Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 10
GRDrs 1028/2017
Stuttgart,
11/03/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.11.2017



Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalerhaltung

Beantwortung / Stellungnahme

Der aktuelle Personalbericht zeigt auf, dass die demografische Entwicklung sich mittlerweile sehr deutlich auf das städtische Personalmanagement auswirkt. Zu den größten Herausforderungen der kommenden Monate und Jahre gehört es, qualifiziertes und leistungsfähiges Personal zu gewinnen und zu erhalten. Hierzu sind weitere zielgerichtete Konzepte und Maßnahmen erforderlich.

Bis 2012 standen durchschnittlich pro Haushaltsjahr ca. 1,4 Mio. EUR für Fortbildung und ca. 90.000 EUR für die zentrale Ausbildung zur Verfügung. Mit den Gemeinderatsdrucksachen 833/2011, 750/2011, 434/2011 und 49/2012 ff. wurde ein umfangreiches Paket mit zahlreichen Instrumenten zur Personalgewinnung und Personalerhaltung sowie Fortbildung mit einem Volumen von anfänglich 2,85 Mio. EUR angestoßen und finanziert. Diese sind zwischenzeitlich etabliert und stellen wichtige Eckpfeiler für die Attraktivität als Arbeitgeberin dar und sind für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung wichtig. Im Entwurf des Doppelhaushalt 2018/2019 sind pro Haushaltsjahr insgesamt rund 3,6 Mio. EUR vorgesehen, davon 92.100 EUR für die zentrale Ausbildung zuzüglich 44.500 EUR für die Erhöhung der Ausbildungskapazität (vgl. Grüne Liste), 1.334.100 EUR für die klassische Fortbildung, 1.968.100 EUR für die Personalgewinnung und Personalerhaltung sowie 250.000 EUR für Maßnahmen im Bereich Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz und Gesundheitsvorsorge. Die Verstetigung der Instrumente bedeutet jedoch auch, dass die für dieses Maßnahmenpaket zur Verfügung stehenden Mittel weitgehend gebunden sind, so dass ein weiterer Ausbau bzw. ein Reagieren auf aktuelle Tendenzen und Entwicklungen nicht mehr möglich sind.

Konkrete Ansatzpunkte für die Verstärkung von Maßnahmen gibt es in den Bereichen:

Folgende konkretisierende Maßnahmenschwerpunkte ergeben sich für die Jahre 2018/2019:

Ausbildung:

1. Steigerung der Ausbildungsqualität und Anpassung der Ausbildung an die aktuellen Entwicklungen (Digitalisierung etc.) u.a. durch eine Verbesserung der Ausbildungsbedingungen in den betrieblichen Lehrwerkstätten und Ausbildungsräumen, insbesondere bei den gewerblich-technischen Berufen. 2. Etablierung neuer Ausbildungsberufe bzw. Studiengänge im Bereich IT, E-Government, Ingenieurwesen, etc. und Bereitstellung von Sachmitteln 3. Konzept und Umsetzung von einem städtischen Ausbildungsmodell für Flüchtlinge,
Fachliche und Fachübergreifende Fortbildung:

1. Erhöhung der Fortbildungsbudgets für die fachliche und fachübergreifende Fortbildung entsprechend der gestiegenen Mitarbeiter/-innenzahl bzw. entsprechend der Bedarfe der Ämter und vor dem Hintergrund gestiegener Maßnahmen- und Honorarkosten der Trainer/-innen und Ausbildungsträger. Zum HH 2019/2020 wird ein Bericht zur gesamtstädtischen Fortbildungssituation/Fortbildungsstrategie incl. einer stadtweiten Bedarfsschätzung vorgelegt.

Weiterbildung von eigenen Fachkräften und Qualifikation von Quereinsteiger/-innen:

1. Erhöhung der Anzahl der geförderten Mitarbeiter/-innen, die eine berufliche Weiterbildung absolvieren, insbesondere im Bereich Verwaltung

2. Qualifikationskonzept und dessen Umsetzung für Quereinsteiger/-innen für Verwaltungsbereiche in denen keine Fachkräfte gewonnen werden können (Ordnungs- und/oder Leistungsverwaltung)

Personalmarketing und Nachwuchsgewinnung:

1. Veröffentlichung der Ausbildungs-/Studienplätze auf einem etablierten Ausbildungs(werbe)portal

2. Erwerb eines neuen flexiblen und attraktiven Messestandes mit entsprechender Infrastruktur und ansprechenden give-aways


Personalentwicklung incl. Führungskräfteentwicklung:

1. Verpflichtende Führungskräfteschulungen für alle Führungsebenen

2. Entwicklung und Umsetzung eines modularen Führungsnachwuchskonzepts




Erweiterung der Arbeitsmarktzulagen für Mangelberufe:

Der Bedarf an Arbeitsmarktzulagen für Mangelberufe auf Basis der Arbeitgeberrichtlinien der VKA (Vereinigung Kommunaler Arbeitgeber) hat sich seit der städtischen Beschlussfassung (GRDrs 49/2012) deutlich erhöht. Zulagen werden z.B. für Ärztinnen und Ärzte oder für Erzieherinnen und Erzieher („Tarif +“) gewährt. Bei weiteren einzelnen Berufen ist zu prüfen, inwieweit dem Fachkräftemangel durch zusätzliche Anreize begegnet werden kann. Um entsprechende Überlegungen weiter verfolgen zu können und handlungsfähig zu sein, müssten die bisher eingesetzten Mittel aufgestockt werden. Die Personalverwaltung wird die Entwicklung beobachten und wenn notwendig, ggf. auch kurzfristig für einzelne Berufsgruppen entsprechende Vorlagen in den Gemeinderat einbringen.

Über die einzelnen Konzepte und Maßnahmen, sowie deren Umsetzung berichtet die Verwaltung regelmäßig im Personalbeirat.

Zusammenfassung:
Die Personalverwaltung sieht es als strategisch wichtig an, in den Jahren 2018 und 2019 zusätzlich in die Bereiche Aus- und Weiterbildung zu investieren. Vorausgesetzt, dass zusätzliche Mittel im Doppelhaushalt 2018/2019 bereitgestellt werden, wird die Verwaltung ein diesbezügliches Maßnahmenpaket erarbeiten und zur gegebener Zeit in den zuständigen Gremien vorstellen. Zum einen geht es darum, mehr Nachwuchskräfte zu gewinnen und gut auszubilden, zum anderen muss die vorhandene Mitarbeiterschaft möglichst gut für die vielfältigen und sich immer schneller wandelnden Arbeitsinhalte zu qualifiziert werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

301/2017 CDU
405/2017 Bündnis 90/DIE GRÜNEN
565/2017 SPD
600/2017 Nr. 8, Nr. 9 und Nr. 12 und 604/2017 Nr. 2 SÖS-LINKE-PluS
734/2017 Freie Wähler
798/2017 FDP





Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister




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