Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 330/2020
Stuttgart,
05/11/2020



Schulstandort Stammheim 1. Erweiterungsbau (3. BA),
Baubeschluss Erweiterungsbau + Interimspausenhof




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
19.05.2020
27.05.2020
28.05.2020



Beschlußantrag:

1. Dem Neubau des 1. Erweiterungsbaus (3. BA) am Schulstandort Stammheim nach den Plänen der Architekten und Landschaftsarchitekten

a+r Architekten GmbH
Rotebühlstraße 89/2, 70178 Stuttgart vom 20.01.2020


und


Mundsinger + Hans,
Freie Landschaftsarchitekten, 73760 Ostfildern vom 07.05.2019

der Baubeschreibung vom 20.01.2020

und dem vom Hochbauamt geprüften
Kostenanschlag vom 06.04.2020

mit voraussichtlichen Brutto-Gesamtkosten von 12,560 Mio. €
wird zugestimmt.



2. Der Einrichtung Interimsfreifläche südlich der Gesamtliegenschaft

nach den Plänen von Mundsinger + Hans,
Freie Landschaftsarchitekten, 73760 Ostfildern vom 17.02.2020

der Baubeschreibung vom 17.02.2020

mit Brutto-Gesamtkosten (inkl. Rückbau) in Höhe von 550.000 €
wird zugestimmt.


3. Der Gesamtaufwand für den ersten Erweiterungsbau inkl. Interimsfreifläche am Schulstandort Stammheim in Höhe von 13,110 Mio. EUR wird gedeckt, wie unter „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.

Teilfinanzhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt
Projekt 7.401197- GS Stammheim, Erweiterung GTS

Ausz. Grp .7871 - Hochbaumaßnahmen - 11.442.000 €
4. Vom zusätzlichen Personalbedarf einer Vollzeitkraft in der Entgeltgruppe EG 7 TVöD beim Schulverwaltungsamt wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans ab 01.08.2020 bis 31.12.2021 im Schulverwaltungsamt eine/-n Schulhausmeister/-in in der Entgeltgruppe EG 7 TVöD einzustellen. Die Verwaltung wird weiter ermächtigt, die Ermächtigung unbefristet auszuschreiben. Über die reguläre Schaffung einer Stelle ist im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2022/2023 zu entscheiden. Die Finanzierung erfolgt wie im Kapitel "Finanzielle Auswirkungen" dargestellt.




Begründung:


1. Beschlüsse

Vorprojektbeschluss zum Schulstandort Stammheim - GRDrs. 338/2017
- Bezirksbeirat Stammheim 05.12.2017
- Ausschuss für Umwelt und Technik 12.12.2017
- Verwaltungsausschuss 13.12.2017

Projektbeschluss, 1. Erweiterungsbau - GRDrs 287/2019
- Ausschuss für Umwelt und Technik 07.05.2019
- Verwaltungsausschuss 08.05.2019


2. Bedarfssituation

2.1 Schulentwicklung und Erweiterungsbedarf am Standort Stammheim

Die Grundschule Stammheim ist seit dem Schuljahr 2016/17 Ganztagsschule in Wahlform (GRDrs 590/2014 und 349/2015) mit stark steigenden Schülerzahlen. Die Park-Realschule schult seit dem Schuljahr 2016/17 ihre Eingangsklassen in Stammheim ein und wird im Schuljahr 2020/21 mit allen Klassenstufen von Zuffenhausen nach Stammheim umgezogen sein (GRDrs 130/2014). Langfristig ist von einer 3-Zügigkeit sowie einem offenen Ganztagsangebot auszugehen. Darüber hinaus gibt es vor Ort den Bedarf an 3 Sonderklassen.
Dem für die Planung zugrunde gelegten Bedarf von 5.473 - 6.212 m² Programmfläche steht ein Bestand von 3.145 m² Programmfläche gegenüber, der sich durch den erforderlichen Abbruch von Pavillon 1 und 2 auf 2.733 m² reduziert, so dass sich ein rechnerisches Defizit von rd. 2.740 - 3.479 m² ergibt.

Dieser Fehlbedarf soll durch Erweiterungs- und Ersatzbauten in mehreren Bauabschnitten gedeckt werden.
Als erster dauerhafter Erweiterungsbau soll auf dem östlichen Pausenhof an der Burtenbachstrasse ein Grundschulgebäude mit 17 Unterrichts- und Ganztagsräumen sowie einem Lehrerzimmer entstehen (3. Bauabschnitt).


2.2 Schaffung von zusätzlicher Schulhoffläche für die Dauer der Baumaßnahmen

Durch das im Januar 2019 fertiggestellte Interimsgebäude (2. Bauabschnitt) hat sich die Schulhoffläche am Schulstandort Stammheim bereits um ca. 1.000 m² verringert. Die Realisierung des 3. Bauabschnitts wird die Schulhofflächen um weitere ca. 1.000 m² verkleinern. Die weitere Standortentwicklung im Rahmen des 4. Bauabschnitts wird schließlich zu umfangreichen Abbrucharbeiten und weiteren Baumaßnahmen in zentralen Bereichen des Grundstücks führen. Hierdurch wird sich die Schulhoffläche weiter verkleinern und während der Bauzeit für die Schülerinnen und Schüler nur sehr eingeschränkt nutzbar sein. Durch die Aussicht, in den kommenden Jahren durchgängige, wechselnde Baustellen mit den dazugehörigen Belastungen am Schulstandort zu haben, ist die Situation bei den Schulgemeinden bereits jetzt sehr angespannt.

Um die Schulhofbereiche zu kompensieren, die bis zum Abschluss der in Bauabschnitten geplanten baulichen Maßnahmen nicht nutzbar sind, ist es zwingend erforderlich, den Schulen für diesen Zeitraum eine Ausgleichsfläche zur Verfügung zu stellen. Diese soll zum einen die Flächen ersetzen, die in den kommenden Jahren überbaut werden, zum anderen sollen hierdurch während der Bauzeit sichere Wege zwischen den einzelnen Schulgebäuden für die Kinder eingerichtet werden können.
Im Süden an das Schulgrundstück angrenzend befindet sich das städtische Flurstück 1091, das derzeit landwirtschaftlich genutzt wird und vom Liegenschaftsamt privat verpachtet ist. Das Flurstück ist insgesamt 17.309 m² groß und bietet das Potential für die temporäre Einrichtung von zusätzlicher Schulhoffläche für den Schulstandort Stammheim. Um den erforderlichen Pausenbereich für die Kinder in der anvisierten Ausgleichsfläche abbilden zu können, wären bei einer Fläche von 5 m² pro Kind ca. 4.500 m² notwendig.

Umfangreiche Abstimmungen mit allen beteiligten Ämtern haben stattgefunden, um die Baugenehmigung für die Umsetzung der Interimsfreifläche vorzubereiten.
Derzeit befindet sich das Vorhaben in der Baugenehmigungsphase, die erforderlichen Bauvorlagen wurden im März 2020 bereits beim Baurechtsamt eingereicht. Sobald die Baugenehmigung vorliegt wird die Ausschreibung veröffentlicht, um möglichst noch in diesem Jahr die Umsetzung der Freianlage abzuschließen.

Unter der Annahme, dass nach Abschluss der Gesamtmaßnahme und Neugestaltung der schulischen Außenanlagen die nutzbaren Pausenflächen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ist vorgesehen die Interims-Schulhoffläche zurückzubauen und wieder in ihre derzeitige Nutzung zurückzuführen.


3. Raumprogramm

Es sind 14 Klassenzimmer, 3 Ganztagesräume und ein Lehrerzimmer, sowie Differenzierungs- und Kursräume mit den notwendigen Nebenräumen vorgesehen. Die Raumbedarfe für den gesamten Schulstandort sind im Gesamtraumprogramm dargestellt (GRDrs 338/2017 Anlage 2).

Das abgestimmte Raumprogramm sieht folgende Flächen vor:



Planung Ackermann + Raff, LPH 3
IST PF/NRF
Planung Ackermann + Raff, LPH 5
IST PF/NRF
Raumprogrammflächen
Allgemeiner Unterrichtsbereich mit 14 Klassenzimmern und Differenzierung1.045 m²1.029,8 m²
3 GTS-Räume186,1 m2183,9 m2
1 Lehrerzimmer61,9 m261,9 m2
Zwischensumme1293 m2 1275,6 m2
Flurfläche (z.T.aktiviert/
Cluster)
666,4 m2634,8 m2
Nebenflächen
WC Anlagen139,1 m2110,0 m2
Technikflächen88,5 m286,3 m2
Lüftungszentrale248 m2238,2 m2
Verkehrsflächen187,1 m2185,6 m2
Gesamtsumme (NRF)2621 m22530,5 m2

Nach detailierter Planung der tragenden Bauteile sowie den technischen Anlagen müssen die Flächenangaben etwas korrigiert werden.
Die Gesamtsumme der Nettoraumfläche ist somit etwas geringer als zum Projektbeschluss.


4. Planungsrecht und Baurecht - Entwurfsentwicklung

Die Baugenehmigung für den 1. Erweiterungsbau liegt vor, diese wurde am 28.10.2019 ausgestellt.
Der Bauantrag für die Einrichtung der Interimsfreifläche wurde im März 2020 eingereicht.


5. Entwurfskonzept

Städtebauliche Konzeption
Der solitäre Baukörper passt sich den geometrischen Gegebenheiten des Baufelds an. Der Bezug zum Bestand wird durch die Übernahme der bestehenden Gebäudekanten und Gebäudehöhen hergestellt. Der verbleibende Raum zwischen Neubau und Hauptbau bildet den Pausenhof und definiert die Eingangssituation, welche durch ein Vordach betont wird.

Funktion / Nutzung
Das Gebäude ist für ca. 400 Schülerinnen und Schüler und 30 Lehrerinnen und Lehrer ausgelegt und bietet auf drei Stockwerken Platz für 14 Regelklassen, drei Ganztagesräumen sowie einem Lehrerstützpunkt. Der Haupteingang ist über den Pausenhof zugänglich und durch ein fassadenlanges Vordach betont.

Jedes Geschoss besteht aus zwei Raumgruppen (Cluster), welche jeweils einen Funktionskern, drei Klassenzimmer mit zugehörigen Differenzierungsräumen und eine mittige Erschließungsfläche beinhalten. Die Clustermitte wird für offene Unterrichtsformen genutzt und dient als Treffpunkt.

Bauweise / Materialität
Das Gebäude wird in Holzbauweise mit hohem Vorfertigungsgrad errichtet. Die Außenwände sind in Holzrahmenbauweise konstruiert. Die Innenwände werden aus massiven Brettsperrholzelementen gefertigt und in Bereichen mit erhöhtem Schallschutz durch eine einseitige Vorsatzschale aus Holzwerkstoffplatten ergänzt; sämtliche Sichtoberflächen werden in Weißtanne ausgeführt.
Die Decken werden als Hybridkonstruktion aus Brettsperrholzelementen und statisch wirksamer dünner Betondecke vorgesehen.
Die Flure und Klassenzimmer werden mit einer Gipskarton-Akustikdecke mit Rundlochung abgehängt.
Im Fokus steht die nachhaltige Ressourcenverwendung und der Einsatz gesundheits- und umweltverträglicher Baustoffe. Die Vorgaben der Landesgesetzgebung für nachhaltiges Bauen in Baden-Württemberg (NNBW) werden berücksichtigt.

Fassaden
Das Gebäude erhält eine hinterlüftete Holzfassade mit vertikal angeordneter Lattung. Fensterflächen werden als Holz-Aluminium-Fenster, teils bodentief, vorgesehen.

Die Gestaltung des Staffeltechnikgeschosses (Einhausung des Zentrallüftungsgerätes) wurde mit dem Amt für Stadtplanung und Wohnen abgestimmt.

Freiraumkonzept Erweiterungsbau
Der Schulhof erhält mit dem Modulbau und einer einheitlichen, formalen Gestaltung der Außenanlagen eine neue Identität. Der durchgängige sickerfähige Belag verbindet die Bestandsgebäude mit dem Neubau und bietet die Möglichkeit für Aufenthalt und Bewegung auf befestigtem Grund.

Die Bestandsbäume erhalten neue, großzügigere Beete, deren Form den Gebäudegrundriss wiederspiegelt und die durch Sitzgelegenheiten aufgewertet werden.

Die Schnittstellen zwischen 3. und 4. Bauabschnitt (Wettbewerbsergebnis abgeschlossen) sind in enger Abstimmung.

Baumfällungen/Baumersatz
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung.
Aufgrund des kleinen Bauareals wurden 17 Bäume zur Baufeldfreimachung gefällt. Von den erforderlichen 17 Ersatzbäumen werden fünf Stück im Zuge des 3. BA auf dem Schulhof nachgepflanzt. Alle weiteren Ersatzpflanzungen erfolgen im Zuge des 4. BA auf dem Schulgrundstück.

Die für den anstehenden Bauabschnitt erforderlichen Baumfällungen wurden dem STA am 05.11.2019 mit der GRDrs 973/2019 zu Kenntnis gegeben. Da Baumfällungen nur innerhalb der Vegetationsruhe möglich sind wurden diese bereits vor dem Baubeschluss Ende Februar 2020 ausgeführt.

Interimsfreifläche/Freiraumkonzept Interimspausenhof
Um die während der Bauzeit der anstehenden Gesamtentwicklung auf dem Schulgrundstück nur begrenzt nutzbaren Pausenhofflächen zu kompensieren, soll ein Interimspausenhof mit ca. 4.540 m² Fläche auf der südlich angrenzenden landwirtschaftliche Fläche (Acker) geschaffen werden. Dieser wird als natürlich anmutender Aufenthaltsraum mit landschaftlichem Charakter gestaltet, mit Blühstreifen und Wiesenflächen zur Förderung der Biodiversität und Biotopentwicklung.Der Weg entlang der Grundstücksgrenze dient einerseits der Erschließung und während der Bauzeit auf dem Schulgrundstück auch als sichere Wegeverbindung zwischen den Schulgebäuden. Holzplateaus mit Sitzmöglichkeiten bieten Orte für Ruhe und Begegnung, zum Zuschauen und Vespern. Spielangebote aus Robinienhölzern und großzügige Rasenflächen animieren zum freien Spielen und Bewegen. Reihen aus schnellwachsenden Pappeln bieten einen natürlichen Sonnenschutz und werden nach der Interimszeit gefällt und weiterverarbeitet.
Aufgrund der zeitlich begrenzten Nutzung und des naheliegenden Landschaftsschutzgebiets, wird besonderer Wert auf eine verträgliche Gestaltung und Materialverwendung gelegt und die Eingriffe auf ein Minimum reduziert. Baumfällungen sind nicht erforderlich.


6. Energie- und Technikkonzept

Der aktuell gültige Energieerlass der Stadt Stuttgart wird eingehalten. Der geplante Erweiterungsbau unterschreitet die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 in Bezug auf den Primärenergiebedarf um mindestens 30 % und in Bezug auf die thermische Gebäudehülle um mindestens 20 %. Der Erweiterungsbau ist sehr kompakt gehalten, die Außenbauteile sind hochwertig gedämmt und die Konstruktion wärmebrückenfrei, sodass der gewünschte hohe energetische Standard erreicht wird.

Um eine sommerliche Überhitzung im Gebäude zu vermeiden, ist ein außenliegender Sonnenschutz mit Lichtlenkung an den Fassaden vorgesehen.

Die Wärmeversorgung für den Gesamtstandort wird mit dem noch anstehenden
4. Bauabschnitt neu geordnet, sodass für den 1. Erweiterungsbau (3.BA) eine provisorische Wärmeversorgung mittels Gas-Brennwertheizung im Heizraum des Bestandsgebäudes vorgesehen ist. Die Beheizung des Gebäudes erfolgt über Fußbodenheizung. Die Vor- und Rücklauftemperaturen des Heizwassers betragen TV / TR = 35°C / 28 C. Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral mit elektrischen Durchlauferhitzern.

Klassenräume und innenliegende Räume sind mit einer mechanischen Be- und Entlüftungsanlage mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung (Rückwärmzahl ≥ 0,75) und CO2-Steuerung sowie der Möglichkeit einer Nachtdurchlüftung vorgesehen. Die Aufstellung des Zentrallüftungsgerätes ist in einer Einhausung auf der Dachfläche geplant.
Zur Einhaltung der energetischen Vorgaben wird auf der Dachfläche eine PV Anlage - ausgelegt auf 30 kWp mit 96 Modulen - installiert. Eine erweiterte Belegung der Dachflächen wurde überprüft und wegen der sich aus den Technikaufbauten (Staffelgeschoss) ergebenden Verschattung technisch ausgeschlossen und nicht weiter verfolgt.

Die Beleuchtung ist in LED-Technik geplant. Die Beleuchtung von Verkehrsflächen mit natürlichem Lichteinfall erfolgt präsenz- und tageslichtgesteuert.

Das energetische Datenblatt liegt dem Baubeschluss bei (Anlage 4). Das Energiekonzept wurde mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt.


7. Bauausführung

Die Bauleistungen für den Erweiterungsbau (Gebäude, Technische Gebäudeausrüstung und Innenausbau) sind als Generalunternehmerleistung vorgesehen und ausgeschrieben; die Ergebnisse liegen dem Kostenanschlag zu Grunde.
Die Freianlagen im direkten Umfeld des Erweiterungsbaus sowie die Interimsfreianlagen sind als Einzelgewerkevergaben vorgesehen.


8. Termine

Vorbehaltlich der Beschlussfassung sind folgende Termine vorgesehen:

Erweiterungsbau
Baubeginn Erweiterungsbau (vor Ort) vorauss. Juni 2020
Baufertigstellung August 2021

Interimsfreifläche
Baugenehmigung erwartet Mai/Juni 2020
Baubeginn voraussichtlich August 2020
Fertigstellung voraussichtlich Oktober 2020


9. Personalbedarf

Für die Schulhausbetreuung der beiden Schulstandorte in Stammheim (GS Stammheim und Park-Realschule) ergibt sich bereits ab dem Schuljahr 2020/2021 (Kompletter Einzug und Betrieb der Park-Realschule in Stammheim) ein zusätzlicher, dauerhafter Personalbedarf. Durch den Zuzug der Park-Realschule, sowie die Errichtung zusätzlicher Gebäude am Standort hat sich das Arbeitsvolumen im Frühdienst bereits merklich erhöht und aufgrund der großen Entfernung zum nächst gelegenen Schulstandort ist eine Mitabdeckung durch einen anderen Schulhausmeister nicht praktikabel. Dieser zusätzliche Bedarf orientiert sich an den allgemein festgelegten Betreuungskapazitäten (Organisationsuntersuchung Schulhausbetreuungssystem 2015 - GRDrs 937/2015), d.h. eine zusätzliche Schulhausmeisterstelle mit 100% ist notwendig, um die gestiegenen Bedarfe am Standort abzudecken. Der bereits jetzt vorliegende Bedarf soll zunächst durch eine Ermächtigung abgedeckt werden. Im Stellenplanverfahren 2022/2023 ist über die dauerhafte Schaffung einer Planstelle zu entscheiden.


10. Zuschüsse, Förderungen

Zum 1.10.2019 wurde durch die Verwaltung für die Baumaßnahme beim Land ein Antrag auf Schulbauförderung sowie auf Förderung für Ganztagsschulen nach dem Programm „Chancen durch Bildung“ gestellt. Da das Regierungspräsidium bereits einen Erweiterungsbedarf am Schulstandort Stammheim anerkannt hat, ist mit einem Zuschuss zu rechnen.


11. Folgelasten

Für den 3. Bauabschnitt entstehen Folgelasten in Höhe von ca. 7,7% (969.855,- EUR) der Gesamtneubaukosten.


12. Finanzierung

Gemäß Projektbeschluss GRDrs 287/2019 wurden bisher Mittel in Höhe von 12,670 Mio. EUR bereitgestellt.

Gegenüber dem Projektbeschluss (GRDrs 287/2019 vom 08.05.2019 mit genehmigten Gesamtkosten von 12.670.000 EUR (Kostenstand 03/2019) ergeben sich Mehrkosten i.H. v. 440.000 EUR, (ca. 3,5 %) begründet durch die aktuelle Marktlage.

Basierend auf der Baupreissteigerung gemäß Statistischem Landesamt Baden-Württemberg lag die Baupreissteigerung zum Zeitpunkt des Projektbeschlusses (05/2019) bei jährlich 4,5 - 5,5 %. Für die künftig eintretende Baupreisentwicklung bis zur geplanten GU Vergabe (5/2020) wurde eine Steigerung von 2,5 % angesetzt. Rückblickend lag in diesem Zeitraum die Baupreissteigerung bei ca. 3 %.

1. Erweiterungsbau

Nach dem geprüften Kostenanschlag des Hochbauamtes vom 06.04.2020 setzen sich die Bruttokosten wie folgt zusammen:

Gesamtbaukosten 12.006.000 €
Einrichtung und Ausstattung 554.000 €
Zwischensumme Gesamtbaukosten 12.560.000 €
Prognose Baupreisentwicklung - entfällt bei GU 0,00 €
Gesamtkosten 1. Erweiterungsbau - brutto 12.560.000 €


Kostenkennwerte 1. Erweiterungsbau
Bauwerkskosten 300 - 400 3.433 €/m2 NRF
Bauwerkskosten 300 - 400 778 €/m3 BRI

Gesamtbaukosten 200 - 700 4.870 €/m2 NRF
Gesamtbaukosten 200 - 700 1.104 €/m3 BRI

Das Bauvorhaben liegt unter Berücksichtigung von vergleichbaren Projekten und der aktuellen Marktsituation im wirtschaftlichen Bereich.

Interimsfreiflächen

Gemäß vorliegendem Planungsauftrag des Schulverwaltungsamtes sollen im Zuge des 1. Erweiterungsbaus (3.BA) Interimsfreiflächen auf der südlich angrenzenden Fläche eingerichtet werden.

Nach der Kostenberechnung von Mundsinger + Hans, Freie Landschaftsarchitekten vom 17.02.2020 setzen sich die Bruttokosten wie folgt zusammen:

Gesamtbaukosten Interimsfreifläche 550.000 €


Gesamtkosten Erweiterungsbau und Interimsfreifläche

1. Erweiterungsbau (3.BA) 12.560.000 €
Interimsfreifläche 550.000 €

Gesamtbaukosten 13.110.000 €


Finanzielle Auswirkungen


Investitionskosten

Der Gesamtaufwand für den Neubau des 1. Erweiterungsbaus (3.BA) inkl. Interimsfreifläche in Höhe von 13,110 Mio. EUR wird wie folgt gedeckt:

Teilfinanzhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt
Projekt 7.401197 – Erster Erweiterungsbau Stammheim 3.BA

Ausz. Grp .7871 - Hochbaumaßnahmen -
bis 2019 973.000 EUR
2020 - Bau - 5.736.000 EUR

2021 - Bau - 4.733.000 EUR
11.442.000 EUR
2020 550.000 EUR
550.000 EUR

Ausz. Grp .78302 - Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

2021 - Einrichtung - 554.000 EUR
554.000 EUR


Teilergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 –
Allgemeinbildende Schulen

Kontengruppe 42510 - sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
bis
2020 15.000 EUR
2021 15.000 EUR
30.000 EUR

aktivierungsfähige Eigenleistungen städtischer Ämter
Kontengruppe 481 - Aufwendungen für interne Leistungen
2019 247.000 EUR
2020 160.000 EUR
2021 127.000 EUR
534.000 EUR

Die Finanzierung erfolgt gemäß konkretisiertem Vorprojekt- bzw. Projektbeschluss (GRDs 388/2017, 287/2019) im Teilfinanzhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, aus der Pauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen bei Projekt 7.401908 - 3. Ausbaustufe
Ganztagesschulen in Höhe von 12.670.000 € Die Deckung der darüberhinausgehenden Kosten in Höhe von 440.000 € erfolgt ebenfalls innerhalb des Teilhaushalts 400 - Schulverwaltungsamt - bei der Projektnummer 7.401908 - 3. Ausbaustufe Ganztagesschulen. Die benötigten finanziellen Mittel werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit auf das Projekt 7.401197 umgesetzt.

Für die Schaffung einer Schulhausmeisterstelle EG 7 TVöD belaufen sich die Arbeitsplatzkosten auf 61.530 €.
Die Finanzierung dieser Kosten erfolgt aus dem Teilergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 – Allgemeinbildende Schulen
bei Kontengruppe 42110 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen. Die Mittel werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit in den Personaletat umgesetzt.




Beteiligte Stellen

Die Referate JB, SWU, WFB und AKR haben der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

1. Baubeschreibung A+R
2. Planunterlagen A+R
3. Kostenermittlung
4. Energetisches Datenblatt
5. Baubeschreibung Mundsinger + Hans
6. Planunterlagen Mundsinger + Hans


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