Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 170/2018
Stuttgart,
04/24/2018



Internationale Bauausstellung IBA 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH
Finanzierungsvereinbarung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich02.05.2018



Beschlußantrag:

1. Der Vereinbarung der Gesellschafter der Internationalen Bauausstellung IBA 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH über die laufende Finanzierung der Gesellschaft wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Ergebnisse der verbindlichen Auskunft des Finanzamtes in der Vereinbarung entsprechend zu berücksichtigen.



Begründung:


Der Gemeinderat hat am 22.12.2016 (GRDrs 926/2016) einen positiven Grundsatzbeschluss zur Teilnahme an der Internationalen Bauausstellung 2027 gefasst.

Am 20.07.2017 (GRDrs 662/2017) stand die Gesellschaftsgründung der „Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH“ (IBA 2027 GmbH) zur Beschlussfassung. Die GRDrs 662/2017 beinhaltete dabei die Zustimmung zum Gesellschaftsvertrag sowie Ausführungen zum jährlichen Finanzierungsanteil der Landeshauptstadt ab 2018.

Der Gesellschaftsvertrag wurde am 19.09.2017 unterzeichnet. Er enthält die Regelung, dass die Finanzierung der Gesellschaft grundsätzlich im Verhältnis der Gesellschaftsanteile erfolgt. Details sollten in einer Finanzierungsvereinbarung geregelt werden.

Die Finanzierungsvereinbarung regelt nun die Gesellschafterbeiträge für die Dauer von 10 Jahren (01.01.2018 bis 31.12.2027) und berücksichtig den erwarteten jährlichen Finanzbedarf der Gesellschaft in Höhe von ca. 2 Mio. EUR.

Unter Berücksichtigung einer institutionellen Zuwendung des Landes in Höhe von 250.000 EUR und der Beteiligung an der IBA 2027 GmbH (LHS 45%, Region 45% - dies verteilt sich mit 25,1% auf den VRS und 19,9% auf die WRS -, Architektenkammer Baden-Württemberg 5%, Universität Stuttgart 5%) entsteht für die LHS ab 2018 ein jährlicher Finanzierungsaufwand von 800.000 EUR.

Nach der Beschlussfassung zur GRDrs 662/2017 wurden die Mittel bereits im Doppelhaushalt 2018/2019 und in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.

Zur Klärung der (umsatz-)steuerlichen Behandlung der IBA GmbH 2027 wurde bereits im Oktober 2017 ein Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft beim Finanzamt gestellt. Die Rückmeldung hierzu steht leider noch aus, wird jedoch zeitnah erwartet. Unter Berücksichtigung der Auskunft ist § 3 Absatz 3 der Finanzierungsvereinbarung (in der Anlage durch eine Anmerkung gekennzeichnet) vor Unterzeichnung durch die Gesellschafter entsprechend anzupassen oder zu streichen.






Michael Föll
Erster Bürgermeister



Anlage
Finanzierungsvereinbarung




Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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