Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 405/2020
Stuttgart,
09/15/2020



B 295 - Tunnel Feuerbach
- Rückzahlung von Zuwendungen nach dem
Entflechtungsgesetz (EntflechtG)
- Mittelbewilligung für das Tiefbauamt




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.10.2020
07.10.2020



Beschlußantrag:

1. Von der Rückzahlung erhaltener Zuwendungen für die Nachrüstung von Rettungswegen und Sicherheitseinrichtungen im B 295 Tunnel Feuerbach aufgrund Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 27. März 2020 in Höhe von 167.000,73 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 90.422,90 EUR wird Kenntnis genommen.

2. Die Auszahlung bzw. der Aufwand wird im Teilhaushalt 660 – Tiefbauamt im Jahr 2020 wie folgt gedeckt:

Teilergebnishaushalt 90.422,90 EUR
Amtsbereich 6605440- Bundesstraßen
KontenGr. 451 - Zinsen und ähnliche
Aufwendungen






3.1 Für die Auszahlung im Finanzhaushalt im Jahr 2020 wird einer überplanmäßigen 3.2 Die Deckung erfolgt im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt beim Projekt 7.667912 - Zweckverband Körsch, Ausz.Gr 781 - Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte. Die Zinsaufwendungen in Höhe von 90.422,90 EUR werden im Jahr 2020 innerhalb des Teilergebnishaushalts 660 - Tiefbauamt gedeckt.



Begründung:



Der Förderantrag „B 295-Tunnel Feuerbach, Nachrüstung von Rettungswegen und Sicherheitseinrichtungen gemäß RABT 03 - Zuwendung nach VwV-GVFG“ wurde am
30. Juni 2004 beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) mit geschätzten Baukosten in Höhe von 3.029.000 EUR eingereicht. Mit Schreiben des RPS vom 10. November 2004 wurden Zuwendungen in Höhe von 1.687.000 EUR bewilligt. Das entspricht 70% der zuwendungsfähigen Baukosten abzüglich eines Selbstbehaltes in Höhe von 243.000 EUR.


Der Förderantrag gliederte sich in 2 Bauabschnitte:

1. BA: Fluchttreppenhäuser (inkl. Ausstattung)
2. BA: betriebs- und lüftungstechnische Anlagen der Hauptröhre

Bis 2008 wurden die Fluchttreppenhäuser inkl. Ausstattung (BA 1) sowie die aktive Leiteinrichtung und die Überdrucklüftung der Treppenhäuser (Teil von BA 2) hergestellt. Zum damaligen Zeitpunkt war das Tiefbauamt zuversichtlich, dass auch die noch fehlende Betriebstechnik rasch zur Ausführung kommen wird.

In den Jahren 2005 bis 2009 wurden mehrere Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 641.000 EUR abgerufen (das entspricht ca. 38% der bewilligten Fördersumme). Gemäß den fördertechnischen Vorgaben konnten Abschlagszahlungen bis zu 90% der bewilligten Fördersumme vor Erstellung des Schlussverwendungsnachweises abgerufen werden. Beim Stellen der Abschlagszahlungen wurde der jeweilige Bauausgabenstand zugrunde gelegt. Eine Aufteilung der einzelnen Baurechnungen in zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Anteile wurde dann in der Regel immer erst im Zuge der Erstellung des Schlussverwendungsnachweises vorgenommen. Im Hinblick darauf, dass das Projekt zeitnah weitergehen sollte, bestand aus damaliger Sicht nicht die Gefahr einer Überzahlung.

Die Planung der Nachrüstung hat sich aus Kapazitätsgründen (zunächst Nachrüstung Wagenburgtunnel und B 14 Tunnel Heslach) immer wieder nach hinten verschoben. Durch das Gutachterbüro DMT wurde zwischenzeitlich ein Gesamtsicherheitskonzept auf Basis des Entwurfs der Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb der Straßentunnel (RABT 2016) erarbeitet. Im Wesentlichen ergeben sich Änderungen beim Tunnelabluftsystem und durch die Anpassung auf die im Jahr 2019 eingeführten Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (EABT-80/100).

Da sich das Konzept und die Kosten grundlegend gegenüber dem Förderantrag von 2004 geändert haben, wurde mit dem Zuwendungsgeber über die Möglichkeit eines Änderungsantrags diskutiert. Das RPS hat im Juni 2019 entschieden, dass für das geänderte Betriebskonzept nur die Stellung eines neuen Förderantrags in Betracht kommt. Der Rechnungshof hat das RPS zudem angehalten, Altanträge konsequent zum Abschluss zu bringen. Daraufhin wurde vom Tiefbauamt der Schlussverwendungsnachweis für diese Maßnahmen zügig erstellt und am 22. Juli 2019 beim Zuwendungsgeber eingereicht. Mit Schreiben vom 27. März 2020 hat das RPS den Schlussbescheid für das Projekt erteilt.


Finanzielle Auswirkungen

Die Rückzahlung der zu viel erhaltenen Zuwendung in Höhe von 167.000,73 EUR wird durch eine überplanmäßige Auszahlung beim Projekt 7.665012 – B 295 Tunnel Feuerbach finanziert und kann innerhalb des Teilfinanzhaushalts 660 - Tiefbauamt beim Projekt 7.667912 - Zweckverband Körsch, Ausz.Gr. 781 – Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte gedeckt werden. Der veranschlagte Planansatz 2020 beim Projekt 7.667912 wird nicht benötigt, da auf Grund verzögerter Umsetzung der geplanten Hochwassermaßnahmen im kompletten Jahr 2020 keine Kapitalumlage verrechnet wird (siehe hierzu GRDrs 28/2020).

Die mit der Zuschussrückzahlung verbundene Zinszahlung in Höhe von 90.422,90 EUR
wird im Jahr 2020 innerhalb des Teilergebnishaushalts 660 - Tiefbauamt im Amtsbereich
605460 - Parkierungseinrichtungen, KontenGr. 42120 - Unterhaltung sonstiges unbeweg-
liches Vermögen gedeckt. Als Berechnungsgrundlage wurde der Zeitraum Dezember
2006 bis Juli 2019 angesetzt.

Der Abrechnungsbeschluss für die Maßnahme B 295 Tunnel Feuerbach, Nachrüstung Fluchttreppenhäuser wurde mit GRDrs 294/2012 im September 2012 gefasst. Damals wurde darauf hingewiesen, dass der Schlussverwendungsnachweis erst nach Abschluss der Gesamtnachrüstung – voraussichtlich im Jahr 2017 – aufgestellt werden kann.

Teilfinanzhaushalt:
PS-Nr. 7.665012.809.001
Auftrag SAP: M7666976420T - Rückzahlung erhaltener Investitionen
Kostenart: 78110000 – Investitionszuweisungen vom Land

Teilergebnishaushalt:
PS-Nr. 4.665444.400.433.02
Auftrag SAP: 66A8140011
Kostenstelle: 66046331
Kostenart: 45990000 - Sonstige Finanzaufwendungen



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

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