Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 569/2019
Stuttgart,
06/28/2019


Ergänzende Betreuungsangebote an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Schulbeirat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
17.07.2019
23.07.2019

Bericht:

Ausgangslage
Seit dem Schuljahr 2010/2011 wurden Mittel zum sukzessiven Aufbau von ergänzenden Nachmittagsangeboten an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren Stuttgarts mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Sehen bereitgestellt. Mit dem vom Gemeinderat zur Verfügung gestellten Budget können aktuell zu vertraglich festgelegten Konditionen mit Trägern der Behindertenhilfe 47 Gruppen an 6 SBBZ-Standorten eingerichtet werden (Stand Schuljahr 2018/19). An der Ernst-Abbe-Schule konnte noch kein Angebot in Betrieb genommen werden; 4 Gruppen sind genehmigt und finanziert.

Für den Doppelhaushalt 2020/21 wird ein Sondereinfluss vorgeschlagen, der sich inhaltlich wie folgt begründet:

a) Tarifanpassungen der Träger
Aufgrund der Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst muss auch eine Tarifanpassung bei den Trägern der ergänzenden Nachmittagsangebote an den SBBZ erfolgen, da das von den Trägern beschäftigte Personal nach TVöD-Vorgaben angestellt ist. Die zu erwartende Tarifsteigerungen im TVöD müssen einkalkuliert werden.
Es ergibt sich ein Mehraufwand von rund 16.700 EUR für das Jahr 2020. Im Jahr 2021 fallen 22.600 EUR Mehrkosten aufgrund von Tariferhöhungen an.

b) Ausbau von Gruppen und Ausweitung der Betreuungszeit an SBBZ-G
b1) Benötigt wird aufgrund der gestiegenen Nachfrage und des erhöhten Betreuungsbedarfs seitens der Familien eine Erhöhung der Gruppenanzahl um insgesamt 9 Betreuungsgruppen aufgrund des gestiegenen Betreuungsbedarfs an allen Schulen. Die Mehrkosten für den Ausbau der Gruppen belaufen sich auf rund 153.500 EUR pro Jahr.

b2) Mit GRDrs 484/2013 wurde die Betreuungszeit an den SBBZ mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und die Kalkulation des Stellenbedarfs für die pflegerischen Kräfte auf 5 Wochenstd./Gruppe definiert. Es besteht der Bedarf, den wöchentlichen Betreuungsumfang an den SBBZ mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung auf zusätzliche 2 Stunden/Gruppe, also insgesamt 7 Stunden Betreuungszeit pro Gruppe und Woche auszuweiten.

Dies dient einerseits dazu, dass sich längere Betreuungs-Zeiträume ergeben, und die Träger qualitative Verbesserungen in der Angebotsstruktur vornehmen können. Andererseits können mit dem derzeitigen Stundenumfang kaum noch Fachkräfte gewonnen werden. Die Arbeitsverhältnisse haben einen zu geringen Umfang und sind bzgl. Wegezeiten für Fachkräfte sehr unattraktiv. Mit der Ausweitung können berufstätige Eltern weiter entlastet werden und die Möglichkeit des Trägers, qualifiziertes Personal zu finden und zu binden, wird aufgrund der Arbeitszeiten erhöht. Daraus ergibt sich für die drei SBBZ mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (G) eine Erhöhung der Betreuungszeit um 27%. Die Mehrausgaben für die zeitliche Ausweitung der Angebote belaufen sich auf rund 83.800 EUR pro Jahr.

b3) Die Ausweitung von Gruppenzahl und Betreuungszeit führt zudem zu einer Erhöhung der Sachkosten. Es ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 3.600 EUR pro Jahr.

c) Ausweitung in der Leitungszeit mit Overhead
Die bislang zur Verfügung stehende Leitungspauschale von 4.730 EUR pro Schule ist für die Träger der ergänzenden Nachmittagsangebote an den SBBZ nicht mehr auskömmlich, da die Anzahl der Gruppen deutlich gestiegen ist und mehr Ressourcen in Leitung und Overhead beansprucht. Die Leitungspauschale bedarf aufgrund der Mehrverantwortung bei der Personalführung, der Organisation und der Qualitätssicherung des Angebots einer Ausweitung der Leitungsfreistellung entsprechend der Pauschale im Bereich der weiterführenden Ganztagsschulen. Damit wird eine Gleichbehandlung dieser Schularten umgesetzt. Bei Finanzierung dieser Qualitätsverbesserung für Leitung und Overhead an den SBBZ würden rd. 3.500 Euro pro Gruppe vergütet. Bei Standorten mit durchschnittlich 10 Gruppen wäre dann durchschnittlich die Finanzierung einer 35 % Stelle für die Leitung zzgl. Overhead und Fortbildung für die Träger finanziert. Hieraus ergibt sich ein Mehraufwand in Höhe von rund 196.650 EUR pro Jahr.
Im Grundschulbereich wird für die Leitung aktuell mindestens eine Stelle für Leitung freigestellt und finanziert. Hinzu kommt die Finanzierung des Overheads mit aktuell mind. 20.060 Euro pro Standort.

d) Pflegerische Kräfte
Die Stellenanteile der pflegerischen Kräfte erhöhen sich ebenfalls an den SBBZ geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung aufgrund der Ausweitung der Betreuungsangebote und unter Anwendung der Bemessungsschlüssel für pflegerisches Personal wie unter b) dargestellt. Es ergibt sich ein Stellenmehrbedarf von 0,85 Stellen.

Die Stellenanteile sollen als Stellen für Krankenschwestern/-pfleger Eingruppierung P07 TVöD-K geschaffen werden, um eine Flexibilität des Einsatzes an pflegerischen Kräften an den einzelnen Schulen zu erhalten (Kosten 58.000 € x 0,85 Stellen = 49.300 EUR).

e) Schülerbeförderung
Für die Ausweitung der ergänzenden Nachmittagsangebote entstehen auch zusätzliche Kosten für die Schülerbeförderung. Es müssen Touren doppelt gefahren werden (regulä-rer Schulschluss und Heimfahrt nach der Nachmittagsbetreuung).
Mit der Einführung von weiteren 9 Gruppen ab dem Schuljahr 2020/2021 erhöht sich der Aufwand in der Schülerbeförderung entsprechend um rund 157.000 EUR jährlich. Für die dauerhafte Bearbeitung würde in der Schülerbeförderung eine zusätzliche Kapazität von gerundet 0,2 Stellen EG 8 benötigt.

f) Mittagessenversorgung
Durch den Ausbau und die Ausweitung der Gruppen (siehe b) entstehen Mehrkosten hierfür in Höhe von rund 40.000 EUR pro Jahr.

g) Ferienbetreuung
Aus dem Kreis der SBBZ wurde dargestellt, dass ein Bedarf für eigene Ferienbetreuungsangebote an den SBBZ analog zu Ganztagesgrundschulen gesehen wird. Aktuell können Schüler/-innen mit Behinderungen auf Angebote der Familienentlastenden Dienste zurückgreifen (GRDrs 184/2019) sowie alle Schüler/-innen auf freiwillige Ferienangebote der Stadt. Diese sind jedoch nicht organisatorisch in den Schulbetrieb der SBBZ integriert. Sofern der Gemeinderat den Aufbau eines eigenen Ferienbetreuungsangebotes an den SBBZ beschließt, müssen zusätzlich zu den hier dargestellten finanziellen und personellen Auswirkungen weitere Personalressourcen in der Schulentwicklung zur Erarbeitung eines umsetzungsfähigen Konzeptes mit Klärung der Schnittstellen zu Bestandsstrukturen im Bereich der FED bereitgestellt werden.

Im Haushaltsplanentwurf 2020/2021 sind enthalten (jeweils EUR/Jahr):

Noch nicht berücksichtigt sind:
b2) Ausweitung Betreuungszeit SBBZ-G (2020 ff: 83.800 EUR)
b3) Erhöhung Sachkosten aufgrund Erhöhung Gruppenzahl (2020 ff: 3.600 EUR)
c) die Erhöhung der Leitungsfreistellung (2020 ff: 196.650 EUR)
d) 0,85 Stelle Krankenschwester/-pfleger aufgr. Erhöhung Gruppenzahl (49.300 EUR)
Fazit und Vorschlag der Verwaltung

Bei Erhöhung der Gruppenanzahl sind auch die Mittel nach Buchstabe b2), b3), d), e) und f) bereitzustellen. Andernfalls tritt eine qualitative Verschlechterung der Angebote ein (weniger Sachkosten, Pfleg. Kräfte) bzw. sind die Kosten nicht gedeckt (Schülerbeförderung und Mittagessen).
Die Träger haben klar signalisiert, dass sie sich ohne eine Verbesserung der Konditionen bei der Leitungsfreistellung nicht mehr in der Lage sehen, die Angebote regelmäßig zuverlässig und mit entsprechendem Qualitätsanspruch, wie er bei einem SBBZ mit entsprechenden Herausforderungen zwingend nötig ist, durchzuführen. Es ist davon auszugehen, dass die Träger die seitherigen Vereinbarungen dann sicherlich kündigen.
Eine Kündigung ist im Jahr 2019 bereits mit dieser Begründung eingetroffen.

Aus den genannten Gründen und um die qualitativen Unterschiede zwischen den Standards im Bereich der Schulkindbetreuung an SBBZ und allgemeinen Schulen zumindest in einzelnen Bereichen zu minimieren, wird eine Umsetzung aller genannten Punkte vorgeschlagen.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
44500 (Erstatt. Träger)
280
297
297
297
297
297
42510 (Sachkosten)
4
4
4
4
4
4
440 (Schülerverkehr)
157
157
157
157
157
157
42510 (Beköstigung)
40
40
40
40
40
40
Finanzbedarf
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
44500
1.126
1.130
1.130
1.130
1.130
1.130
42510
184
184
184
184
184
184
440 (Schülerverkehr) im Gesamtbudget enthalten
42510 (Beköstigung) im Gesamtbudget enthalten
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2020
2021
später
Stellen Schülerbeförderung EG 80,20,2
Stellen pflegerische Kräfte0,850,85
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten (Schüler bef.)
10
10
10
10
10
10
Personalkosten (Pfleger. Kräfte)
49
49
49
49
49
49
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:

keine

<Anlagen>

zum Seitenanfang