Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz:
GRDrs
1025/2017
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/28/2017
Haushalt
2018/2019
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
04.12.2017
Ökologischer Fußabdruck für Stuttgart
Beantwortung / Stellungnahme
Die Berechnung des Ecological Footprints für die Stadt bedürfte eines Konzepts, das die Standards des GLOBAL FOOTPRINT NETWORK STANDARDS COMMITTEE berücksichtigt und die Verfügbarkeit entsprechender Daten prüft.
Das Prinzip des ökologischen Fußabdrucks hat eine Reihe von Stärken und Schwächen. Zu den Stärken gehört die hohe Visualisierbarkeit. Die Umrechnung von Lebensstilen und Lebensstandards von Menschen auf die dafür notwendige Fläche ermöglicht es, die ökologischen Auswirkungen der Lebensweisen in unterschiedlichen Länder zu vergleichen. Seine starke Reduktion auf die Maßeinheit Fläche ist besonders im Bereich der Umweltbildung hilfreich.
Gleichzeitig ist diese Reduktion auf eine Kerngröße eine elementare Schwäche. Es sind weitere Indikatoren notwendig, um andere wichtige Aspekte der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Nichtbiologische Faktoren (Abfälle, gefährliche Substanzen) werden mit dieser Methodik nicht berücksichtigt. In den Industrieländern trägt die Produktion von CO
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zu mehr als der Hälfte des Fußabdrucks bei. Dieser Indikator wird zukünftig im Rahmen des Energiekonzepts „Urbanisierung der Energiewende“ erfasst.
Die Erstellung des Ökologischen Fußabdrucks bringt deshalb nur geringe zusätzliche Erkenntnisse.
Die im Antrag genannten Kosten in Höhe von 50.000 € beziehen sich allein auf die Erhebung der Datenbasis und der Erstellung des Konzepts, das dann als Grundlage für die eigentliche Erstellung des ökologischen Fußabdrucks dient. Aussagen über diese Kosten sind erst nach den Vorarbeiten möglich.
Vorliegende Anträge/Anfragen
676/2017 Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Peter Pätzold
Bürgermeister
<Anlagen>