Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
437
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VerhandlungDrucksache:
768/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 07.10.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Freiwilliger Verzicht auf Elternbeiträge für die Dauer von infektionsschutzbedingten Schließungen in einzelnen Tageseinrichtungen für Kinder; Erstattung von Elternbeiträgen an freie Träger und Weitergewährung von Betriebszuschüssen

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 28.09.2020, öffentlich, Nr. 97
Jugendhilfeausschuss vom 28.09.2020, öffentlich, Nr. 115

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 16.09.2020, GRDrs 768/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Verzicht auf die Erhebung der Kostenbeiträge und das Essensgeld in Kindertageseinrichtungen, die aufgrund infektionsschutzrechtlicher Anordnung des Gesundheitsamts im Zusammenhang mit der SARS-CoV2-Pandemie ganz oder gruppenweise geschlossen sind, wird rückwirkend ab 01.07.2020 zugestimmt. Der Verzicht bezieht sich auf das jeweils geschlossene Betreuungsangebot und erfolgt regelmäßig pauschal im Umfang von 50 % des regulären monatlichen Kostenbeitrags bzw. des Essensgeldes. Im Übrigen gelten die in der ausführlichen Begründung genannten Voraussetzungen.

2. Den vom Jugendamt geförderten freien Trägern der Kindertagesbetreuung wird der Ausfall der Kostenbeiträge für die Betreuung bis zur Höhe von 50 % der in den jeweils gültigen Förderrichtlinien festgelegten monatlichen Obergrenze rückwirkend ab 01.07.2020 erstattet, sofern sie ihrerseits schließungsbedingt in entsprechendem Umfang auf die Erhebung von Kostenbeiträgen bzw. Besuchsentgelten verzichten.

3. Die Betriebskostenförderung der freien Träger wird im Falle einer durch das Gesundheitsamt angeordneten Schließung bis auf weiteres nach den geltenden Förderrichtlinien weiter gewährt, ggf. unter Anrechnung von vorrangigen Ersatzleistungen durch Bund oder Land.

4. Die Beschlussantragsziffern 1. bis 3. gelten nicht bei einer generell angeordneten Schließung aller Einrichtungen der Kindertagesbetreuung durch Rechtsverordnung o. ä.

5. Den Mehraufwendungen bzw. Mindererträgen, wie im Kapitel Finanzielle Auswirkungen dargestellt, wird zugestimmt.


Mit diesem Tagesordnungspunkt, so BMin Fezer, wolle man die Praxis fortsetzen, Eltern von Gebühren zu entlasten, deren Kinder coronabedingt nicht in Kitas betreut werden könnten. Dieses Angebot der Stadt stelle eine freiwillige Leistung dar, die der Gemeinderat beschließen müsse. Vorgesehen sei rückwirkend ab Juli 2020 eine Entlastung in Höhe einer halben Monatsgebühr; aufgrund der Quarantänebestimmungen könnten einzelne Gruppen ihre Kitas über einen Zeitraum von 14 Tagen nicht besuchen.

Ihre Zustimmung signalisieren StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) und StR Conzelmann (SPD).

Seitens der StRinnen Nuber-Schöllhammer, Ripsam (CDU) und StR Conzelmann wird hinterfragt, was geschieht, wenn der finanzielle Rahmen nicht ausreichen sollte. Zudem möchten diese Stadträtinnen und dieser Stadtrat darüber informiert werden, ob die Entlastung dann angepasst wird, wenn die Quarantänezeit 14 Tage über- bzw. unterschreitet. Laut StRin Ripsam erfolgte seitens der Vorsitzenden im Jugendhilfeausschuss (JHA) folgende Aussage: "Zunächst wolle man die Entwicklung abwarten und dann die Regelung entsprechend anpassen." Dies bittet sie im Protokoll festzuhalten.

Zugesichert wird seitens der Vorsitzenden, dass beobachtet wird, in welchem Umfang diese Gebührenbefreiung zum Tragen kommt und wie sich die Quarantänezeiten entwickeln. Sollten die zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, werde die Verwaltung den Gemeinderat um einen weiteren Beschluss bitten. Die Quarantänevorschriften würden von einem 14 Tage-Zeitraum ausgehen. Nicht zuletzt aus verwaltungsökonomischen Gründen wolle sie, auch wenn die Quarantänezeit um ein, zwei Tage unter- bzw. überschritten werde, vorschlagen, an einer Entlastung für einen halben Monat festzuhalten. Sie geht davon aus, dass eine solche klare Regelung auch von den Eltern akzeptiert wird.

Für StRin Ripsam steht diese Aussage der Vorsitzenden nicht im Einklang mit deren Äußerung im JHA. Dort habe die Bürgermeisterin erklärt, geprüft werde, ob diese Regelung angepasst werden könne. Wenn eine Kita eine Woche geschlossen habe, müsse es doch ohne großen Verwaltungsaufwand möglich sein, die Entlastung auf 25 % einer Monatsgebühr zu beschränken.

Anschließend betont BMin Fezer, sie habe zugesagt, dass der Gemeinderat und die Verwaltung gemeinsam beobachten, welche Quarantänezeiten in den Kitas tatsächlich auftreten. Danach könne die Verwaltung immer noch einen Vorschlag zur Entscheidung vorlegen. Derzeit, und dies entspreche der aktuellen Praxis in den Kitas, sei eine zweiwöchige Entlastung stimmig.

Nachdem StRin Ripsam (CDU) zum Ende der Aussprache ankündigt, dass die CDU-Gemeinderatsfraktion sich überlegt, für die morgige Sitzung des Gemeinderats einen Zusatz zum Beschlussantrag zu beantragen, bittet sie im Namen ihrer Fraktion, diesen Tagesordnungspunkt heute ohne Votum in die Gemeinderatssitzung zu verweisen.


Danach stellt BMin Fezer fest:

Der Verwaltungsausschuss verweist diesen Tagesordnungspunkt ohne Votum in die Sitzung des Gemeinderates am 08.10.2020.

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