Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz:
GRDrs 1025/2017
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/28/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2017



Ökologischer Fußabdruck für Stuttgart

Beantwortung / Stellungnahme


Die Berechnung des Ecological Footprints für die Stadt bedürfte eines Konzepts, das die Standards des GLOBAL FOOTPRINT NETWORK STANDARDS COMMITTEE berücksichtigt und die Verfügbarkeit entsprechender Daten prüft.

Das Prinzip des ökologischen Fußabdrucks hat eine Reihe von Stärken und Schwächen. Zu den Stärken gehört die hohe Visualisierbarkeit. Die Umrechnung von Lebensstilen und Lebensstandards von Menschen auf die dafür notwendige Fläche ermöglicht es, die ökologischen Auswirkungen der Lebensweisen in unterschiedlichen Länder zu vergleichen. Seine starke Reduktion auf die Maßeinheit Fläche ist besonders im Bereich der Umweltbildung hilfreich.

Gleichzeitig ist diese Reduktion auf eine Kerngröße eine elementare Schwäche. Es sind weitere Indikatoren notwendig, um andere wichtige Aspekte der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Nichtbiologische Faktoren (Abfälle, gefährliche Substanzen) werden mit dieser Methodik nicht berücksichtigt. In den Industrieländern trägt die Produktion von CO2 zu mehr als der Hälfte des Fußabdrucks bei. Dieser Indikator wird zukünftig im Rahmen des Energiekonzepts „Urbanisierung der Energiewende“ erfasst.

Die Erstellung des Ökologischen Fußabdrucks bringt deshalb nur geringe zusätzliche Erkenntnisse.

Die im Antrag genannten Kosten in Höhe von 50.000 € beziehen sich allein auf die Erhebung der Datenbasis und der Erstellung des Konzepts, das dann als Grundlage für die eigentliche Erstellung des ökologischen Fußabdrucks dient. Aussagen über diese Kosten sind erst nach den Vorarbeiten möglich.



Vorliegende Anträge/Anfragen

676/2017 Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS






Peter Pätzold
Bürgermeister




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