Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
543
24
VerhandlungDrucksache:
791/2019
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 06.11.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder
Körschstraße 22 in Stuttgart-Plieningen
- Vorprojektbeschluss -

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft u. Wohnen vom 04.10.2019, nicht öffentlich, Nr. 124
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik v. 22.10.2019, öffentlich, Nr. 86
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung mit den Maßgaben, den Interimsstandort für die Kita Birkach sowie das Licht- und Energiekonzept zu prüfen

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 23.09.2019, GRDrs 791/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Neubau einer 6-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder Körschstraße 22 in
S-Plieningen auf Grundlage der Baubeschreibung (Anlage 1), des Raumprogramms (Anlage 2) und der Vorplanung (Anlage 3) der Walter Huber Architekten GmbH sowie der vom Hochbauamt geprüften Kostenschätzung (Anlage 4) vom 19.07.2019 mit aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 6.270.000 EUR wird zugestimmt.


In den Gesamtkosten enthalten sind Kosten für die Außenanlagen in Höhe von 545.000 EUR, Abbruchkosten in Höhe von 120.000 EUR und Einrichtungskosten in Höhe von 180.000 EUR.
2. Der Gesamtaufwand beträgt 6.270.000 EUR. Planungsmittel in Höhe von 300.000 EUR sind im DHH 2018/19 finanziert. Baumittel in Höhe von 5.970.000 EUR wurden für den DHH 2020/21 angemeldet.

3. Im Zuge der Baumaßnahmen fallen zusätzlich Kosten für die Interimsunterbringung (Baukosten, Anmietung, Umzug) des Kita-Betriebs an. Der Aufwand in Höhe von 470.000 EUR wurde für den DHH 2020/21 angemeldet.

4. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase 5 und mit Teilen der Leistungsphase 6 und 7 zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) für ca. 60 % der Bauleistungen wird zugestimmt.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Planung und Herrichtung der Interimsunterbringung, den Abbruch des Bestandsgebäudes Körschstraße 22, das Freimachen und die Erschließung des Grundstücks bereits vor Erteilung des Baubeschlusses durchzuführen, um mit dem Neubau der Einrichtung unmittelbar nach Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können.

6. Gem. Ziffer 1.5 der Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau wird auf einen Projektbeschluss verzichtet.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache in der Fassung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik einstimmig wie beantragt.
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