Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 0330-06
GRDrs 755/2020
Stuttgart,
10/29/2020



Nachrücken von Frau Verena Hübsch (Junge Liste Stuttgart) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
04.11.2020
05.11.2020



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Frau Verena Hübsch in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.



Begründung:


Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 ist Frau Verena Hübsch die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags „Junge Liste Stuttgart“. Sie rückt daher gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für den mit Ablauf des 31. Oktober 2020 ausscheidenden Stadtrat Walter (vgl. GRDrs 756/2020) mit Wirkung vom 1. November 2020 in den Gemeinderat nach.

Frau Verena Hübsch hat erklärt, dass sie die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzung zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihr keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 GemO (mehr) vorliegen.

Soweit ein Hinderungsgrund wegen einer Beschäftigung bei der Landeshauptstadt Stuttgart früher bestanden hat, besteht dieser nach der Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses nun zum 1. November 2020 nicht mehr.

Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Frau Verena Hübsch keine Hinderungsgründe vorliegen.


Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

nicht erforderlich

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Fritz Kuhn

Anlagen

-

<Anlagen>



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