Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
445
4
Verhandlung
Drucksache:
709/2022
GZ:
Sitzungstermin:
30.11.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
fr
Betreff:
Änderung der Parkgebührensatzung - Befristete Gebührenbefreiung für Carsharing-Fahrzeuge und für vollelektrische Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge
- Zurückstellung -
Vorgang: Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Technik v. 15.11.2022, öffentlich, Nr. 353
Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Technik v. 29.11.2022, öffentlich, Nr. 389
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 18.11.2022, GRDrs 709/2022, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Satzung zur Änderung der "Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken auf Stellplätzen mit Parkautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart (Parkgebührensatzung, PGebS)" vom 19. Mai 2022 (Amtsblatt Nr. 24 vom 17. Juni 2022; Stadtrecht1/18) wird gemäß Anlage 1 erlassen.
2. Damit wird
a) der Gebührenbefreiung für stationsbasierte und stationsunabhängige Car-sharing-Fahrzeuge i. S. d § 2 Nr. 1 und § 4 Abs. 1 und 2 Carsharing-Gesetz (CsgG) für das Parken an Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 zugestimmt,
b) der Verlängerung der Gebührenbefreiung für vollelektrische Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge für das Parken an Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 zugestimmt.
Dieser Tagesordnungspunkt wird
zurückgestellt
, da noch Klärungsbedarf besteht.
zum Seitenanfang