für Unterrichtsvorbereitung, Versuchsaufbauten, etc., so dass im Vorbereitungsraum ein separater Schülerpraktikumsbereich geschaffen werden kann.
- EDV- Anschlüsse in den Unterrichtsräumen und Ausstattung mit interaktiven Tafeln.
- Ertüchtigung der Elektroinstallation und Beleuchtung.


Fazit nach Begehungen mit allen Fachplanern vor Ort im Mai 2014:

Positiv: Einebnung der Räume mit ansteigendem Gestühl ist technisch und baulich einfach zu realisieren.

Negativ: Sämtliche Sicherheitseinrichtungen müssen in allen Bestandräumen grundlegend erneuert werden. Dies betrifft die Medien Gas und Elektro. Not-Aus-Schalter müssen z.T. nachgerüstet werden. Die Elektroverteiler sind nicht mehr erweiterbar und müssen komplett neu aufgebaut werden. Sämtliche Lehrertische sind mit Fußbodenkanälen neu anzufahren und zu versorgen. Durch stillgelegte Wasseranschlüsse in Schülertischen (stehendes Wasser im Trinkwassernetz!) sind diese Stichleitungen bis zum Lehrertisch zurück zu bauen. Diese zahlreichen Punkte lassen es nicht mehr zu, die Einrichtung sinnvoll zu erhalten oder zu ergänzen, da es auf eine Neuausstattung der Räume hinaus läuft.

Im Ergebnis ist eine einfache Maßnahme für die Fachbereiche nach der Untersuchung des Bestandes durch die Fachplaner nicht möglich. Sobald ein Raum angetastet wird, löst dies eine Kettenreaktion von gesetzlichen Vorschriften aus, da der Bestandsschutz erlischt.

Juni 2014 – Für belastbare Kosten werden in den Pfingstferien folgende Untersuchungen durchgeführt, die dann auch für die Überprüfung des gesamten Schulstandortes verwendet werden können:

- Öffnen aller betroffenen Oberflächen (Fassade, Boden, Decke).
- Untersuchung der Fassade (Statik und Herstellen von Belichtungsflächen in den Dunkelräumen, um vollwertige Räume zu erhalten, da dies aufgrund der zahlreichen notwendigen Maßnahmen jetzt wirtschaftlich scheint).

Anzustreben ist eine „saubere“ Raumabfolge, bei der lange Wege und das Kreuzen mit Chemikalien durch andere Unterrichtsbereiche vermieden wird.

September 2014

Durch die klare Abgrenzung und Definition des 1. Bauabschnittes mit allen angrenzenden Bauteilen (Fassade und Flurwand mit Drahtglas) als vorgezogene und dringlichste Maßnahme für das Königin-Charlotte-Gymnasium ergibt sich folgende Zieländerung:

- Realisierung von vollwertigen Physik- und Chemiebereichen mit Einhaltung aller geltenden Vorschriften und Behebung aller sicherheitsrelevanten Defizite als erster Bauabschnitt, da kleine Interimsverbesserungen nicht realisierbar sind.
- Abstimmung der Grundriss- und Einrichtungsplanung (auf funktionale, wirtschaftliche und pädagogische Belange) gemeinsam mit der Schule optimiert.
- Sichere Kostenschätzung auf Grundlage der durch die Schule bestätigten Pläne und damit festgelegten Medienanschlüsse und Decken – oder Bodensysteme. (Pläne im Januar 2015 abgeschlossen, siehe Anlage 1 und 2 der GRDrs 314/2015)
- Anmeldung als Einzelprojekt im Doppelhaushalt 2016/17, belastbare Kosten bis Mai 2015 für die Mittelanmeldung. (Eingang April 2015)

Da die Maßnahmen im laufenden Betrieb stattfinden, können die Fachbereiche nur nacheinander baulich umgesetzt werden. Folgender Ablauf ist mit den momentan zur Verfügung stehenden Planungsmitteln denkbar, wenn das Projekt im Doppelhaushalt 2016/2017 finanziert wird:

- Planung und Erstellung des Baugesuchs
- Erstellung der Leistungsverzeichnisse

- Nach der Genehmigung des Haushalts (voraussichtlich im März 2016): Veröffentlichung der Ausschreibungen.
- Baubeschluss nach Pfingsten 2016
- Möglicher Baubeginn für einen Fachbereich (z.B. Physik) nach Baubeschluss:
Baustelleneinrichtung, Demontagearbeiten (Möbel, ansteigendes Gestühl mit
Podesten, abgehängten Decken, Beleuchtung etc.). In den Sommerferien 2016 laute Demontagearbeiten, Neueinbauten von Fassade, Wänden, usw.

- Fertigstellung ab Ostern 2017.

Dann beginnt derselbe Bauablauf für den zweiten Fachbereich (z.B. Chemie).

Dadurch verzichtet die Schule für das Schuljahr 2016/17 auf einen Fachbereich und kann zum Schuljahr 2017/2018 diesen komplett neu ausgestatteten und für die pädagogische Arbeit optimal strukturierten Fachbereich mit Tageslicht in allen Räumlichkeiten in Betrieb nehmen. Der zweite Fachbereich fällt im Schulbetrieb dann im Schuljahr 2017/2018 für die Bauarbeiten weg und ab Ostern 2018 steht dieser ebenfalls komplett neu ausgestattet und strukturiert für den Schulbetrieb wieder zur Verfügung.

Möglich wird der Verzicht auf jeweils einen Fachbereich während der jeweiligen Bauzeit auch durch das sukzessive Auslaufen des Haupt-/Werkrealschulzugs der Riedseeschule.

Da der Start der Baumaßnahmen zwingend zum Schuljahreswechsel mit den extrem lauten und nicht während des Schulbetriebs leistbaren Demontagearbeiten (Öffnungen in der Betonfassade) erfolgen muss, würden sich die Maßnahmen um ein komplettes Schuljahr verschieben, sollte die Weiterplanung nicht bis LPH 7 beauftragt werden.

Das Modellraumprogramm des Landes sieht für ein vierzügiges Gymnasium für den naturwissenschaftlichen Fachraumbereich insgesamt sieben Lehrübungsräume á 84-90 m2, drei Praktikumsräume á 60 bzw. 66 m2 und min. drei Sammlungsräume á 84 bzw. 120 m2 für die Fächer Physik, Chemie und Biologie vor.

Der Bestand am Königin-Charlotte-Gymnasium stellt sich wie folgt dar:

Naturwissenschaftlicher Fachbereich
Soll
Ist
Bilanz
Größe (in m2)AnzahlGröße (in m2)
Physik - Lehrübungsraum
84-90
1
77
-7-13
Physik - Lehrübungsraum
84-90
1
77
-7-13
Physik- Praktikumsraum
66
1
68
+2
Physik – Vorbereitung/Sammlung
84
2
67
-17
Chemie - Lehrübungsraum
84-90
1
86
Chemie - Lehrübungsraum
84-90
1
68
-16-22
Chemie – Vorbereitung/Sammlung
84
3
127
+43
Biologie – Lehrübungsraum
84-90
1
90
Biologie – Lehrübungsraum
84-90
1
91
Biologie – Lehrübungsraum
84-90
1
90
Biologie- Praktikumsraum
60
1
91
+31
Biologie– Vorbereitung/Sammlung
120
5
210
+90
Bereichsgröße
1002-1044
1142
+101-119

Die zwei bestehenden Physik-Lehrübungsräume und ein Lehrübungsraum für Chemie liegen unter der Mindestanforderung von 84 m2. Die beiden Sammlungsräume für Physik erfüllen ebenfalls die Vorgabe von insgesamt 84 m2.nicht. Die Programmflächen in den Bereichen Physik und Chemie sollen innerhalb des Bestandes umstrukturiert und von der IST Verteilung zum Soll optimiert werden, um die pädagogischen und rechtlichen (RISU) Anforderungen in einer optimalen und schulisch notwendigen Raumabfolge zu ermöglich.

Der Biologiebereich befindet sich in einem anderen Gebäude. Ein NWT Raum wurde dort 2008 auf die aktuellen technischen und pädagogischen Bedürfnisse gebracht. Dadurch liegt im Bereich Biologie kein Handlungsbedarf vor.


Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen 3,79 Mio. € und setzen sich wie folgt zusammen:

1) Nach einer vom Hochbauamt im Rahmen einer als 1. Bauabschnitt für den naturwissenschaftlichen Bereich durchgeführten groben Kostenschätzung ist für die Sanierung und Umstrukturierung der Fachbereiche Physik und Chemie mit Kosten in Höhe von rd. 3,4 Mio. € zu rechnen.


Eine Schulbauförderung in Höhe von rd. 209.000 € ist möglich.


Der Mittelabfluss von 3,59 Mio. € ist durch die notwendige stufenweise Abwicklung der Baumaßnahmen (ein Fachbereich beginnt erst nach dem anderen) wie folgt einzuplanen:

2016: 857.000 €
2017: 1.658.000 €
2018: 1.075.000 €


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und StU haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine




Dr. Susanne EisenmannDirk Thürnau
BürgermeisterinBürgermeister


Anlagen

Anlage 1 - KCG Einrichtungsplan Fachbereich Chemie Stand 29.01.2015
Anlage 2 - KCG Einrichtungsplan Fachbereich Physik Stand 29.01.2015




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150129 KCG CH mit Abbruch 1-100 A3.pdf150129 KCG CH mit Abbruch 1-100 A3.pdf150129 KCG PH mit Abbruch 1-100 A3.pdf150129 KCG PH mit Abbruch 1-100 A3.pdf