Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
GRDrs 323/2016
Stuttgart,
04/28/2016



Auswahl des Betriebsträgers der Kindertageseinrichtung Lehmfeldstr. 1A in 70374 Stuttgart (Cannstatter Pforte) nach Trägeraufruf



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich08.06.2016



Beschlußantrag:



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Trägerauswahlverfahren wurde am 04.02.2016 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart bekannt gemacht (Trägeraufruf).

Alle fachlich geeigneten und interessierten Träger hatten somit die Möglichkeit, Informationsunterlagen anzufordern und sich um die Trägerschaft zu bewerben.

Die Informationsunterlagen enthielten detaillierte Angaben zu der geplanten Kindertageseinrichtung, die Angebotsvoraussetzungen und Angaben zu den Fördergrundsätzen.
Daneben wurden die Träger darauf hingewiesen, dass es sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungs- oder Vergabeverfahren handelt, der Trägeraufruf lediglich als erster Schritt zur Auswahl eines freien Trägers für eine Betriebsträgerschaft dient, rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf finanzielle Mittel seitens der Interessierten mit der Teilnahme am Verfahren nicht bestehen, eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen ausgeschlossen ist und die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündlichen Abstimmungen für beide Seiten vertraulich sind.


Die Bewerber wurden gebeten, möglichst differenzierte und aufschlussreiche Aussagen einzureichen zu den (Beweg-)Gründen für den Antrag auf Einrichtung und Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder, zu den Angaben zur Trägerkonzeption sowie zu den Angaben zur Einrichtungskonzeption.

Alle eingegangenen Bewerbungen wurden gesammelt. Die verwaltungsinterne Auswertung wurde durchgeführt durch Vertreter der Dienststelle Förderung freier Träger und der Jugendhilfeplanung.

Im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen wurden auch die finanzielle und organisatorische Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit der Bewerber geprüft.

Die Inbetriebnahme ist im Sommer 2016 geplant. Vorgesehen sind 4 Gruppen in denen Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betreut werden. Die Platzzahl ist abhängig von der Betreuungsform und der Altersmischung. Aufgrund der derzeitigen Bedarfssituation im Stadtbezirk ist zunächst folgende Angebotsform vorzusehen:


Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll den derzeitigen Bedarf im Wohnquartier Cannstatter Pforte und darüber hinaus im Stadtbezirk Bad Cannstatt abdecken.

Folgende Träger haben sich für die Übernahme der Betriebsträgerschaft beworben:

Nach der Auswertung der eingesandten Konzepte schlägt die Verwaltung vor, dem Träger BruderhausDiakonie Stiftung Gustav Werner und Haus am Berg die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart, Lehmfeldstr. 1A zu übertragen.

Alle Interessenten erfüllen grundsätzlich die Anforderungen zur Führung einer Einrichtung zur Kindertagesbetreuung. Im Rahmen der Nutzwertanalyse erzielten die eingereichten Bewerbungen in vielen Aspekten ähnliche Ergebnisse.
Alle pädagogischen Konzepte entsprechen den inhaltlich - fachlichen Anforderungen und tragen dem Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Versorgungsauftrag Rechnung.

Ebenso sind das Verständnis von Qualität in der Kindertagesbetreuung und die Selbstverpflichtung zu einer fortlaufenden Überprüfung derselben in der betreffenden Einrichtung bei allen Bewerbern gut ausformuliert.

Überzeugend und über dem Niveau der zwei anderen Bewerbungen lagen beim Träger BruderhausDiakonie das sozialräumliche Verständnis und die aktive Rolle, die der Träger im Sozialraum im Sinne einer Lobby-Arbeit für Kinder und Familien einnehmen will.

Die BruderhausDiakonie beschreibt, dass sich die Kindertageseinrichtung im Sinne einer bedürfnisorientierten, pädagogischen Arbeit mit Kindern und ihren Eltern und einer optimalen Förderung der Entwicklung der Kinder zu einem wichtigen und unterstützenden Lebensort der Familien entwickeln wird. Familienorientierung heißt im Konzept der BruderhausDiakonie sehr gute Kenntnisse über die Lebenswelten der Familien, umfängliches Wissen über die Ressourcen im Stadtbezirk und konsequentes Interesse am sozialen Umfeld und der Nachbarschaft, in dem die Kinder aufwachsen.

Die schlüssigen Angaben zur sozialräumlichen Ausrichtung der Einrichtung sowie zur Öffnung zu den Lebenswelten der Familien in den Wohnquartieren waren insgesamt ausschlaggebend für die Wahl des Betriebsträgers.

Die Trägerschaft der Kita soll daher die BruderhausDiakonie übernehmen.

Der Träger hat bei Abgabe der Bewerbung mit rechtsverbindlicher Unterschrift versichert, dass er mit den Förderbedingungen der Stadt Stuttgart einverstanden ist.
Der Träger verpflichtet sich zur analogen Anwendung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder. Die Elternbeiträge (incl. Essensgeld) dürfen jedoch den städt. Gebührensatz max. um 20% überschreiten.


Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel sind im Haushalt vorhanden (vgl. GRDrs 829/2013, Liste 2b)



Beteiligte Stellen






Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen



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