Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
SI
GRDrs
988/2017
Stuttgart,
10/30/2017
Haushalt
2018/2019
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
08.11.2017
Haushalt 2018/2019: Bonuscard und spezielle Altersarmut - auch im gutsituierten Stuttgart ein Thema!
Beantwortung / Stellungnahme
Antrag 510/2017, SPD
Zu 1 a):
Bei der ganz überwiegenden Zahl der Wohngeldstellen bestehen aufgrund der Schaffung einer Springkraftstelle im Rahmen des kleinen Stellenplanverfahrens 2016 nun keine größeren Bearbeitungsrückstände mehr. Sofern eine beabsichtigte Bonuscard-Antragstellung im Wohngeldverfahren angegeben wird, werden diese Fälle bevorzugt bearbeitet. Für eine zügige Wohngeldbearbeitung ist aber auch eine zeitnahe Vorlage der benötigten Angaben und Unterlagen erforderlich
.
Für die Beantragung der Bonuscard + Kultur 2018 werden Wohngeldbescheide anerkannt, welche mindestens bis 01.11.2017 gültig sind. Des Weiteren wurde mit den wichtigsten Kooperationspartnern der Bonuscard + Kultur (Jugendamt, Schulverwaltungsamt, VVS/SSB und Schwäbische Tafel Stuttgart e. V.) eine Kulanzregelung über den Jahreswechsel 2017/2018 vereinbart. Diese sieht vor, dass die Bonuscard + Kultur 2017 bis Ende Februar 2018 gültig ist und anerkannt wird. Hierdurch wird den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ausreichend Zeit eingeräumt, einen Folgeantrag für das Wohngeld zu stellen.
Zu 1 b):
Bis zum 31.12 2016 gab es das sogenannte Schwellenhaushalt-Verfahren. In diesem Verfahren waren Personen mit geringem Einkommen, die aber keinerlei soziale Transferleistungen zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts erhielten, zum Bezug der Bonuscard + Kultur berechtigt. Durch die zum 01.01.2016 in Kraft getretene Wohngeldreform wurde es möglich, das Schwellenhaushalt-Verfahren zu beenden, da durch diese Reform bei den Schwellenhaushalten eine Wohngeldberechtigung unterstellt werden konnte. Damit ist im Vergleich zum „früheren Schwellenhaushalt-Verfahren“ mehr Einzelfallgerechtigkeit bei der Gewährung der Bonuscard + Kultur gewährleistet, da die tatsächlich bestehende wirtschaftliche Bedürftigkeit eines Haushalts die entscheidende Rolle bei der Gewährung spielt. Mit Beschluss des Gemeinderats vom 11.12.2015 (s. GRDrs 1390/2015 „Einkommensgrenze Bonuscard“) wurde der Bezug der Bonuscard + Kultur ab dem 01.01.2017 an den tatsächlichen Bezug einer der folgenden Sozialleistungen gebunden:
·
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II),
·
Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel Sozialgesetzbuch (SGB)
Zwölftes Buch (XII),
·
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
·
Kinderzuschlag,
·
Wohngeld,
·
Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII).
Die Möglichkeit, die Bonuscard + Kultur im Rahmen der früheren Schwellenhaushalt-Berechnung mit festgelegten Einkommensgrenzen zu erhalten, besteht seit dem 01.01.2017 nicht mehr. Aus diesem Grund ist es der Sozialverwaltung nicht möglich darzulegen, wie viele Haushalte mit ihrem Einkommen bis zu 100 EUR über der Einkommensgrenze für eine Bonuscard + Kultur liegen. Die Anzahl der über den Wohngeldbezug zur Bonuscard + Kultur berechtigten Personen betrug zum 30.09.2017 insgesamt 6.589 Personen. Die Gesamtzahl der Bonuscard-Inhaber/-innen belief sich zum gleichen Zeitpunkt auf 63.750 Personen. Die Erfahrungen im Jahr 2017 zeigen, dass die Gründe, warum nicht alle bisherigen Schwellenhaushalte die Bonuscard + Kultur auf der Grundlage des Bezuges von Wohngeld erhalten haben, vielfältig sind. Besonders zu erwähnen ist jedoch die fehlende wirtschaftliche Bedürftigkeit bzw. keine oder nur geringe Kosten der Unterkunft, was zur Ablehnung von gestellten Wohngeldanträgen führt.
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 12.07.2017 (s. GDRrs 649/2017 „Weiterentwicklung der Bonuscard + Kultur“) wurden zum einen die Zugangsvor-aussetzungen für die Bonuscard + Kultur nochmals klargestellt bzw. präzisiert und zum anderen der Sozialverwaltung die Möglichkeit eingeräumt, ab dem 01.01.2018 die Bonuscard + Kultur bei begründetem Bedarf im Rahmen individueller Härtefallentscheidungen zu gewähren.
Zu 2.:
In der kommunalen Sozialberichterstattung werden Befragungen von bestimmten Zielgruppen genutzt, um diese Zielgruppen an relevanten Planungsprozessen zu beteiligen. So wurden 2012 in der repräsentativen Umfrage „Älter werden in Stuttgart – Generation 50
plus
“ gezielt Vorstellungen und Wünsche für das Leben im Alter erfragt, um diese in die partizipative Altersplanung einfließen zu lassen. Ein Themenschwerpunkt dieser Befragung war die Abfrage der Lebensumstände von Älteren mit geringen finanziellen Ressourcen und die umfassenden Auswirkungen von Altersarmut auf die unterschiedlichen Lebensbereiche.
Die Sozialverwaltung hat 2013 die Fachtagung „Arm und Alt“ durchgeführt, um die Ergebnisse des Alterssurveys in Bezug auf Altersarmut mit der Fachöffentlichkeit zu diskutieren und Impulse zur Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur im Hinblick auf ältere Menschen mit geringem Einkommen zu erarbeiten und zu sammeln. Die Ergebnisse wurden in die Sozialverwaltung eingespeist.
Im zweiten Halbjahr 2018 wird der vierte Sozialdatenatlas – Darstellung und Analyse der sozialen Situation in der Landeshauptstadt Stuttgart – mit Daten zum Stichtag 31.12.2016 erscheinen. In jedem Sozialdatenatlas wird die soziale Lage der Zielgruppen mit erhöhtem Armutsrisiko betrachtet. Zu ihnen gehören Alleinerziehende, Kinder, Migranten und Ältere. Mit den aktuellen Erkenntnissen aus der Aktualisierung der Sozialdaten könnte eine Armutskonferenz mit dem Schwerpunkt Altersarmut im Jahr 2019 inhaltlich vorbereitet werden.
Diese Konferenz sollte im 1. Halbjahr 2019 mit einer breiten Beteiligung der Stadtverwaltung, Stadtgesellschaft und sozialen Organisationen durchgeführt werden.
Die Ergebnisse dieser Armutskonferenz könnten rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen 2020/2021 aufbereitet werden.
Vorschlag:
Die Sozialverwaltung führt eine Konferenz zum Thema „Altersarmut“ im 1. Halbjahr 2019 durch. Dafür werden 15.000 EUR zusätzliche Mittel benötigt.
Vorliegende Anträge/Anfragen
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510/2017, SPD
Werner Wölfle
Bürgermeister
<Anlagen>