Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 208/2016
Stuttgart,
04/26/2016



Bundesprogramm "Bildung integriert"



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich11.05.2016



Beschlußantrag:

Die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft im Referat Koordination und Planung des Oberbürgermeisters (S-BiP) wird, vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung durch das Bundesprogramm „Bildung integriert“, ermächtigt, außerhalb des Stellenplans eine/-n Sachbearbeiter/-in in der Entgeltgruppe 13 TVöD ab 01. Mai 2016 bis 30. April 2019 zu beschäftigen. Die Finanzierung erfolgt kostenneutral durch Fördermittel, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung für das Programm „Bildung integriert“ gestellt werden.


Begründung:


Die gleichberechtigte Teilhabe aller jungen Menschen an Bildung unabhängig von ihrer sozialen oder kulturellen Herkunft bzw. den materiellen Möglichkeiten ihres Elternhauses ist ein wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Für die Landeshauptstadt Stuttgart sind Bildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen deshalb zentrale Handlungsfelder kommunaler Entwicklung. Denn vor Ort entscheidet sich Erfolg oder Misserfolg von Bildung, hier werden die Grundlagen für berufliche Perspektiven, gesellschaftliche Teilhabe und gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit einer Stadt gelegt. Bildung wird ein zentrales Feld der Daseinsvorsorge, bei dem die Städte ihren Gestaltungsspielraum nutzten. Denn sie sind von Fehlentwicklungen in der Bildung ebenso betroffen, wie sie von den Erfolgen profitieren.

Eine gut aufeinander abgestimmte und alle Bevölkerungsgruppen ansprechende kommunale Bildungslandschaft dient dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus müssen Bildungschancen gerade jenen Kindern und Jugendlichen eröffnet werden, die aus bildungsfernen Milieus kommen, damit sie wegen ihres derzeitigen familiären, sozialen oder ethnischen Umfeldes nicht auch zukünftig benachteiligt sind. Dazu muss die Zusammenarbeit zwischen Schule und anderen Bildungseinrichtungen ausgebaut werden, nur gemeinsam können vereinbarte Bildungsziele erreicht werden. Die Übergänge von einem Bildungsort in den nächsten gilt es gezielt zu fördern. Der Gemeinderat hat dazu 2007 das „Konzept Stuttgarter Bildungspartnerschaft“ beschlossen.

Mit der auf drei Jahre angelegten Förderung „Bildung integriert“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sollen Kommunen in die Lage versetzt werden, ein datenbasiertes Bildungsmanagement inklusive Bildungsberichterstattung aufzubauen. Sie sollen dabei mit weiteren Schlüsselakteuren der Bildung verbindlich kooperieren. Zu einer solchen ganzheitlichen Initiative gehört auch, bereits vor Ort bestehende Programme, Projekte und Netzwerke einzubeziehen, um durch eine Abstimmung vor Ort und Kooperation im Land die Kräfte zu bündeln.

Mit der Stuttgarter Bildungspartnerschaft verfolgt die Landeshauptstadt das Ziel, Bildungsgerechtigkeit in Stuttgart zu fördern. Dabei wird auf die bestehenden Strukturen aufgebaut. Die Federführung liegt bei der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft im Referat Koordination und Planung des Oberbürgermeisters. Durch die Förderung durch das Bundesprogramm „Bildung integriert“ wird die Landeshauptstadt Stuttgart personell und inhaltlich unterstützt. Der Projektträger hat eine Förderung mündlich zugesagt.


Finanzielle Auswirkungen

Die Personalkosten im Umfang von ca.188.000 € werden im Projektzeitraum vom 01. Mai 2016 bis 30. April 2019 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung übernommen. Weitere Kosten kommen auf die Landeshauptstadt Stuttgart nicht zu


Beteiligte Stellen

Die Referat SJG und KBS haben mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Fritz Kuhn

Anlagen

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