Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 160/2016
Stuttgart,
03/24/2016



Sanierung Untertürkheim 3 -Ortsmitte-
Abrechnung der Sanierungsmaßnahme




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
12.04.2016
13.04.2016
14.04.2016



Beschlußantrag:

Der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Untertürkheim 3 -Ortsmitte- wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Regierungspräsidium hat mit Bescheid vom 25. Januar 2016 die zweckentsprechende Verwendung der Sanierungsfördermittel für das Verfahren Untertürkheim 3
-Ortsmitte- bestätigt und Mittel in Höhe von 1.902.006 € (60 %) zum Zuschuss erklärt.


Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Lageplan


Ausführliche Begründung:

Am 19. Februar 1998 hat der Gemeinderat die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Untertürkheim 3 -Ortsmitte- beschlossen (GRDrs 39/1998). Sie trat am 26. März 1998 in Kraft. Mit Zuwendungsbescheid vom 24. Juli 1998 wurde das Sanierungsgebiet in das Landessanierungsprogramm mit einem Förderrahmen von 3.170.010 € (100 %) und einer Finanzhilfe von 1.902.006 € (60 %) aufgenommen. Die Aufhebung der Satzung des Sanierungsgebiets wurde vom Gemeinderat am 17. Juli 2014 beschlossen (GRDrs 347/2014) und trat am 7. August 2014 in Kraft.


Mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 25. Januar 2016 wurde nunmehr die zweckentsprechende Verwendung der ausbezahlten Sanierungsfördermittel aus dem Landessanierungsprogramm bestätigt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen gemäß Abrechnungsbescheid 4.131.546 € (100 %). Die setzen sich wie folgt zusammen:

Vorbereitende Untersuchung 25.448 €
Weitere Vorbereitung 111.368 €
Grunderwerb 233.065 €
Ordnungsmaßnahmen 1.445.252 €
Baumaßnahmen 2.159.870 €
Vergütung 156.543 €
Dem gegenüber stehen gegenzurechnende sanierungsbedingte Einnahmen von insgesamt 3.436.232 € (100 %). Diese setzten sich zusammen aus:

Sanierungsfördermittel (60 %)1.902.006 €
Komplementärmittel der Gemeinde (40 %)1.268.004 €
Wertansätze 165.856 €
Ausgleichsbeträge 100.366 €




Die ausbezahlten Fördermittel des Landes in Höhe von 1.902.006 € wurden gemäß Abschnitt D, Ziffer 22.1 der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) vom 23. September 2013 zum Zuschuss erklärt.


zum Seitenanfang
Anlage 2 zu GRDrs 160-2016.pngAnlage 2 zu GRDrs 160-2016.png